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r rn B. L<oll8« Brand, am 9. Oktober 1900. o warten sein. bevorstehende aber Aussicht nicht zu er- iak-Sallstis< Sewebes, vor bei klatM, rakt- (4328 'M akwimu»> 4 IM». r. II«r, l» bet geben die Nachfragen bei den königlichen und kommunalen Be hörden nach Arbeit seitens dieser Mannschaften beredten Aus druck. Ganze Trupps von Reservisten ziehen von Straße zu Straße und von Ort zu Ort, um Arbeit zu erhalten, und selbst diejenigen Mannschaften, die schon lange vor Beendigung der Dienstzeit Gesuche bei Behörden um Beschäftigung ein reichten, können in den meisten Fällen nicht berücksichtigt werden. Die Bauthätigkeit liegt hier und in den großen Vororten fast gänzlich darnieder, und nur in seltenen Fällen gelingt es hier einem jungen Manne, Arbeit auf einem Neubau l zu erhalten. Ueberall hört man von einer Einschränkung der Betriebe. Am meisten fühlbar ist dieser Umstand imit bei dem größten Erscheint jeden Wochentag Abends '/,S Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Pfg. und Unterkunft für die zahlreichen Familien zn suchen, welche sich vergeblich bemüht hatten, einen noch so bescheidenen und dürftigen Unterschlupf zu finden. Das städtische Asyl ist bis auf das letzte Plätzchen gefüllt und zahlreiche Familien sieht man noch heute in den sogenannten Laubenkolonien, die sich an der Peripherie der Stadt befinden, und in nothdürftig errichteten Baracken kampiren. Angesichts dieser Verhältnisse und angesichts der allgemeinen Theuerung, die hier auf allen Gebieten und weit stärker als m der Provinz aufgetreten ist, muß der unaufhörliche Zuzug nach Berlin mit ernster Sorge erfüllen. Ergeben doch die Zahlen für die letzte statistisch festgestellte Woche 5652 zuge zogene gegenüber 3343 fortgezogenen Personen. Bedenkt man, daß dies die Bevölkerungsbewegung innerhalb einer Woche ist, und daß das Resultat einen lleberschuß von über 2309 Ein wohnern ergicbt, so kann man sich einen ungefähren Begriff von der dauernden Fluktuation machen, in der sich die Bevölkerung der Riesenstadt befindet. Die Reichshauptstadt gilt eben für den Arbeiter in der Provinz noch immer vielfach als ein Dorado, wo man Verdienst in Hülle (und Fülle findet und wo das Geld gleichsam auf der Straße liegt. Wie thöricht solche Phantasieen sind, das erkennt der Arbeiter zumeist erst dann, wenn er sich verleiten ließ, sein sicheres und vielleicht gutes Brot in der Provinzstadt mit der Hoffnung auf die „glänzende Zukunft im reichen Berlin" zn vertauschen. Die geringen Ersparnisse, die er nach Berlin mitbringt, langen für einige Tage oder unter Umständen für einige Wochen. Gehört er dann zu den wenigen Glücklichen, die Arbeit finden, so wird er doch bald er kennen, daß die schönen Erzählungen, die er von den hohen Berliner Löhnen gehört hat, thörichte Märchen waren, denn diese höheren Löhne werden durch die höheren Ledensmittelpreise und die höheren Miethen wett gemacht. Die Mehrzahl der hier Zuwandernden aber sncht vergeblich nach Arbeit, denn was hier an Arbeitsgelegenheit vorhanden ist, ist mit einheimischen Kräften überreich besetzt. Der neu Zuwandernde sucht hier ver geblich nach Arbeit und wenn seine Subsistenzmittel verzehrt sind, fällt er der Armenpflege zur Last, es sei denn, daß er noch so viel behalten hat, um ärmer an Geld und reicher an getäuschten Hoffnungen dorthin zurückznkehren, von wo er niemals hätte fortgehen sollen. Angesichts der wirthschaftlichen Kalamität in Berlin, die wie immer mit dem herannahendcn Winter noch weit schärfere Formen annehmen wird, hat die Presse geradezu die moralische Verpflichtung, die Arbeiter, die offenbar über die hiesigen Verhältnisse völlig im Unklaren sind, dringend vor dem Zuzug nach Berlin zu warnen. Was hier von Berlin gesagt ist, gilt nahezu in demselben Maße auch von anderen Großstädten. Erst vor einigen Tagen brachten wir nachstehende Mittheilung aus Dresden: „Wie schwer es in der jetzigen Zeit den vom Militär eattajjene« Mannschaften wird, Arbeit zu erhalten, davon Der Bürgermeister Königliche Staatsanwaltschaft. Königliches Landgericht. alten ein, )O Pfg., Wege« Reinigung der DienstrSnme Rt Königlichen Landgericht- und der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst »«den den 1L. und 1S. Oktober LSOV W dringliche Dienstgeschäfte erledigt. Derartiger Sachen wegen wolle man sich in daS Dienerzimmer deS Landgerichts wenden. Freiberg, den 3. Oktober 1900. Bekanntmachung für Brand. Dierü ckständigen B randversichernngsveitrüge fürdas 2. Halbjahr 190V sind zn* Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an die Stadtkasse hier sofort zu entrichten. > 53. Jahrgang. - Donnerstag, den 11. Oktober Verkehrsinstitute, der Eisenbahn. Dort sanden alljährlich zum Herbst Hunderte entlassener Reservisten sür wiederum ans dem Eisenbahndicnste zur Armee entlassene Arbeiter sofort Unter kunft und Verdienst; aber da die fächsische Staatseisenbahn verwaltung so gut wie gar keine Leute einstellt, da eine durch greifende Vereinfachung des Betriebes stattgefunden hat, so ist auch diese Aussicht skir die Reservisten zunichte gemacht worden. Dasselbe Bild zeigt sich auch in den privaten Betrieben — überall keine Arbeit. Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit ist das recht sehr zu bedauern, auf Besserung dürfte vor der Hand jedenfalls Elve Warnung an die Arbeiter. (Von unserem Berliner Korrespondenten.) Berlin, 9. Oktober. Die kritische wirthschaftliche Lage, die sich in einer recht be- dwhlichcn Absatzstockung bemerkbar macht und die in der Haupt sache eine Folge der mehrere Jahre hindurch betriebenen Uebcr- Muktion ist, tritt nachgerade auf fast allen Gebieten des Werblichen Lebens in die Erscheinung. Die Hast, mit der die Produktion in den letzten Jahren thätig war, hat es mit sich gebracht, daß zahlreiche Betriebe sich über ihre natürlichen Be dingungen hinaus ausdehnten, ohne daß der Erwägung Raum gegeben wurde, ob mit dieser Betriebserweiterung die Absatz- Wgkeit Schritt halten werde. Dies Anschwellen der industriellen Tätigkeit hat es mit sich gebracht, daß erheblich mehr Arbeiter li dies in normalen Jahren der Fall ist, in der Industrie erkunst und lohnenden Erwerb fanden. Jetzt, wo ein Rückschlag in der industriellen Ueberproduktion »ngetreten ist, macht sich dieser Rückschlag auf dem Arbcitsmarkt sehr ernster Weise bemerkbar. Zahlreiche Fabriken haben ihren Betrieb einschränken und die Anzahl ihrer Arbeiter ver- indern müssen, sodaß zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt Nachfrage >d Angebot in einem sehr ungünstigen Verhältniß stehen, -se wirthschaftliche Kalamität macht sich um so schwererfühlbar, zusammen und in unverkennbarem Zusammenhang mit ihr Vertheuerung fast aller Lebensmittel und zahlreicher Ge- achsgcgenstände eingetreten ist, die ohnehin zahlreiche Familien einer Herabsetzung ihrer Lebenshaltung zwingt. Am schwersten macht sich diese Kalamität selbstverständlich in Großstadt und in den Jndustriecentren und vor allem Erlich da geltend, wo, wie es hier in Berlin der Fall ist, "bstadt und Jndustriecentrum zusammenfallen. Zum Mangel "Verdienst, zur Arbeitslosigkeit und zur Vertheuerung des nsunterhalts, die sich hier, wo die Lebenshaltung ohnehin Mich theurer ist, ganz besonders bemerkbar macht, tritt noch "« weitere, sehr ernste Kalamität, die Wvhnungsnoth. In rrlin besteht seit Jahren ein drückender Mangel an kleinen, ein- zweizimmrigen Wohnungen, obwohl gerade hier in Folge der Muer gestiegenen Wohnungsniiethen die Nachfrage nach solchen Zungen außerordentlich groß ist. Aber während bei den M „herrschaftlichen" Wohnungen dasAngebot die Nachfrage liber al, ist an kleinen und besondcrsan kleinsten Wohnungen ein starker angel, da dieBauthätigkeit mit dem ununterbrochenen massenhaften Anziinven von Kartoffelfeuer« detr. Das Anzünden von Kartoffelkraut und Unkraut innerhalb einer Entfernung von 200 Meter« oder 300 Schlitt vom nächsten Gebäude ab wird hiermit untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, den 10. Oktober 1900. Die Stadtpolizeibehörde. (?) Gerichtsverfassungsgefetz vom 27. Januar 187 7 in der seit dem 1. Januar 1900 geltenden Fassung: §81. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen »ersehen werden. Z 82. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung ver loren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 8. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. j 83. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familien Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellen der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; Politische Umschau. Freiberg, den 10. Oktober Deutschland. In einigen Wochen tritt der Reichstag zu sammen. Nach den Auslassungen der Parteiblätter wird gleich in den ersten Tagen die Lage in China erörtert werden. Leider lassen die Ankündigungen vielfach einen auffallenden Mangel an Verständniß sür die Pflichten nnd Ausgaben unserer auswärtigen Politik erkennen — ein Beweis, daß es noch immer zahlreiche Leute giebt, die nicht begriffen haben, daß Deutschland heute andere Ziele zn verfolgen hat, als zur Zeit deS Fürsten Bismarck. Damals hatten wir nur europäische Interessen. Seitdem aber sind wir durch den Zwang eherner Nothwendtgkeiten in die Bahnen der internationalen Weltpolitik hineinacrisscn. Das deutsche Reich ist, wie Kaiser Wilhelm II. am fünsuudzwonzigsten Jahrestage der Kaiser-Proklamation von Versailles sagte. rin Weltreich ge worden. Mit tausend Fäden sind wir in die Wrlt-Jntereffen verflochten. Nach hnnderttauscnden zählen dir deutschen Reichs bürger, die an den Küsten aller Ozeane, in allen Rielttheile« sitzen nnd als Pioniere deutscher Art, deutscher Mrthschast und deutschen Ansehens sür sich und sür das Vaterland wirken, auf Milliarden belaufen sich die im AuSlande angelegten deutschen Kapitalien. So bescheiden unsere Kolonien in Afrika, in Asien und in den australischen Gewässern sind, so sind sie doch Stütz, punkte unserer Macht, Träger mancher Hoffnungen. Die Wahrung Schöffen- und Geschworenenliste vetr. Nach 88 36, 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 in der seit dem 1. Januar 1900 geltenden Fassung und 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz vom 23. September 1879, die Schöffen und Geschworenen betreffend, ist von dem unter zeichneten Stadtrath ein Verzeichniß (Urliste) derjenigen im hiesigen Stadtgemeindebezirk wohn- Wen Personen, die zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können, auf- «stellt worden. DaS Verzeichniß ist im Polizeimeldeamt — Nathhaus, Halbgeschoß — vom 12. Oktober M ab ausgelegt und kann gegen dessen Richtigkeit und Vollständigkeit innerhalb einer Woche IM Zeitpunkte der Auslegung an schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter T beigedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird Solches hier mit zur öffentlichen Kenntnjß gebracht. Freiberg, den 8. Oktober 1900. Der Stadtrath. Blüher. Lt. 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt« nicht geeignet sind 5. Dienstboten. Z 84. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden ' 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 8. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden könne»; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in de« Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche oder polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der KZ 82—34 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf daS Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfassungsgesetzeS vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, Seite 59 folg.) zu HZ 84 und 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes: 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien, 2. der Präsident des Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. ... — '1,.- ö im-Tagcblatt Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden z« Freiberg Md Brand. Verantwortliche Leitung »er Redaktion: Geo-g Burkhardt. Inserate werden btS Bormittag» 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeilc 15 Pfg. «RH»«-« Außerhalb des Landgerichtsbeztrks 16 Pfg. Lv VV ^'müi verflossen und noch immer ist die Polizeibehörde und die ' Armenpflege mit fieberhaftem Eiser bemüht, Obdach, sleive«",, itopfkranA der Kehlkopf Zigste, wer!-, och 1° «er- § heint, em i. er wende I halten vermag. Nochniemalsaber ausende W nchder Wohnungsmangel in Berlin in so besorgnißerregen- cantie s» Weise fühlbar gemacht, als bei dem diesmaligen Oktober- BrosaMI^ !""zug. Heute ist bereits mehr als eine Woche seit demUmzugs- neberg-^ 1-hh. M47V1«I»» lä> inKA ») 214 iNW 7k «LZ o 478(UW>U v 8« 48» LIL 803 422 84» A 2b7w4 7RL ««>i8 77Z W M 8°S m «48 ««888«, tt (SW A H 8 ««2 217 «bA 28» 818 1S7Ä IW 8R 828 814 I 847 41 „7Ä « 783 338 Ä 477 Ib7 281 Z «14 238 84 bis W0 438 M?Z bl>0>Wb787««> «00 278 8W7Z M 818 M SZ W>4WA7U 7 187 438 M 387 883 383 H 2L3 187 248«« >428 877 274 « -32 737 33« Z 383 124 ib 884 132 Z WSW 871 Wq 481 478 «37 Tbl 110118 2-8 8 »4 102 SW M > 843 881 31 sZ 328 148 288 ST« LS 888 Ml« 848 882 8,2« A 878 243 U l «87 (1<M> U 4 38 12 747 Z > 781 83 43« U 888 882 824«? U 483 817 SS »«884 787 U i«7 487 4b U «4 44« WS« NX» 280 W 4« 381 318 4bl «S 2 838 iSW> 7S4 X> Wi 882 U >3 704 438 M 733 21» 322« > 2öS 344