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an- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen mb Wüsche« Behiirbe« z« Freiberg mb Brmb. »ermttwortttch« Lett««« ver «evattiour Georg v«rth«rdt. . > bz, Iadraaua-'' Freitag, den SS. Z«ni Inserat« werde« bi« vormittag» 11 Uhr I angenommen. Preis für di« Gpaltzeil« 18 Pfg. Außerhalb de» Landgerichtsbezirks 1« Pfg. sj LWV einen Riegel vorzuschieben. Eine Anregung, betreffend Abänderung dieses Gesetzes auS betheiligten Geschäftskreisen ist bislang nicht an die Handelskammer gelangt. Zur Frage der Verschärfung der Straf bestimmungen für den Kontraktbruch ländlicher Arbeiter wird offiziös geschrieben: Die Bestrafung des Kon traktbruchs der lanowirthschastlichen Arbeiter ist jetzt schon in Preußen auf Grund des Gesetzes vom 24. April 1884 zulässig. Eine Verschärfung dieser Bestimmungen könnte eine recht un erwünschte Wirkung für die Landwirtschaft haben. Verlaffen gewerbliche Arbeiter rechtswidrig die Arbeit, so unterliegen sie einer Bestrafung nicht, der Arbeitgeber kann nur eine Buße für den ihm durch den Kontraktbruch entstandenen Schaden fordern. Bei einer Verschärfung der Bestimmungen für die landwirth- schaftlichen Arbeiter könnte demnach leicht die Gefahr entstehen, daß sich nur noch mehr Arbeiter der Beschäftigung in gewerb lichen Betrieben zuwendeten. Im preußischen Abgeordnetenhause, daS sich mit dieser Frage auch in der laufenden Tagung beschäftigt hat, ist denn auch nur eine Bestrafung der Verleitung zum Kon traktbruch, eine Bestrafung für wissentliche Beschäftigung von kontraktbrüchigen Arbeitern und die Einführung eurer Ersatz pflicht, wie sie für gewerbliche Arbeiter besteht, nicht aber eine Verschärfung der Bestrafung des Kontraktbruches selbst gewünscht worden. Ueber einen empörenden Fall von Streik- terrorismuS schreibt der „Generalanz. für Halle usw." das Folgende: „Wie ein Familienvater, der sechs Kinder zu ernähren hat, aus Lohn und Brot gedrängt wurde, gcht aus folgendem Schriftstück hervor, dessen Original unS vorlag: „Dem Former Karl Wüstemann aus Saalfeld, wohnhaft hier, große Wallstr. 42, bescheinigen wir auf sein Ansuchen hierdurch Wahrheitsgemäß, daß er am heutigen Tage von unS zur Arbeit eingestellt wurde, jedoch sofort wieder entlassen werden mußte, weil seine Mitarbeiter gegen ihn als Arbeitswilligen bei einem rüheren Streik Stellung nahmen. Nachdem eine aus vier Per- oMn, dem Former Otto Aßmann, Former Otto Gareis, Guß- mtzer Adolf Meinhardt und Kernmacher Alfred Dietze be- tehende Kommission erklärt hatte, sie und ihre Mitarbeiter könnten es nicht mit ihrer Ehre vereinbaren, mit dem Wüste mann zusammen zu arbeiten, verfügten wir, um Weiterungen zu vermeiden, dessen Entlassung, p. Hallesche Union, Aktien gesellschaft, Werk III, vormals Wolff u. Meinel, Abth. Eisen- gießerer. Der Betriebsleiter: Ehr. Prinzler." — Sehr richtig bemerkt die „Deutsche Tagesztg." hierzu: Das ist die mattherzige Art und Weise, in der heutzutage leider nur zu oft vorgegangen wird. Der Mann, welcher aus gewissenhafter Sorge für ferne große Familie und vielleicht auch aus Anhäng lichkeit und Treue gegen seinen Arbeitgeber im Dienste bleibt, wird entlassen, die Arbeiter, welche im Streik kontraktbrüchig geworden sind, erzwingen seine Kündigung. Und die Fabrik begnügt sich mit einem empfehlenden Schriftstück; ihre Leitung hat nicht die Empfindung, daß sie sowohl einem solchen Arbeits willigen als auch der Oeffentlichkeit gegenüber moralische Ver pflichtungen habe! Wenn die Arbeitgeber selbst so wenig Soli- daritätsgesühl beweisen, so kann man sich nicht wundern, wenn die Sozialdemokratie auch die ungerechtfertigtsten und über- müthigsten Forderungen durchzudrückrn unternimmt. Bei der Reichstagsersatzwahl in Waldenburg i. Schl, erhielten Sachse (Soz.) 13167, Ritter (Kartell) 11761 und Feige (freis. Vp.) 1336 Stimmen. Ersterer ist mithin gewählt. In dem polnischenHochverrathsprozeß ist gestern Nachmittag vom Reichsgericht das Urtheil gefällt worden. Der Hauptangeklagte Zeitgeber wurde wegen Hochverraths zu einem Jahre Festung verurtheilt. Indessen wurden ihm auf seine Festungsstrafe 3 Monate der erlittenen Untersuchungshaft ange rechnet. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen. Ueber den Schluß der Verhandlung wird berichtet: Der Zeuge Sniepocki wurde nochmals an Gerichtsstelle berufen. Da die telegraphischen Recherchen der Reichsanwaltschast die Glaubwürdig keit dieses Zeugen schwer erschüttert haben, so verzichtet der Ober-Reichsanwalt darauf, dessen Aussagen als Beweismittel der Anklage ausrecht zu erhalten. Die Anklage gegen den Angeklagten Kolenda fällt damit zusammen. Die PlaidoyerS des Oberreichs anwalts und Reichsanwalts suchen darzulegen, daß hinsichtlich Leitgebers dessen Schuld durch die von ihm verfaßte Broschüre und die bei ihm beschlagnahmten Schriftstücke über den National schatz erwiesen sei, ebenso hinsichtlich Melerowiczs durch dessen Politische Umschau. Freiberg, den 28. Juni Deutschland. Au» Wilhelmshaven wird dem „B. L. A." gemeldet: D.e Disposition« für de» Besuch des Kaisers haben sich seü geste« insofern geändert, als »ach dem heute bekannt ge- gebwen StatronSbefeylder Kaiser am 2. Juli nachmittags um 4 llhr an Bord der „Hohenzollern" in Wilhelmshaven eintrifft. D" »Hohenzollern" bleibt Wer Nacht an der Schleuse. Am 8. Jun mittags 12 Uhr findet in Gegenwart des Kaisers der Stapellauf des Linienschiffs 6 statt, für den die Bestimmungen im Einzelnen durch den Staatssekretär von Tirpitz noch erfolgen werden. Der Kaiser wünscht ferner die Besichtigung mit dem Vorbeimarsch des ExpeditionScorps vorzunehmen. Die näheren Anordnungen auch hierüber bleiben Vorbehalten. Um 4 Uhr mittags »-folgt dann die Weiterreise des Kaisers nach Norwegen, wahrscheinlich gleichzeitig mit dem Auslaufen der Lloyddumpscr. Der zweite Transportdampfer „Wedekind" ist heute auf der Jahde emgetroffeu. Dem Befehlshaber des ExpeditionScorps find die Befugnisse eines DivisionS-KommandeurS eingeräumt, er bat auch über das Hissen und Niederholen von Flaggen während der Fahrt zu bestimmen. Die Kosten deS Transports stellen sich aus rund 1*/, Millionen Mark, inklusive der Charterungsgebühr und der Verpflegung bis zum Ziel der Reise. Für den Fall, daß die Lloyddampfer weiter im Dienst der Marine und unter Dampf bleiben, so stellen sich die täglichen Unkosten auf 7000 Mk. Die Expedition führt 2200 Zelte für je zwei Mann mit sich. Die erforderlichen Transportwagen für die Expedition stellt die Arme«. Die Intendantur bringt im Ganzen 5400 Kisten Proviant, die für ein Vierteljahr auSreichen, zur Verstauung. Tropendtenstfähige Dreijährig-Freiwillige für die Besatzung von Kiautschou werden im Herbst 1901 eingestellt. Ausreise: Frühjahr 1902. Heimreise: Frühjahr 1904. Bau handwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner u. s. w.) und andere Handwerker (Schuhmacher, Schneider u. s. werden bei der Einstellung bevorzugt. Die Mannschaften erhalten in Kiautschou neben der Löhnung und Verpflegung eine Theuerungs-Zulage. Bewerber von kräftigem und mindestens 1,67 Meter großem Körperbau, welche vor dem 1. Oktober 1882 geboren sind, haben ihr Ein- stellungSgesuch mit einem auf dreijährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder dem 1. Seebataillon in Kiel: zum Dienst- eintritt für das 3. Seebataillon, oder dein 2. Seebataillon in Wilhelmshaven: zum Diensteintritt für das 3. Seebataillon und die Marine-Feldartillerie, oder der 3. Matrosen-Artillerie-Ab- theilung in Lehe: zum Diensteintritt für das Matrosen-Artillerie- Detachement Kiautschou (Küstenartillerie) bis spätestens Ende Februar 1901 einzusenden. Es wird bestätigt, daß General von Hahnke zum Präsidenten des am 1. Oktober in Wirksamkeit tretenden Reichs- Militärgerichts bestimmt ist. Es verlautet, der Gedanke, eine Kolonialarmee zum Schutze unserer überseeischen Interessen zu bilden, werde ernstlich erörtert. Fürst Herbert v. BiSmarck hat die Besichtigung des Mausoleums in Friedrichsruh gestattet, jedoch die Bedingung daran geknüpft, daß keinerlei photographische Aufnahmen gemacht werden dürfen. Das Reichsgesetz zurBekämpfung desunlauteren Wettbewerbes und seine Wirkungen waren kürzlich der Gegenstand einer Umfrage bei den deutschen Handelskammern. Die Handelskammer in Offenbach berichtet, daß das Gesetz ihres Erachtens günstig gewirkt habe und daß dasselbe sich zweifellos geeignet erwiesen habe, namentlich der Schwindelreklame erfolgreich entgegenzutreten. Die Handelskammer findet diese aus einer Be obachtung der allgemeinen Verhältnisse abgeleitete Ansicht bestätigt durch die besonderen Erfahrungen, welche sie in ihrem Bezirk ge macht hat. Während nämlich früher von Seiten Geschäftstreibender ' im Handelskammerbezirk über unlauteren Wettbewerb durch Wanderlager, schwindelhafte Ausverkäufe u. s. w. mehrfach bei der Handelskammer Klage geführt worden ist, sind solche Klagen seit dem Inkrafttreten des oben erwähnten Gesetzes aus dcm Handels- kammcrbezirke bis auf einen Fall nicht mehr laut geworden, und im letzteren, in welchem es sich um einen Ausverkauf unter fort gesetzter Ergänzung des Lagers vor Weihnachten handelte, genügte «ne Drohung der Konkurrenz mit einem Vorgehen aus Grund des ' gtnaanten Gesetzes, um der ferneren Ueberschreitung desselben Pers»«««-Sonderzüge Dresden-Reick. Anläßlich der Pferderennen bei «et» werden Sonntag Ve« 1. J«N «achmtttag- nach Bedarf abgelassen und zwar ») von Dresden Hauptbahnhof (Südhalle) nach Reick von 1 Uhr 15 Minuten ab bis 1 Uhr 85 Minuten, d) von «ei» nach Dresden Hauptbahnhof von 5 Uhr 15 Minuten ab dir s Uhr 40 Minuten. Zu diesen Zügen werden in Dresden Hauptbahnhof Rückfahrkarte« II. Klasse für 60 Pfg. und III. Klaffe für 40 Pfg., in «ei» einfach« Fahrkarten nach Dr«-Ve« Haupt- bahnhof für 50 Pfg. (ll. Kl.) und 30 Pf. (IH. Kl.) auSaegeb«». Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Publikum aufgefordert, daS Aufspriugeu auf die Züge, solange sie sich noch in Bewegung befinden, zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden nach ZZ 61 und 62 der Betriebsordnung bestraft. , DreSven, den 20. Juni 1900. Königliche Generalvirektto« der Sächsische« StaatSeisenbay«»«. II. Abteilung. II 6 2240. ««»taratLsi. aufreizende Vorlesung im Dortmunder Handwerkerverein, welche er selbst zugebe. Der polnisch« Nationalschatz, für de« beide An geklagten agitirten, sei ein hochverrätherischen Zwecken dienender ZondS. Die Reichsanwaltschaft beantragte gegen Leitgeber, da ehrlose Gesinnung nicht vorlime, zwei Jahre Festungshaft, gegen Melerowicz neun Monate Kstungshaft, gegen Kolenda Frei» prechung. Die Bertherdiger plaidirten inSgesammt für Frei- prechung. Ueber die staatsrechtliche Bedeutung der Eidesleistung des österreichische« Thronfol gers wird den „Münchener Neuesten Nachrichten au» Wie« geschrieben: „Daß das persönliche Erdfolgerecht de» Erzher zogs durch eine morganatische Ehe keineswegs berührt oder eingeschränkt werde, war von vornherein klar, und eS konnte nur die Frage der Thronfolgeberechtigung der eventuell a«S der morganatischen Ehe entspringenden Kinder in Krage kommen. Weder die pragmatische Sanktion, noch die österreichische oder ungarische Verfassung enthalten dirsLezüglich irgend welche Be stimmungen. Dagegen rst in den au» verschiedenen Zeiten stammenden, Nie publizirten, also ni« zu staat »grundgesetzlicher Geltung gelangten Hausgesetzen di« Bestimmung zu finden, daß die Kinder aus einer morganatischen Ehe eines Erzherzogs nicht sucoessionsfähia sind. Mit Rücksicht auf den berert» erwähnten Umstand, daß die HauSgesetze keineStaatsgrundgrsetz« find, also von einem Kaiser mehr oder weniger abgeändert werden können, entschloß man sich, nachdem einmal di« prinzipielle Einwilligung des Kaisers zu der Vermählung erfolgt war, die noch schweben den Fragen dadurch zu lösen, daß der Erzherzog durch eine eidlich abgegeben« Erklärung gebunden w«rde. Nach dem HauS gesetze kann einer morganatischen Ehe überhaupt kein Erzher zog entstammen, weil nur die Sprossen einer ebenbürtig«» Eh« den Anspruch Ms Rang, Titel und Stellung eines Erzherzogs erheben können. Zur Thronfolge können aber nur Erzherzog« des Habsburgischen HauseS berufen werden. Der Erzherzog wird nun am kommenden Donnerstag, wie man an gut unter richtetem Orte versichert, einen feierlichen Eid schwören, an die ser durch das Hausgesetz festgesetzten Ordnung auch dann nichts zu ändern, wenn er selbst den Thron bestiegen haben wird, und daß er demnach auch in Zukunft seiner Gemahlin nicht die Stellung und di« Rechte einer Kaiserin und seinen eventuellen Nachkommen nicht die Rechte der Mitglieder des kaiserliche« Hauses emräumen wird. Die eidliche Erklärung Wird der Erz herzog zugleich im Namen seiner Gemahlin sowie im Name« seiner eventuellen rechtskräftigen Nachkommenschaft ab geben. Hierauf wird der Kaiser der bereits erfolgten prinzipiellen Be willigung zu der Vermählung auch die formelle folgen lassen. Die Erklärung des Erzherzogs wird ihrem vollen Wortlaute nach in ein Gesetz ausgenommen'werden, das dem ungarischen Reichstage schon im Herbste vorgelogt werden soll, um in die ungarische Verfassung inartikulirt zu werden." In Ergänzung des Berichtes über die am Berge MuSzky bei Münchengrätz stattgefundene große czecbischeProtest- versammlung — an der nach dm Berichten der czechischen Blätter 60 000 Personen theilgrnommen haben — seien noch einige Kraftstellen aus den Reden einzelner czechischer Redner hier angeführt, um zu zeigen, in welchen Bahnen sich heute die czechische Politik bewegt. Der Bezirksobmann DUrich be merkte u. A.: „Wenn die Deutschen hoffen, daß im Falle kata strophaler Ereignisse in diesem Reiche das große Deutsche Reich zu unseren Ungunsten einschreiten würde, dann darf unS der Gedanke stärken, daß bevor die erste Pickelhaube sich über die Grenzen dieses Reiches wagt (Stürmischer Beifall und Rufe: Die sind schon da!), der Rhein sich erst roth und blau färben muß vom Blute und daß am Don und an der Weichsel die platten Mützen der Russen sichtbar werden." (Brausender Bei- all.) Der Führer der czechisch-nationalen Arbeiterschaft Klo« äc wies auf die Hussitenzeit hin und sagte, dieser Geist müsse m czechischen Volke wieder lebendig werden, da hätten die Czechen gepfiffen und die Deutschen seien davongelaufen. Der Redner schloß mit den Worten: „Wenn cs Jemand versuchen sollte, uns zu vernichten, dann muß er erst sechs Millionen Galgen erdichten oder sechs Millionen Kugeln gießen, denn die czechrsche Nation werde sich zu wehren wissen bis auf den letzten Mann." („Galgeni" ist gut!) Ein anderer Redner sagte, der staatsrechtliche Geist und der Haß gegen die Feinde der czechi schen Natron müsse schon der Jugend eingeimpft werde«. — Bemerkt sei nur, daß die czechischen Blätter die Reden nicht wörtlich bringen, sondern, wahrscheinlich aus Furcht vor -er - . , Konkursverfahren. L?. x-driw«!« Henrich N Lichtenberg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf vor dem biekiaen A ^"i 180», Bormittag» 1» Uhr, Mciberg, k?AJu^ °"^°"mt worden. No- US- Serichtsschreiber d«S^niBche?AmtSgerichtS, Abth. I. von ungefähr SSV» M «ittelbraunkohlen soll öffentlich verdungen liegen in Stube No. 37 der Jäger-Kaserne zur Einsicht- ersolgt. Zuschlagsftist 4 Wochen Zmittags 11 Uhr die Eröffnung der eingegangenrn Angebote - - Königliche Garnison-Verwaltung Freiberg. Die städtische Sparkasse Oederan R 1^7 ! 60 Pfg.; durch die Post L Mk. 2b Psg.