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Sächsischer Landes-Anzeiger : 23.11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384622-188611231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384622-18861123
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384622-18861123
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsischer Landes-Anzeiger
-
Jahr
1886
-
Monat
1886-11
- Tag 1886-11-23
-
Monat
1886-11
-
Jahr
1886
- Titel
- Sächsischer Landes-Anzeiger : 23.11.1886
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L»». — k. Jahrgang. Der jeden Wochentag Abend (mit Datum Sächsischer Dienstag, 23. Xovember 18SG. tuiigsblatte kostet monatlich 60 Pig. (mit Extrabeiblatt Lustiges Bilderbuch 70 Pfg.) bei den Ausgabestellen in Chemnitz und den Bororten, sowie bei den Postanstalten. Für Abonnenten erscheint im 2. und 4. OuartalEiskiibahn-zahrplanhestfürLachsen, sowie im 4. Quartal die Weihnachtsbeigabe Jliustrirkes Iahresbuch des Landes-klntrigers und zu Neujahr Jllustt. Landboten-Xaleuoer. Miiks-Aijkistt mit „Chemnitzer Stadt-Anzeiger" Unparteiische tägliche Zeitung für Sachsen ««-Thüringen. inzeileW Bei Wiederholung großer Annoncen Rabatt. Bei Bestellungen von Auswärts wolle man Insertionsbetrag (in Briefmarken) beifügen je 8 Silben Corpusschrift bilden ca. I Zeile), »nnoncenannahme nur bis Vormittag. Verlag: Alexander Wiehe, -r Vuchdruckeret, Chemnitz. Theaterstraße ö (Ferniprechstelle Nr. 1 Telegr.-Adr.: LandeS-Anzeiger, Chemni Mil täglich einem besonderen Unterhaltungsblatt: i. Sonntagsblatt — 2. Jlluftrirtes Unterhaltungsblatt — 3. Kleine Botschaft 4. Sächsischer Erzähler — 5. Sächsische Gerichts-Zeitung — 6 Sächsisches Allerlei. — Ertra-Beiblatt Luftiges Bilderbuch. Amtliche Bekanntmachungen. Im Handelsregister sü« den Bezirk wurdelheute auf Folium 29öS die Firma Hugo Milkt in straße Nr. 1) und als deren Inhaber Herr Bernhard Hugo Besitzer eine» Spiel- und tSalanteriewaarcn-Handel-geschSstS, Chemnitz, am 20. November 1886. Königl- AmtSgei des Unterzeichneten Amtsgericht- immer- aselbst, !, eingetragen. . Amtsgericht- Im Handelsregister für den Stadtbezirk de» unterzeichueten Amtsgerichts wurde heut« aus Folium 2SL4 verlautbart, daß Frau Marie Helene verehel. Knoblauch aeb. Beyer und Frau Julie Anna verehel- Richter geb. Beyer, Beide in Chemnitz, die Firma Pauline Beyer daselbst von der bisherigen Inhaberin derselben zur Fortführung überlasten erhalten haben. Chemnitz, am 20. November 1886. Königl. Amtsgericht. Im Handelsregister für den Stadtbezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts wurde heute auf Folium 1105 verlautbart, daß der Kaufmann Herr Friedrich Maximilian Hinkelmann in Chemnitz die Firma Albert Bonitz daselbst von den Erben des verstorbenen Inhaber- derselben zur Fortführung überlassen «halten hat, künftig aber Albert Bonitz Nachf. strmircn wird. Chemnitz, am 20. November 1886. Königl. Amtsgericht. Ueber da- Vermögen de- Bäckermeister» Paul Gustav Beyer in HelberS darf wird heute am 18. November 1886 Nachmittags 6 Uhr das Konkurs verfahren eröffnet Der Rechtsanwalt Netcke in Chemnitz wird zum Konkurs- Verwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum 16. Dezember 1886 bei dem Gerichte auzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine- anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerauS- schuffeS und eintretendeu Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 8. Dezember 1886 Bormittaas 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 30. Dezember 1886 Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin auberaumt. Allen Personen, welche »ine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Berpflichtung auf erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie ans der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 22. Dezember 1886 Anzeige zu machen. Königlicher Amtsgericht zu Chemnitz. Da» Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen deS verstorbenen Expedienten Christian Friedrich John in Chemnitz wird nach erfolgter Ab haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Chemnitz, den 17. Novrmber 1883. Königl. Amtsgericht. ErbtheilungShalber soll das zum Nachlasse Herrn Erdmaun Robert Gerschler'S in Markersdorf gehörige Bauergut, Nr. 2l des BrandkatasterS, Fol. 17 deS Grund- und Hypothekenbuches daselbst Dienstag, den 7. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr im Gerschler'schen Gute selbst versteigert werden. Das Gut hält IS Hekt. 43.« Ar oder 27 Acker 267 d>N., ist mit 504^ Steuer- einheiten belegt. ortSgerichtlich aus 30,000 Mk. gewürdert. Die Versteigerung deS lebenden und tobten Inventars, der Getreide- und Futter-Borräche, sowie deS sonstigen NachlaßmobiliarS soll sofort nach der Subhastation des Gutes erfolgen und mit dem lebenden Inventar, worunter 2 Pferde, 7 Kühe und 2 Kalben, der Anfang gemacht werden. Königl. Amtsgericht Chemnitz, den 8. November 1886. Skel-graphisch- Nachrichten. vom 21. November. Mü« cheu. Verschiedene Hosstübe erhielte« vom Prinz-Regente» Verhaltungsmaßregeln wegen Behandlung de» Etat» und Herbei führung von Ersparungen ohne Schädig««, de» «lanze» de» königl. Hose». Line Commission berechnet zur Zeit den Mauer»erth der Schlöffe» von Linderhof und Hrrren-Chirms«« behnf» Jnventnr- Unfnahme, Greifswald. Der Professor de» pathologische« Anatomie, Geheimer Medicinalrath vr. Friedrich Grohe, ist heut« früh gestorben. Wie». Mehrfach wird die Thatsache, daß die russischen Unter- thane« in Bulgarien, entgegen den frühere« Meldungen, unter franzö sischen anstatt «nter deutschen Schutz gestellt wurde«, al» Demon stration gegen Deutschland anfgefaßt. Pari». Daß Frankreich den Schutz der in Bulgarien lebenden Rufsrn übernommen hat, hat in Geschäftskreise« etwa» Unruhe her- vorgerufe». Man fürchtet, die Republik werde sich Rußland ganz i» di« Arme werfen. Der Chemnitz KreivergerSoekalrften Mroceß. Die »eneiu Hamburg«rscheiuendeZeitschrift „Das Tribunal" bringt in ihrem letzte» Heft rin« vom Hen» Oberstaatsanwalt vr. I. Schwabe in Chemnitz herrühreude Darstellung de» Themnitz-Freiberger Socialistenpro eesse», welch« ein ganz besondere» Interesse in Anspruch nimmt. Hat e» doch an den heftigsten Angriffe« anf da» Urtheil de» Reichsgericht» vom 23. December v. I. in der radikalen Press« nicht gefehlt, indem darin vorgestellt wurde, daß bei einer solchen AnSdehnuug de» Be griff» „Verbindung" und der Unterstellung der Möglichkeit de» Zu- tritt» dnrch „concludente" Haudlungrn all« Mitglieder einer ver folgen Partei der Gefahr der Bestrafung auSgesetz« seien. E» dürfte sich daher» nachdem «»«mehr alle Erkenntnisse i« Wortlant vorliegen, der Mühe lohnen, diesen Proceß einmal ausgiebiger zu besprechen: D,S gegen die Angeklagten K. «. Bebel von BorSdorf (bei Leipzig), Gg. v. Bollmar von Mittweida, I. H. W. Dietz von Stutt gart, I. Auer von Schwerin, K. E. Frohme von Bockeuheim. Th. I Ulrich von Offeubach, PH. H. Müller von Darmstadt, St. Heinzel von Kiel und F. G. L. Viereck von München vom Chemnitzer Land gericht am 7. Oktober v. I. erlassene Urtheil geht davon au», daß dir Existenz einer Verbindung voranSsetze, daß deren Mitglieder bei ihrem Eintritt in dieselbe «ine ihre Willensfreiheit einschränkende Erklärung, eine Znsa,e abgeben müßten, welche st« verpflichte, dem Gesammtwillen den ihrigen »nterznordnen; denn dadurch unterscheid« sich der Begriff einer Berbindnng von demjenigen einer Partei. Da nuu auf Grund der §8 128 und 129 de» R«ich»strafgesetzb«che» Anklage erhoben worden war, von welchen 8 128 die Lheilnahme «lue» Berbindnng, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der StaatSregierung geheim gehalten werden soll» und 8 129 dl« Thest- nahm« an einer Verbindung, zu deren Zwecke« oder Beschäftigungen e» gehört, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Be setzen dnrch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder z« entkräfte«, mit Straf« büroht, so führt« jene» Urtheil an», daß im vorliegenden Falle nicht genügend dargethan sei, daß «ine socialdemokratische Ver bindung in dem vordeschrirbeneu Sinne existir« und daß die An geklagten Mitglieder der Verbindung seien und sich nicht vielmehr nur al» Mitglieder de» socialdemokratischen Partei darstellten; denn e» gebrech, namentlich au einem Nachweise darüber, daß di« An geklagten bei dem Eintritt in di« Berbindnng eine solche Zusage, fich dem Willen der übrige» unterznordne», abgegeben Hutten, und e» seien auch der Sitz, dl, Tendenz, di« Statute», die Zusammensetzung de» Vorstände» rc. nicht genügend festgestellt worden. Ebensowenig sei, wa» insbesondere die Anklage an» 8 128 de» Strafgesetzbnche» anlange, eine Verabredung zur Geheimhaltung der Verbindung und ihrer Ziele dargethan. E» liegt indessen auf der Hand und dürste wohl kan« von einer crimiualistischen Antorität bestritten werde«, daß die» Urtheil darin zu weit geht, wenn e» zum Thatbestand de» 8 128 de» Strafgesetz buch» eine anSdrücklich« Verabredung der Geheimhaltung der Ber bkndung fordert, da die Absicht der Geheimhaltung sehr wohl bei stillschweigendem Einverständiß bestehe» kann «nd anch oft genug bei Verbindungen zu gesetzwidrige« Zweckt« für jede» Mitglied so selbstverständlich ist, daß e» innerhalb der Verbindung einer besonderen Uebereinlnnft zu diese« Zweck nicht bedarf. Aber e» führte anch demnächst da» Reichtgericht in seinem Er kenntniß vom 23. December v. I. welter an», daß anch der Begriff der Berbindnng vom Bordergericht insoweit zu eng gefaßt sei, al» dasselbe daz« «ine Willenserklärung de» Einzelne«, sich de« Gesammt willen »nterznordnen, erfordere, di« vor dem Eintritt in dl« Ver bindung abgegeben «erde, so daß zwei getrennte Acte vorliegen müßte», nämlich der Erklärung der Unterordnung und derjenige» de» Beitritt». ES sei aber nicht abznsehe«, weshalb die Erklärung, fich unterordnen zu wollen, nicht auch durch concludent« Handlungen, wie regelmäßig jede ander« Erklärung, soll« abgegeben werde» können, und ebensowenig sei ein Grnnd erkennbar, weshalb dies« Erklärung mit dem Eintritt in die Verbindung nicht solle zusammenfallen könne« und umgekehrt. Nachdem infolge besten die Sache vom Reichsgericht an da» Freiberger Landgericht znrückgewiesen worden, führt« letztere» bekanntlich in seinem Urtheil vom 4. August d. I. au», daß nicht »nr durch die Eingeständnisse der Angeklagte«, dnrch ihre die Wirksamkeit de» Socialistengesetze» lronifirenden RetchStagSrede« und di« Ver öffentlichungen de» „Socialdemokrat", sondern auch namentlich dnrch die pnblicirte« Protokoll« de» Wydener und Kopenhagen» Tongreffe», woran die Angeklagten geständigermaße« Antheil genommen hätten, erwiesen sei, daß der „Socialdewokrat", al» da» osficielle Parteiorgan, massenhaft in Dentschland vertrieben werde und daß di« Angtilagten die» anf jenen Cong,essen für eine Parteisache, wozu alle Genossen anfgrfordert würden, erklärt hätten. Lin« Verbindung zu solchem Zweck der Entkräftung de» Socialistengesetze» falle zweifellos unter de« 8 129 de» Strafgesetzbnche». Unter eine» „Berbindnng" sei nämlich eine für eine längere Dauer bestimmte» über dl« Ausführung blo» einer concrete« Handlung hinauSrricheud« Bereinigung mehrerer Per sonen znm Zweck einer Einwirkung auf öffentlich« Angelegenheiten zu verstehen. E» sei nn«, da die Angeklagten Mitglieder jener beide« Longreffe gewesen seien und demnächst anch für di« Veröffentlichung der Tongreßprotokoll« Sorge getragen hätten, nicht zu bezweifeln, daß fie bewnßtermaße» Thejlnehme» der fragliche» Verbindung znm Zweck de» Vertriebs de» „Soeialdemokrat" geworden »ud somit «ach 8 129 de» Strafgesetzbuch» strafbar seien. Bauz ausdrücklich wurde vom Landgericht zu Freiberg anerlannt, daß der Thatbestand de« Zuwiderhandlung gegen den 8 128 de» Strafgesetzbnche» nicht vorliegr, da nicht da» Dasein oder der Zweck der Verbindung, sondern nur di« Art und Weise, wie die Berbrei tung de» Parteiorgan» in de« einzelnen Gegenden Deutschland» be sorgt werde, habe geheim gehalten werden sollen. Ebenso wurde an erkannt, daß nicht dargethan sei, daß ein« mit der frühere», vor dem Erlaß dt» Socialistengesetze» bestandenen socialdemokratischen Partei- Verbindung in unmittelbarem Zusammenhang stehend« Berbindnng existire, und daß di« Angeklagten Mitglieder einer solche» Verbindung seien, und e» sei auch, obschou ein Theil der Angeklagte« notorisch z« den Häuptern der Socialdemokrati« gehör«, doch nicht erwiesen, daß fie zu den Stiftern oder Vorstehern der fragliche«, zum Zweck der Verbreitung de» „Socialdemokrat" bestehende« Verbindung ge- hörten; nur ihre Mitgliedschaft steh« außer allem Zweifel. Vergleichen wir diese» Urtheil de» Freiberger Landgericht», gegen welche» di« eingelegte Revision erfolglos blieb, sammt dem Urtheil de» Reichsgericht» vom 23. December V.J., worauf e» basirt, mit früheren Erkenntnissen de» Reichsgerichts, so ist schon nach dem Urtheil diese» höchste« Gerichtshöfe» vom 1. Mai 1882 znm Thatbestand de» 8129 de» Strafgesetzbnche» nicht einmal absolut erforderlich, daß der Auge- klagte gerade Mitglied der fraglichen Berbindnng geworden sei, da auch in anderer Weis« denn nur als active» Mitglied eine Betheiligung möglich sei, nämlich durch Fördernng ihrer Zweck«, Tätigkeit für di« UuSdehunng re, kurz, durch jegliche Mitwirkung, die durch Entfaltung irgend welcher Thäligkrit für die Entstehung. AnSbreitnng, Sntwick- lnug und Beschäftigung der Verbindung geübt wird. Daß aber eine solche Berbindnng, welche i« Geheimen verbotene Druckschriften ver breitet und dadurch die Vollziehung de» Socialistengesetze» zu vereiteln sucht, unter den 8 129 de» Strafgesetzbuch«» fällt, ist gleichfalls schon früher dnrch da» Urtheil de» Reichsgericht» vom 2. Januar 188b ausgesprochen worden »nd kann überhaupt keinem Bedenken ««terliegi». Vorzugsweise richteten fich den« auch, wie schon vorerwähnt, di« Angriffe der radikalen Preff« gegen den Punkt de» rrichSgerlchtlichen Erkenntniffe», wonach man auch dnrch concludent« Handlungen Mit- glied einer solchen Berbindnng «erden kau«; denn auf dies« Weis« lauf« rin Jeder, welcher sich irgendwie al» Mitglied einer Partei bethätig«, Gefahr, für ein Mitglied einer Verbindung angesehen zu werden, ein solche» Geschick der Verfolgung könne auch einmal eine andere Partei treffen rc. Wa» aber hiervon z» halten sei, liegt anf der Hand. Denn wenn da» Freiberger Landgericht u. A. in der Theilnahme an dem Wydener »nd Kopenhagen« Congreß, worin über die enorme Verbreitung de» „Soeialdemokrat" in ganz Deutschland referirt »nd an alle Congreßmitglieder die Aufforderung gerichtet wurde, für die Verbreitung diese» officlrllen Parteiorgane» in ihrer Heimath thätig zu sein — wen» da» Bericht, sagen wir, in diesen Handlungen in Verbindung mit der Veröffentlichung der Congreß-Protoeoll« im „Socialdewokrat" rc. einen evidenten Beweis dasür erblickte, daß di« Angeklagten bewußte Theiluehmer der erwähnten Verbindung zur «erbreitnng jene» Blatte» geworden seien, so werden wohl jene radi- calen Schreier i« innersten Herzen»schreiu die Gerechtigkeit diese» Urtheil» am wenigsten bezweifeln. Da» Gericht hat aber zugleich den Begriff der Partei so streng von demjenigen der Berbindnng ge sondert und anseinandergehalte», daß e», wie vordem«», an» d« her vorragenden Stellung, welch« «in großer Theil der Angeklagten no torisch tnnerhalb der socialdemokratischen Partei einnimmt, keinen Be weis dafür entnehme« z« dürfe« glaubte, daß fie auch zu de« Stift«« oder Vorstehern der fraglichen Verbindung zählten «nd somit eine schärfer« Strafe verwirkt hätte». Boranssichtlich werdeu sich die Führer d« Socialdemokrati« an» dieser Berurtheilnng «ine heilsame Lehre entnehme«. Trng nämlich zu dem Erlaß de» Socialistengesetze» ganz wesentlich di« Thatsache bei, daß fich die Presse dies« Partei in de» Verherrlichung der Grenel der Pariser Commune und ähnlich« Zügellosigkeiten gefiel, so werden ihre Häupter jetzt an» dem Urtheil de- Freiberger Landgericht» er sehe«» daß e» auch nicht wohlgethan sei, öffentlich im Reichstag zn erklären, daß trotz de» Socialistengesetze» die Organisation der Partei ungebrochen sei «nd daß «an — «m di« Worte de» „Socialdewokrat" z« gebrauchen — „auf jene» Gesetz Pfeife". Ob eine größere Mä ßigung in der Weise, daß man «S fortan mindesten» vermeidet, den Staatsgesetz«« offene« Hohn und Spott eutgegenzusetzeu, di« Folge sei« wird? (Leipz. Tgbl.) Politische Rundschau. Chemnitz, den 23. November. Deutsches Reich. Der Reichstag wird, laut amtlicher Be kanntmachung, kommenden Donnerstag Mittag» 13 Uhr im Weiße» Saale de» königlichen Schlosse», wahrscheinlich dnrch den Staats sekretär von Bötticher, eröffnet werben. Dem Jnhall der Thronrede steht man mit begreiflicher Spanuung entgegen. Vor der Eröffnung findet der übliche Gottesdienst statt. — Der BundeSrath wird wahrscheinlich heul« Montag schon die Berathung der neuen Mllitärvorlage, welche di« Friedensstärke der Reich»-Armee bi» 1895 regelt, beendigen. — In seiner Freitag»- fitzuug hat der Bnnde»rath bei den Milltärforderungen für Naturalien 3 Millionen gestrichen. Dl, Vorlage, betreffend da» orientalische Seminar in Berlin, wurde genehmigt. — Bei den Reich-zöllen find «ach den amtliche« Nachrichten im letzten October 1,850,000 M. weniger zur Anschreibung ge kommen, al» im October 1885. Auch di« Branntweinsteuer weist schon seit mehreren Monaten Mindererträge anf; für October beträgt da» Min«» 1,430,000 M. gegenüber October 1885. — Krieg-minister Bronsart von Schellendorf, so heißt eS, wird nach Erledigung b« neuen Milltärvorlage in Reichstage da» Kommando de» Vl. ArmeecorpS übernehmen. An seine Stelle würde der AdmiralitätSchef von Caprlvi «nd au dessen Stelle Bier-Admiral Graf Mont» treten. Die Bestätigung bleibt abzuwarten. — D« Bischoff vr. Kopp von Fulda wird, wie e» jetzt heißt, nicht Koadjutor de» Fürstbischof» von Breslau werden, «au wünsche ihn „für Paderborn in petto zu halten!" Daß für diese» BiSthum eine Bacanz bevorstehe, war bisher unbekannt. — König Otto von Bayern verbringt jetzt seine «eiste Zeit kn dumpfem Hinbrüten und unverständlichen Selbstgespräche» Körper lich ist sein Befinde« durchaus normal. — Papst Leo XIII. hat de« Bischof vr. Klein von Limburg in Audienz empfange» »nd eine Ansprache an denselben gehalten, in welch« er sagte: „Sie find ein deutsch« Bischof; in Deutschland leben Sir unter Protestanten und find auf näheren Verkehr mit den selben angewiesen. Sie werden iS fich dämm doppelt znr Pflicht machen, Ihr heilige» Amt so recht im Geiste der Liebe, der Herz lichkeit, der Bescheidenheit, der Milde, de- Wohlwollen! gegen Jeder mann zu verwalten. Dann werdeu gar manche Borurtheile fallen, daun wird «an fich veranlaßt finde», den Geist, der Sie «nd «nsere heilige Kirche beseelt, al» den Geist Gotte» anzuerkrnnen, dann wird man fich nn» näher« und Vertraue« fassen. Pflege« Sie auch gute Beziehungen zn den königlichen Behörde«. Gute persönliche Be ziehungen find ja nicht Alle», ab« fie find immerhin etwa» «nd können von großem Werth sein. Ich hoffe, bald Mittheilungen zu bekommen, welche geeignet find, nn» anf dem bereit» ringeschlageneu gnten Wege zu einem völligen Cinverständniß zn führen, und «S ist di« gemeinsame Aufgabe für den Papst und die Bischöfe, in dem Maße, al» di« Regierung gute» Wille« zeigt, diese» guten Willen auzuerkeuneu und in geeignet« Weise zu bestärken." — Fürst Alexander von Bulgarien hat zum ersten Gedächtniß« tage der Schlacht von Sliwnitz», der in Bulgarien allgemein be gangen ist, zahlreiche Kundgebungen von dort empfangen. Die Regenten richteten an ihn folgende» Ldlegram«: „Anläßlich de» Jahrestage» de» Siege» von Sliwnitza bringen wir E«. Hoheit die wärmsten Glückwünsche dar. Wir bedauern tief, daß Ew. Hoheit vom Bolle getrennt wurde, welche» Sie iunigst liebt. Niemals werde« wir die Verdienste und die aufopfernde Hingebung unsere» heldeumüthigen Fürste«, de» Vertheidiger» unseres Vaterland«», ver gessen." An» Burga» erhielt der Fürst ein Telegramm, welche» Segenswünsche enthält, ihm für Alle», wa» er für Bulgarien ge- tha», dankt «nd die Hoffnung ansspricht, daß «als König eine» unabhängige« Bulgarien» wiedrrkehreu werde. Für den Fürsten sandte sein Vater, Prinz Alexander von Hessen, folgende» Antwort»« t,legramm nach Sophia: „Wir beglückwünschen dl« Tapferen der bulgarischen Armee gelegentlich de» ruhmreichen Jahrestage» von Sliwnitza und bedauern, daß der Fürst nicht mehr unter Ihnen weilt!" — Di« von der Schweizer Regierung beschlossenen Zollerhöhnngen jaden in deutschen Jndnstriekreisrn sehr verstimmt. Man hofft aber mm« noch auk einen Anseleicb. — Da» neueste Heft der Nachrichten über Kaiser-Wilhelm-land und Bismarck-Archipel, welche von der Neu-Gninea-Compagnie heran»« gegeben werden, bringt Nachrichten über den Fortgang der dortige« Kolonisation. Ueber dir Eingeborenen berichtet der Lande»hanptman« Fhrl von Schleinitz günstig. Sie betragen fich friedlich und ihr Charakter verdien« auch sonst Anerkennung, indem sie fich im Allge meinen ehrlich und zuverlässig zeigen. Der Versuch, auf den Salomou»- Inseln Arbeit« für Finschhafen zu gewinnen, ist dagegen mißglückt. Im Konstantiuhafeu ist di« Errichtung einer neuen Station in Angriff genommen, doch hatten in der ersten Zeit sämmtliche Europäer und auch die Malayen vom Fieber zu leiden. Später hat fich der Gesund- hkit»zustand gebessert. I« Hatzfeldhasen kam in 2'/s Monaten kein
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