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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 16.10.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189610167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18961016
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18961016
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-10
- Tag 1896-10-16
-
Monat
1896-10
-
Jahr
1896
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 16.10.1896
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Die eines wachsamen und vorsichtigen Diplomaten. Durch KarzowlKricbstciu). Der aäkoo berufene Sonderausschuß beantragt: abgelöst, sandte man ihn nach Äthen, wo er vielleicht den An- Synode wolle beschließen: 1) sich mit dem Entwürfe derVerordnung, " ' " ' '! die Staatszulagen für Geistliche und geistliche Stellen betreffend, In Marokko hat im Gefängniß eine anscheinende Minister hinrichtung stattgefunden. Nach einer Meldung aus Tanger wurde der frühere Vezier Djamai, der sich wegen einer Verschwö rung zn Gunsten Muley Mohammeds in Tetuan im Gefängniß befand, todt in seiner Zelle „aufgefunden". Seine blutbefleckten Kleider deuten auf einen gewaltsamen Tod hin. Oertliches und Sächsisches. Frecherg, den 15. Oktober. forderungen der Petersburger Regierung nicht so entsprach, wie man von ihm erwartete. Er wurde > nach Stockholm versetzt — für einen Menschen wie Schischkin, der anderthalb Jahrzehnte aus dem Balkan gelebt und auch viel gereist war, eine politische Kaltstellung. Aber auch dort verstand er geschickt in der finnischen und norwegischen Propaganda Fühlung zu gewinnen, ohne seine Regierung bloßzustellen und so wurde er vor vier Jahren von Giers an Stelle Vlangalis ins Auswärtige Amt nach Petersburg berufen und schließlich zum Gehilfen des Ministers ernannt. Auch hier blieb er ruhig und maßvoll. Genau eingeweiht in die Pläne der Panslavisten, aus der Schule von Gortschakow und Giers hervorgegangen, machte er kein Ge heimniß daraus, daß er ein Gegner der agitatorischen Absichten eines Jgnatiew sei, so daß seinem Wirken eigentlich der in den letzten Jahren erfolgte Niedergang der Bestrebungen des pan- slavistischen Comitös mit zuzuschreiben ist. Er war gegen Ionin und Hitrovo, die schließlich vom Balkan nach Rio Janeiro und Tokio versetzt wurden. Kalte Ruhe, sichere Ueberlegung zeichnen Schischkin aus, der den Eindruck eines echten Büreaukraten macht, ohne es zu sein. Er ist der Typus des russischen Diplo maten, denen das Zarenreich seine ungeheueren Erfolge in Asien hiesigen Waldmesser bewaffnet, nur wenige führen Feuerwaffen. Fremden, auch deutschen Reichsangehörigen haben sie bis jetzt keinen Schaden gethan, wozu an sich Gelegenheit vorhanden ge wesen wäre. Durch eine Mestizenfirma sollen 3000 Mauser gewehre amerikanischer Provenienz auf einem japanischen Schiffe eingeführt worden sein, ohne daß man deren Verbleib bis jetzt hätte feststellen können. Der einstweilige Leiter des russischen Auswärtigen Amtes, Geheimrath Schischkin, soll nach Pariser Meldungen zum Nachfolger des Fürsten Lobanow-Rostowski als Minister des Aeußern ernannt worden sein. Die Meldung ist bisher nicht amtlich bestätigt worden, doch heißt es, die Ernennung werde erst offiziell veröffentlicht werden, wenn der Zar nach Rußland zurückgekehrt ist. Wenn im Nordreiche anch manchmal unberechenbare Einflüße Ernennungen im letzten Augenblicke durchkreuzen, scheint es kaum wahrscheinlich, daß dies im ge gebenen Falle geschieht. Schischkin ist so in alle Fäden der russischen Politik unter Giers und Lobanow eingeweiht worden, daß es schwer werden würde, einen besseren Ersatz zu finden zu einer Zeit, wo gerade die Orientfragen brennend geworden sind. Und Schischkin hat seine Sporen im Orient verdient, er war in der asiatischen Abthcilung thätig, er war in alle Pläne der Panslavisten eingeweiht und er hat sich als kühlnberlegender Diplomat in allen Stellungen bewährt. Schischkin, der heute in der Mitte der fünfziger Jahre steht, entstammt dem kleinen russischen Landadel, obwohl er nie das „von" gebraucht. Er diente von der Pike auf in der Verwaltung und wurde Anfang der siebziger Jahre nach Belgrad als russischer Generalkonsul gesandt. Es war dort nach der Ermordung des Fürsten Michael ein bewegter Boden, besonders da Serbien noch als das „Piemont der Balkanhalbinsel" betrachtet wurde. Schischkin bewährte sich, er wahrte die Interessen seines Landes nnd gewann den Ruf fast in allen Welttheilen verdankt. Außerordentlich unterrichtet, sich nie eine Blöße gebend, ist er der geborene Leiter der aus wärtigen Politik eines Weltreiches, die nicht sprungweise handelt, sondern weite Ziele in kalter Berechnung verfolgt. Daß er nicht von hoher Geburt ist, wird ihm in Rußland nicht schaden, wo man den Mann zu würdigen versteht, der Kenntnisse oefitzt, nnd es ist bekannt, daß Alexander III. Schischkin hochschätzte. Nikolaus II. wird mittlerweile die Eigenschaften seines gegen wärtigen „stellvertretenden" Berathers des Auswärtigen Amtes genauer kennen gelernt haben. Es wurden zwar auch noch Gras Kapnist, der heutige Vertreter Rußlands in Wien und Nelidow, der Botschafter in Konstantinopel, als künftige Reichs kanzler genannt, aber sie dürften bereits in den Hintergrund ge treten sein. Beide sind auf ihren Posten jetzt nicht zu entbehren. Für Schischkin spricht noch ein Umstand mit: er ist während seiner Thätigkeit im Orient nie mit Oesterreich in Konflikt ge kommen und man rühmt ihm nach, daß er der deutschen aus wärtigen Politik stets hohe Achtung zollte, wahrscheinlich wohl, iveil, so lange diese Fürst Bismarck leitete, viel von ihr zu lernen war. Soviel ist gewiß, daß die Dreibundstaaten einer Ernennung Schischkins zum Auswärtigen Minister sympathisch gegenüber stehen dürfen. Die auswärtige Politik des Zarenreiches wird zwar in erster Linie vom Kaiser vorgeschrieben, daß dabei aber der an der Spitze der Geschäfte stehende Mann eine maßgebende Stimme besitzt, wird selbst der größte Bewunderer der Selbst herrschaft nicht leugnen können. Für Befriedigung französischer Revanchegelüste ist jedenfalls ein Mann wie Schischkin nur dann zn haben, wenn es der Zar befiehlt. Bis dahin dürfte es gute Wege haben. Der Zar hat die Versetzung des Dragoner-Obersten Louis Napoleon aus dem kaukasischen Militärbezirk zum Corps in Petersburg angeordnet. Unter den sranzösischen Monarchisten herrscht darüber großer Jubel. die Staatszulagen für Geistliche und geistliche mit der Maßgabe einverstanden zu erklären, daß der zweite Ab satz des Einganges dieser Verordnung zu lauten hat: „Dem gemäß wird mit Zustimmung (statt: „nach Gehör und in Ein- verständniß") der Landessynode verordnet, was folgt:"; 2) dem Kirchenregimente zur Bewilligung der Abänderung des 8 S des Gesetzes, die Emeritirung der evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend, vom 8. April 1872, Ermächtigung zu ertheilen, und 3) die Petition der Predigerkonferenz zn Mittweida, die Zulagen der Geistlichen betreffend, für erledigt zu erklären. Sup. O. Pank-Leipzig eröffnet die Generaldebatte, um der Empfindung hoher Freude Ausdruck zu geben für die Vorlage, welche ein Zeugniß wärmster Fürsorge des Kirchenregiments für unsere Landeskirche sei. Rittergutsbesitzer vr. v. Wächter beantragt, das Kirchenregiment wolle im Auge behalten, daß in absehbarer Zeit die Alterszulagen der Geistlichen auf den Staat übernommen werden. Sup. v. Pank bemerkt u. A. dem Anträge Wächter gegenüber, daß sich die Synode bei diesem Wunsche doch auf den praktischen realen Standpunkt stellen müsse. Konsistorialrath v. Zahn: Der Antrag Wächter würde das ganze Prinzip ändern, auf dem die Alterszulagen bisher geruht haben. Er fürchte, daß der Antrag nicht dazu beitragen wird, die Verhältnisse zur Zeit zu bessern. Geh. Rath vr. Wach bittet den Synodalen vr. Wächter, den. Antrag zurückzuziehen. Nachdem Geh. Hofrath vr. Fried berg-Leipzig sich noch im Sinne des Vorredners ausgesprochen, entspricht vr. v. Wächter dem vom Synodalen vr. Wach geäußer ten Wunsch. Nach einem längeren Schlußworte des Referenten wird der Antrag des Verfassungsausschusses einstimmig ange nommen. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete die Be- rathung über den Antrag der Synodalen Meyer-Zwickau und Genossen, die Herausgabe eines Abrisses von der Geschichte der christlichen Kirche, insbesondere der Reformation und der evange lischen Kirche, für den Religionsunterricht der oberen Klassen der Volksschule und für den Konfirmandenunterricht betreffend. Mit unterzeichnet ist dieser Antrag von den Synodalen v. Fricke, v. Rietschel, vr. Wach, v. Pank, Meister, Däweritz, Scheerer, Israel, Arnold, vr. Schmidt, Kramer, Spranger, Richter-Dip poldiswalde und Böttcher. Sup. Meyer begründet seinen An trag mit dem Hinweise, daß die christliche Kirche zu den Dingen gehöre, deren Geschichte man kennen muß, um sie zu lieben. Vizepräsident v. Meier begrüßt den Antrag mit Freuden, v. Pank trägt Bedenken, ob es möglich sein wird, einen kurzen Abriß in lebensvoller echter Luther-Sprache über das große Ge biet der Kirchengeschichte zu schaffen und den rechten Mann dafür zu finden. Es müßte ein Buch werden für die Jugend und für das Volk. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Synodalen Spranger und Michael-Zittau wird der Antrag Meyer einstimmig angenommen. Nächste Sitzung morgen Donnerstag Vormittags 10 Uhr. , — Mittheilungen ans -er Rathsfiftung vom 8. Oktober 1898. Vorsitzender: Herr Stadtrath Rößler. — Anwesend: 11 Rathsmitglider. 1. Es wird Kenntniß genommen: a) von einem Dankschreiben wegen Verleihung der Rosalie und Franziska Löscher-Stiftung, — Don -er VI. evangelisch-lutherischen Lanves- synode» 7. öffentliche Sitzung am Mittwoch Vormittag 10 Uhr. Am Regierungstische anwesend sämmtliche Kommissare des Kirchen regiments. Den ersten Gegenstand der Berathungen bildete der Antrag des VerfassungSausschnsses zu dem mit Erlaß Nr. 12 vorgelegten Entwurf eineSKirchengesetzes, die Fest- setzung eines Mindestbetrages des kirchendienst- ilchen Einkommenns der Kirchschullehrer und anderer mit dem Kirchendienst beauftragter Personen betreffend (Berichterstatter Prof. v. Rietschel-Leipzig.) Der Verfassnngs- ausschuß beantragt, vie Synode wolle beschließen, sich mit dem Entwürfe des Kirchengesetzes einverstanden zu erklären. Sup. Lieschke-Plauen i. V. begrüßt die Vorlage mit Freuden. Daß das bisherige kirchendienstliche Einkommen in gar keinem Ver hältnisse mehr zu der Arbeitsleistung gestanden habe, darüber seien alle in diesem Hause einig. Prof. Michael-Zittau dankt ebenfalls dem Kirchenregiment für das große Wohlwollen, welches es den Kirchschullcyrern des Landes entgegenbringt. Unter diesen Umständen sei es doch wohl ein Akt der Gerechtigkeit, daß das kirchendieustliche Einkommen der Kirchschullehrer erhöht werde, und er sei daher dem Kirchenregiment außerordentlich dankbar, daß dasselbe diesen Uebelstand beseitigt. Der Gesetzentwurf wird ' hierauf einstimmig angenommen. Nach den in erster Lesung gefaßten Beschlüssen lautet demnach das neue Kirchengesetz über das kirchendienstliche Einkommen der Kirchschullebrer wie folgt: 8 1. Das kirchendienstliche Einkommen eines Kirchschullehrers oder eines sonstigen, auf die Amtsdauer mit Kirchendienst be auftragten ständigen Lehrers soll, dafern ihnen die Versorgung des vollen Kirchendienstes obliegt, ohne Rücksichtnahme auf den Werth einer Wohnungsentschädigung nicht unter 250 Mk., wenn aber dieser Kirchendienst nicht an allen Sonn- und Festtagen, sondern in geringerem Maße, mindestens aber einen Sonntag um den anderen, zu leisten ist, nicht unter 150 Nik. jährlich be tragen. 8 2. Wird der Kirchendienst vom Schulamte getrennt oder ist derselbe mit einem solchen überhaupt nicht verbunden, so ist für dessen ungetheilte Versorgung unter den in 8 1 ge dachten Voraussetzungen gleichfalls eine Vergütung von nicht unter 250 Mk. oder 150 Mk. jährlich zu gewähren. 8 3. Zur Gewährung der in 88 1 und 2 festgesetzten Mindestbeträge des kirchendienstlichen Einkommens, beziehentlich zur Ausbringung der zu deren Erfüllung im einzelnen Falle erforderlichen Zuschüsse sind die Kirchengemeinden und, wenn die hierbei in Frage kommenden Kirchen keine Parochialkirchen sind, die betreffenden kirchlichen Stiftungen verpflichtet. 8 4- Dafern die in 8 3 gedachte Verpflichtung die Kräfte einer Kirchengemeinde oder kirch lichen Stiftung nachweisbar übersteigen sollte und andere Mittel, insbesondere solche von Kirchenäraren, nicht vorhanden sind, sollen, soweit die Mittel reichen, von dem Landeskonsistorium aus dem selben zur Verfügung stehenden Fonds entsprechende Beihilfen hierzu gewährt werden. 8 5- Gegenwärtiges Kirchengesetz tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft. — Hierauf nahm die Synode den Antrag des Sonderausschusses für den Erlaß Nr. 7 und 14 über den Erlaß Nr. 14, die weitere Regelung der finan ziellen Lage der evangelisch-lutherischen Geist lichen betreffend, in Berathung. (Berichterstatter Niethammer- d) von der Mittheilnng der Annoncenexpeditton von Rudolf Mosse, daß mit dem Abdrucke des vom Ausschüsse zur Hebung der In dustrie aufgestellten Inserats über Freiberg in auswärtigen Zeit ungen nunmehr begonnen worden ist, o) von einem Antwort schreiben der Königlichen Eisenbahnbauinspektton I-, wonach an läßlich der Bahnhosserweiterung daselbst Räume zur Aufnahme der zollfreien Tabakniederlage nicht verfügbar werden, ä) von oen Beschlüssen der Herren Stadtverordneten über die Bürgermeister wahl, v) von dem Dankschreiben des Herrn Oberbürgermeisters vr. Beck in Chemnitz für die ihm bei seinem Scheiden aus dem Amte seitens des Raths erwiesenen Aufmerksamkeiten, 5) von der Anzeige des RathsassessorS vr. Richter-Annaberg über seinen Amtsantritt in Freiberg, x) von zwei Verordnungen des evan gelisch-lutherischen Landeskonsistoriums, die Besetzung der neube gründeten Hilfsgeistlichenstelle für den Lokalgottesackerbezirk Zug Mit Langenrinne durch den Predigtamtskandidaten F. M. Möbius aus Taubenheim bei Meißen betreffend, d) von der Einladung her Königlichen Superintendent»! zu der am 18. d. M. in der hiesigen Petrikirche stattfindenden Ordination und Einweihung des vorgenannten Hilfsgeistljchen. 2. Dem Vorschläge deS eingesetzten Sonderausschusses, die Serathung über event. Wiederbesetzung der Stelle eines 3. luristischen Stadtraths bis nach dem Amtsantritte des neuen Herrn Bürger meisters ausznsetzen, wird beigetreten. 3. Die Kirchrechnung von St. Petri auf 1894 wird kirchen- koinspektionswegen richtig gesprochen. 4. Gegen Bestellung des Thierarztes Sevfert aus Leipzig als Stellvertreter des Polizeithierarztes während der Stellenvakanz werden Bedenken nicht erhoben. 5. Bei einer von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden geforderten gutachtlichen Aussprache über das Gesuch einer Anzahl Stadträthe um Einführung von Strafnotifikationen an die Polizeibehörden des Geburtsortes der Bestraften auch über sämmtliche polizeiliche Bestrafungen will man derartige Mittheil- ungen nur insoiveit, als eS sich um Haftstrafen handelt, für wünschenswerth bezeichnen, sich aber im Uebrigen abfällig aus sprechen. 6. Nach dem Vorschläge des Herrn Vorsitzenden, welcher einer zu diesem Zwecke in Dresden stattgefundenen Konferenz beige- wohnt hat, beschließt man, der Anregung der Königlichen Polizei direktton Dresden entsprechend auch bei hiesiger Polizeibehörde das Bertillon'sche System der Personenfeststellungen durch Körper messungen, welche sich bis auf Weiteres nur auf gewerbsmäßige Verbrecher im Alter von über 21 Jahren erstrecken sollen, ein zuführen. Die Kosten für Beschaffung der Meßinstrumente rc. ind, falls dieselben noch im laufenden Jahre fällig werden, auS Ansatz 131 der Ausgaben „Aufwand bei polizeilichen Angelegen heiten" zn bestreiten. 7. Ueber Wiederbesetzung einer erledigten Schutzmannstelle wird Beschluß gefaßt. 8. Die „Bestimmungen über daS Schlasstellenwesen" finden mit den vorliegenden Abänderungsvorschlägen Genehmigung. 9. Das Miethverhältniß wegen des Donatsthurmes soll mit dem bisherigen Abmiether unter der Bedingung, daß daselbst keine feuergefährlichen Mineralöle gelagert werden, fortgesetzt werden. 10. Von den Einladungen: ») zum Stiftungsfeste der frei willigen Turnerfeuerwehr, d) zu der am 15. dieses Monats be- - vorstehenden Eröffnung des VolksbadeS wird Kenntniß genommen > und für letzteres Handarbeiter A. O. Schwarz als Badegehilfe gewählt. 11. Nach den Vorschlägen des Hospitalausschusses werden genehmigt: a) die Verpachtung des Feruesiechenhvses an Restau rateur Albert in Zwickau, d) die Ausschreibung eines vom Bau meister Börner-Freibergsdorf erpachtet gewesenen Theils der vormal. Walkteichfläche zur Wiederverpachtung, o) die Aufforstung zweier, am Hospitalwalde gelegener Bartholomäifelder, ä) be dingungsweise die Durchführung der Freibergsdorfer Wasser leitung durch mehrere Hospitalfelder. 12. Den Beschlüssen des Hospital-AusschusseS a) wegen Ver leihung einer Hospitalpfründe von wöchentlich 3 Mark und b) über drei Aufnahmen in das St. Johannishospital wird gleichfalls beigetreten. 13. Dem Vorschläge des Hospitalausschusses entsprechend lehnt man es ab, der Einflnrung der Rittergutsparzellen Nr. 86, 14 und 12 von Freibergsdorf — der sog. Hofwiese — in den Be zirk der politischen Gemeinde Freibergsdorf zuznstimmen, zumal da eine Bebauung dieser Fläche z. Z. nicht beabsichtigt wird. 14. Der Firma T. W. Fleischer wird bedingunsweise die An legung einer Ausfahrt nach dem entlang des früheren Stock- mühlengrabens führenden Wege in der Bertholdstadt und die Benutzung dieses Weges für leichtere Fuhrwerke — unter Ans chluß des öffentlichen Fährverkehrs auf demselben — bedingungs- veise gestattet. — Ueber die in» Jahre 1898 im Königreich Sachsen tattgesnn-enen Brättve enthält die soeben als bosondere Beilage des „Dresdn. Journ." erschienene Uebersicht der Ein nahmen und Ausgaben bei der LandesbrandversicherungS-Anstalt eine interessante Zusammenstellung. Daraus ist zu ersehen, daß im verflossenen Jahre im Königreich Sachsen 2067 Brandfälle vorgekommen sind, deren Entftehungsursachen zurückgeführt werden auf Brandstiftung 543 mal, Fahrlässigkeit (vielfach durch Kinder) 619 mal, Gebrauch der Feuerungsanlagen 401 mal, Blitzschläge 538 mal, während in 88 Fällen die Entstehungsursache unauf? geklärt geblieben ist. Die Summe der hierfür gezahlten Ent schädigungen betrug bei der Gebäude-Bersicherungs-Abtheilung 4657515P5 Mark, bei der freiwilligen Versicherungs-Abtheilung 247743,30 Mark. — Der Jnspektionsbezirk Freiberg weist 83 Brandsälle auf, wovon 70 auf die Dörfer, 13 auf die Städte entfallen. Die Entschädigungssummen hierfür betrugen für die Städte 17,452 Mk., für die Dörfer 275,334 Mk. (für die frei willige Versicherungs-Abtheilung 12,215 Mk.) Fälle von er wiesener vorsätzlicher Brandstiftung kamen nicht vor, dagegen ver- muthet man in 35 Fällen (4 Fälle in Städten, 31 in Dörfern) vorsätzliche Brandstiftung. Durch Fahrlässigkeit wurden 7 Brände verursacht (2 in Städten, ein Fall durch Kinder, 5 in Dörfern, davon 2 Fälle durch Kinder). Bei 9 Bränden (2 in Stadt, 7 auf dem Land) wird Fahrlässigkeit vermuthet. Brände durch den Gebrauch ordnungsmäßiger Feuerungsanlagen kamen nickt vor, dagegen vermuthet man in 4 Fällen (1 Stadt, 3 Land) die Entstehung des Feuers infolge des Gebrauches ordnungsmäßiger Feueruugsanlaqen. Weitere Entstehungsursachen waren in 5 Fällen (2 Stadt, 3 Land) durch den Gebrauch mangelhafter Feuerungsanlagen, in 4 Fällen (auf dem Land) durch muth- maßlichen Gebrauch mangelhafter Feuerungsanlagen ,ne,nem Falle (auf dem Lande) durch Gewerbebetrieb ohne Feuerung m einen, Falle (auf dem Lande) durch Selbstentzündung Durch Blitzschläge wurden Schäden verursacht auf dem Lande in 14 Fällen (4 zündende, 10 kalte), in den Städten in einem Falle (kalter Schlag). westlich von Manila) verschiedene chinesische Detailgeschäfte über falle» und vollständigausgeraubt, drei Chinesen getödtet und 16 weggrschleppt. Als Militär und Polizei auf dem Platze erschien, hatten sich die Horden bereits nach den nördlich gelegenen Bergen zurückgezogen, wurden aber noch zum Theil erreicht, wobei man die Chinesen wieder befreien konnte. Auch diesem Vorfälle wollte man anscheinend noch keine politische Bedeutung beimessen; er wurde als Räuberwesen ansgelegt, wie es noch öfters, wennschon nicht in solchem Maßstabe, vorkommt. Erst bei weiterer Ver folgung dieser Banden zeigten sich Widerstand und größere An sammlungen von Aufständischen, die sich in der Nacht zum 30. August zwischen den nordöstlich von Manila gelegenen Orten San Juan del Monte und Mariquina zusammenzogen und am 30. v. M. in der Frühe auf Manila vorgingen. Hierbei kam es zu scharfen Scharmützeln, bei denen etwa 100 Aufständische und 7 Mann der Regierungstruppen auf dem Platze blieben. Die Banden wurden in östlicher Richtung über den Fluß Pasig zurückgeworfen. Darauf erklärte der Generalgouverneur den Kriegszustand für die Provinzen Manila, Batangas, Laguna, Bulacan, Pampanga, Nueva Ecija, Tarlac und Cavite. An ein Weitergreifen der Bewegung glaubten die hiesigen RegierungS- kreise nicht. Sie hofften in Kurzem die Ruhe wiederherstellen »u können und hielten namentlich die fremden Interessen, worunter die besonders hervorragenden deutschen, nicht für gefährdet. Ein Kauffahrteischiff ist nach Jligan (Mindanao) abgegangen, um unverzüglich Truppen hierherzubringen, von denen Manila nach sachkundiger Aeußerung gar zu sehr entblößt ist; ferner sollen nach einem Telegramm von Madrio 2000 Mann hierher befördert Wörden (der Generalgouverneur hatte nur 1000 verlangt). Auch ist die Bildung eines freiwilligen Corps von Spaniern erfolgt. Seit gestern bewegen sich die Aufständischen von Südosten her auf Manila zu. Sie zeigten sich bis ;etzt in ordnungslosen Banden von 100 bis 500 Köpfen und sind mit dem bekannten
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