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UN- Tageblatt Amtsblatt W die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brandt 184 »Ä »»kTS.» 1896. De, «aMrach. cn-it Köntgttche» Amtsgericht. Hrr«««n Köhler, al8 deren Inhaber aber Mllr. RS«»!vr. 229, 230, 231», 231b, 232, 233, 292, 482, 482 uni end sowie Durchforstung in Abth. 18 Freiberg, am 18. Juni 1896. r». 1./96 Nr. 82. eingetragen worden. s°«t"°nn Heinrich Her«««» Voigt daselbst Freiberg, den s. August 1896. W.L d»4dn.---q<fid« u»t«»-ich »--»x«» --hl" t^lb, Freiberg, den 7. August 1896. Rutz- und Brennholzversteigeruag tm Freivergerschen Walde. der Restauration Aernestechen sollen Montag, den 17. August a. e^ do« früh an: Königliches Amtsgericht, Abth. I. ILnurur» Nicolai. L41 Stück fichtene Schleifklötzer v. 8/15 cm Oberstärke 8 „ „ Klötzer „ 16/17 , , 7 rm „ Schleiftollen 38^/, . meist fichtene Brennrollen und Zacken 4,50 Wellenhundert fichtenes Brennreisig Belanutmachung. ist zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung nunmehr biS zum 1». dieses Monat» an die GaS- und WafserwerkScasse hier zu entrichten. Freiberg, am 6. August 1896. verantwortlich« Leitung: Ge»,» »urkhardt. t 4S. Jahrgang. ——— -- Souutag, den S. August. als deren Inhaber aber Bretschneider in Freiberg, eingetragen Word?"""* verehel. Bretschneider geb. »ade« m Freiberg Freiberg, den 8. August 1896. Königliches »«ttgericht. — — BrvtaoK»«1ck«r. Liebscher. bestehendes^ Handelsregisters für die Stadt Freiberg ist heut- di« seit April 1882 Königliche» Amtsgericht. L,,, S»»tuvl»n«tS«r'. Liebscher. de» Handelsregisters für die Stadt Freiberg ist heute die Firma al» deren Inhaber aber Hermann Voigt in Freiberg, Königliche» Amtsgericht. Liebscher. W?^Ab«ds >/,7Uhr sür d«n Mr rieten deshalb an unsere Einwohnerschaft die herzliche Bitte, die herrsch^ide Noth durch milde Gaben lindern zu helfen und Beitrüge an unsere Ttadthaupttasse und Sportel» Einnahme mit der Bestimmung darüber, an welchen der betroffenen Orte dieselben abgefuhrt werden sollen, baldigst gelangen zu lassen. , ., . Nach Schluß der Sammlung wird über die eingegangenen Gelder m diesem Matte Rech nung abgelegt werden. Freiberg, am 4. August 1896. stützung der obenerwähnten Resolution zu geben, wird die obenerwähnte verpflichtende Erklärung im Rathhause, Zimmer Nr. V, bis »UM 15. August biesrs Jahre» verbindlich ausgelegt werden und ersuchen wir alle diejenigen Geschäftsinhaber, welch Iw . gau- machen wollen, bei einer eventuellen Herabsetzung der Gebühr auf versehe», sprechauschluß zu stellen, bis zur angegebenen Frist diese Erklärung mrt Freiberg, am 28. Juli 1896. Mllr. — Liebscher. August 1882für die Sludt Freiberg ist heul« die seit Aufaug Bekanntmachung. Nachdem sich die hiesigen städtischen Collegien einer von dem Deutschen HandelStage auf Vorschlag der Handels- und Gewerbekammer zu Sonneberg angenommenen Resolution, -i« Herabsetzung der Fernsprechgebühren für kleinere Städte auf jährlich 50 Mark betreffend, rnaeschlossen haben, ist von unS, da zur Unterstützung der Resolution großer Werth darauf zu «egen ist daß durch bindende Unterschriften zu ermitteln gesucht wird, ein wie hoher Zuwachs an Theilnehmern bei Herabsetzung der Fernsprechgebühr auf 50 Mark sich ergeben würde, eine verpflichtende Erklärung in Umlauf gesetzt worden und haben sich bereits jetzt von solchen hiesigen Firmen und Geschäftsinhabern, welche zur Zeit Fernsprechanschluß nicht besitzen, 86 verbindlich ge macht, unter der obenangegebenen Voraussetzung ihre Geschäftsstellen beziehentlich Wohnungen mit ^"^^wn"nun^a^w^term Preisen, welche ein Interesse daran haben, daß der Fernsprecher ein Verkehrsmittel nn Dienste der Allgemeinheit wird werden können, Gelegenheit zur Unter- Ver 4. September 1896, vormittags 11 Uhr, als Dermin znr Verkündung de» vertheilungSplanS rnberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverhiltnisseS 'arm in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. a. daS WiesengrundstüA unter Nr. 244 deS Flurbuchs und Folium 84 deS Grundbuchs für Wingendorf mit einem Flächeninhalte von — du 79,9 » und geschätzt auf 1700 M. — Pf., sollen im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und e» ist der 81. August 1896, Vormittags 16 Uhr, als NersteigerungStermi«, Zwangsversteigerung. . im Grundbuche auf den Namen der Ottilie Bertha verehel. Brauig geb. Neubett m Bräunsdorf eingetragenen Grundstücke, als: ». das Muhlengrundstück unter Nr. 161 de» Brandkatasters und Folium 162 deS Grundbuchs für ÄräunSdorf, bestehend au» den Parzellen unter den Nrn. 229, 230, 231», 281b, 232, 233, 292, 482, 482 und 483 deS Flurbuchs mit einem Areale von 5 d» 5,4 » und geschätzt auf 39 400 M. — Pf., d. das Wiesengrundstück unter Nr. 228 des Flurbuchs und Fol. 120 des Grund- buchs^für Bräunsdorf, umfassend — d» 14,8 » Fläche und geschätzt auf «richtete Fin^ des Handelsregister« für die Stabt Freiberg ist heute die im Juli 1876 al» deren Inhaber aber Robert Nötzuer in Freiberg, eingetragen worden.^ ^Sarrenfabrikant Wilhelm R-Hert Stötzner daselbst Freiberg, am r. August 1896. dir Sammlung milder Gaben für die Abgebrannten in Joystam «n Frauenstein betreffend. Im vergangenen Monate find zwei Städte unsere» sächsischen Erzg^irgeL lus^ru jMoer heimgesucht worden, als am Sonntage, den 12. Juli diese» Jahre», Abends rm Städten Jöhst durch Brand 16 Wohnhäuser vernichtet und 30 fast ohne Ausnahme der ärmsten «lo^e ange- hörende Familien um ihr Obdach gekommen, ferner iu der Nacht vom 16. -um 17. drestti MosW m unserem Nachbarstädtchen Frauenstein 13 Häuser abgebrannt und dadurch 26 meist arme, aoer reich mit Kindern gesegnete Familien obdachlos geworden sind. —, Die NM ist um so größer, weil in beiden Städten ern großer Therl der Abgebrcmnteu um die Mobilien gekommen, eme Entschädigung für dieselben aber, da wegen der FeuergeftchttlMm der betroffenen Gebäude eine Versicherung bei den Feuerversicherungs-Gesellschaften nutzt möglich Auf Folium 99 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Bernhard Pfefferkorn in Großhartmannsdorf, Ultv als deren Inhaber Bernhard Wilhelm Pfefferkorn in FreibergSdors eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Brand, am 6. August 1896. l»r R Auf Folium 100 des Handelsregisters für den Bezirk deS unterzeichneten Amtsgericht» ist heute die Firma Robert Schuffenhauer in Brand, und al» deren Inhaber Robert Anton Schuffenhauer daselbst eingetragen worden. Königliche» Amtsgericht Brand, am 6. August 1896. — Br» R Auctio« in Hetzdorf. Montag, den 16. «ugnst 1896 Vorm. 11 Uhr soll 1 Pferd — Stute — ver steigert werden. Versammlungsort: Gasthof daselbst. Freiberg, den 8. August 1896. Sekr. G.-B. unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Freiberg, den 6. August 1896. Der Stadtrath» Abtheilung für Forst fache». Auf dem die Firma Richter'fche Fabriken, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mulda in Sachsen betreffenden Folium 93 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgericht» ist heute verlautbart worden, daß die dem Kaufmann Friedrich Ferdinand Alexander Roesch ertheilte Prokura zurückgenommen ist. Königliches Amtsgericht Brand, am 6. August 1896. vr. «Inn»,. R schauung in dem Ginne entschieden, daß die erwähnte Gefahr vom Verkäufer nicht nur bis zum Abschluß de» Vertrags, sondern bis zur Nebergabe der Sache zu tragen ist, der Käufer also bei einem durch Zufall herbei geführten Verlust oder einer zufälligen Ver schlechterung der Sache nach dem Kauf, aber vor der Uebergabe den Kaufpreis entweder gar nicht oder nur der Werthminderuug der Sache entsprechend ermäßigt zu zahlen braucht. — Sollen die verkauften Sachen dem Käufer übersendet werden, so geht ebenso wie nach Handelsrecht, die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung d«K Transport» bestimmten Person oder Anstalt auS- gelieiert find. — Bei GrundstückSverkSufen, die bekanntlich oft vor der Uebergabe durch Auflassung vor Gericht zur Ausführung gebracht werden, soll die Gefahr auf den Käufer schon mu oessen — .. Eintragung al» Eigenthümer im Grundbuch übergehen. stehen hierüber m den Der Verkäufer haftet nach wie vor für heimliche Mängel derisetze. Das Gesetzbuch Gache. Die Ansprüche auf Rückgängigmachung dü» Kauft-, so-'besten Grundsätze sich di Au Mstcklp «kschlmch. IV. Kauf und Miethe. (Nachdruck Verbote».) Bei der Regelung deS Kaufe« schließt sich ^S bürgerliche Geschbuch mehrfach an die Vorschriften de» Han^^gesetzbuchS an und schafft so eine größere Ueberelnstlmmunades Rechts,m kauft männischen und nichtkaufmännischen Verkehr. ES nimmt nn Uebriaen einen vermittelnden Standpunkt zwrschm den -ur Ze oLLn verschiedenen Rechten ein. So ist d:eFr°ge,mwelchem dluaenblick die Tragung der Gefahr eine» zufälligen Untergangs nker einer Verschlechterung der verkauften Sachen vom Verkäufer kann wohl sagen, in Uebereinfümmung unt der heutige« An- genannte Wandelung, und auf Minderung deS Kaufpreise», sowie auch der Anspruch auf Schadenersatz wegen Mangels einer zu- gestcherten Eigenschaft müssen bei beweglichen Sachen spätesten» nach sechs Monaten nach der Ablieferung, bei Grundstücken in einem Jahre nach der Uebergabe dem Verkäufer angezeigt werde«. — Der Verkäufer einer Forderung haftet nur dafür, daß die Forderung besteht, nicht auch dafür, daß sie bezahlt wird. Über nimmt er die Haftung für die Zahlungsfähigkeit so wird i« Zweifel angenommen, daß er nur für die gegenwärtige Zahlungs fähigkeit des Schuldners haften wollte. Zu begrüßen ist, daß daS Gesetzbuch eine einheitliche Reaeku« betreffs der Ansprüche wegen Siehmänael -erveisühren will, und zwar für den Verkauf von Pferden, Gs-kn, Mauleseln und Maul- tbieren von Rindvieh Schafen und Schweinen. Bekanntlich be- --- ----- -- deutschen Staaten sehr verschiedene Ge- , nimmt daS deutschrechtliche System an, dabin Zusammenfällen lallen I. dab bei«