Volltext Seite (XML)
st. Uhr. sowie ^§175 Treibers, den 28. Juli 1896. ^oHkrsimn. 8»I»r«te«k. li 1896. hat, nicht die Möglichkeit offen steht, sich harten Vertragsbeding- keit und öffentliche Ordnung verstoßende Beseitigung freier wirth- ungen zu entziehen. Diesem wirthschaftlichen Drucke soll in Zu-jschaftlicker Selbstbethätigung darstellte. Wiederum erschien eine kunft durch die Bestimmung vorgebeugt werden, daß bei Vertrags- vollständige Untersagung der Konkurrenzklausel deshalb nicht an mäßiger, vom Gesetz abweichender Regelung der Kündigungsfrist gängig, weil unter Umständen und innerhalb gewisser Grenzen eS diese für beide Theile gleich sein muß, und zwar so, daß sie stets als berechtigt anerkannt werden muß, wenn ein Gewerbetreibender zum Schluß deS Kalendermonats abläuft. Als Ausfluß sozial- sich dagegen zu sichern sucht, daß der bisherige Angestellte die politischer Fürsorge ist weiterhin die Vorschrift zu betrachten, daß Kenntniß des Geschäftes, insbesondere der Kundschaft, zum Nach dem Handlungsgehilfen bei Beendigung des Äertragsverhältnisses theile seines ehemaligen Dienstherr» ausnutzt. Deshalb darf man eine Bescheinigung über die Dauer und Art seiner Beschäftigung den vom Entwurf gefundenen Mittelweg, welcher dem Richter und auf-seim Verlangen auch ein Zeugniß über seine Leistungen die Möglichkeit eröffnet, in gleicher Weise nach beiden Selten Sosicholttik im neuen Handelsgesetzbuch. ndern. ermit enen. :f sanft : einzige aschmuck ng zur und beim seres und 1898. raun und itw örtlich >rg Burk- midt) in Theodor otationS- »gSanstall Abends testens 11 dition mgm erst ck. Eine Anzeigen ann nicht ArieDeback und Tayva von Station 120^-50 bis 186 —— 49. Jahrgang. — Donnerstag, de« 30. Juli und diese- Jahre» «bald« '/»Uh, für den ""Pf? u.einmonatlichlbPfg. bei dem Stadtratb Abtb-is,.»^ August dss. Jahre» Treiberg,'^ 29 Ai '^g^erbesachen, anzubringen. Bekanntmachnng, „ »» di-»- --ch»,»- d. Zur Enteignung des zum Baue der schmalsp^ ^^ch und Sayda erforderlichen Montag, der ». «ug«n, Dienstag, » »» Donnerstag, » 6. Treitag, » 7« Dienstag, " ti» Der Stadtrath. !ung für Sparkassensachen. »««»rar. S gegeben werden soll. Den Lehrlingen gegenüber, hinsichtlich deren das jetzt geltende Gesetz lediglich auf den Ortsgebrauch verweist, legt der Entwurf dem Prinzipal eine Reihe neuer Verpflichtungen auf. die im Wesentlichen den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbe-Ord nung nachgebildet sind und sich in der Praxis bereits wohl be währt haben. So soll der Prinzipal angehalten werden, dem Lehrling nicht durch andere Dienstleistungen die zu seiner kauf männischen Ausbildung erforderliche Zeit zu schmälern, und ihm die zum Besuche von Fortbildungsschulen und des Gottesdienstes nöthige freie Zeit zu lasten. Die für die Handlungsgehilfen weitaus wichtigste Bestimmung findet sich jedoch in dem Z 67 des Entwurfes, nach welchem eine Vereinbarung zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfen,. durch die letzterer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhält- mstes in seiner gewerblichen Thätigkeit beschränkt wird, nur in soweit zulässig sein soll, als die Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstmrd die Grenzen nicht überschreitet, durch welche eine un- blllige Erschwerung des Fortkommens der Handlungsgehilfen aus geschloffen wird. Mit den Konkurrenzverboten ist in der That bedeutender Mißbrauch getrieben und der Handlungsgehilfe in ^'"^erneren Erwerbsthätigkeit in einem das berechtigte Interesse überschreitenden Maße behindert worden. Die Gerichte haben dem schonungslosen Gebrauch, welcher von der Konkurrenzklausel gemacht worden ist, nicht genügend be- -"gnen wnnen, wett sie nach der Lage der gegenwärtigen Gesetz- KoLzverkeigerung auf Lößnitzer Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Mönchenfrei sollen Donnerstag, den 6. August 1896, von Vormittags '/,10 Uhr an nachstehende Nutzhölzer, als: 997 w. Stämme, 813 w. Klötzer, 2873 w. Stangenklötzer, 1426 w. Derb- und 265 w. Reisstangen und 29,8 rm w. Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Freitag, den 7. August 1896, von Vormittags ^/,10 Uhr an nach stehende Brennhölzer, als: 0,6 rm h. u. 152,4 rm w. Brennscheite, 9,8 rw h. u. 257,8 rm w. Brennknüppel u. 6 rm h. u. 266^/, rm w. Neste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königs. Forstrevierverwattnng Loßnitz «nd Königs. Forstrentamt Tharandt, am 28. Juli 1896. terminlich anberaumt worden. werden Diejenigen, welche etwa Zur Vermeidung nachtAsich emznlestender Erorte^ Veränderungen Ansprüche auS Anlaß dieses Bahnbaues weyen W g - ff bereit» vorgeladen oder die oder auS sonstigen Gründen zu haben vermeinen, s . d bttücksichtigt und erledigt wordnr betreffenden Ansprüche nicht bereits m den f^enTer^ und, soweit find, andurch aufgefordert, diese Ansprüche " «nberaumkn dieselben die an» b-t-F-L am 1. Tage vormittags 9 «yr vom Egg'schen Gasthofe m Mulda, betreffs der Flur Dorfchemnitz, unterer Teil, von Station 84-^50 b>S 65-f- " am S. Tage vormittag»'/,» Uh* vom Gasthaufe zur »«chleithe—Dorfchemnitz, betreffs der Flur Dorfchemnitz, oberer Teil, von Station 65-^50 bis S6K-7. " am ». Tage vormittags 9 Uhr vom Herolv'schen Gasthofe in Dorfchemnist, betreff» der Flur Fried-bach, unterer Teil, von Station 96-s-75 kn» 12V >50 am 4. Tage vormittag» */,9 Uhr von »raun'» Restauration in betreffs der Flur Friedebach, oberer Teil, und Flur Lahda am S. Tage vormittag» ^,16 Uhr vom Hengst'fchen Gasthofe in Friedebach auS. Eavda, am 24. Juli 1896. — . ,, Königliche amtsharwtmannschaftliche Delegation. Veri1»»r1. °1892 Königlichen AmtShauPtmE «chweinesteisches au, Apnl 1896, die Untersuchung des am-rikanische« »brordnung der Königlicken^^-^^ betreffend, wird hiermit in Gemäßheit anher ergangener Folgende» bestimmt: Kreishauptmannschaft Dresden vom 26. Juni dieses Jahres noch An Vorgefundene ^Trichin/n ^k?nntmachung vom 9. April dieses JahreS erwähnten Anzeigen über das Datum derjenigen 2°-» Angabe nicht nur über die Nummern, sondern auch Sendungen deS als trichmenbaM?^^ Untersuchungsbescheinigungen enthalten, welche den . . . Der Herr BüraermeÄ. Junten amerikanischen Schweinefleisches belgeaeben waren. Wirken Freiberg und Brand »nd die Herren Gemeindevorstände m den Amtsgerichts- Bekanntmachung behufs hierdurch veranlaßt, den Trichinenschauern ihres Ort» diese Treibers, am 28 8 besonders Vorzügen. " -n. Juli 1896. Königliche Amtshauptmanufchast. In Vertretung: vor» »llrvll^, BezirkSasseffor. , die Möglichkeit eröffnet, in gleicher Weise nach beiden Selten Licht und Schatten gleich zu vertheilen, berechtigte Ansprüche deS Prinzipals anzuerkennen, ohne dem Handlungsgehilfen sein Fort kommen zu erschweren, als durchaus praktisch brauchbar bezeichnen. Die dem Richter hier gewährte Latitüde braucht man nicht zu fürchten, weil die deutsche Rechtsprechung auch sonst, namentlich m Handelssachen, den richtigen Weg auch da zu finden gewußt hat, wo das Gesetz nach Lage der Sache genau umschriebene Be- stlmmungen nicht geben konnte. Wir verweisen hier darauf, daß das Handelsgesetzbuch beispielsweise neben einzelnen genau be- strmmten, auch sogenannte „wesentliche» Gründe zur sofortigen Entlastung des Handlungsgehilfen zngelassen hat. Die Recht sprechung ist m der Bestimmung besten, was als „wesentlich" an zusehen sei, mit der Zeit vollständig konstant geworden. Und so wird die Judikatur auch bald festlegen, was als „unbillige Er schwerung des Fortkommens der Handlungsgehilfen" anzusehen ist und was nicht. » » , - oi? md Be ¬ ern merstag erhause, r Liebe frühen ün und De* Stavtrath. »»«ml«-. Paul. D- ^Hansen, gekommene Lparcinlagcbücher. Lbarlottev-.E»^ unter Rr^ 70 990 und 82076 für Christiane «leinvoigtöberg und August- Horn in Krummen- Die Omttungsbücher sind alS. abhanden gekommen angezeigt worden. Bücker ru bWen Inhaber fordern wir Ardurch auf, wenn sie gerechte Ansprache an diese rmcher zu haben vermeinen, sich damit bei Verlust dieser Änsprüche binnen 3 Monaten und spätestens oei uns zu melden. bbn 1. Rov-mb-r 1896 und Mönchsstraße ^ Karl «teyer hier bea^ichtigt auf der an die Meißnergaffe grenzenden Parzelle Nr. 399 und der anstoßenden an letztere Straße ai^ Dampfkessels und Erban»??^ Flurbuchs seine Lederfabrik mit Aufstellung emeS Gemäß 8 17 ^es Raumes zum Walken und Waschen der Häute zu erweitern, öffenüichen Kenn^iü »-k.^rbeordnuna wird dieses Unternehmen mit der Aufforderung zur deS Verlustes für alle ^sige Einwendungen gegen die neue Anlage bei Vermeckung und längstens bis ? °uf Pnvatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen binnen 14 Tagen Politische Umschau. Freiberg, den 29. Juki. Deutschland. Dem Prinzen Heinrich versicherte ein französischer Haudegen in Moskau, daß Frankreich sich bereit mache. Der Haudegen, der ein vortrefflicher Soldat, aber kein Salonheld ist, gehörte zu der außerordentlichen Gesandtschaft, welche die fran zösische Regierung unter der Führung deS Generals BoiSdeffre nach Moskau geschickt hatte. Aus dem Ball deS französischen Botschafters Grafen Montebello in Moskau stand er in der Nähe des Generals BoiSdeffre, als Prinz Heinrich sich ihm näherte Nutzholz-Auction. ... ben 1. August Nachmittag von 3 Uhr an sollen im RathSk-ll-r «A.TVetderg, Parterrezimmer links, nachverzeichnete im Holzschlag der Abtheilung 4 des »untern Freiwildes an der Müdisdorfer Flurgrenze aufbereitete Nutzhölzer unter den vor der uucnon bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden und zwar: 486 Stück weiche Stämme von 11/42 om Mittenstärke, 68 „ „ Klötzer „ 16/34 „ Oberstärke, 246 „ „ Schleifllötze „ 8/15 „ „ und 25 „ „ Stangen „ 10/13 „ Unterstärke. Freiberg, den 2V. Juli 5896. Der «tadtrath. , »Ä««I«r. DaS deutsche Handelsgesetzbuch, welches bereits seit fünfund dreißig Jahren in Geltung ist, hat, abgesehen von den in den Jahren 1870 und 1884 erlassenen Novellen zum Aktiengesetz, Abänderungen nicht erfahren. Jetzt hat aber die einheitliche und umfassende Regelung deS gesammten Privatrechts durch das Bürgerliche Gesetzbuch eine Revision nothwendig gemacht mit dem doppelten Ziele, einmal, die Vorschriften des Handelsgesetzbuches im Einklang und die durch dasselbe überflüssig gewordenen Be stimmungen in Wegfall zu bringen, dann aber auch, um die jenigen praktischen Erfahrungen, welche man au» der im steten Fluß befindlichen Entwickelung des Handelsverkehrs gesammelt hat, der gesetzgeberischen Nutzbarmachung entaegenzuführen. Und gerade hier weist der neue Entwurf eine Reihe dankenswerther Neuerungen auf, welche bestimmt und geeignet sind, Mißständen, die nach allgemeinem Urtheil sich namentlich im Verhältniß zwischen Handlungsgehilfen und Prinz,pal entwickelt haben, zu beseitigen Man sieht eS diesen neuen Vorschlägen auf den ersten Blick an, daß bei ihrer Formulirung dreMigen Kreise, die durch diese Mißstände in erster Linie betroffen worden sind, nnt ihren praktischen Erfahrungen, die sie am eigenen Lecke gemacht »wischen Prinzipal und Handlungsgehilfen hat sich daS Maß der lassen zu dürfen. Df 4 faußerordentliche. Man ergebende Wirthschaftüch ^^jeseM nicht zu begeben braucht, gegnen können, w darf ?!'§A7em wirthsÄlich Schwächeren der bereite Mittel, gebung durch die Rechtsprechung nur'in^eck^^ü^ weil ihm als dem könnte, selten zur Verfügung anerkannt werden konnte, als sie sich als eine gegen die. Sittlich- m) Tageblatt Amtsblatt st dk lömglichen md MWm BePrdcn zu Freiberg Md Braud. — »eraittw-ttttch- Leit««-: Ge-r- vurkharvt.