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MibergerAitzeiq«^ nn^ 6^aa«dl«ii .r- UN- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. ISS. EM-tm°»MtZl^kOPsg.midmi<mMich7kM Inserat« w«rd« bi» angenommen. Prei» für Verantwortliche Lettmt-r «eorg »«rßhardt. » 49. Jahrgang."" - > -» Dienstag, den 7. IM. Politisch« Umschau. ArbeitS- Mittheilungen "—-^^ünch. Reuest, su, in den weitesten Kreisen des Vaterlandes mit Die Kaufsbedingungen und die Beschreibungen de- Grundstücks stad ia genannter Restauo Freiberg, den 6. Juli. Dem soeben erschienenen Berichte der deutschen ReichSschulden- Kommsssion über daS EtatSjahr 1894/95 entnehmen wir folgende Elnzelherten. Die in Schuldobligationen verbriefte ^huld deS Reiches umfaßte Ende März 1895 2 081219 800 Summe der 4prozentigen Schuldverschreibungen be- ^0 Millionen Mark, der 3^/,prozentigen auf 780 Millionen Mark, der 8 prozentigen auf 851,22 Millio- nen Mark. Es find überhaupt und zwar einaeschlossen der Kredite vom Etatsjahr 1894/95 bisher an Krediten bewilligt worden 2110 Millionen Mark, davon wurden wie schon erwähnt 2 081219 800 Mark flüssig gemacht. Diese ergaben aber einen Erlös von nur 1961986 250 Mark, so daß also noch Schuldverschreibungen im Betrage von 148 013 715 Mark zur AuSgabe kommen können. Der Schuldbetrag an Schatzan weisungen betrug am Schluffe des Jahres 1894/95 30 Mill. Mark, an Reichsbankscheinen 120 Millionen Mark. Als Rück stand der Schuld des vormaligen Norddeutschen Bundes werden 18 000 Mark aufgeführt. Demnach beträgt die gejammte Schuld deS Reichs Ende März 1895 2 231237 000 Mark, deren Ver- »nsung 71 919 302 Mark erfordert. Im Reichsschuldbuch waren Ende April 1895 2084 Konten über 180 900 000 Mark einge tragen. Der ReichSkriegSschatz, im JulinSthurm aufbewahrt, um faßt >120 Millionen Mark. Der Reichsinvalidenfonds hatte am 31. März 1895 einen Bestand an Werthpdpieren im Betrage von 441585 200 Mark in deutschen Anleihen und Bahnprioritäten, ferner einen Geldbestand von 6173 693 Mark. Prinz Ludwig von Bayern ist vom Kaiser zur The il- nahme an den Kaisermanövern in Sachsen eingeladen worden und wird dieser Einladung Folge leisten. Dieser erneute Beweis für die unveränderten nahen und freundschaftlichen Beziehungen deS Prinzen zum Kaiserhaus wird, bemerken die -Münch. Reuest. Nachr." hierzu, in den weitesten Kreisen deS Vaterlandes mit Beunruhigung bietet, gerat« die Ag« An^ ^nd ch losigkeit auf die Lage der LandwirthsAf b>ew für denn waltung einen glänzenden Vertrauenstüel, well ^^5leiteu welchem Erfolge eS die Institute verstanden besser Konjunkturen häufigen Andrängen auf eme deS Kredits in den Grenzen der gebotenen Vorsicht RecknuMM tragen. Bezüglich der Bewlll.gung von 8000 M. a« denvmL der LandwiNhe seitens der G^gau^ganer Fürste^ schäft, die im Reichstage zur Drache gebracht worden damalige LandwirthschaftSmimster auf d.e Unzulässig^ MartHer Anwendung der landschaftlichen Fonds aufmerksam gemach Darlegung schließt mit der «ersicherM daß du Land AM Vertrauen, das sie in mehr als lOOjährlger Entwicklung e worben haben, nach wie vor im aLrvollsten Maße verdienen.- Die ganze Darlegung zu Gunsten der landimrchschastliAn Papiere wäre unnöthig gewesen, wenn nicht der Direktor der RelchSAm Koch durch seme Polemik im Reichstage du Papiere selbst auf» schlimmste diSkreditirt hätte! , Die anonymen Briefe der Hofaesellschäft und ihre Opfer heißt eine Broschüre, die baldersche,ut und nochmals den „Fall Kotze« behandelt. Die Broichure veMuck insofern eine gewisse Beachtung, als entgegen den dlShermeo Ber» öffentlichungen im Buchhandel der Autor mit de« Hofkreise« that- sächstch Fühlung zu unterhalten scheint. D« vermuthl.ch zur Ehrenrettung des CeremonienmeisterS von Kotze erlaßene Streit» schrift rekonstruirt noch einmal mit großer Schärf denanonymen Briefskandal, faßt alle Ereignisse von der plötzlichen Verhaftung von Kohes biS zum Tode von Schrader» zusammen und charaktensirt an den anonymen Briefen deren Schreiber, wove» sie zu dem Schluffe kommt, daß «in Herr und eine Dame bei der Abfassung zusammen gewirkt haben müssen. Brel« über ine seiner Zeit so sensationelle Angelegenheit bereit» bekannt gewordene Mittheilungen sino mit neuen Informationen gemischt, über deren Richtigkeit allerdings noch Erhebungen anzustellen sein werden. Zu denken giebt die Ankündigung de» Pseudonymen Autors, daß mit dem Tode deS Frhrn v. Schrader, die Sache noch nicht zum Austrag gebracht sei. „Die Parteien stehen sich noch unversöhnt und unversöhnlich gegenüber. Die Famrlie von Kotze will eme unbedingte Genugthuung für die ihr zugefügte schwere Beleidigung erkämpfen. ES hat jedoch den Anschein, als ob dies auf güt lichem Wege nicht möglich sein werde.« Es wird mit aller Be- timmtheit ausgesprochen, daß die in Betracht kommende männliche Person das unbedingte Vertrauen hoher militärischer Persone» und Hofchargen besessen habe und, daß die Mitverfasserin ein« Dame „mit einem sittlichen Defekt in der Vergangenheit" war. AIS eine Stichprobe auS der Broschüre möge Folgendes diene«: „Die Polizei wurde, während Herr von Kotze im GefSnyniß saß, benachrichtigt, man möge im Boudoir« einer gewissen Aristokratin „ein Geheimfach öffnen, in demselben werde man Briefe finden» in denen der Name deS anonymen Autor- genannt sei.« Die Polizei hat diese Wahrnehmung bestätigt gefunden." Der Ver fasser der Broschüre zieht drei Kreise, innerhalb deren der oder die Briefschreiber ermittelt werden müssen. Der erste Kreis befaßt sich mit der Generation der älteren Hofleute. Der zweite Krei» schließt den Thäter enger ein, indem er ihn als einen „alten Hof mann" bezeichnet, der auf daS Intimste mit den Eltern der oben erwähnten Aristokratin verkehrte. Der dritte Kreis endlich weist als besonderen Punkt eine Unterredung auf, die ohne Zeugen zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Hohenlohe stattfand, und von der die verdächtige Person Kenntniß hatte. E» ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Broschüre, in welcher zum Theil eine sehr unverblümte Sprache gesprochen wird, noch zu einer lebhaften Diskussion Anlaß geben wird. Der jüngst verurtheilte LandeSverräther Schmidtkonz hat erwiesenermaßen mit dem französischen Kriegsministerium in Verbindung gestanden. Geheimzuhaltende Nachrichten hat sich der Angeklagte von zwei Personen zu verschaffen gesucht, von den Zeugen Beck und Genzler. Beck war früher Kavallerist und wurde in Folge eine» Sturzes Halbinvalide. Er wurde seitdem im Regimentsbureau al» Schreiber beschäftigt und hatte in dieser Stellung das Unglück, die Bekanntschaft deS Angeklagten Schmidtkonz zu machen. Dieser besuchte ihn öfter ohne triftigen Anlaß in seinem Bureau und begann Gespräche über militärische Angelegenheiten. Er ließ sich von Beck Papier und Schreib- material geben und stenographlrte dann alles, waS Beck ihm er zählte. Diese Mittheilungen betrafen hauptsächlich die Forti- fikation von Metz und sonstige Anlagen m der Festung. Beck ist bereits im vorigen Monat vom Kriegsgericht wegen Lande»« verratheS verurtheilt. Die Bekanntschaft des jetzigen Unteroffizier« Genzler, der in demselben Regiment dient, b« welchem er selbst früher war, hat der Angeklagte Schmidtkonz ebenfalls nur ge sucht, um militärische Geheimnisse auSzukundschaften. Eigen« thümlicherweise hat er demselben erst erzählt, daß er wegen an geblichen Diebstahls militärischer Schrifkn in Untersuchungshaft gewesen ist. Al» er Genzler sein Verlangen nach geheimen Sache» Li-Hung-Tschang wird in Deutschland mit Zuvor kommenheit und Liebenswürdigkeit empfangen, und das ist recht; aber man fängt an, die Liebenswürdigkeit ins Ueberschwängliche ' zu übertreiben, und das ist eine Uebertragung romanischer Ge- ! wohnheiten in deutsches Wesen, gegen die Einspruch erhoben werden muß. Ob Li-Hung-Tschang in der Lage ist, der deutschen Industrie in China erhebliche Bortheile zu verschaffen, ist sehri die Frage; wäre eS aber auch der Fall, so läge darin noch immer nicht eine Rechtfertigung der übertriebenen Huloigungen, von denen man anläßlich deS Aufenthalts Li-Hung-Tschangs am Rheine kopf schüttelnd liest. ES liegt darin eine arge Verkennung der Stellung deS chinesischen Staatsmannes in seinem eigenen Vaterlande und der Bedeutung, die er bestenfalls für Deutschland haben kann. DaS Gepränge, daS ihn in KönigSwinter und auf dem Drachen- feL umgiebt, geht weit über die Pflichten gastfreundlichen Empfanges, die wir ihm schuldig sind, hinanS. Die Margarinegesetzes war die letzte Frucht, tue der Reichstag vor seiner Vertagung pflückte. Genau in der Form, die die zweite Lesung der Vorlage gegeben hatte, gelangte sie zur Verabschiedung. Alle aufrichtigen Freunde der Landwirthschaft werden diese Lösung der viel umstrittenen Frage lebhaft bedauern, denn mit diesem Siege hat die Reichs tagsmehrheit zugleich daS Verdikt über das Gesetz selbst aus gesprochen. Es wird nach den Endbeschlüffen deS Reichstags vom Bundesrath nicht angenommen werden. Die Be schlüsse der zweiten Lesung, vor Allem das Verbot deS FärbenS der Margarine und die Vorschrift über das Feilhalten von Butter und Margarine in getrennten Räumen hatten vielseitigen Widerspruch und einen wahren Petition-sturm für und wider veranlaßt. Bei der dritten Lesung lagen mehrere Anträge vor, die die Borlage noch weiter verschärfen wollten Dahin gehört die Forderung, daß Gastwirthe, Konditoren und Bäcker es in den Verkaufsstellen bezw. auf Speisekarten durch deutliche Aufschriften erkennbar machen sollten, falls sie zur Herstellung ihrer Waaren und Speisen Margarine verwendet hätten. Diese Anträge wurden zwar wieder zurückgezogen, aber auch in der Fassung der zweiten Lesung ist das Gesetz fiir tue verbündeten Regierungen unannehmbar geworden, und die Reichstagsmehrheit handelte nicht in ihrem Interesse, daß sie trotz einer eindringlichen WE vom BundeSrathstische her ihre früheren Beschlusse sämmtüch aufrecht erhielt. Die Reichsregierung ist b« Fr« Vorlage der Absicht auSgegangen, den unlauteren Wettbewerb der Mar garine mit der Butter zu bekämpfen, mchtaber d,e Hei und den legitimen Verkauf der ersteren zu M'gen^ Von diesem Standpunkt erschien ihr das Färbeverbot und d>e Trennung der Verkaufsräume als zu weitgeheiA das Mrbeverbot nicht gerecht, so lange nicht auch das Färben der Butter ^r baten sei Die Minister von Bötticher und von HammerMn legten die Beweggründe der verbündeten Regierungen für rh Stellung zu dem Gesetz sachlich und überzeugend dar. Die Centrumspartei ließ trotzdem ihr Festhalten an den Beschlüssen der zweiten Lesung erklären, und so wurde daS Gesetz füglich durch eine auS der Rechten, dem Centrum, den Welfen, den Polen und zwei Nationalliberalen bestehende Mehrheit ange nommen, — leider ein Schuß inS Leere! Durch daS Bürgerliche Gesetzbuch Lat die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder gegenüber dem geltenden Rechte eine wesentliche Besserung erfahren. Während im Geltungsgebiete deS 6oäs olvil daS uneheliche Kind einen Unterhaltsanspruch an den Vater nur dann hat, wenn dieser seine Ällimentationspflicht anerkennt, und die meisten Landesrechte dem Kinde nur den nothdürftigen Unterhalt bis zu dessen zurück gelegtem 14. Lebensjahre zubilligen, ist nach § 1684 deS Ent wurfs deS Bürgerlichen Gesetzbuches der Vater deS unehelichen KindeS verpflichtet, dem Kinde bis zur Vollendung deS 16. Lebens jahres den der Lebensstellung der Mutter entsprechende» Unter halt, zu dem außer den gesammten LebenSbedarf auch die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Berufe gerechnet werden, zu gewähren. Der Reichstag ist aber noch weiter ge gangen, denn nach den Beschlüssen der Kommission und des Plenums erstreckt sich die Alimentationspflicht deS BaterS über diese Altersgrenze hinaus, wenn da» Kind zur Zeit der Voll endung des 16. Lebensjahres in Folge körperlicher oder geistiger Gebrechen außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, voraus gesetzt, daß der Vater dies ohne Gefährdung seines eigenen standes gemäßen Unterhalts zu thun in der Lage ist. Diese Verbesserung der Rechtsstellung der unehellchen Kinder — im Jahre 1894 wurden deren 178000, im vorhergehenden 176000 geboren — hat allerdings nur einen theoretischen Wertb, so lange nicht- ge- chieht, um ihre Unterhaltsansprüche gegen den bösen Willen der Väter zu sichern. Die bestehende Gesetzgebung gestattet wegen dieser Ansprüche keine Beschlagnahme deS Dienst- und Arbeits lohns, und da die weit verwiegende Zahl der Väter der arbeitenden Klaffe angehört, sieht eS um die Alimentenzahlung recht schlimm auS, denn freiwillig wird nur von einer kleinen Minderheit ge zahlt, und die Zwangsvollstreckung fällt gewöhnlich fruchtlos auS, da die Väter außer ihrem der Pfändung gesetzlich entzogenen ArbeitS- oder Dienstlohn etwas Pfändbare- in der Regel nicht besitzen. Die ganze Last der Verpflegung fällt dann auf die Mütter und, soweit diese dazu außer Stande sind, auf die öffent liche Armenpflege. Sehr inkonsequenterweise hat seiner Zeit die Kommission für die zweite Lesung deS Entwurfs einen Antrag, zu Gunsten der unehelichen Kinder die PfändungSbeschränkungen deS Dienst- und Arbeitslohnes aufzuheben, abgelehnt. Um so er freulicher ist die ungetheilte Bereitwilligkeit, mit der sich der Reichs tag in der Sitzung vom 13. v. M. der unehelichen Kinder und ihrer Mütter angenommen hat. Es war der Antrag auf Erlaß eines Gesetzes gestellt worden, welches die Pfändbarkeit des Dienst- und Arbeitslohnes auf die Alimentenansprüche der un ehelichen Kinder auSdehnt. Der Antrag fand bei allen Parteien oyne Ausnahme solchen Beifall, daß die größte Neigung bestand, sofort in die zweite Lesung des von dem Antragsteller vor gelegten Gesetzentwurfs einzutreten, was schließlich nur deshalb nicht geschah, weil der Staatssekretär fdes ReichslustizamtS ver schiedene für richtig anerkannte Bedenken gegen die juristische Seite der Sache erhob. Der Entwurf wurde deshalb zuvörderst an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. In dieser zog der Antragsteller seinen Entwurf zu Gunsten eines anderen zurück, der die Beschlagnahme des Dienst- oder Arbeitslohnes, die Pfändung der den Jahresbeitrag von 1500 Mk. nicht über steigende» Dienst-, Gehalts- oder Pensionsbezüge, sowie Forderungen aus 8 68 des Unfallversicherungsgesetzes und Z 73 deS Gesetzes betreffend di« Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen für dieAli- mentenforderungen unehelicher Kinder ohne Rücksicht auf den Betrag insoweit für zulässig erklärt, alS nicht der Schuldner den Lohn, die Bezüge und Forderungen aus den obigen Ver sicherungen zur Bestreitung seines nothdürftigen Unterhalts oder zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau und ehe lichem Kinder bedarf. Da der Reichstag nur vertagt wird, ist diese Kommissionsarbeit nicht verloren. Die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich einen der ersten Beratbungsgegen- stände der wieder zusammentretenden Versammlung bilden, und an der Zustimmung des Bundesraths ist nach den Erklärungen, die der Staatssekretär Nieberding bei der ersten Lesung abgegeben hat, nicht zu zweifeln, sodaß diese unglücklichen, wie der Antrag steller zutreffend sagte, „von der Gesetzgebung bisher in unver antwortlicher Weise vernachlässigten Wesen" endlich auch einmal zu ihrem Rechte kommen werden. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die vom preußischen Land- wirthschaftsmiuister Frhrn. v. Hammerstein im Reichstage an gekündigte Darlegung über die landwirthschaftlichen Pfandbriefe. Es wird darin u. A. eingehend dargelegt, - daß die landwirth- schaftliche Nothlage für tue Pfandbriefbesitzer kein Moment der Hausverkauf. Kl öum Nachlasse deS Maurers 139 des Brandkatasters, Nr. 297«, 297d, auf Äk des Grund- und Hypothekeubuchs für Lichtenberg, ortsgerichtlich aus Ml.— gewurdert, un Versteigerungswege . Donnerstag, de» 1«. Juli 1SS6, Mittag» 1L «hr gelodet werden"* Restauration daselbst verkauft werden, wozu Erstehung-lustige hiermit Nächsten DonnerStaa, den von Vormittag 9 Uhr an auf den ober- und unterhalb der Dampfschneidemüy ge^ meinvewiesen, darnach auf den obere« Gemeindegutswtesen, und von 2 uyr an^ den sogenannten LehnstückS-KnnftWtesen hierorts Parzellenwelse versteig^ wetter^ w zu Lichtenberg, den 3. Juli 1896.