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AWßötFötAlHHttH» md Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. , W Dienstag, de« A. April. Z,?'! 1896. em- Königliches «mtsg-richt. Vr VL««u». Mllr. Zwangsdersteigernng seiner sowie 8vlu7«tt«w. anberaumt worden. das an Nr. 80 der 5. Juni 1896, Bormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, der 16. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, als Termin zur Verkündung des Vertheilungsplanes Der Ttadtrath V» Politische Umschau. Freiberg, den 20. April. Das Wiener „Fremdenblatt", dessen diplomatische Be Freiwillige Grundstücksversteigcrung. Auf Antrag der Erben des Bauunternehmers Karl Hermann Kobert Peoge i» Nossen sollen zum Zweck der Erbtheilung die zum Peegeschen Nachlasse gehörigen Gvuüw stücke als: Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiedcrkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldeterwiue anzmueldm. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverl kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtier« gesehen werden. Braud, am 16. April 1896. Konkursverfahren. Indem Konkursverfahren über das Vermögen des Fleischermeisters Max Anton Schubert in Freiberg ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu emem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Freitag, den 8. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer No. 33, anberaumt. Freiberg, den 18. April 1896. . Sekr Gerichtsschreiber beim Königliche« Amtsgerichte daselbst, Abth. I. . Bekanntmachnng. Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs Albert soll , Donnerstag, den 23. April dieses Jahres, hierselbst m der Weise gefeiert werden, daß früh von 6 bis 7 Uhr mit sämmtlichen Glocken geläutet wird und zu gleicher Zeit ferner Weckruf, Obermarkte Platzmusik durch das Stadtmusikcorps stattfindet und ?'U Festmahl im Saale des Kaufhauses abgehalten wird. im Pfründner im St. Johannishospitale, der Pfleglinge OA^rnwn^erfolgen der bisherigen Brodvertheiluug, eine Speisung der dem Ersuchen an die hiesige Bürgerschaft zur öffentlichen Kenntniß, zur ^^^^g^auch ^^^Sebäude mit Fahnen- und Flaggenschmuck versehen zu wollen. Branntwein allerdings nur ein Genußmittel, für begrenzte Kreise aber doch auch unter Umständen ein nothwendiges Lebensmittel. Dazu komme noch, daß schon bei der Gewerbenovelle in der zweiten Lesung der Beschluß gefaßt sei, die Konsumvereine hin sichtlich des Ansschanks geistiger Getränke und des Branntwein kleinhandels konzessionspflichtig zu machen; werde dieser Beschluß auch in der dritten Lesung genehmigt, so werde dies genügen, um einem übermäßigen Branntweinvertrieb der Konsumvereine entgegenzuwirken. Abg. Schneider (frs. Volksp^ hält die in dem Antrag vorgeschlagene Maßnahme gegen die Konsumvereine für ebenso überflüssig wie unbillig. Die Abgg. Osann (natlib.) und Frhr. v. Stumm (Reichsp.) sprechen sich ebenfalls gegen den An trag aus, der hierauf abgelehnt wird. Nunmehr kommt die Vorlage zur Erörterung. Nach Absatz 4 des 8 8 des jetzt geltenden Genoffenschaftsgesetzes ist bereits den Konsumvereinen die Beschränkung auferlegt, im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur an solche Personen zu verkaufen, welche als Mitglieder oder deren Vertreter bekannt sind oder solche sich legitimiren. Nähere For schriften über die Art und Weise der Legitimation, sowie Straf- Vorschriften zur Sicherung der Durchführung sind nicht vorgesHen. - Diese Lücke soll nun durch die vorliegende Novelle ausaefullt : werden. Die entscheidende Bestimmung des vorliegenden Ge^tz- 1 entwurfs geht im Artikel 1 dahin, dem Absatz 4 des K 8 des Genossenschaftsgesetzes, welcher sich auf das Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder bezieht, folgende Fassung zu geben: „Konsum- Vereine dürfen im regelmäßigen Geschäftsverkehr Waaren nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter verkaufen." Diese Be schränkung findet auf landwirthschaftliche Konsumvereine, welche ohne Haltung eines offenen Ladens die Vermittelung des Bezugs von ihrer Natur nach ausschließlich für den landwirthschaftliche» > Betrieb bestimmten Waaren besorgen, hinsichtlich dieser Waaren : keine Anwendung. Demgegenüber beantragt der Abg. Schneider (frs. Volksp.), die Beschränkung des Absatzes 4 des H 8 des be- : stehenden Gesetzes überhaupt aufzuheben. Abg. Augst (südd. > Volksp.) betont, daß das Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder l die Entwickelung der Konsumvereine hemme. Ab. Wurm (sozd.) . meint, daß die Regierung den Konsumvereinen ungünstig gesinnt : sei. Abg. v. Podbielski (kons.) spricht sich für die Vorlage aus. . Abg. Schneider (frs. Volksp.) empfiehlt seinen Antrag. Staats minister v. Bötticher führt aus, daß Konsumvereine, die an Nichts Mitglieder verkaufen, aufhörten Konsum-Vereine zu sein, sie von Port. Der Reichstag beschloß am Sonnabend die Aussetzung des gegen den Abg. Molkenbuhr (sozd.) schwebenden Strafverfahrens und trat sodann in die zweite Lesung der Novelle zum Gesetz über die Erwerbs- und Wirthschafts genösse n- schäften ein. Zunächst wurde iiber einen Antrag des Abg. Metzner (Ctr.) berathen, nach welchem im 8 1 des Genossen- schaftsgesetzes bestimmt werden soll: „Branntwein und sonstige Spirituosen, die zum Genüsse dienen, gehören nicht zn den Lebens- und Wirthschaftsbedürfnissen und dürfen von Konsum- Vereinen nicht geführt werden." Der Antragsteller hält seinen Antrag im moralischen Interesse für erforderlich. Abg. Wurm (sozd.) erblickt in den Konsumvereinen ein werthvolles Glied im Wirthschaftsleben, dem dieselben Rechte belassen werden müssen, wie jedem andern. Staatsminister v. Bötticher erklärt, er könne dem Anträge nicht zustimmen, weil er zu weit gehe. Es gehe nicht an, die Begriffsbestimmung, wie der Antrag sic festsetzen wolle, in die Gesetzgebung aufzunehmen. Für sehr Viele sei der Die im Grundbuche auf den Namen Friedrich August Frauke eingetragenen Grundstücke 1. das Hausgrundstück Folinm 13 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Mulda und Nr. 34, 35 und 36 des Flurbuchs für denselben Ort, — ba. 25 a — Ack. 136 (HR groß, mit 28,50 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 3000 Mk. — Pfg., und 2. das Feldgrundstück Foüum 132 des Grund- und Hhpothekenbuchs und Nr. 420 des Flurbuchs für Mulda, — da 54,8 a — — Ack. 297 groß, mit 13,07 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 700 Mk. — Pfg., sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und cs ist der 20. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, der WaldHeimer Straße gelegene HauSarundstück Fol. 87 des Grundbuchs des Brd.-Vers.-Cat., Nr. 236 des Flurbuchs — Mth. L — für Noffeinmit 280 Steuereinheiten belegt, versichert mit 15 000 M. und geschätzt auf 16 000 M. L. das am Bahnhofe gelegene Haus- und Feldgrundstück Fol. 389 des Grundbuchs für Nossen, bestehend aus: 1. einem neuerbauten Wohnhause nebst zwei ebenfalls aal erbauten Hintergebäuden, Nr. 81k 1. des Brd.-Vers.-Cat., versichert mit 81980 M-, und 2. den Flurstücken Nr. 220 und 221 deS Flurbuchs — Abth. L — für Rost«, 45,2 Ar groß, geschätzt auf 37223 M. 76 Pfg., — beide Grundstücke frei von Reallasten — am 28. April 1896 Vormittag» LO Uhr an hiesiger Gerichtsstelle versteigert werden. Erstehungslustige, welche die Beschreibung der Grundstücke und die Berste dingungen an hiesiger Gerichtsstelle oder in der Behausung des Altersvormunds der i Geschwister Peege, Herrn Kausmann Robert Arnholdt in Rosten, einsehen können, sich am gedachten Tage zur angegebenen Stunde allhier einfinden und, nachdem sie sich über ihre Zahlungsfähigkeit werden ausgewiesen haben, des Weiteren gewärtig sein. Kaufsgebote bezüglich des einen oder des anderen Grundstücks werden auch vor dem Ver- steigerungstermine und schon von jetzt ab entgegen genommen. Hervorzuheben ist noch, daß das Grundstück unter L seiner Größe und günstige« Lage wegen zu gewerblichen Anlagen sich eignet und insbesondere für Baumeister paffend ist, die N»v- stücke aber auch mindestens 4 Baustellen hergeben. Roste«, den 28. März 1896. Königliche» Amtsgericht. — , Bekanntmachung. auSgebrochen Rindviehbestande des Staatsgutes zu Bräunsdorf ist die Lungenseuche Freiberg, am 20. April 1896. - Königliche Amtshauptmannschaft. . vr Ü4tv1u«r1 Kolzversteigerung auf Lößnitzer Staatsforftrevler. In der Ulbricht'schen Restauration zu Niederlangenau sollen Montag, de« L7. April 1896 von Vormittag /»1O Uhr an nachstehende Rutz- und Brennhölzer, als, 17 buch. u. 61 w. Stämme, 8 buch. u. 25 w. Klötzer, 379 w. Stangenklötzer, 7 w. Derb- u. 4050 w. Reisstangen, 2,8 rm W. Nutzscheite, 4,6 rm w. Nutzknüppel, 3 rm h. u. 62,4 rm W. Brennscheite, 7 rm h. u. 142,4 rm w. Brennknüppel, 4,5 rm h. u. 543,5 rm w. Aeste, 16 rm h. u. 12 rm w. Brennreisig u. 236,5 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König». Forstrevierverwaltung Loßnitz und König!. Forftrentamt Tharandt, am 16. April 1896. zwar nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit, das sich noch viel deutlicher über diese Dinge ausspricht. Ich trage Bedenken, i dieses Telegramm im Wortlaut zu veröffentlichen, bin aber bereit, ' es jeden königstreueu evangelischen Geistlichen — ich Habens hier vor mir liegen — lesen zu lassen, um sich davon zu überzeugen, daß über die Stellung Seiner Majestät absolut kein Zweifel be stehen kann. Meine Herren! Ich behaupte, daß, wenn es dem Kirchenregiment nicht gelingt, über diese christlich-soziale Agitation Herr zu werden, so geht unsere evangelische Landeskirche einfach zu Grunde, die Besitzenden werden aus der Kirche Hinausgetrieben und die Besitzlosen werden den Sozialdemokraten in die Arme Hineingetrieben. Prinz Heinrich ist am Sonnabend in Bremerhaven angekom- mcn und reist nach Southampton weiter. Der Prinz wird in England seine neuerbaute Jacht übernehmen, auf welcher dann die Rückreise nach Deutschland erfolgt. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe hat sich eine Er kältung zngezogen und kann in Folge dessen den heute in Kobnrg stattfindendcn Hochzeitsfeierlichkeiten nicht beiwohnen. Die standes amtliche Vermählung der Prinzessin Alexandra von Sachsen- Koburg-Gotha mit dem Erbprinzen Ernst von Hohenburg-Langen burg "vollzieht der Staatsminister von Strenge. Als Zeugen werden fnngiren Großfürst Paul von Rußland und der Herzog ziehungen bekannt sind, bringt folgende Meldung anS Rom: > Die italienische Frühjahrsreise der deutsche« Kaiserfamilie war l längst beschlossen, hätte aber ausschließlich der Erholung dienen j sollen; als jedoch nach der Niederlage von Adna von gewissen ! Seiten frohlockend auf eine Lockerung des Dreibundes hingcwieseu : wurde, beeilte sich Kaiser Wilhelm, deni Könige Umberto den ; Wunsch auszusprechen, durch eiue offizielle Znsammeukuuft seine unerschütterliche Freundschaft und seine aufrichtige Theilnahme I für Italien mit allem Nachdruck kuudzugeben. Dies erregte in den Herzen aller Italiener ein Gefühl der Dankbarkeit, das während der ganzen italienischen Reise warme Sympathiekund- ' gebungen hervorrief, die in Venedig ihren Höhepunkt erreichten. ' Die „Neue Saarbr. Ztg." veröffentlicht das Stenogramm der Rede des Freiherrn v. Stumm. Die Stelle über die A uf - fassung des Kaisers betreffs der Christlich- Sozialen lautet danach: Die Christlich-Sozialen wissen ganz genau, daß auch der oberste Schirmherr der evangelischen Kirche, der Summos spweoxiw, auf keinem anderen Standpunkt steht und ebenfalls die christlich-soziale Agitation auf das Schärfste ver- urtheilt. Ich habe deshalb, als ich an meinem Geburtstag eine Deputation des hiesigen Presbyteriums empfing, keinen Anstand genommen, zu erklären, was ich eben wiederholt habe, daß Se. Maj. der Kaiser die christlich-soziale Agitation auf das Schärfste mißbillige. Diese meine Neußerung war nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt. Ich nehme cs aber den Herren gar nicht übel, daß sie sie veröffentlicht haben, ich habe nichts dagegen, nur ist der Wortlaut nicht genau so, wie ich gesagt hatte, wieder gegeben ; aber die Sache an sich ist richtig. Die Mitthcilung hat großes Aufsehen gemacht. Die Naumannschc Presse erklärte das für eine Erfindung, für eine unglaubliche Ucbcrhebung des Freiherrn v. Stumm; es sei dies eiue Indiskretion von mir ge wesen, das Hofmarschallamt dürfe mich nicht mehr zu Hofe eiu- laden u. s. w. Ich darf meine Freunde beruhigen; wenn ich diese Aeußerung gethan habe, so habe ich sie niit Allerhöchster Ermächtigung gethan. Und ich kann noch mehr sagen: Ich habe hier die Abschrift eines Telegramms vor mir liegen, die mir gleichfalls durch Allerhöchste Ermächtigung zugegangen ist, und