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und Tageblatt ^§94 «. IS». vor «mit i» dm llen Sc«, M ormiüi Rr.M. i. Reit, faarzahl i >< t iedm- L um udesten Werth- ictior le t !K1. t > !»W m U'» stück kam sehr bald zur Zwangsversteigerung, wobei die hinter . auf zum S. Mai d. 9. bei dem Stadtrath, Ubtheilung für Gewerbesachen, anzubrmgen. Freiberg, am 22. April 1896. Der Stadtrath. »m. »««L. Paul. Amtsblatt für die königlichen vnd städtischen Behörden zu Freiberg und Brand Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. Wochentag AbmdS >/,7 Uhr für dm . , As«« Vierteljährlich 2 Mk 25 Pfg. i^monaMch 1 Mk. 50 Pfg. n. einmonatlich 75 Pf«. uck aal cht» itLt tue: tück. >icht tsrl ber: eine >tel men loco M«n wer. Wl loco locc 4S. Jahrgang. Freitag, den 24. April Akt Proreß Hammerstein. 'st in der gestrigen Verhandlung von dem Berliner Landgericht I zu 3 Jahren Zuchthaus, 1500 Mk. 1-^ I°hren Ehrverlust (eventuell für wordeL^ Zuchthaus Zusatzstrafe) verurtheilt Bekanntmachnng. Der Lederfabrikant Stadtrath Moritz Stecher hier beabsichtigt einen in seinem an der Frauensteinerstraße belegenen Fabrikgrundstück Parzelle Nr. 997, Brandversicherungscataster Ab- theilung L Nr. 387L aufgestellten Reserve-Dampfkessel künftig zeitweilig auch gleichzeitig mit dem bereits seither dort in regelmäßigem Betrieb befindlichen Dampfkessel in Benutzung zu nehmen. Gemäß tz 17 der Gewerbe-Ordnung wird dieses Unternehmen zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage bei Vermeidung des Verlustes aller nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhender Einsprüche binnen 14 Tagen und längstens bis 580 000 Mk. eingetragene v. Waldei, , , „„ ca. 5 000 Mk. ausfiel. Graf v. Waldersee wurde dadurch Schaden bewahrt, daß das Kuratorium der Kreuzzeitung durch , Vertrag vom 16. Sept. 1895 die Hypothekenschuld für von Hammerstein übernommen hatte. Die Anklagebehörde nahm an, daß v. Hammerstein die Einwilligung desComitss zur Abhebung des Depots voraussetzen konnte. Aus diesem Grunde ist dieses Falles wegen von der Erhebung einer Anklage Abstand genommen worden. — Durch Vertrag vom 13. März 1891 kaufte v. Hammer stein das „Deutsche Tageblatt" für 115 000 Mk. an. Der Vev- lagsbuchhändler Thiel in Charlottenburg erhielt für Vermittelung dieses Geschäfts eine Provision von 13 000 Mk. Hammerstein verschaffte sich das Geld hierzu, indem er einen für die Beamten der Kreuzzcitung bei der Kur- und Neumärkischrn Ritterschafts-* kasse in Pfandbriefen uiedergelegten Betrag von 124600 Mk. in seine Hände brachte. Den vom Rendanten Malisch be wahrten Depotschein erhielt er auf sein Machtwort sogleich heraus, das erforderliche Paßwort „Schwert" kannte er uno so konnte er die Pfandbrife erheben. Diesen Gewaltstreich hat er vor dem Kuratorium der Kreuzzeitung durch ein Promemoria im Januar 1895 zu rechtfertigen gesucht. Eine Anklage wegen Unterschlagung konnte aber deshalb nicht erhoben werben, weil v. Hammerstein nachwies, daß er die den Kaufpreis des deutschen Tageblattes überschreitende Summe — die Pfandbriefe ergaben einen Erlös von 119,928 Mk. — nicht in eigenem Nutzen ver wendet, sondern davon Zinsen für die entnommenen Werthbeträge — Störl, geb.^Jobst^m"^ zum Nachlasse der Christiane Marie Horn, verw. gew. und Hypothekenbücks^ür gehörige Haus Nr. 9 des Brd.-Cat., Fmium 9 desGrund- un Vtpmyerenoucys für Großvoigtsberg, ortsgerichtlich auf 2700 Mk. - Pfg. gewürdert, den 30. April 1396 lusthe8m^ Großvoigtsberg, freiwillig versteigert werben, wozu Kauf- id» d-- --»M-m« Freiverg, am 14. April 1896. / Das Königliche Amtsgericht. Sret8«I»iLvtL«r. vr. v. Schbrg. »e« in beschuldigt: L. a) im Jahre 1890 Privaturkunden, nämlich einen Papierlieferungsvertrag vom 29. Januar 1890, zwei Blanko- Accrpte über ;e 100 000 Mark auf den Namen des Grafen von dunstem und innen mit dem Amtsfiegel und der Unterschrift Badicke versehenen Vermerk zu einer Unter- schnftS-Beglaubigung unter dem vorgenannten Vertrage, gefälscht und Von denselben zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht zu haben und zwar m der Absicht, sich einen Vermögensvortheil b) in den Jahren 1890 bis Mitte 1895 durch dieielbe Handlung, um stch einen rechtswidrigen Vermögensvor- das Vermögen der „Kreuzzeitung" um 96401,91 Mk dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Bor- stnegelung falscher und Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Jrrthum erregte und unterhielt. II. Im Jahre 1893 durch eine selbständige Handlung der „Krenzzeitung" gehörige 11483 Mark, welche er als ihm anvertraut im Besitze hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, — Verbrechen und Vergehen strafbar nach K 267, 2681, 280, 263, 73, 246,248, 74 St.G.B. Am 28. Nov. 1881 trat der frühere Forstkandidat und Ritter gutsbesitzer Frhr. v. Hammerstein als Chefredakteur in die „Kreuz zeitung" ein. Sein Jahresgehalt betrug 24 000 Mk. Er bezog außerdem noch einen Wohnungszuschuß von 6000 Mk. und als Aufsichtsrathsvorsitzender zweier Hagelsversicherungsgesellschaften etwa, 20 000 Mk. Rechnet man noch die Diäten als Landtags abgeordneter hinzu, so haben sich die jährlichen Einnahmen des Herrn v. Hammerstein auf über 50 000 Mk. belaufen. Allein v. Hammerstein, der Besitzer des bei Lauenburg in Pommern belegenen Gutes Schwartrow war, hatte bei seinem Eintritt in die „Kreuzzeitung" bereits eine Schuldenlast von 126 950 Mark. Im Jahre 1885 kam das Gut Schwartow zur Zwangsversteige rung. . Noch ehe diese erfolgte, verkaufte v. Hammerstein das Gut an den Rittergutsbesitzer Freiherrn von Schierstädt gegen Uebernahme der Hypotheken. Aus diesem Kaufe verblieb Herrn v. Schierstädt noch ein Guthaben von 30 000 Mk. Das Kuratorium der „Kreuzzeitung" übernahm die Deckung dieser Schulden. Aus diesem Anlaß wurden Herrn v. Hammerstein entsprechende Ab züge von seinem Gehalt gemacht. Da er nun, seinen Angaben nach, 18 000 bis 20 000 Mk. jährlich für sich und seine Familie verbrauchte, so gerieth er angeblich durch ;ene Abzüge in noch immer weitere Schulden, so daß er, wie er behauptet, Ende 1889 seinen wirthschaftlichen Untergang vor Augen sah. Aus diesem Anlaß trat er Dezember 1889, durch Vermittelung des Direktors Ernst Krüger, mit dem Papierlieferanteu der „Krenzzeitung", dem Fabrikbesitzer Alexander Flinsch in Berlin und dessen Prokuristen Flebbe behufs Aufnahme eines Darlehens in Unterhandlung. Unter dem Siegel tiefster Verschwiegenheit theilte Frhr. v. Hammer stein Beiden mit: Die „Kreuzzeitung" beabsichtige das „Deutsche Tageblatt" anzukaufen; allein die „Kreuzzeitung" könne ihre Hypo theken nicht sogleich flüssig machen, sie habe deshalb zu diesem Ankauf nicht genügend eigene Mittel und sei daher genöthigt, ein Darlehen aufzunehmen. Flinsch erklärte sich zur Hergabe des Darlehens bereit. Er entwarf sofort einen Vertrag, laut welchem er sich verpflichtete, dem „Verlage der „Kreuzzeitung" am 1. Februar und I.März 1890 ein Darlehen von je 100 000 Mk. baar gegen 5 Proz. Zinsen auszuzahlen. Dagegen hatte sich v. Hammerstein zu verpflichten, vom 1- Febr. 1890 bis 1. Febr. 1900, also zehn volle Jahre sämmtliches Papier für die „Kreuz- Ztg." von der Firma Flinsch zu entnehmen. Zur Tilgung des Darlehens sollte auf den für jedes Kalenderjahr zu vereinbaren den Preis ein Aufschlag von 25 Proz. hinzutreten ubd außerdem dem Flinsch eine Provision von mindestens 50000 Mk. dergestalt gewährt werden, daß an Stelle des Darlehns von 200000 Mk. die Summe von 250000 Mk. an ihn zurückgezahlt werden sollte. Im Weiteren verlangte Flinsch, daß der damalige Verleger der „Kreuz-Ztg.", Oras v. Finckenstein, Rittergutsbeßtzer zu Troßm, sich durch seine Unterschrift unter dem Vertrage mit seinem ganzen Vermögen für die Erfüllung des Vertrages verbürge, und daß v. Hammerstein für die Innehaltung der Vertragsbedingungen ciuBlanco-Accept hinterlege. Die Unterschrift des nicht mBerlin weilenden Grasen v. Finckenstein sollte außerdem amtlich be glaubigt werden, v. Hammerstein ging hierauf ein. Um nun den gestellten Bedingungen zu entsprechen, fälschte er die Unter schrift des Grafen v. Finckcnstcin, indem er das c in dem Namen des Grasen fortließ. Er schrieb außerdem unter den gefälschten an den Pensionsfonds gezahlt habe. Wegen Untreue konnte gegen ihn auch nicht vorgegangen werden, weil er wegen dieses Vergehens nicht ausgeliefert worden ist. Eine seit 1885 gesammelte Ehrengabe für den Hofprediger a. D. Stöcker wurde von dem am 29. März 1889 verstorbenen Rendanten der „Kreuzzeitung", Kanzleirath Güthlein, besonders gebucht. Das betreffende Buch schließt etwa im August 1886 mit einer Gesammteinnahme von 13140 Mk. 57 Pf. Darunter hat v. Hammerstein — ohne Datum geschrieben: „Den Bestand von 13 140 Mk. 57 Pf. habe ich zur Verwendung im Sinne des Fonds übernommen. Freiherr v. Hammerstein." Vom 9.Novbr. 1887 war laut eines vorhandenen Revisions-Protokolls ein von der „Kreuzzeitung" vollständig unabhängiges, gleich selbstständiges Kapital von 13140 Mk. 57 Pf. vorhanden. Im Revisions- Protokoll vom 15. Februar 1888 war dies Kapital nicht mehr aufgeführt und seitdem aus den Büchern verschwunden. In Folge fortwährenden Drängens des Hofpredigers Stöckers auf Aus zahlung des Fonds, deutete von Hammerstein diesem an, daß der inzwischen verstorbene Kanzleirath Güthlein den Fonds unter schlagen habe. Endlich im Jahre 1894 zahlte v. (Hammerstein 2000 Mk. an Stöcker. Da Letzterer den Rest trotz aller Be mühungen nicht erhalten konnte, wandte sich Stöcker Ende Februar oder Anfang März 1895 an den Redakteur Prof. vr. Kropatscheck. Die Mittheilungen des Letzteren riefen bei Stöcker Zweifel an der Ehrlichkeit des von Hammerstein wach. Stöcker verlangte in nachdrücklichster Weise brieflich Auskunft und Aufklärung; von Hammerstein erwiderte aber in einem von Stöcker zerrissenen Briefe: „Das Ganze ist Quatsch, in Leipzig wohnt Derjenige, der Bescheid weiß. Dorthin müssen Sie reisen und das Geld holen." v. Hammerstein hatte sich schließlich von feinem Schwager in Innsbruck 10,400 Mk. geliehen und an Stöcker als Rest des Fonds übersandt, v. Hammerstein behauptet jedoch noch immer: der alte Kanzleirath Güthlein habe ihm unter vier Augen zu gestanden, den Stöckerfonds verspekulirt zu haben. Um nun einen alten verdienten Beamten zu retten, habe er den mitge- theilten Vermerk in das Buch gesetzt. Die Anklagebehörde will ihm dies aber nicht glauben, v. Hammerstein hatte, wie erwähnt, anfangs 1885 etwa 156 950 Mk. Schulden, anfangs 1890 brauchte er 200 000 Mk., nur um die drückendsten Schulden zu decken, und trotzdem hatte er, nach einem von ihm selbst am 11. Februar 1895 aufgestellten Verzeichniß, schon wieder 171050 Mk. Schulden. Bei dieser Vermögenslage und ange sichts der Thatsache, daß v. Hammerstein stets die fälligen Zinsen des Stöckerfonds gezahlt hat, ist die Anklagebehörde der Ansicht, daß v. Hammerstein auch den Stöckerfonds unterschlagen hat, und zwar um so mehr, da Niemand den alten, braven Kanzlei rath Güthlein einer solchen Schurkerei für fähig hielt. Allein dieser Fall konnte, da er bereits verjährt ist, nicht zur Anklage gestellt werden. Hammerstein hat vom Jahre 1885 bis zum 25. Februar 1895 nachgewiesenermaßen mindestens 528 000 Mk. zusammengeborgt. Er hat eine Reihe seiner Bekannten, politischen Freunde und sogar seine Untergebenen angepumpt. So sind der Rendank Malisch und der Versicherungsdirektor Krüger, die ihm Gefällig» keitsaccepte geaeben haben, aus diesem Anlaß im Dezember 1895 Namen: „Die Eigenhändigkeit beglaubigt der Amtsvorsteher Badicke." Um jedem Zweifel zu begegnen, drückte er neben den erwähnten Vermerk ein Amtsfiegel. Dies enthielt in der Mitte den Reichsadler und die Umschrift: „Amtsbezirk Sellin, Kreis Königsberg N. M." Graf v. Finckenstein hatte nämlich Herrn von Hammerstein zur Führung von ProzessenVollmachts-Formulare übergeben, auf denen die Unterschrift des Grafen durch den Amts vorsteher Badicke, unter Beidrückung des Amtssiegels beglaubigt war. Nach diesen Siegelabdrücken hatte sich v. Hammerstein einen Gummistempel anfertigen lassen uno diesen bei der Beglaubigungs fälschung in Anwendung gebracht. Im Weiteren setzte v. Hammer stein unbefugterweise auf zwei Blanco-Wechsel über je 100000 Mark den Accept-Vermerk: „G. Graf v. Finkenstein." Diese Dokumente lieferte er am 29. Januar 1890 auf seinem Re dakttonszimmer an Flinsch aus. In Gegenwart des Letzteren füllte er das Datum: 29. Januar 1890", aus uud schrieb dar unter: „Verlag der Neuen Preußischen Zeitung, Graf Finkenstein, in Vertretung Freiherr v. Hammerstein." Nachdem Flinsch eben falls den Vertrag unterschrieben, zahlte er Herrn v. Hammerstein sofort 100000 Mk. baar und die anderen 100000 Mk. noch im Inserate werden bis Bormiitag 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. H Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 15 Pfg. US mit md Feld erkaufen. ttes. ldcrtl erk. Off. niederzul. ü7" i Laufe des ersten Quartals 1890. Flinsch lieferte auch, laut des : erwähnten Vertrages, vom 1. Februar 1890 bis Juli 1895 der „Kreuz-Ztg." sämmtliches Papier zu dem um 25 Proz. für jedes Kilo erhöhten Preise. In den meisten Fällen bezahlte der Ren dant der „Kreuz-Ztg.", Malisch, auf Anweisung des v. Hammer stein das Papier aus der Kasse der „Kreuz-Ztg." Nur im Be hinderungsfalle des Freiherrn v. Hammerstein war Malisch zu selbständiger fZahlung ermächtigt. Nach den Aufstellungen des verstorbenen Bücherrevisors Töpfer ist die Kasse der „Kreuz-Ztg." durch die Zahlung dieser erhöhten Papierpreise um 96401 Mk. 91 Pf. geschädigt worden. Um mindestens dieselbe Summe ist auch Flinsch geschädigt, da mit dem Aufhören der Papierliefer ungen auch die Amortisirung der Darlehensschuld von 200000 Mark eingestellt wurde. v. Hammerstein hatte auch die gesammte finanzielle Leitung der Zeitung. Er besaß das Verfügnngsrecht über die laufenden Ein nahmen und baaren Bestände der Krenzzeitung. Vom 7. Januar bis 7. März 1893 erschien hier die „Deutsche Landwirthschafts- Zeitung", die an der Abonnentenschwindsucht litt. Durch Ver mittelung eines Redakteurs dieser Zeitung wurde mit v. Hammer stein ein Abkommen dahin getroffen, daß Letzterer die Zeitung ohne jedes Entgelt fortführen sollte, v. Hammerstein gab die „Deutsche Landwirthschafts-Zeitung" auch vom 2. April bis 1. November 1893 heraus. Er ließ sie eigenmächtig auf Kosten der Krettz- zeitung in deren Druckerei drucken und erließ die bezüglichen Anweisungen an den Rendanten Malisch. Letzterer war der Meinung, daß ».Hammerstein die Genehmigung des Kuratoriums hierzu besitze. Es wurden insgesammt 11 483 Mk. Unkosten für diese Zeitung aus der Kasse der Kreuzzeitung gezahlt, obwohl die Herausgabe der Landwirthschafts-Zeitung ein persönliches Unter nehmen des v. Hammerstein war. Am 1. November 1893 ging die Landwirthschafts-Zeitung wegen gänzlichen Abonnentenmangels ein, Alm 1. Jau. 1894 stellte v. Hammerstein eine sogenannte Hausrechnung aus, die mit einem Guthaben von 11 883 Mk. für ihn abschloß. In der darauf folgenden Sitzung des Kuratoriums, am 1. April 1894, erkannte Hammerstein ausdrücklich an, der Krenzzeitung aus dem Unternehmen der Landwirthschafts-Zeitung noch 11 483 Mk. schuldig zu sein. Diese Summe soll er nach träglich mit seinem Guthaben verrechnet haben. / v. Hammerstein wird als eigenmächtiger Charakter geschildert, der Niemanden ein Einmischen in die geschäftlichen Angelegen heiten der Krenzzeitung gestattete. Seine Anordnungen sollen für die Kassenbeamten Gesetz gewesen sein und zwar derart, daß der Rendant Malisch nichts zu sagen wagte, vls ihm die hohen Papierpreise auffielen. Diese gewaltsame Eigenmächtigkeit soll v. Hammerstein auch bewiesen haben, als er im Frühjahr 1891 das Haus Zimmerstraße 92/93 auf eigene Rechnung für 730 000 Mark ankaufte. Das von ihm zu erlegende Kaufgeld betrug 150 000 Mk. Zu diesem Zweck lieh er sich von dem Grafen v. Waldersee 100 000 Mk. Außerdem ließ er sich eigenmächtig vom Rendanten Malisch drei der Krenzzeitung gehörende Depot scheine im Gesammtbetrage von 71 600 Mk. aushändigen, die er bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftskasse zum Kurswerthc von 69 214Mk. versilberte. Damit bezahlte er das Restkaufgeld, Stempel und sonstige Unkosten. Erst nachdem der Hauskauf vollzogen war, machte v. Hammerstein dem Kuratorium der Kreuzzeitung von der eigenartigen Verwendung der Depots Mit- theilung. Das Kuratorium hat in der Sitzung vom 1. April 1894, in der Erwartung, daß v. Hammerstein das HauS Zimmer- straßc 92/93 als der Kreuzzcitung gehörig mittels notarieller Verhandlung, anerkenne, beschlossen: die bereits erwähnte Haus rechnung des v. Hammerstein zu dechargiren. Allein das Grund-