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und Tageblatt W66 AmtrSlatt für die königlichen M Müschen Behörden zn Freiberg nnd BrM »erantw-rtliche Leitung: Georg Burkhardt. -r Scheuerns halber werden Montag, den 23. aab di- Dienstrsume d-8 den 24. März 1896 Freiderg, den 12?3^ürz 1896^'^ gewöhnlichen Geschäftsverkehr geschlossen. Das Königliche Amtsgericht. KEW ea. 7NN <La«k Portland-Eement, und Cementröhren verschiedener Weite« -ui CEMW-«-. Mrm »Ä^dlb-ndS '/.7 Uhr für den zweim7nÄ i N^iert.ljiihrlich L M 25 Mg. Psg- u. emmonatlich7öPfg. daß das vorgeschlagene System unbedingt das Beste sei, aber nach Lage der Dinge sei es das richtige. Die Regierung sei nur von dem Bestreben geleitet gewesen, das Staatsinteresse zu fördern, den Sinn für Recht und Gesetz zu befestigen und neu zu beleben. Kalus rot publieao suxrema lex. Möge das Gesetz zum Wohle des Staates ausfallen, dem wir alle mit gleicher Liebe dienen. Präs. Graf Könn eritz: Er wolle nur seine Stellung von Anfang an dem Gesetzentwürfe gegenüber kurz präzisiren. Er thue das umso lieber, als er sich mit dem Hause in der Haupt sache einig wisse. Redner weist sodann namentlich darauf hin, daß das bestehende Wahlrecht ungerecht sei, und daß dessen Folgen sein würden, daß die Sozialdemokratie in der zweiten Kammer zu Verfassungskämpfen führen würde, die allen denen unangenehm seien, die das Vaterland lieben. Er spreche im Namen der Kammer dem Leiter des Ministeriums des Innern für sein Vorgehen den Dank des Hauses aus. (Bravo.) Es liege im Charakter des Entwurfes selber, daß er Feinde habe und haben müsse. Auch in der Ersten Kammer seien nicht un bedenkliche Stimmen dagegen laut geworden, aber bei reiflichen Berathungen sei man doch zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Bedenken nicht so bedeutend seien. Er erkläre daher im Namen der Kammer, daß sie die Vorlage purs annehme. Vor dem Vorwurfe des plutokratischen Charakters wolle er sie aber noch in Schutz nehmen. Auch er schließe mit dem Wunsche, daß das Gesetz zum Heil und Segen des Vaterlandes aus fallen möge. Die MkhlrkchlsVsrlsze m ber Ersten Kammer, mit^m Ä"g??er Tn Mutation estrigen Sitzuna Wablen w! de?L?nd^» ^sctzesvom 3. Dezember 1868, die 2die MaMenk?^ den Entwurf eines Ge- luna'betreffend mi! Zweite Kammer der Ständeversamm- , Se. Exzellenz der HerrStaatsminister v. Metzsch 7UTi°e'^ Rede die Stellung d^r Staats A e Eingehend dar, warum sie zu dieser Vor- Regierung habe mit besonderer Genug- ^ und Freude zu erkennen, daß die Deputation ausweislich N^ nch es gegenüber der Vorlage allenthalben der Regierung »Kube daher, für das Zustandekommen des Gesetzes Lammung der Kammer im Voraus versichert halten zu davon abseh-v, In eine eingehendeDar- k? einzutreten, von denen die Regierung A?dsassung des Gesetzentwurfes ausgegangen ist. Er werde sich daher schon zur Vermeidung von Wiederholungen der von ihm m der Zweiten Kammer gegebenen Erklärungen darauf be schranken, m Kurze den Standpunkt der Regierung im Allge meinen darzulegen, und zu motiviren, warum sie zu diesen Vor schlägen gelangt ist. Er wolle dabei die Erklärung an die Spitze -E"- daß die Regierung bestrebt gewesen ist, eine Grundlage zu schaffen, auf welcher fußend, das politische Gleichgewicht in Volksvertretung erhalten werden könne, der Vergewaltigung der Massen entgegengearbeitet und in seinem Ziele, das vielleicht auch noch in weiter Ferne liegt, man dahin werde gelangen können, die breiten Massen des Volkes vor dem sozialdemokrati- sHen Terrorismus, der politischen Unfreiheit zu schützen und zu- ruazuführen zu einem besseren Genüsse der bürgerlichen Freiheit. DieRegierung habe die Frage einer Aenderung desWahlgesetzes schon seit längerer Zeit erwogen, sie sei aber erst jetzt, durch die Stellung nahme der ordnungsliebenden Parteien der Zweiten Kammer in der Sitzung vom 10. Dezember vorigen Jahres in ihrer Ueberzeugung bestärkt, zur definitiven Vorlage eines Gesetzentwurfs gekommen. Wenn in dem Deputationsbericht auf die Gefahren hingewiesen fei, die unser Vaterland bedrohen, wenn man dem Anwachsen der sozialdemokratischen Richtung in der Landesvertretung nicht einen Damm entgegensetze, so konstatire er, der Minister, aus diesen ausdrücklich ausgesprochenen Anschauungen im Zusammenhang mit weiteren Aeußerungen der Kammer, die Uebereinstimmung mit der jenseitigen Kammer. Er führe als weitere bezeichnende Aeußerung aus der Zweiten Kammer noch besonders an, daß betont wurde, der sächsische Landtag werde nicht länger ein sach lich verhandelndes Organ bilden, wenn demselben weitere Elemente Kammerher Freiherr von Burgk-Roßthal stellt den An trag, von einer Einzelberathung des Gesetzes abzusehen und die ganze Vorlage auf einmal zur Abstimmung zu bringen. Die Kammer nimmt diesen Antrag an und dementsprechend wird abgestimmt. Bei Namensaufruf wird die Bor lageeinstimmigangenommen. Sodann berichtet Freiherr von Burak namenS der vierten Deputation über die Petition der Gebräoer Horn in Roßwein und Genossen im Auftrage der übrigen Wasserwerksbesitzer von Bieberstein bis LeiSnig, die Wiedererlangung der den Wafser- benutzungsanlagen an der Freiberger Mulde durch den Bergbau entzogenen Wässer betreffend. (Wir haben den Deputationsbericht s. Z. mitgetheilt) Die Deputation beantragt die Petition auf sich beruhen zu lassen. Kammerherr von Schönberg- Mockritz meint, daß allerdings Muldenwasser durch den Rothschönberger Stollen entzogen werde und bittet um wohlwollendes Entgegenkommen, um den Ansprüchen der Petenten Genüge zu leisten. Der RegierungS- kommissar Geh. Finanzrath vr.Freiesleben giebt eben falls zu, daß die Muldenwerksbesitzer geschädigt würden. Es liege hier eine bedauerliche Kollision mit dem Freiberger Berg bau, den man aber zu erhalten wünsche, und der Wasserindustrie der Mulde vor. Daß aber Muldenwasser entzogen werde, gebe er nicht zu. Im übrigen schließt sich Redner den von der Re gierung in der Zweiten Kammer gegebenen Erklärungen an Das Deputationsgutachten wird darauf angenommen. Politische Umschau. Freiberg, den 19. März. Der Seniorenkonvent des deutsche« Reichstages trat vorgestern nach Schluß der Plenarsitzung zusammen. Man kam dahin überein, bis zum Freitag den Etat in zweiter Lesung zum Ab schluß zu bringen. Dieser Tag soll sodann Wablprüfungen ge widmet werden. Am Sonnabend, wo zur Feier der Erinnerung an die erste Sitzung des Reichstags vor 25 Jahren in der Wandel-. Halle das Bankett stattfindet, fällt die Sitzung aus. Am Montag und Dienstag nächster Woche /soll der Etat in dritter Lesung passiren, eventuell mit Zuhilfenahme einer Abendsitzung, und am Mittwoch — ohnehin katholischer Feiertag — sollen die Oster ferien beginnen und sich bis zum 16. April erstrecken. Doch soll in nächster Woche Donnerstag und Freitag und nach Ostern bereits zwei Tage vor Wiederaufnahme der Plenarsitzungen die Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch ihre Arbeiten fördern und Sitzungen abhalten. Nach den Ferien wird das Plenum der Reihe nach in die dritte Lesung der Vorlagen über den unlauteren Wettbewerb, die Zuckersteuer, das Börsengesetz, das Depotgesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Margarinegesetz eintreten. Im Reichstage wurde gestern die Berathung des Marineetats fortgesetzt mit den einmaligen Ausgaben. Ein geleitet wurde die Debatte durch einen längeren Vortrag des Re ferenten Lieber. Nachdem in der Kommission von den Staats sekretären des Auswärtigen und des Reichsmarineetats die Ge rüchte von uferlosen Flottenplänen nachdrücklich dementirt worden seien, hätten neuerdings die „Köln. Ztg." nnd die „Post", schein bar in Form einer offiziösen Mittheilung, die Nachricht verbreitet, daß schon im nächsten Etat zum Ersatz der alten Panzer „König Wilhelm", „Kaiser" und „Deutschland" 90 und zum Bau eines neuen Kreuzers 60, also im Ganzen 150 Millionen Mk. gefordert werden sollen, ein Plan, auf dessen Unausführbarkeit schon in der Kommission hingewiesen worden sei. Weder seien unsere Wersten im Stande, diese Bauten in einem Jahre auszuführen, noch sei es möglich, die erforderliche Bemannung so schnell zu- jammen zu bringen, es konnte sich also nach der Auskunft der Marmeverwaltung höchstens um erste Raten handeln. Abg. Fritzen (Ctr.) erinnerte daran, daß in den letzten 6 Jahren desto größere Abstriche gemacht worden seien, jemehr die Marine verwaltung gefordert habe. Er erklärte sich bereit, mit seinen Freunden für die geforderten neuen Schiffe zu stimmen, ins- bes.-ndere für den Panzer I. Klasse „Ersatz Friedrich der Große" und für die Kreuzer nach Maßgabe des Flottenplanes von 1889. Allerdings übernahm der Reichstag damit ein Engagement von über 40 Millionen Mark; indessen habe sich die Finanzlage in der letzten Zeit erheblich gebessert. Erleichtert wurde seiner Partei diese Zustimmung durch das Vertrauen zu dem gegen wärtigen Leiter der Marineverwaltung. Die Bewilligung des. Nothwendigen sei auch der beste Schutz gegen uferlose Pläne, welche den Reichstag und die öffentliche Meinung in der letzten Zeit so sehr beunruhigt haben. Eine Weltpolitik mit Hilse einer großen Flotte könne doch nur getrieben werden, wenn ein aktuelles Hierfür sich Jnteressirende können die speziellen Bedingungen und Verzeichnisse gegen Er- legung^von^sMa^endrhus^ und namensunterschriftlich vollzogenen Preisverzeichnisse nebst Bedingungen sind verschlösse« und mit der Aufschrift: Cementwaarenlieferung versehen, bis spätestens Montag, den SV. März 18W e^zure^NUuswahl unter den Bewerbern, sowie Zurückweisung sämmtlicher Preisangebote bleibt ausdrücklich Vorbehalten. .... Freiberg, den 18. März 1896. Das Lladtbananrt. — Von den am 20. März 1896 in Niederschöna anstehenden 2 Versteigerungen hat sich die Vorm. 11 Uhr im Gehöfte Nr. 108 angesetzte Auction erledigt. Freiberg, den 18. März 1896. Sekr. MansriMsrsvr, G.-B. —' 48- Jahrgang. - IInserate werden bi» Bormiitag 11 Uhr!! ? Freitag, Sen 20. März. bezeichnen. Er müsse dem die Ueberzeugung entgegenhalten, daß die Regierung von 1868, wie dies aus den Berichten klar her vorgehe, indem sie an eineAenderung desWahlgesetzes herantrat, von den gleichen Grundsätzen geleitet worden ist. wie die gegen wärtige Regierung. Wie damals die Regierung an die Spitze ihrer Erwägungen den Grundsatz stellte, daß man bestrebt sein müsse, die Wahlresultate in der Weise zu erreiche», daß man eine unverfälschte Volksmeiuung erreiche, so lägen auch jetzt keine anderen Motive vor, nur allerdings mit dem großen Unterschiede, der in den Thatsachen begründet liegt, daß die Regierung damals annahm, daß das direkte Wahlsystem die wahre Volksmeinung in die Erscheinung bringe, während es heute umgekehrt ist. Die Wählerschaft leide heute bei den Wahlen unter einem Terrorismus, von dem man damals noch keine Ahnung hatte, und der die breiten Massen in dem freien Ausdruck ihrer Meinung beeinträchtigt. Bei solchenZuständen sei die Regierung berechtigt, die Schaffung von Kautelen zu fordern gegen die Ueberhandnehmung der auf den Umsturz ge richteten Bestrebungen. Ge^e m* einerseits di« Richtigkeit deS Grundsatzes zu, dem Volk, wenn es zu reiferen Anschauungen gelange, ihm auch auf dem Gebiete der Wahlen größere Berech tigung zuzugestehen, so könne er doch andererseits nicht zugeben, daß es eine rechtswidrige Volksentrechtung bedeute, wenn man in Zeiten, wie die jetzigen, dem Volke gewisse Opfer auferlege im Interesse der Gesammtheit, die geschädigt erscheint. Die Re gierung habe sich freilich nicht der Wahrnehmung entschlagen können, daß die Maßnahmen, die jetzt mit dem Gesetzentwürfe in Vorschlag sind, in verschiedenen Kreisen abfällig beurtheilt werden. Insoweit dies von sozialdemokratischer Seite geschehe, sei es ja begreiflich; es liege in der Natur der Sache, daß diese unzufrieden ist, denn die Vorlage richtet sich ja gerade gegen sie. Es wäre ein vergebliches Beginnen, diese eines besseren belehren zu wollen. Aber so weit die abfällige Kritik auch in den Kreisen geübt werde, wo man Freunde erwartet hatte, möchte er den Vorwurf zurückweisen, daß eine Wahlentrechtung eintrete. Er weise diesbezüglich auch auf die Aeußerungen in den öffentlichen Blättern hin. Wenn der Vorlage nichts anderes vorgeworfen werden könne, als daß ihre Annahme ein nationales Unglück mit sich bringe, so müsse er gestehen, daß ihm dafür jedes Verständ- niß abgehe. Maßregeln, die der größte Theil der Volksvertretung verlangt, die in weiteren Kreisen Sympathie gefunden, und die darauf gerichtet sind, in staatserhaltendem Sinne zu wirken, die können doch am wenigsten ein wirkliches nationales Unglück im Gefolge haben. Wenn gesagt worden sei, daß in breiten Kreisen Unzufriedenheit hervorgerufen worden sei, so konstatire er, daß die Regierung davon nichts bemerkt habe. Er gebe zu, daß eine gewisse Aufgeregtheit bestehe, die sich in den vielen Protesten und Unterschriften zeige, aber der Werth solcher Proteste sei ganz minimal, wenn man sich vergegenwärtige, wie sie hergestellt werden, und wie die Unterschriften geschaffen werden. Denen zugeführt werden, welche die in der Verfassung ruhenden Grund- gegenüber, die unter Berufung auf ihre Vaterlandsliebe gegen sätze der Monarchie rc. verneinen und auf nichts geringeres ab- die Vorlage ins Feld gezogen sind, möchte er zu bedenken geben, zielen, als auf die Vernichtung der Staats-, Rechts- und ob sie nicht selbst die ersten gewesen sind, die die Unzufriedenheit Gesellschaftsordnung. Wenn nun die Regierung gewisse Vor-zu bewahren bestrebt gewesen sind. Auch er wolle nicht behaupten, schläge, die zunächst in der Zweiten Kammer ausgesprochen wurden, aufgefaßt 'hat, so -ist sie hierbei hauptsäch lich von zwei Erwägungen ausgegangen und geleitet worden. Einmal habe sie sich sagen müssen, daß die gegebenen Vorschläge die einzig gangbaren Wege seien für das, was man schaffen wolle, zweitens, daß bei der großen Verschiedenheit der Wahlsysteme überhaupt und angesichts der ebenso verschiedenen Anschauungen über die Systeme, man wohl nie dazu hätte kommen können, für ein System eine Majorität zu finden, das den vertretenen An schauungen in der Zweiten Kammer entsprochen hätte. Redner betrachtet näher verschiedene Systeme, und betont, daß eine Er höhung des Census bis auf 10 Mark eine Entziehung des Wahl rechts bis 80 Prozent Steuerzahlern gleichkommen wurde. Wenn man der Regierung schon bei dem vvrgeschlagenen System den Vorwurf mache, daß es Wähler entrechte, so würde dieser Vor wurf im andern Falle mit Recht noch viel größer sein Er sehe davon ab, das vorgeschlagene System näher zu begründen, muffe aber konstatiren, daß angesichts der politischen Lage mw der inneren Situation des Landes man sich dazu habe entschießen müssen, auf ein System zurückzugreifen, welches die Schöpfer des Gesetzes vom Jahre 1868 zu verlassen mit Recht befugt gewesen sind. Aus diesem Verlassen sei versucht worden, das Bestehen eines grellen Gegensatzes zwischen der Regierung von damals und heute zu konstrmren, und weiter sei versucht worden, daraus zu deduziren den Durchbruch der Kontiuität in den Remerungs- anschauungen. Diese Folgerungen seien als unrichtig zu