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«8. Z-Hrga», Dienstag, vea 11. Februar. 1» VW. 1» V, I«s«r«t« w«d« di» So «r. i«se. Bckauutmachuug. Die in Gemäßheit von Art. II Z 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — ReichSzesetzblatt Sette 245 figd. nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS Haupt- omrktortes Dresden im Monate L«1<«b«r vorigen Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erWe Vergütung für die von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monat Januar dsS. IS. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im LieferungSverband« Her hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft 6 M. 81,9 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 M. 04,5 Pfg. für 50 Kilo He«, 2 M. 52 Pfg. für 50 Kilo Stroh, was zur Nachachtung andurch bekannt ge« «acht wird. Freiberg, den 8. Februar 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. IVr. Bekanntmachung, die religiöse Erziehung der Kinder au» gemischte» Ehe« betreffens. Nach 8 6 deS Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubens» bekennte isieS und die religiöse Erziehung der von Eltern solcher verschiedener Konfessionen erzeugten Kinder betreffend, vom 1 November 1836, find die auS gemischten Ehen erzeugten Kinder in der Regel in der Konfession deS VaterS zu erziehen. ES ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie lltdereinlnnst unter den in ß 7 des ungezogenen Gesetzes vorgeschrirbenen Erfordernissen hierüber unter sich etwas Anderes festzusetzen. Wenn nun aber der Abschluß einer solchen Vereinigung auf die religiöse Erziehung der» jenigen Kinder, welche da» sechste Lebensjahr bereits erfüllt haben, oh«e Et«st»h ist, so wird im Hinblick auf die demnächst stattfindende Aufnahme der schulpflichtigen Kinder und zur Vermeidung späterer Unzuträglichkeiten auf die Nothwendigkeit eines rechtzetttge« gerichtlich«« Vertragsabschlusse- über eine etwa beabsichtigte abweichende konfessionelle Erziehung von Kindern auS gemischten Ehen hierdurch noch besonders hingewtesen. Freiberg, den 31. Januar 1896. KS«ig«»< »ezirrsschulinspektto«. Ur IVi». Auctiou in Over-Aug. Donnerstag, de« 18. Februar 1886 Nachmittags 8 Uhr soll beim Grundstück: str. 10 — hinter der Grube Herzog August — 1 «»tschwage« — Hinterlader — versteigert Verden. Freiberg, den 10. Februar 1896. Sekr. G-B. Auktion iu Herrndorf. Freitag, de« 14. Fevr«ar 1898 Nachmittags 2 Uhr soll im Gasthofe daselbst 1 Piaui«» versteigert werden. Freiberg, den 10. Februar 1896. Sekr. G.-V. KoularS»erf«hrea. In dem Konkursverfahren über das Vermögen d:S Klewpnermeister Ur««- Her««»«» Wi«terlich i« vra«d ist zur Abnahme der Schlußrechnung d«S Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen da» Schlußverzetchntß der bet der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbareu Vermöge»«- stücke der Schlußtermin aus de« 6. ML«, 1898, Nachmittags 8 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bestimmt. Bra«d, dcn 8. Februar 1896 Aktuar GerichtSschreiber de» Königlichen Amtsgericht» Bekanntmachung, da» Ausliege« der Euteigvungsuuterlage« für de« Ba« dar Staats<tse«bah« M«lda—Sayda betr. Nachdem die Königl. AmtShauptmannschaft Freiberg die unterzeichnete königl. amtShauptmanu-- schaftliche Delegation in Sachen, den Bau der StaatSetsenbahn M«lda—Sayda betr-, mit Ab haltung der künftigen Enteignung»', verainung»«, Schluß- und sonstige» Termine, sowie mit Be sorgung de» sonst Erforderlichen beauftragt hat, auch die derselbe» feiten de» Königlichen Bahnbau» Kommissar» übersandten EnteignungSunterlagen für genannten Eisenbahnbaa ia den Fluren M«lda, Aetha«, Dorfchemnitz, Friedebach und Sayda, bestehend in a) 82 mit dem PrüfungSatteste de» Königlichen Finanzministerium» und dem Autori« sationS-vermerke des Königlichen Ministerium» de» Inner» versehenen Grundrisse« nebst LängSprofilen, d) 5 Flächen»Verzeichnissen für die erwähnten Flure» und o) 166 Blatt Quer Profilen anher abgegeben hat, werden diese Enteignungs-Unterlagen in Gemäßheit von Z 3 Absatz 2 der Verordnung vom 7. März 1874 vom Erscheinen dieser Bekanntmachung vierzeh» Lage lang in der unterzeichneten amtShauptmaanjchastlichru Delegation zur Einsichtnahme für die Interessenten öffentlich auSgrlegt. De« betreffenden Grundstücksbesitzern und den sonstigen Interessenten wird die» mit de« Bemerke» hiermit bekannt gegeben, daß die Pläne gleichzeitig auch im SektiouSbürrau zn Mulda zur Einficht auSliegen und auf Verlangen dort erläutert werden. Hierbei wird noch bemerkt, daß die in § 1 der angezogenrn Verordnung vorgeschrieben« Absteckung der Mittellinie der Bahn und der Bahnbreiten durch Pfähle erfolgt ist, SoyVa, am 7. Februar 1896. KS«igttch- amtshauptmattnschaftliche Delegatio«. Vvribvrt. Politische Umschau. Freiberg, de» 10. Februar. Kais» Wilhelm hat der V««tsche« Marinc-Ostseeflatton die Segelvacht .Meteor" zum Geschenk gemacht, damit auf derselben deutsche Seeleute zu Rennyacht. Matrosen ausgebildet würden Der Siationsches Vizeadmiral Thomsen soll die Leitung über, nehmen. Da eine neue Segrlyacht .Meteor" demnächst vom Stapel läuft, so ist die alte in .Komet" umgetauft worden Die Sonnabend-Sitzung deS Reichstages brachte vor der Tagesordnung die angrkündigtr Erklärung deS Reichs kanzlers Fürsten zuHohenlohe über die Währ- ungSfrage. Dieselbe lautete: Ich habe vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort erbeten, um dem ReiLStag auf seine dvljShrige Resolution wegen Einberufung einer Münzkonserenz eine Mittheilung zu machen. Im Verfolg der von mir in der Sitzung des Reichstages vom 15. Februar o I. abgegebenen Er- Mluug habe ich die Frage der Hebung und Befestigung des Silberwerthcs mit den verbündeten Regierungen in eingehende Erwägung gezogen. Dabei leitete mich die Ueberzeugung, daß das Schwanken und das starke Sinken deS Stlberpretses auch für uns ungeachtet unserer auf der Basis der Goldwährung befestigten monetären Situation wirthschaftlichl Nachthetle mit sich bringe (Bravo! rechts). Wie der Herr Staatssekretär deS RcichSschatz- amteS in der ReichStagSfitzung vom 16 Februar v. I. aussührte, kommt in dieser Hinsicht zunächst die empfindliche Schädigung in Betracht, die der deutsche Silberbergbau durch den Preisrückgang des Silbers erleidet. Die deutsche Silberproduktion umfaßt etwa 9 Proz der Silbrrgewinnung der Erde. Für den überwiegenden, auS ausländischen Erzen dargestellten Theil dieser Produktion ist der Preisrückgang nicht von Belang; für den auS ausländischen Erzen gewonnenen Rest bedingt er jedoch eineWerthvermtnderung, die so erheblich ist, daß sie die Rentabilität deS aus Gewinnung von Silber gerichteten heimischen Bergbaues in Frage stellt Dazu tritt die Beeinflussung unseres Exports nach dcn Silber- ländern. ES unterliegt keinem Zweifel, daß der Verkehr mit diesen Ländern durch das Sinken und die Schwankungen des EilberweitheS erschwert wird (Sehr richtig! rechlS), wenngleich die Schwankungen während der letzten Zeit sich in verhältniß- mäßig engen Grenzen gehalten haben, und wenngleich für die Interessenten die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Deckong gegen etwaige Verluste zu sichern. Auch die deutsche Export- Industrie, soweit sie für Silberländer arbeitet, ist durch jene Jllutaverhältnisse in Mitleidenschaft gezogen. Ich unterschätze die Bedeutung dieser Einwirkung nicht; man wird sie aber auch nicht zn hoch veranschlagen dürfen. Unser Export nach den Silber- ländern beträgt seinem Werthr nach nur 3—4 Prozent unserer -esammten Ausfuhr (Hört! hört l links) und hat sich ungeachtet der im Rückgänge der StlberpreiseS liegenden hemmenden Mo mente im Ganzen günstig entwickelt. (Hörtl hört!) Die freilich kaum ein völlig umfassendes Bild der Verhältnisse liefernden Ziffern der Reichsstatisttk beweisen die». Das Sinken der Valuta, Vie solches für die SilberwährungSländer auS dem Rückgang deS SilberwertheS folgt, kann aber auch bi» zu dem Zeitpunkt, wo eine Ausgleichung durch entsprechende Erhöhung der Inlands- preise und Löhne sich vollzogen hat, zur Erleichterung der kon- kurrirenden Ausfuhr aus jenen Ländern beitragen. Endlich liegt in der durch den Silberfall herbeigeführten starken Unterwerthig- leit unserer Silbermünzen eine fortschreitende Deklassirung der selben zu Kreditgeld. Allerdings glaube ich betonen zu sollen, daß diese metallische Unterwerthigkeit eine Gefährdung unserer Retchswährung nicht darstellt, denn unser Verkehr ist mit Gold ausreichend gesättigt. Die Noten der Reichsbank finden in dem Goldschätze der Bank eine genügende Deckung, und die Menge des umlaufenden StlbergeldeS geht nicht über das Maaß des Bedarfs hinaus (Sehr richtig!) Selbst in kritischen Zeiten dürfte dieser Bedarf eine Abnahme kaum erfahren. Wohl aber erscheint die Gefahr verbrecherischer Nachprägung durch die Unterwerthigkeit der Stücke näher gerückt Bis jetzt ist zwar innerhalb Deutschlands nur in einem Falle auS dem Jahre 1893 eine derartige qualitativ sehr unvollkommene, quantttaitv bedeutungslose Nachprägung fest- gestellt worden. Wenn aber auch die seitherigen Erfahrungen weit- gehende Befürchtungen nicht rechtfertigen, immerhin kann der Preisrückgang dek Silbers zur Nachprägung anrcizen. Erscheint noch alledem die Hebung und Befestigung des StlberpreiseS als wirthschaftlich und münztechnisch werthvoll und demgemäß als ein erstrebrnSwertheS Ziel (hört! hört! rechts), so waltet doch kein Zweifel darüber ob, daß dieses Ziel sich nur international verfolgen läßt (Sehr richtig! rechts), und daß seine Erreichung nur dann erhofft werden kann, wenn unter den sämmtlichen, an dem Weltverkehr wesentlich bcthttligte» Kulturvölkern über den einzuschlagenden Weg und dteanzuwcndrnden Mittel Einverständ- niß bestehe. Für ein solches Etnverständntß bietet sich nach meiner Kenntniß der Verhältnisse zur Zeit keine Aussicht, (hört, hört! links.) Von bimetallistischer Sette ist anerkannt, daß als Vorbedingung jeder internationalen Maßregel zu Gunsten des Silbers die Wiedereröffnung der indischen Münzstätten für dir unbeschränkte Silbrrprägung gelten muß Ich kann dieser Auffassung nur bcipflichte». Ich halte dafür, daß ohne dieses Zugeständniß alle Versuche, den StlberprriS zu heben, vergeblich sein würden. Ich habe aber auf Grund eines vorläufigen Meinungsaustausches, der gemäß meiner Weisung mit der englischen Regierung gepflogen worden ist, die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß auf dir Wiedereröffnung jener Münzstätten in absehbarer Zett nicht zu rechnen ist. (Hört, hört! links.) Nach alledem läßt sich von einer Münzkonserenz zur Zeit nicht erwarten, daß sie die Frage zur Hebung und Befestigung de» StlbcrwerthcS ihrer Lösung praktisch näher rücken würde. ES erscheint daher auch nicht rathsam, daß Deutschland die Initiative zur Einberufung einer solchen Konferenz ergreift. (Sehr wahr! links ) Bon dieser Ueberzeugung geleitet, haben die Verbündeten Regierungen rin» stimmig beschlossen, dem Beschluß deS Reichstags vom 16. Febr. vorigen JahreS auf Einberufung einer Münzkonserenz zur Zelt keine Folge zu geben. (Beifall links.) Ich darf jedoch hinzufügen, daß, wenn von Setten eines anderen StaatS annehmbare, erfolg versprechende programmatische Vorschläge gemacht werden sollten, ich meinerseits gern bereit fein würde, di« Betheiltgung Deutsch ¬ lands an einer internationale» Berathung solcher Vorschläge i« Aussicht zu nehmen. (Beifall rechts.) Abg. Graf v. Mirbach (kons) beantragt die Besprechung dieser Erklärung de» Reichs kanzlers. Diesem widerspricht Abg. Singer (Soz). Abg. vo« Kardorff (RcichSp.) kündigt eine Interpellation darüber au. Die meisten Redner schlagen die Berathung hierüber am Dienstag vor. — Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetretrn. ES folgt die dritte Berathung deS Antrages Barth und Rickert über die Sicherung des Wahlgeheimnisse». Abg. Graf vo» Mirbach (kons ) führt auS, seine Partei habe vielmals Beran« laflung gehabt, vertrauliche Berathungen über daS geheime Wahl recht zu kalten. Er selbst sei allerdings der Ansicht, daß da» geheime Wahlrecht auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden könnte. An eine Lösung der Frage mit dem Schwerte habe er bei seiner Aeußerung im Herrenhause nicht gedacht. Er habe ein Dreifaches vorgeschlagen, nämlich 1) die Einführung der Wahlpflicht, 2) die Heraufsetzung deS zur Wahl berechtigenden Alters, 3) die Beseitigung der geheimen Wahlen. Avg. vr. Bachem (Ctr.) spricht sich gegen die Vorschläge deS Vorredner» auS. Adg. Rickert (sreis.) Bgg) wirft dem Abg. v. Mirbach nochmals vor, daß er zum Staatsstreich aufgefordert habe. Abg. Bindewald (Res) und Auer (Soz) find gegen die Vorschläge de» Abg v. Mirbach. Abg. vr. Lieder (C) tritt für den Antrag Rickert ein. Derselbe wurde darauf gegen die Stimmen der Kon servativen und ReichSpartei angenommen. — Bet Berathung des Antrages Auer und Ancker betreffend die Koalition»« und BereinSfreiheit führt der Abg. Träger (Fr. Vp) au», e» bestehe eine große Noihwendigkeit, die Malerte deS Vereins« uud Versammlungsrechtes von Rechts wegen zu regeln. Die wich tigste Forderung deS Antrages sei, daß die Vereine mit einander tn Verbindung treten dürfen. Abg. vr. Bachem (Centr.) erklärt, oaS Centrum stehe der Regelung de» Vereinsrechtes sympathisch gegenüber. Da aber die gegenwärtige Session zu stark überlastet iei, so sei daS Centrum genöthtgt, gegen die Anträge zu stimme». Redner beantragt, falls die vorliegenden Anträge abgelehut würden, für die zweite Lesung folgende Resolution, wonach «in Gesetzentwurf vorgelegt werden sollte, welcher hoffentlich die rechte Seite deS BercinSwesens und BersammlungSrechteS für daS ganze Reich regelt. Abg. Schall (kons.) erklärt, die Konservativen seien auch der Ansicht, es sei jetzt keine Zett zur Regelung dieser Sache. Redner spricht sich gegen da» Versammlung-recht der Frauen auS und weist alsdann eine auf den Fürsten BiSmarck abzielende beleidigende Aeußerung deS Abg. Auer in dessen Rede am Mittwoch vor acht Tagen mit Entschiedenheit zurück. Abg. Bueb (Soz.) führt auS, wie nothwendig die Regelung de- Beretn»- und VersammlungSwesens im Sinne deS Antrages sei, da» zeigte« die Verhältnisse in El saß. Lothringen. Redner geht sodann de» Wetteren auf die Zustände in Elsaß-Lothringen et» und schließt: »Im Namen deS Volkes und der Gerechtigkeit können wir Ver langen, daß endlich einmal RechtSzustände ia Elsaß-Lothringe» geschaffen werden und der Grundsatz des »va« viotia", der Vor 25 Jahren gegolten hat, beseitigt werde. (Beifall bet de« Sozial demokraten.) — Monmg: Erste Lesung der Novelle zur Gewerbe ordnung und Etat daS Reichsschatzamtes.