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z >«» i. » Br-Srdti z» Ficitm, «a «na» «aMli« M die »Michci md M »«rxxiwoBlich« G«ttOx« , »«xvg Vxvrhxvpt. ergehen. »itzer Dr«»d«x, den 4. Januar 1898. AriegSMixifteriu«. Da» Gtavtbaxamt. Kdt. x. 1 7» U»«id«rg, den 3. Januar 1896. Sekr. Mxssriaksrzxsr, G«B. —710 —700 Etz 8. runt<» Bi,tr ebe im te» der rschied ihrem Hutter, nutter, 1896. mex. lchste« rauer« en, von ritte ich «<«b wrtlich Burt» Der Bü«aermeift«r Mr »maa«. X. s. W. zur Anzeige verpflichtet. Bra«d, am 4 Januar 1896. versehen, an obengenannte Stelle abzuaeben. Arelderg, den 8. Januar 1896. Auetio« i« Oberschöna. Kreitag, der» 10. Januar 18S6 sollen 1 «»»mittag» 10 Uhr im Gut« Bo. 25 1 Dreschmaschine mit Göpel und 2 Bormiltaa» /.n udr tm Miihl«axt« Bo. 25 M. 1 Pferd, 1 hochtrag. Kuh. 1 Kalbe, 2 Lüuferschweine, 2 Ferkeln, größere Partien Rogge», Hafer, gebuud. Heu, Kartoffeln, 1 Dresch., 1 Häcksel« und 1 Waschmaschine, 2 Geschirre, 1 Rüstwagen und 1 Hinterlader meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Auktion in Niederschöna. Soxxod«d, veu 11. Jaxxar ISS« Nachmittag» S Uhr sollen bei der Wirth- schäft Br. »7 2 Läuferschwrtne und 1 Rollwagen versteigert werden. Ureidrrg, den 8. Januar 1896. Sekr. M»r»vr»k«rx«r, G-B. Bekanntmachung. E» soll die Ausuhr vox Gtratz«fteinex, Air» «ud Gand rc. für da» Iah« 1LS« auf dem Wege der AuSichretbung vergeben werden. Diejenigen Fuhrwerköbesixer, weiche gesonnen find, sich um diese Anfuhr zu bewerbe», werden ersucht, die diesbezüglichen Bedingungen i« unserem Beschäftszimmer, Gtadthau» 2. Stage, Zimmer Br. 4 einzusrhen und die brtr. Preislisten spiitefteu» di» 1». Januar 1»vv »erschlösse» und mit der Aufschrift: Anfuhr vo« StratzeuUeiueu re. detr. Wochentag Abend» '/.BUHMr d« Prei« vierteljährlich S M. Sb «g. Mt. bOPsg. rt^eimuonatlich 7b wird bezüglich de» Umfange» der Prüfung und der au die Prüflinge zu aus den Inhalt der der Wehrordnung al» Anlage 2 zu 8 91 betgefugte» Bekanntmachung. Die Anmeldung der «ilitärpftichtigex in Braud gur Betrutiruug»ftamm« rolle hat unter Hinweis auf den hier ersichtlichen Anschlag vom 15. Januar di» 1. Uebruor d. I. in der RathSexpedition unter Abgabe der Geburt», brz. Loosung». und Gestellungsscheine zu erfolgen. Auf Grund der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 find hierzu verpflichtet alle diejenigen hier aufhältlichen Mannschaften, welche im Jahre 1876 geboren, sowie solche au» früheren Altersklassen, über deren Militärpflicht endgtltigr Entscheidungen noch nicht getroffen. Im BchinderungSfalle find deren Elterx, Bormüxd«r, Arbeitgeber, Lehrherreu mit anzngeben, in welchen zwei von de» n oder englische») der fich Meldende leschrtedeuen Lebenslauf beizufüge». !rd rechtzeitig schriftliche Borladung »ach fast einjähriger Zusammenarbeit mit Ihnen zum ersten Mal« diese« feierlichen Akt hier zu vollziehen die Ehre habe, die» mein Wort haben, als daß ich Ihne», meine Herre» Mitarbeiter innerhalb der städtischen Kollegien, neben den herzlichste» Glück« und Segenswünschen anläßlich de» soeben er. folgten Eintritts in rin neues Jahr zunächst persönlich sür die freundliche Ausnahme in Ihrer Mitte danke, demnächst aber auch im Namen deS NatHS für Ihre arbeit-freudige und verständniß» volle Mitarbeit bei der Erledigung der «n» gemeinsam obliegenden AmtSgeschäfte den aufrichtigsten Dank au»sprrche. Wenn ich mein Auge über diese» Saal Hinschweifen lasse, so sehe ich zu meiner lebhaften Genugthuung fast gauz dieselben Herren wieder, welche im Borjahre hier ihre» Amte» gewaltet MI» T-Mutt o haben. Ich darf mich dessen im Interesse etner weitere« ge deihlichen Zusammenarbeit mit Ihnen um so mehr freue«, al» ich mir wohl bewußt bin, daß angesichts der nicht geringen Schwierigkeiten Ihre» Amte» eine gewisse Stetigkeit in der Zu sammensetzung deS Kollegiums allein die Gewähr für eine oen Erfahrungen entsprechende Brurthrilung der Bedürfnisse eine» großen Gemeinwesen» bietet, und als tch ferner aus dem bis herigen guten Einvernehmen zwischen beiden Körperschaften die begründete Hoffnung schöpfen darf, daß die» für eine segensreiche Arbeit unentbehrliche gute Verhältnis auch im neuen Jahre unverändert fortbestehen wird. In diesem Sinne heiße ich nameu» deS RatHS dir in daS Kollegium zurückgekehrtrn Herren herzlich willkommen. Vie LKLe Les Herr« LürzerAeister vr. Seck anläßlich der Einweisung de« neuen StadtverordnrtenkollegiumS hatte nach den stenographische« Niederschriften nach stehenden Wortlaut: Hochgeehrte Herren! Nach altgewohnter Weise hat der Rath von dem ihm in Ihrer Geschäftsordnung eingeräumten Recht« Ge- brauch machend wie in den früheren Jahren auch diesmal die Einweisung d«S neuen Stadtverordnetenkollegium» nach der vor Kurzem erfolgte« Ergänzung-Wahl in feierlicher Weise vorzu- nehmen beschlossen und dadurch mir di« angenehme Pflicht über tragen, da» erste Wort im neuen Jahre von dieser Stelle a«S an Sie zu sprechen. Welch anderen Inhal« könnte heute, wo ich II Inserate »ad« St» Hf Donnerstag, de» 9. Januar. Bekanntmachung, »k Axx»«ldxx- zum einjährig,freiwillig« «ilttärviexfte »«treff«». Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit brr Be. stimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe de» Monats März dieses JahreS die diesjährige« Frühjahr-Prüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche d«S 17. Lebru-jahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichnete» Köaigltcheu Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig find, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätesten» »i» »um 1. Kebrxar diese» Jahre» schriftlich grlaugen zu lassen. Bach diesem T«rmiue eingehende ZulaffungSgesuche können nach 8 91 der Wehrordnung Berücksichtigung «icht finden. Dem mit g«ox«r »0hxuxg»ax»ab« zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung find beizufügen: a, ti« GrburtSzeugniß, v. et»e Erklärung deS Vater» oder BormundeS über die Bereitwilligkeit, de» Urei- Willio« wützr«v einer einjährig« aetiv« Dienstzeit z« »«Neid«, anSznrüstex, sowie die «ost« sür »oh»««- an» Unterhalt zn überxehm«. Die Mhigteit hierzu ist obrigkeitlich ,« bescheinigen; und e. ein LnbrscholtenheitSzeugniß, welche» für Zögling« von höhrrrn Schulen (Gym nasien, Realgymnasien, Oderrealschulen, Progy mnafien, Realschulen, Realpro. gymnafien, höheren Bürgerschulen und den übrigen mtlitärberrchtigten Lehr, anstalten) durch den Director der Lehranstalt; für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auSzustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureicheu. I» de» ZulaffungSgesuche« ist gleich! fremden Sprachen (der lateinisch«», grirchtsa geprüft zu werden wünscht. Auch hat drrsel - An die zur Prüfung zuzulaffeudrn Bewerber »S?! tW« velamümachnng, »straff«»» d« freiwMig« Eintritt z«« zwei-, drei- oder vierjährig« aktiv«» MUitürvt«st. 1. Jeder junge Man« kann schon nach volleudetem 17. Lebensjahre freiwillig zu« aktiven Dienst im stehende» Heere oder in der Marine etutretro, falls er die nöthig« moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei«, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppen, thetl melde» will, hat vorerst bei dem Ctvilvorfitzrnden der Ersatz-Kommisfion seines Aufenthalt», arte» die Erlaubniß zur Meldung »achzusnchen. S. Der Livilvorfitzende der Ersatz-Kommisfion giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eine» Meldescheine». Die Ertheilung de» Meldescheine» ist abhängig zu machen: ») vo» der Einwilligung de» Vater» oder de» Vormunde», d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwiltge» Dienst fich Meldende durch Tivilverhältniffe nicht gebunden ist und fich untadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben fich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihre» Meldescheine» an den Kommandeur de» Truppeuthetl» zu wende«, bei welchem sie dienen wolle». Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahme-Scheine». 6. Die Einstellung von Freiwillige» findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bi» 31. März, in der Regel am Rekruten-EinstellungStermin (im Oktober) und nur insoweit statt, al» Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zett dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär. MufilkorpS einzutreien wünsche», einge stellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam, zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besondtr» aber die, welche zum drei-oder vierjährigen aktive» Dienst bet der Kavallerie eiutreten wollen, vorzugsweise daun Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbar keit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rckrut-n-Einstrllung-termine. Wenn keine Stellen offen find, oder Freiwillige mit Rücksicht aus die Zett ihrer Meldung «icht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihre- Meldescheine» bi» zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl de» Lruppentheile», bei welchem fie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie de» Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle de» verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers. Charge bet fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den LtvilversorgungSschein bereit» vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu könne». 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre akltv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebot» nur drei, statt fünf Jahre. Das selbe gilt auch sür Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu etner vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bet der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während deS Reservevrrhältniffe» in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht ei«b«rufen. 10. Militärpflichtigen, welche fich im MusterungS-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ei« besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder de- TruppentheilS nicht. Bekanutmachong, »1« Srgä«»nng»wahlen der Abgeordneten de* Hochftbesteuert« znr Bogirk»- versammlnng betreffend. Bet d«r in Gemäßheit der Vorschrift in 8 16 deS^Gesetze» vom 21. April 1878, die Bildung von Bezirk-Verbänden betreffend, in Folge de» Abläufe» der Wahlperiode stattoefundenen Ergänzung-Wahl find die Herren Kaufmann Priebrich -arli»gh»«s«N, Fabrikant Earl Abth«, Kauimanu Bnbert Büäk« und . ^.... > Geheimer Bergrath Wssdk 0r. Gl«wÄ»i»kl«r, sämmtlich ix Areiberg, al» Vertreter der Höchstbesteuerten in die BrzirkSversammlung wiedrr gewählt worden, am» andurch zur öffentlichen Kmntniß gebracht wird. Areiberg, am 3. Januar 1896. Königliche Antttzhaxpttnannfchnft. Mr. Gtotmwr« Gleichzeitig werden die tm Jahre 1876 geborene« junge» Minner, welche fich im Besitz« eine», de» Vorschriften in 8 90 drr Wehrordnung entsprechenden Zeugnisse» üb« ihre wtssen- schaftliche Befähigung befinden, aufgeford«rt, d«i »erlOff be» Anrechte» »X« einjährig- freiwMig« Militärdttttst« bi» zu obengedachtaa Tage ihr Gesuch um Ertheilung de» Berechtigung-scheint» unter Beifügung der oben unter » bi» v bezeichneten Papiere und de» fraglichen BefähigungSzeugnisseS schriftlich anher einzureiche«. Schließlich wird noch bemerkt, daß dü im Jahre 1876 geborenen Schüler höherer Lehr anstalten, welche auf Grund der bet de» letzteren abz»halte»den nächsten Ofterprüfmig et» der- artiges BefähigungSzeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei BerlXft des Anrechte» tzXM eitttährig-freiwillig« Militärdienst« bt» zum 1 Februar diese» Jahre» ihr Gesuch um Ertheilung de» Brrechltgungscheine» unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier rtnzuretchen und vor dem 1. April Visse» Johr«» da» gedachte BefühiguugSzeuguiß bei- zubriugr« haben. Dr«»V«, am 2 Januar 189«. KSniglich« Prüfnngüeommiffio« für Einjährig.Kr«iwMtg«. OberregierungSrath Mr. Oberstlieutenant Nw^kort.