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I Sonntag, den SS. November. Herr Ingenieur Auchs, Geheimer Bergrath Merbach L. d. e. Fhrg- Freiberg, den 30. Juni 1893. Kßlg. Der Stavtrath Restaurateur Butze, Fabrikbesitzer Paschke, Jleischermeister Berger, Kausmann Stötzner, „ Wächtler, „ Clemen, Die Ttavtpolizeibehörde gez. »Saal«,«. Nachcrfichtliche Bekanntmachung vom 80. Juni 1888 wird hiermit erneut zur Beachtung veröffentlicht. Freiberg, am 27'. November 1896. m Bemerken merour^ zur vuru",^.. — zu wählen sind, sowie daß die nachverzetchnetrn Herr , Bürstcnsabrikant Franz Streubel, im Stadtverordneten-Collegium verbleiben, sodaß Stimmen, welche auf diese Herren fallen sollte», ungültig sein würden. Die StadtpolizeibehSrde Bclanntmachnng. Das Mitbringen von Hunden in Tchankzimmer betr. Ms gefunden ist ein Herren ring hierher abgegeben worden. Der Vcrlustträger wolle sich hier melden. Freiberg, am 27. November 1896. Bekanntmachung. Der nachstehende IX. Nachtrag zum Ortsstatute der Stadt Freiberg vom 9. Februar 1875 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 24. November 1896. Der Stnvtrat»,. Kßlg. IX. Nachtrag zum Ortsstatuts ver Stadt Freiberg vom 9. Februar 1875. Bekanntmachung. Die Geschäftsräume des Bezirks-Kommandos und Hauptmeldeamts zu Freiberg, Ncugasse 8,1 sind vom 1. Dezember 1896 ab geöffnet: Wochentags r 9—1 Uhr vormittags 8—5 » Nachmittag- Sonn- und Feiertags: 10°°—1t°° Uhr vormittags. Königliches Bezirkskommando. 8. 4. 5. 6. 7. 8. 9. sowie sür den in Folge 10. Bekanntmachung. Die in Müdisdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist wieder erloschen. Freiberg, den 28. November M6. Königliche AmtShauPtmannschast. Idr Die StadtpolizeibehSrde. Bgl Ungiilttgkcitscrllitrnng. Das von unserer Sparkassenverwaltung unter dir. 82076 für Auguste Horn in Krummenhennersdorf ausgestellte Sparkassenbuch wird hiermit für ungültig erklärt. Freiberg, den 27. November 1896. Der Gtadtrath. Abthcilung für Sparkassensachen. »Ässlvr. Nachdem zur Vermeidung mehrfach wahrzunehmen gewesener Unzuträglichkeiten vom Stadt- rath beschlossen worden ist, das Mitbringen von Hunden in geschlossene Reftaura- tionSräume zu untersagen, dagegen das Mitbringen von Hunden in Restauration-- garten nur unter der Voraussetzung zu gestatten, daß die Hunde an kurzer Leine ae- sührt werden, wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebucht, daß falle Vorschriften m.t e.ner Geldstrafe von 3 Mark in jedem Zuwiderhandlung^ Bekanntmachung. Da erfahrungsgemäß bei einer Kälte von niehr als 2 Grad Reaumur auf eine feste und dauerhafte Verbindung des Mörtels mit den Mauersteinen mit Sicherheit nicht gerechnet werden kann, so wird hierdurch angeordnet, daß alle Mauerarbeiten dann einzustellen sind, wenn an dem Bauplatze die Temperatur aus mehr als 2 Grad Reaumur unter den Gefrierpunkt herabsinkt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden sowohl an dem Bauherrn als auch an dem Bauausführenden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder Mit entsprechender Hast ge ahndet werden. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden zu gewärtigen, daß die Wiederabtragung des verbotswidrig hergestellten Mauerwerks angeordnet werden wird. Freiberg, am 25. November 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Vr 8t«l»vrt. Schneidermeister M. Braun, Buchbindereibesitzer Loren», Klempnerobermeister Witt, Rentier C. W. Mcv, Lohgerbermeister Müller, Rechtsanwalt Däschner, Malermeister Hahn, Kausmann Lchippan jun^ Jleischermeister Matthe-, Baumeister Seim, Kupserschmiedemeister Weise, Möbelfabrikant> Heinrich, Kaufmann Saupe, Vorwerksbesitzer Brückner, Oberdirector Fischer, Oberturnlehrer Franke, Die Wahl selbst findet am obenerwähnten Montag, den 30. November diese- Jahre in de« Zeit von vormittags 9 Uhr bi- Abends 6 Uh« in der Kastenstube des Kaufhauses vor dem von uns bestellten Wahlausschüsse statt. Die hierbei abzugebenden Stimmzettel sind mit den Namen von sechs (6) ansässigen und fünf (5) «nanfäsfigen wählbaren Bürgern zu versehen und es sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel obwalten kann. Insoweit die Stimmzettel, die übrigens von den Wählern persönlich abzugeben sind, dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind dieselben ungültig. Werden zu viele oder zu wenig Namen auf einem Stimmzettel gefunden, so wird hierdurch zwar die Gültigkeit desselben nicht ausgehoben, es sind aber die letzten auf dem Stimmzettel überzählig enthaltenen Namen als nicht beigesügt zu betrachten. Am Wahltage liegen im Wahllocale Stimmzettel-Formulare zur Benutzung auS. Freiberg, am 2. November 1896. Bekanntmachung,„„ die StaVtvcrordneten ErgLnrungswahlen ver«. Freiberg Für dir mit Ende dieses JahreS in Gemäßheit deS OrtSstatutS für auS dem Stadtverordneten-Collegium auSscheidenden Mitglieder, 1. Herrn Gymnosial-Obertehrer Professor Vw. HertUg, Rechtsanwalt Idr. Richte« An Stelle von Z 1 des Ortsstatuts der Stadt Freiberg vom 9. Februar 1875 treten folgende Bestimmungen: Der Stadtgemeindebezirk Freiberg wird begrenzt gegen Morgen von dm Fluren der Dörfer Tuttendorf und Hilbersdorf sowie von der Mitte des Flußbettes der an die Gemeinde fluren von Halsbach und Hilbersdorf angrenzenden Freiberger Mulde, gegen Mittag von den Fluren der Dörfer Zug, Freibergsdorf und St. Michaelis, gegen Abend von den Fluren der Dörfer Oberschöna, Kleinschirma und Friedeburg, gegen Mitternacht von den Fluren der Dörfer Kleinwaltersdors, Friedeburg, Lößnitz, Loßnitz und Tuttendorf und umgiebt fast vollständig die Ortsflur Freibergsdorf mit Ausnahme der südöstlich an die Gemeinde Zug angrenzenden Parzellen Nr. 168 und 174II von Freibergsdorf. Der Stadtgemeindebezirk Freiberg umfaßt die Stadt, Vorstädte und „einzelnen Gebäude" sowie die sämmtlichen Flurstücke einschließlich des JohanniShospitalwaldes bei Kleinschirma und des Freibergerschen Waldes, wie solche in dem Flurbuche der Stadt Freiberg vom 16. Oktober 1874 verzeichnet sind. Demselben gehören ferner an: 1. ein von Parzelle I» und Id des Flurbuchs für FreibcrgSdorf eingeflnrtes, zur Parzelle Nr. 1191 o des Flurbuchs für Freiberg geschlagenes Trenustück von 1,0 a Grüße (Geneh migung des Königlichen Finanzministeriums vom 13. Dezember 1876), 2. folgende von Friedeburg eingeflurtcn Parzellen beziehentlich Trennstücke: die bisherigen Parzellen Nr. 90, 91 und 92 des Flurbuchs daselbst unter Nr. 2700 deS Flurbuchs von Freiberg mit zusammen 8 da 37,6 a Fläche (Genehmigung deS Königl. Finanzministeriums vom 1. Februar 1882), ein zur Parzelle Nr. 1596 (Hainichener Straße) geschlagenes Trennstück von 6,7 a Größe der Parzelle 24 von Friedeburg (Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums 2. August 1881), L. ein Trennstück der Parzelle Nr. 2334 von 1,6 a Größe zu Parzelle 396 a der Flur Zug (Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums vom 13. August 1887), 6. je ein Trenustück der Parzelleu Nr. 1099 und 1600 von 0,1 beziehentlich 3,6 a Größe zu Parzelle 173 der Flur Friedeburg (Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums vom 4. März 1889). Freiberg, am 4. September 1896. Der Stadtrath. Die Stadtverordneten. (I-. 8). (gez ) vr »eeL. (I-- 8 ) (gez.) kc UtseUmvr. Bürgermeister. » Schneidermeister HandMüNN, Ablebens auSgeschiedenen ... Herrn Kassirer Richter . . und den mit Ablauf dieser Jahres in Folge Wegzugs auSscheidenden sind auf Grund von 3 4^e7dcs^OrA^ flgde. der Revidirten Städte-Ordnung Ergänzungswählen vorzuneymcn und ist für dieselben Montag, der 30. November diese- JahreS anberaumt worden. _ .. < . Wir bringen Solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, ß 6 Ansässige und 5 UnansSssige vom 1. Februar 1882), die zu den Parzellen Nr. 1099, 160S und 1601 geschlagenen Trennstücke von 0,9, 11,9 beziehentlich 0,1 a Größe aus Parzelle 173 von Friedevurg (Genehmigung des Königl. Finanzministeriums vom 4. März 1889), 3. ein von Parzelle 396 a des Flurbuchs für Zug eingeflurteS, zur Parzelle Nr. 2334 des Flurbuchs für Freiberg geschlagenes Trenustück von 4,7 a Größe (Genehmigung des Königl. Finanzministeriums vom 13. August 1887), 4. folgende von Tuttendorf eingeflurtcn Parzellentheile: die zu den Parzellen Nr. 2476 und 2676 geschlagenen Trennstücke von 2,2 beziehentlich 3,4 a Größe aus Parzelle 111, « d. die zu den Parzellen Nr. 2476 und 2676 a geschlagenen Trcnnstücke von 1,2 beziehentlich 4,1 a Größe aus Parzelle 112, o. ein zur Parzelle Nr. 2676 a geschlagenes Trennstück von 3,2 a Größe aus Parzelle 113 (Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums vom 8. November 1893), 5. die Freiberger Mulde, Parzellen Nr. 2680, 2681, 2682 und 2683 des Flurbuchs von Freiberg, und zwar soweit sie den Stadtgemcindebezirk zwischen den Parzellen Nr. 2492, 2493 und 2494 durchschneidct, in ihrer vollen Breite, soweit sie denselben aber nur aus einer Uferseite berührt, bis zur Mitte deS Flußbettes. Dagegen sind seit Aufstellung des neuen Flurbuchs für die Stadt Freiberg von demStadt- gemeindcbezirke ausgeflurt worden: „ ., . , . z ein Theil der Wcgeparzelle Nr. 1596 von 1,5 a Größe zu den Parzellen 1 d und 11 der Flur Friedeburg (Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums vom Vorstehender IX. Nachtrag zum Ortsstatut vom 9. Februar 1875 für die Stadt Freiberg wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges Decret ausaefertigt. Dresden, am 30. Oktober 1896. Ministerium des Innern. (I,. 8.) (gez.) v. AletL8«bi. Münckner.