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I. ; von ladet mm >rt. t zum Hk ald. D eins . V. Xtzf. Z89: cht. ncdir ufchel. 'd. mann, nschel. idl. i89: ät! in. -'N lilkcn. idt. Uhr. s be- Herrn e.ich, sohn sind, SN. ir am Hafts- nahm, Abend ericht- 474. rnig legen- gens- len. zlich. nuem Berg- ^nung einem n der ^ühne S stelle : wird März !ZSW- Bl. Ich bis s und lamcn )ause. ^ur- IkV. se 50 Pf. 50 „ Vf. speet Großeichaim MrhMmWMMgckM. Amt8ökatt für die Löniglickm und städtis^en ^ekrörden zu Aroßenkain. Inserate fiir die am Abend vorher auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1M.» durch den Boten ins HauS 1 M. 25 Pf. durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post frei inS Haus 1 M. 50 Pf. o c-. in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasmck L starre- __ Nr. Atz. Donnerstag, de« 28. Februar 1889.77. Jahrgang. Erlast, die Räumung der Wasserläufe von Schnee und Cis betr. Um zu ermöglichen, daß die bei plötzlichem Thauwetter zu befürchtende Ueberschwemmung einen möglichst raschen und gefahrlosen Verlauf nimmt, ist es nothwendig, daß die vorhan denen Wasserläuse rechtzeitig von den darin ongehäuften Schnee- und Eismassen geräumt werden. Die Verpflichtung zu dieser Räumung liegt bei Ueberbrückuugen und Ueberschleußungen der betreffenden Wasserläufe denjenigen ob, welche die in Frage kommenden Brücken oder Schleußen zu unterhatten haben, also insoweit dieselben zu öffentlichen Wegen gehören, den Wegebaupflichtigen, insoweit sie dem Privatverkehr dienen, dm Verkehröberechtigten. Bet Wehranlagen und den zu diesen gehörigen Zu- und Abflußgr äben liegt die Räumungs - Ver bindlichkeit den betheiligten Triebwerkechesitzern ob. Im Uebrigen aber hat die Räumung von Schnee und Eis von denjenigen zu erfolgen, welche auch sonst für Erhaltung der ei forderlichen Vorfluth in dem betreffenden Wasserlaufe auf Grund allgemeiner Rechtsgrundsätze, z. B. als Adjazenten, oder vermöge übernommener besonderer Verpflichtung, z. B. als Zusammen- legungSgenossen, zu sorgen haben. Insoweit es sich aber zugleich um die Fürsorge für die Sicherheit der Person und des EigenthumS, sowie um die Sicherung Ler öffentlichen Wege und des freien Verkehrs auf denselben gegen dis aus Ueberschwemmungen drohenden Ge fahren handelt, haben die Gemeindebehörden die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß in der vorgedachten Hinsicht von Seiten der Räumungspflichtigen das Erforderliche geschieht, auch, soweit nöthig, bei Unterbleiben der schuldigen Leistungen dieselben auf Kosten der Säumigen verrichten zu lassen. Hiernach allenthalben ergeht an den Bürgermeister zu Radeburg, die Gemeiudevorstäude und GutSvorsteher des amtshauptmanulchaftlichen Bezirks die Aufforderung, dem Vorstehenden gewäs für ausreichende und rechtzeitige Räumung der in ihrem Bezirke befindlichen Wasserläufe von Schnee und Eis behufs Erzielung der erforderlichen Borsluth für die zu erwartenden Hochwässer Sorge zu tragen, indem zugleich mit Rücksicht auf die mit Unterlassung der Erfüllung dieser Anordnung ver bundene gemeine Gefahr denen, die sich in deren Erfüllung säumig erwelsen, Ordnungs strafen bis znr Höhe von LOO Mk. hiermit angedroht werden. Großenhain, den 26. Februar 1889. Königliche Amishanptmannschaft daselbst. 0. 285. vr. Wasutig. —— Tn. Bekanntmachung. Der für Montag, den 4. März L889, in HiröäitL anstehende Amtstag der mnterzeicd treten Königlichen Amtspauptmannschaft wird hiermit ausgesetzt. Großenhain, am 26. Februar 1889. Die Königliche Amtshauptmannschast. .4. 57.I. A.: von Gruben, B.-Affeffor. O. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen des Tischlermeisters Christian Gottlieb Richter Hun. in Böhla bei Ortrand eingetragenen Grundstücke, als: u) Haus mit Scheune und Garten, Folium 32 des Grundbuchs für Böhla bei Ortrand und Nr. 52 des dasigen Flurbuchs, Cataster Nr. 38, geschätzt auf 1112,4« M., d) Feld, Folium 41 des Grundbuchs und Nr. 53, 93 des Flurbuchs für Böhla bei Ortrand, geschätzt auf 921,«o M., sollen an hiesiger AmtSgerichtösteüe zwangsweise versteigert werden und ist der 30. März 1889 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermiu, ferner der IS. April 1889 Vormittags 10 Uhr als Bersteigeruugstermiu, sowie der 27. April 1889 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhält- niffes kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Großenhain, am 23. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. Scheuffler. vr. von Fewson, Nef. Bekanntmachung. Nach erhaltener Anzeige ist das von der hiesigen städtischen Sparkasse ausgestellte Spar kassenbuch Nr. 27,429, lautend auf Friedrich Herrmann Kunert aus Spansberg, über Mark 148 60 Pf. uud Zinsen seit 1. Januar 1889 abhanden gekommen. Der etwaige Besitzer dieses Buches wird hiermit aufgefordert, seine Ansprüche an letztere- binnen 3 Monaten, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab, bei dem unterzeichneten Stadt- rathe anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung, so ist das Buch als ungiltig und der Besitzer seiner Ansprüche als verlustig zu betrachten. Großenhain, am 25. Februar 1889. Dxx St-dtr-th. Herrmann. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Reichsgesetzblatte ist das 4. Stück erschienen. Dasselbe liegt, gesetzlicher Bestimmung gemäß, 14 Tage in hiesiger Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus und enthält: Nr. 1843. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des LandeShaushaltS von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1888/89, vom 18. Februar 1889. Großenhain, am 26. Februar 1889. D(k StadtrLth. Herrmann. Nutz- uttd Brermholz-Auetivn. Im Gasthofe zu Weitzig a. R. sollen Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. Marz 188S von Vormittags 8'2 Uhr an folgende im Weitziger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Donnerstag, den 7. März ». 11 Stück. birkene und erlene Stämme, von 11—22 em Mittenstärke, 10 eichene 16—22 1441 kreferne 12—22 " I ' in den Abthei- 90 13 t», eichene Klötzer // 23-36 8—33 Oberstärke, / ) lungen 4, 11, 153 kieferne „ 16—22 l 30 und 36, 33 23—46 65 „ Derbstangen, 12—15 Unterstärke, , Freitag, den 8. März ». v., 352 Raummeter weiche Brennscheite, i 3 „ harte Brennknüppel, I 422 ,, weiche „ l 57 „ „ Neste, ) in den Abtheilungen 4, 11, 20, 21, 30 und 36, 20,7« Wellenhundert hartes Reisig, t 382,40 „ weiches „ I 14 weiche Langhaufen IV. Cl., / 42 Raummeter weiche Stöcke, in Abtheilung 17, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den unterzeichneten Oberförster zu Weitzig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Wald orte zu begeben. Königl. Forstrevierverwaltung Weitzig a. R. und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den 18. Februar 1889. von Hopffgarteu. Michael. TagesnmyrWrn. Deutsches Reich. Der Kaiser setzt, wie aus Potsdam der „Nordd. Allg. Ztg." berichtet wird, jetzt auch in den Einzel- besichligungen der Garderegimenter die Geflogenheiten seines hochseligen Großvaters fort. Kaiser Wilhelm kam in früheren Jahren um diese Zeit regelmäßig nach Potsdam, um den Nekrutenbesichtigungen des 1. Garderegiments durch den Com- mandeur des genannten Regiments beizuwohnen. Dasselbe Interesse, welches Kaiser Wilhelm I. für die militärische Aus bildung der Mannschaften von Anfang ihrer Dienstzeit an bezeigte, setzt sich auch in dem kaiserlichen Enkel fort. Der Kaiser beschäftigt sich, wie man sich erzählt, mit vielen einzelnen der Leute, läßt sich von ihnen einzelne Griffe, Bewegungen vormachen, erkundigt sich nach ihrer Heimath, ihren häuslichen Verhältnissen. Die mehrwöchentliche Pause, welche sich im Reichstags- Plenum an die Beendigung der EtatSberathung knüpfte, nähert sich allgemach ihrem Ende, doch wird jetzt mehrseitig ver sichert, daß der Wiederzusammentritt des Reichstages vor Mitte März immerhin nicht erfolgen werde. Zu diesem Zeit punkt wird jedenfalls die Commission für das Genossenschafts ¬ gesetz ihre Arbeiten definitiv erledigt haben und auch die Artillerie-Vorlage wird das Haus alsdann vorfindeu. Heber die letztere sind indessen noch immer abschließende Nachrichten abzuwarten, da sich die Angaben zumal über die Höhe der geforderten Summe fortgesetzt widersprechen. Das „Militär-Wochenblatt" regt gemeinschaftliche Schritte der Interessenten an behufs Schaffung von Asylen zur Alters versorgung von Offizieren außer Dienst. Ausgehend von der Erfahrung, daß es gerade in den Kreisen der pensionirten Offiziere eine sehr große Zahl von alten Junggesellen giebt, denen infolge ihrer früheren Lebensgewohnheiten und ihres Körperzustandes baS gesellige Zusammenleben wie eine geordnete Häuslichkeit ein großes Bedürfniß ist, macht das „Militär- Wochenblatt" den Vorschlag, Landhäuser, Villen rc. derartig einzurichten, daß sie für eine gewisse Anzahl alter Offiziere (etwa 6 bis 12) einen gemeinschaftlichen Haushalt, ähnlich dem der selbftwirthschaftenden Offiziercasinos, bilden. Es sollen getrennte Wohnräume, aber gemeinsame Gesellschafts zimmer geschaffen werden. Die Repräsentation soll gemeinsam sein. Die Verpflegung, Bedienung rc. soll durch invalide Soldaten stattfinden; Bibliothek, Spielzimmer, Jagd rc. sollen den Pensionären Abwechselung und Unterhaltung bieten. Die bekannte Anspruchslosigkeit des alten Soldaten wird, wie da- „Militär-Wochenblatt" meint, die Grundlage bilden für die Möglichkeit der Ausführung dieses Vorschlages. Den europäischen Regierungen ist vor einigen Tagen von der Schweizer Regierung ein Entwurf einer internationale« Arbeitergesetzgebung übermittelt worden. Der umfangreiche Entwurf befaßt sich in erster Linie mit dem Normalarbeitstag und der Frauen- und Kinderarbeit und enthält auch sonstige Vorschläge, betreffend eine gemeinsame Regelung verschiedener Arbeiterfragen. Behufs rascherer Erledigung der Vorfragen wird die Abhaltung eines internationalen CongresseS befür wortet. Der von Professor Gneist in der Streitsache der Pforte mit Baron Hirsch (Betriebs-Gesellschaft der ottomanischen Bahnen) gefällte Schiedsspruch wurde am Montag zwei Ver tretern beider Theile in der türkischen Botschaft zu Berlin mit- getheilt. Gutem Vernehmen nach sind von Gneist von den ihm zur Entscheidung unterbreiteten sechs Streitpunkten drei zu Gunsten der Pforte und drei zu Gunsten des Baron Hirsch entschieden. Letzterer wird etwa 25 Millionen Francs an die Pforte herauszugeben haben; die Pforte hatte 50 Millionen gefordert, Hirsch 20 Millionen angeboten.