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Schönburger Tageblatt Nr. 195 Freitag, den 22. August 193« 53. Jahrgang. «r. » v-st,qn«ßf«q «r. «. ES. Va«kk»»t»: ver«t»«b<»ck ktadtoiroknrt» kSaldrnbnrz Sa. h«r Z-Hlimg. bet »w-s-awetl« lg« wirb jeder Rächtet htasLUtG. Gewalt, Krieg, Streik, Llutsperrung, Mascht»«»» im Lelrjed der Druckerei oder unserer Ltejere» keinen Anspruch aus Lrhalt der Zeitung »de» ^gleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtSbezirke Altwaldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleube»» ^iederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheiu^ Anzeigen bis vorm. S Ahr am Ausgabetag erbeten, Ausgabe nachmittags h'»3 Ahr in der Geschäfts stelle in Waldenburg Sa., Altenburgerstr. 3L. Erfüllungsort Waldenburg. Filialen bei Lerr» Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. 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B ) — Berlaglort Waldenburg Sachse». Das Gesamtkabmett in Bayern zurnckgetreten. Amlli-er Teil. "kllartert war. Das spanische 5kabiuett ist umgebidet worden. Die Zahl der Arbeitslosen in England ist ans über ' Millionen gestiegen. Der König von Rumänien hat an Mussolini die höchste Auszeichnung seines Landes, den großen Cordon «es Ordens König Karls I verliehen. In den Bereinigten Staaten von Nordamerika wird Eist Defizit von 200 Millionen Dollar erwartet. An der ungarischen Grenze wurde eine Waggon- '"düng Saccharin beschlagnahmt, die als Snperphosphat Reichstagswahl. ° Die Dtimmkartel für die am 14. September 1930 statt- Svende Hauptwahl -um Reichstage liegt vom 24. bi» ^schließlich 81. August 1030 iu der Ratskauzlei an Werktagen 8—'/,1 Uhr, an den beiden Sonntagen '/,12—'/,1 Uhr M Einsicht aus. Etwaige Einsprüche sind daselbst binnen dieser W schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Gtimmberech- ?gt ist, wer am Abstimmungstage Reichsangehöriger und zwanzig Me alt ist. Zur Einsichtnahme werden insbesondere Diejenigen .^kanlaßt, die seit dem 7. Juni 1930 hier zugezogen sind bezw. ^toem und bis zum Abstimmungstage das zwanzigste Lebensjahr sendet haben. Waldenburg, den 21. August 1930. Der Gtadtrat. Der deutsche Botschafter in Paris, von Hösch, ist iu Berlin eiogetroffeu. ^Dee demokratische Parteivorstaud hielt gestern iu «Min eine Sitzung ab, in der über Kandidatevsrageu "^handelt wurde. , I« Braunschweig haben sich die bürgerlichen Parteien "" dir Landtagswahlcu aus eine Einheitsliste geeinigt. Berlin wird morgen die deutsche Funkausstelluug Eröffnet. Auf dem isteruattonalen Studententongreß in Brüssel fließen die deutschen Studenten unter Protest den laal. Saldenburg, 21. August 1930. In den an der Aufwertungsfrage interessierten Preise« begegnet man vielfach der Auffassung, daß die Austvertungsschulden ohne weiteres — d. h. ohne Kün- "lgung — restlos am 1. Januar 1932 fällig geworden Mren, falls nicht inzwischen eine neue Regelung er folgt wäre. Diese Auffassung ist aber nicht richtig. M Paragraph 25 Abs. 1 des Aufwertungsgesetzes ist. vielmehr nur gesagt, daß die Zahlung des AufwertungS- "etrages seitens des Gläubigers vor dem 1. Januar 'M2 nicht verlangt werden kann. Das bedeutet nur km Moratorium für alle Forderungen, die bis zum ''Januar 1932 fällig werden. Nicht berührt werden die Forderungen, für die nach der ursprünglichen ^rtragsbestimmung oder einer späteren Vereinbarung "i späterer Fälligkeitstermin festgesetzt war. p, Immerhin würden nach dem Aufwertungsgesetz ^meisten Aufwertungsforderungen zum 1. Januar fEg werden, und in der Erwägung, daß sich ^aus Schwierigkeiten aus dem Hypothekenmarkt er- Um könnten, hat man durch das Gesetz über die Fällia- und Verzinsung von Aufwertungshypotheken vom stM Juli 1930 eine neue Regelung getroffen. Das neue sieht keine weitere Stundung zugunsten des Eigen- di^brs oder des persönlichen Schuldners vor, es macht d ^mehr die Fälligkeit von einer vorhergehenden Kün- ,Mng abhängig. Paragraph 2 des erwähnten Ge- bestimmt hierüber: dev Gläubiger der aufgewerteten Hypothek und Ä,.-persönlichen Forderung (Paragraphen 4, 9 des t^ertungsgesetzes) kann die Zahlung des Auswer- li^^vetrages von dem Eigentümer oder dem Perchn- lg„^ Schuldner vor dem 1. Januar 1935 nur ver- Ichrik/H wenn er nach Inkrafttreten dieses Gesetzes i u O'Uch gekündigt hat. Die Kündigungsfrist beträgt Die Kündigung ist nur für den Schluß ei'ns I ^?"rteljahres zulässig; sie hat spätestens . n U en Werktage der Frist zu erfolgen. Entgegenstehende Vereinbarungen zuungunsten des Schuldners sind unwirksam." Es handelt sich hiernach also um eine Zwischen regelung für die Zeit bis zum 31. Dezember 1934. Vom 1. Januar 1935 ab bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, falls nicht bis dahin neue Uebergangs- bestimmungen getroffen werden. Es würde also dann die Fälligkeit auch ohne Kündigung eintreten können, was bis Ende 1934 ausgeschlossen ist. Eine weitere Bestimmung zum Schutze des Schuld ners enthält der Paragraph 6 des Gesetzes. Danach kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der persönliche Schuldner binnen drei Monaten von dem Tage, an dem ihm die Kündigung zugegangen ist, bei der Aufwertungsstelle schriftlich oder zu Pro tokoll der Geschäftsstelle beantragen, ihm eine Zah lungsfrist für das Kapital (nicht für Zinsen, Til gungsraten und sonstige Nebenleistungen!) zu bewil ligen. Der Antragsteller soll dem Gläubiger mit teilen, daß er die Zahlungsfrist beantragt hat. Der Antrag aus Bewilligung ist unzulässig, wenn der Aus wertungsbetrag der Hypothek oder der Forderung 100 Goldmark nicht übersteigt. Damit andererseits aber auch der Gläubiger vor einer böswilligen Zahlungsverschleppung des Schuld ners geschützt Wird, bestimmt Paragraph 7, daß die Auswertungsstelle eine Zahlungsfrist nur bewilligen darf, wenn der Antragsteller über die zur Rückzahlung des Auswertungsbetrages erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Be dingungen zu verschaffen, die ihm billigerweise zu- gemutet werden können. Nach Paragraph 9 kann die Zahlungsfrist nur einmal und nur längstens bis zum 31. Dezember 1934 bewilligt werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Hypothek oder die persönliche Forderung fällig, ohne daß es einer Kündigung bedarf. (Paragraph 12.) Nach dem oben angeführten Paragraph 2 Absatz 2 kann eine Erleichterung des Kündigungsrechtes des Gläubigers nicht vereinbart werden, denn das wäre eine Vereinbarung zuungunsten des Schuldners, die das Gesetz für unwirksam erklärt. Wohl aber kann das Kündigungsrecht des Gläubigers durch private Abmachungen weiter erschwert und beschränkt werden. Es ist ferner dem Schuldner unbenommen, sich mit einer im Widerspruch mit dem Gesetz erfolgten und daher unwirksamen Kündigung einverstanden zu er klären. Doch muß er seine Zustimmung in irgend einer Form zu erkennen gegeben haben. Sein bloßes Schweigen genügt nicht. Dr. iur. G. Sch. MckM des Kabinetts Seid. Die bayerische Krise auf dem Höhepunkt. Die durch den Streit um die Schlachtsteuer ent standene bayerische Krise hat am Mittwoch mit dem Rücktritt des Kabinetts Held ihren Höhepunkt erreicht. Nachdem sich bereits am Dienstag im Haushaltsaus schuß eine Mehrheit für Aufhebung der Notverordnung ergeben hatte, durch die die vom Landtag abgelehnte Schlachtsteuer in Kraft gesetzt worden war, ist am Mittwoch die Entscheidung im Landtagsplenum ge fallen. Der Antrag auf Aufhebung der Notverordnung wurde mit 62 gegen 58 Stimmen angenommen. Der Finanzminister Schmelzte bot darauf dem Minister präsidenten seinen Rücktritt. Der Ministerpräsident Tr. Held zog seinerseits ebenfalls die Konsequenzen aus der Niederlage und erklärte den Rücktritt des Gs-> samtkabinetts. Im Verlaufe der Aussprache, die der entschei denden Abstimmung vorherging, erklärte Ministerprä sident Dr. Held, wenn die Mehrheit des Landtages den ablehnenden Standpunkt gegenüber der Notverord nung auch jetzt in der Abstimmung zum Ausdruck bringe, so wäre die Staatsregierung nicht mehr in der Lage, die Verantwortung weiter zu tragen. Sie müßte in der Ablehnung der von ihr vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen zugleich die Kundgebung des Mißtrauens der Mehrheit des Landtages erblicken, und das Gesamtministerium würde hieraus die Folgerungen ziehen. * Man darf gespannt sein, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden. Die Sozialdemokratie und der Bauernbund, die den Sturz der Regierung herbeige führt haben, dürften kaum in der Lage sein, ihrerseits eine Regierung zu bilden. Der Bauernbund würde als -Regierungspartei auch kaum seine Anträge zur Durch führung bringen können, für die er noch am Dienstag auch infolge Stimmenthaltung der anderen Parteien im Haushaltsausschuß eingetreten ist und die zum Teil im Ausschuß angenommen worden sind. So wurde ein Vauernbundsantrag auf Kürzung der Beamten gehälter mit vier Stimmen des Bauernbundes bet Stimmenthaltung sämtlicher übrigen Parteien ange nommen, obwohl die Regierung erklärt hatte, daß eine solche Kürzung verfassungsrechtlich unzulässig ist, so lange das Reich selbst nicht eine Kürzung der Beamten gehälter beschlossen hat. Ein weiterer Antrag deS Bauernbundes, die Ministerialzulagen der bayerischen Beamten ab 1. September aufzuheben, wurde bet Stimmenthaltung der übrigen Parteien mit den Stim men der Sozialdemokraten und des Bauernbundes eben falls angenommen. Sie Aeublldung des bayrischen Kabinetts Die Sozialdemokratie mit der Regierungs bildung beauftragt. Landtagspräsioent Stang hat 0e? sozialoemokrati- schcn Fraktwn den Austrag erteilt, die Frage ver Bil dung einer neuen bayrischen Regierung in die Wege zu leiten und dem Lanotagspräsidium innerhalb zehn Tagen Mitteilung über das Ergebnis zu machen. Die „Bayrische Volksparteikorrespondenz" erklärt, d'e Bayrische Volkspartei sei sich sehr wohl der Verant wortung bewußt, die sie dadurch übernehme, daß sie der Opposition den Weg freimache, nunmehr ihr Heil in einer neuen Regierungsbildung zu versuchen, an der die Bayrische Volkspartei keinen Anteil übernehmen könne, und teilt weiter ergänzend mit, daß der Landtagspräsi dent über die Neubildung des Kabinetts mit dem sozial demokratischen Abgeordneten Endres verhandelt. Endres hat sich seine Stellungnahme bis zu der am kommenden Dienstag sla findenden Sitzung seiner Irak irn Vorbehalten. Aus der Wahlbewegung. Einigung zwischen Landvolkpartei und Konservativen. In Berlin tagte der Vorstand der ChristlichMationa- len Bauern- und Landvolkpartei, um endgültig die Reichs liste festzusetzen. Es wurde Einigung über diejenigen Kan didaten erzielt, die auf oer Reichsliste stehen sollen. Ihre Namen werden veröffentlicht werden, sobald die einzelnen Zustimmungserklärungen vorliegen. Die Liste führen außer dem Parteivorsitzenden Höser Reichsernährungsminister Reichslandbundpräsident Schiele, der Präsident des Deut schen Landgemeindetages Dr. Gereckke und Reichslandbund- präsident Hepp. Ferner haben die Verhandlungen zwischen der Land- vollpartei und der Konservativen Volkspartei über die gemeinsame Reichsliste zu einem positiven Abschluß ge führt. An der Spitze der konservativen Liste stehen Reichs minister Treviranus, Graf Westarp, Lindeiner-Wildau und Lambach. Gandhis Antwort an den indischen Vizelönig. Nach englischen Meldungen aus Bombay ist die Ant wort Gandhis an den Vizekönig von Indien, deren In halt einstweilen noch geheim gehalten wird, ziemlich ent gegenkommend. Es wird behauptet, daß Gandhi darin unter anderem die Fvroerung aufstellt, daß auf der be vorstehenden englisch-indischen Konferenz ein Plan erör tert werden müsse, der Indien die volle Kontrolle seiner eigenen Angelegenheiten geben würde. Gleichzeitig soll jedoch Gandhi die Möglichkeit seitlich begrenzter Vor behalte für die volle Autonomie in Erwägung gezogen haben.