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Silage zu Nr. 236 KOMM Tageblatt und Waldenburger Anzeiger Fr-uag. d-n 9. Oktober 1931 Oie neue Notverordnung. Ein Auszug der Bestimmungen. Berlin. 8. Oktober. Die Notgesetzgebung der letzten 18 Monate mußte sich °orausschauend der wirtschaftlichen, finanziellen und poli- Wen Entwicklung anpassen, die in raschem, manchmal Mrraschendem Flusse war. Das Ziel aller Vorschriften, erlassen werden mußten, war die Festigung und — so- ^it erforderlich — die Wiederherstellung der Solidität der samten Staatswirtschaft und darüber hinaus — soweit MvLlich — auch der Privatwirtschaft. Es mußte vor allem danach getrachtet werden, die Aus- kaben an die Einnahmen in den Wirtschaften der öffentlichen h°nd und in der Volkswirtschaft anzupassen. Darüber hin- mußten Hilfen dort eingesetzt werden, wo besondere Nol- Mn zu bekämpfen waren, wobei der deutschen Wirtschaft "Ht weitere Schäden zugesügt werden durften. Gebot der Stunde. -- . Wenn je, so ist zur Linderung der Weltwirtschaftskrise Mnationale Zusammenarbeit, der die Reichsregierung F« ganze Kratt zuwendet, erforderlich. Der Mitteilung M folgende Angaben entnommen: Im ersten Teil finden H Aenderungen der Notverordnung, vom 1. Dezember 1930 ,s>d vom 5. Juni 1931. Die bedeutsamsten Vorschriften sind die Hilfsmaßnahmen, die Reichspräsident und Reichs- /Sierung im Hinblick auf die gesteigerten Lasten der Wohl» Mtrfürsorge für erforderlich gehalten haben. Wohlfahrtsfiirsorge. Unter Beibehaltung de« gegenwärtigen Systems sind fünf Abnahmen vorgesehen: 1. Ueber den Betrag von 60 Millionen Mau, werden noch weitere 170 Millionen Mark den Gemeinden Mben, so daß für den kommenden Winker ein Betrag von 23Ü Mionen (monatlich etwa ZS Millionen) zur Verfügung stehen. Millionen davon sollen jchlüsselmäßig verteilt werden, 80 Mionen an besonders notleidende Gemeinden im Linzelfall Wben werden. 2. Die Bürgerskeuer soll weiter erhoben wer- M 3. Die Gctränkesteuer soll weiter erhoben werden. 4. Bis- aus den Wohnungsbauanteil entfallende Beträge der Haus- ^»sleuer sollen für den allgemeinen Jinanzbcdarf verwendet ?"den können, soweit hierüber nicht anderweitig verfügt ist. -- Der Sonderbelrag von 375 Millionen, der unter dem Gesichts- punkt des Laslenausgleichs au» dem Gesamtaufkommen der drei ^hen lleberweisungssleuern nach dem Umfahsteuerschlüssel zu Steilen ist, soll 1932 wie bisher verteilt werden. Arbeitslosenversicherung. Z , 2m Zweiten Teil beseitigt die Notverordnung auf dem der Arbeitslosenversicherung gewisse Härten der ^shführung der Verordnung vom Juni d. I. Es handelt wesentlichen um folgendes: Bei der Berechnung der ».^Mslosenunterstützung soll von dem Arbeitsentgelt ausge- Wm werden, daß der Arbeitslose im Durchschnitt der Wachen (nicht mehr der letzten 13 Wochen) be- dieser Zeit geleistete Kurzarbeit soll wieder unbe- derMmt bleiben. Saisonarbeiter sollen, wenn sie während irt , arbeitslos werden, keine niedrigere Unterstützung als andere Arbeitslose. Erst nach der Saison tre- Mr sie die Sätze der Krisenunterstützung ein. Bei z^Ssbeschädiaten Arbeitslosen bleiben darauf beruhende Men und Beihilfen mit einem auf 25 Mark erhöhten Be- von der Anrechnung auf die Unterstützung frei. Be such der Unterstützung Jugendlicher wird die dem Ar- im,-!kn günstige Handhabung des Gesetzes, die eine Un- ^üutzung nur dann ausschließt, wenn der Unterhaltson- tatsächlich gewährleistet ist, durch entsprechende Fas- "S sichergestellt. ^ie Reichsanstalt wird ferner ermächtigt, die Gewäh- Mg von Unterstützungen zu einem Drittel in Sachlei- > slungen bestimmter Art zuzulassen. dm x Krisenunterstützung wird eine enge Zusammenar- w Gemeinden mit den Arbeitsämtern vor allem bei Entscheidung über die Bedürftigkeit sichergestellt. Wirtschaftspolitik — Sondergerichte. Ar drjjje Teil befaßt sich mit dem Haushalts- und bMdenwesen von Ländern und Gemeinden, der Beamten- ^"idung, Pensionskürzung und Haushaltsaufstellung, der Teil mit dem Wohnungs- und Siedlungswesen, yj „Mtwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken, land- shg'^iliche Siedlung, vvrstädtische Kleinsiedlung, Bereit- von Kleingärten für Erwerbslose. Der fünfte Teil < Mlt Maßnahmen in Fragen der Handels- und Wirt- i^'^olitik: Spar- und Girokassen, kommunale Kreditinsti- ' Kapitalherabsetzung tzi erleichterter Form, Herabsetzung lij^Mäßig hoher Dienstvergütungen, Garantie- und An- »^"wächtigungen, Ueberlandverkehr mit Kraftfahrzeu- - Aenderung des Lagerscheinwesens, Erleichterung oer i^.Avtung der Kartoffelernte, Prüfungspflicht der Wirt- fisbetriebe der öffentlichen Hand und schließlich Notgeld. ^Eil, der die Rechtspflege-Fragen regelt, bringt ^vzelheiten über die Sondergerichte sowie Maßnahmen zur ^?mfachung und Erzielung von Ersparnissen. Der siebente lit^ .vehandelt ausschließlich die Frage der Bekämpfung po- Her Ausschreitungen. Außerkraftsetzung von Grundrechten. itzj.Ae Schlußbestimmungen bringen die außerordentlich Außerkraftsetzung der im Artikel 48 Abs. 2 dec : Erfassung genannten Grundrechte, und zwar für die kungsdauer dieser Verordnung in dem zu ihrer Durch- j »rung erforderlichen Umfang. Die in Artikel 48 Abs. 2 , ^""ken Artikel der Reichsverfassung sind folgende: Ar- ! U4: Unverletzlichkeit der Freiheit der Person, Artikel ; ^-Unverletzlichkeit der Wohnung; Artikel 117: Unverletz- i , "kil des Briefgeheimnisses; Artikel 118: Das Recht der j E» Meinungsäußerung durch Wort, Schrift, Druck oder s Bild; Artikel 123: Das Recht der Versammlung ohne An meldung und besondere Erlaubnis; Artikel 124: Bildung von Vereinen oder Gesellschaften; Artikel 153: Gewährlei stung des Eigentums durch die Verfassung. Die politischen Bestimmungen der Notverordnung Berlin, 8. Oktober. Ueber die politischen Bestimmungen der neuen Notver ordnung sprach Ministerialdirigent Dr. Häntzschel im Rundfunk. Er führte u. a. aus: Die dritte Notverordnung für Sicherung von Wirtschaft und Finanzen ist zugleich oie dritte Notverordnung zur Bekämpfung politischer Aus schreitungen. Bei Z e r se tz u n g s s ch r! ft e n, die anonym oder ohne Ursprungsangaben erscheinen, wird in Zukunft auch der Versuch, an deren Verbreitung mitzuwirken, mit Ge fängnis bis zu einem Jahr und im Rückfall nicht unter drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Verleger, Drucker, Setzer und Verbreiter derartiger illegaler Schrif ten müssen sich diese sorgfältig daraufhin ansehen, ob sie auch das richtige Impressum tragen, denn auch fahrlässige Un kenntnis ist strafbar. Jeder, der vom Vorhandensein solcher Schriften Kenntnis bekommt, ist verpflichtet, der Polizei An zeige zu erstatten bezw. solche Zerjetzungsschristen abzulle- sern. Die Unterlassung wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bedroht. Daß Zeitungsverbote dadurch unwirksam ge macht wurden, daß den Abonnenten eine der gleichen Rich tung angehörende andere Zeitung als Ersatz zugestellt wurde, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es werden jetzt auch alle Ersatzblätter, die unter Duldung der Verleger den Beziehern einer verbotenen Druckschrift zugehen, verboten werden können. Die zahlreichen politischen Uebersälle wurden dadurch besonders begünstigt, daß radikale Parteiorganisa tionen ihre Anhänger teils in bestimmten Verkehrslokalen zu bestimmten Zeiten versammelten, teils sogar in kasernen- mäßig hergerichteten Räumen als geschlossene Trupps unter brachten. Solche Stätten und Stützpunkte für Gewalttätig keiten gegen Andersdenkende können polizeilich geschlossen werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung geboten erscheint. Die Möglichkeit der Schlie ßung ist sowohl für Wohnräume wie für Gaststätten gegeben, in letzterem Falle bis zu einer Dauer von drei Monaten. Gastwirte können für unzuverlässig im Sinne des Schank- stättengesetzes erklärt werden, so daß sie keine Konzession mehr erhalten. Im Besitz von Waffen Betroffene und bis zu ihrer Aburteilung entlassene Personen begingen häufig in der Zwischenzeit neue Gewalttaten. In Zukunft können sie bis zur Hauptverhandlung in polizeilichen Gewahrsam genom men werden. Die Strafen für Hochverratsdelikte werden verschärft, auch solche für literarischen Hochverrat. Für die sen war bisher nur Festungshaft vorgesehen, sofern nicht ehrlose Gesinnung vorlag. In Zukunft kann auch für lite rarischen Hochverrat auf Gefängnis erkannt werden. Auch das Gebiet des Films wird in den Kreis der Neuregelung einbezogen. Bisher mußte ein Verbot sich stützen auf eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder der Veziehung zu auswärtigen Staaten. Jetzt können auch solche Filme verboten werden, die ihrer Gesamttendenz nach und unter den gegebenen Umständen und Verhältnissen geeignet sind, einen gewaltsamen Umsturz geistig vorzuberei» ten. In engem Zusammenhang damit steht die Ermächti gung des Reichsinnenministeriums, ein Widerrufsverfahren zu beantragen. Während der Dauer dieses Versahrens kann die Vorführung des betreffenden Films für das gesamte Reichsgebiet untersagt werden. Weiter gibt die neue Notverordnung der Reichsregie» rung die Möglichkeit zur Einrichtung von S o n d e r g e r i ch- ten, um besonders staatsgefährliche Delikte, wie Terrorakte, Steuerdefraudationen, Wirtschaftsverbrechen, z. B. Bilanz verschleierung, zur Aburteilung zu bringen. Ob und in wel chem Umfange davon Gebrauch gemacht werden wird, wird von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Endlich können die in der Verfassung festgeleglen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden; diese Bestim mung gilt aber nur für die in der Notverordnung zugelasse. nen Maßnahmen und soll im Gegenteil sicherstellen, daß bei ihrer Durchführung in die Grundrechte nicht weiter ein- gegrisfen wird, als es im Linzelfall unbedingt notwendig ist. Ole Aushebung -er Grundrechte. Line offiziöse Erklärung. Ueber die bereits erwähnte Außerkraftsetzung gewisser Grundrechte der Reichsverfassung wird jetzt eine offiziöse Erklärung veröffentlicht, deren wesentlichster Teil lautet: In einem Teil der Presse wird die Vorschrift der Not verordnung, die sich auf die Außerkraftsetzung von Grund rechten bezieht, dahin ausgelegt, als wenn nun sämtliche, im Artikel 48 genannten Grundrechte allgemein und mit Wirkung für sämtliche Amtshandlungen der Behörden außer Kraft gesetzt wären. Davon kann keine Rede sein. Die Vorschrift enthält sachlich nichts neues. Sie fin det sich im gleichen Wortlaut vereiks in der Notverordnung vom 28. März d. I. Auch die neue Notverordnung hat sich lediglich darauf beschränkt, die Grundrechte in dem Um fang außer Kraft zu setzen, wie es zur Durchführung der in der Notverordnung selbst zugelassenen Maßnahmen not wendig ist. Die Außerkraftsetzung gilt also für Amtshand lungen, der in der Notverordnung selbst bezeichneten Ari und nur für die Behörden, die mit ihrer Durchführung be traut sind. Praktisch handelt es sich lediglich um die Be fugnis, Personen, die bei Waffenvergehen aus frischer Tal ertappt sind, bis zu ihrer Aburteilung die persönliche Frei heit zu entziehen und um das Recht, in die Unverletzlich keit der Wohnung insoweit einzugreisen, als Wohnräume zu Sammelstätlen staatsgefährlicher Betätigungen gemacht woroen pns. Line wellergeyense allgemeine Vollmacht, sich über die Grundrechte der Staatsbürger hinwegzusetzen, ist durch die Notverordnung nicht geschaffen worden. Der Wahlavkrus der britische« Negierung London, 8. Oktober. Das Wahlmanifest der nationalen Regierung trägt die, Ueberschrift: „Ein Aufruf an die Nation" und sagt u. a.2 Das Land muß nun durch eine Periode der Erholung und Neuordnung gehen, in der Fragen von größter Wichtig», keit sowohl national wie auch international gelöst werden), müssen, um die Stabilität zu sichern und eine Wieoerholun« der Schwierigkeiten zu vermeiden. Eine Währungspolitik, die den Sterling in seinem Vertrauen und Ansehen wieder» herslellt, internationale Aebereinkommen, die einige der sol- genreichsten Ursachen des wirtschaftlichen Unbeils entfernen, wie Kriegsschulden und Reparationen, werden ohne Auf» schub in die Wege geleitet werden müssen. Im Mittelpunkt dieser Aufgaben steht die Frage der Arbeitslosigkeit. Dia Regierung wird eine groß Reihe von Problemen anfassen müssen, und ihre diesbezüglichen Entscheidungen im Ver- trauen auf die nationale Unterstützung treffen. Das Manifest verweist weiter auf die Notwendigkeit der nationalen Einheit, die jetzt ebenso wesentlich sei wie im August. Daher seien neue Wahlen unvermeidlich, und es sei notwendig, durch sie der ganzen Welt die Entschlossenheit des britischen Volkes vor Augen zu führen, in Zeiten nationaler Schwierigkeiten zusammenzuhalten und jede Maßnahme zu unterstützen, die erforderlich ist, um das Land und seinen Kredit unangreifbar zu machen. Dies sei die Grundlage der Sicherheit des englischen Volkes. Kingsford Smith in Loudon London, 8. Oktober. Kingsford Smith ist hier eingetrof- fen und hat damit seinen Flug Australien—London beendet, ohne indessen einen Rekord aufgestellt zu haben. Thronrede im Llnierhaus. England rüstet zum Wahlkampf. London, 9. Oktober, Das englische Parlament, das in einigen Wochen neu gewählt wird, wurde mit der Verlesung einer Thronrede geschlossen. Ueber di« Außenpolitik sagt die Thronrede, Englands Beziehungen zu den ausländischen Mächten seien weiter freundscha tlich. Hinsichtlich der inneren Krise wird jeder Bürger au gefordert, alle Kräfte der Wiederherstel lung der nationalen Wohlfahrt zu widmen. — Der Wahl kampf wird seitens der Konzentrationsregierung am Frei tag mit einer Rede Baldwins eröffnet. Macdonald kan didiert im Bezirk Seaham. Die Arbeiterpartei stimmte: einstimmig einer Entschließung auf Enteignung des Grund und Bodens zu. Die neue Hoover-Mion in Vang New Pork, 8. Oktober. Die Liquidationskasse Hal beschlossen, sich mit einem Bei trag von 150 Millionen Dollar an der von Hoover angeregt ten 500-Millionen-Aktion für Flüssigmachung der eingefro^ renen Kredite zu beteiligen. Amerikas Bankenhilfe. Ueber Moratorium wird erst mit Laval verhandelt. Washington, 8. Oktober Des Präsidenten Hoover Konferenz im Weißen Haus mit den Führern der republikanischen und demokratischen Senatoren und Abgeordneten endete nach Mitternacht. Nicht eingeladen waren die Vertreter der sogenannten progressi ven Republikaner,"dagegen nahm unter anderen Demokraten der deutsch-amerikanische Senator Wagner teil, der nach dem Verlassen des Weißen Hauses erklärte, es sei weder ein« Steuererhöhung noch ein Verbot von Leerverkäufen an Fondsbörsen, noch die Frage der deutschen Kurzkredite er örtert worden. Man habe lediglich diskutiert und sich prinzipiell ge einigt über die Gründung eines privaten Bankkonsortiumr mit einem Kapital von 500 Millionen Dollar, womit den Banken geholfen werden soll, deren Darlehen an ihre Schuld ner sich nach dem Bankgeseh nicht zur Diskontierung durch Bundesbanken eignen. Ueber eine Verlängerung des Hoover- Moratoriums wurde nichts beschlossen. Man war sich dar über einig, daß Präsident Hoover diese Frage mit Laval aufnehmen und feststellen solle, wann und unter welchen Bedingungen ein weiteres Moratorium erforderlich sei. Befriedigung der presse. Im sichtlichen Bestreben, Beruhigung zu verbreiten, bringen die Blätter die Ergebnisse der Konferenz mit Hoo» oer, die Kursbesserung am Effektenmarkt und die fortge setzten Besprechungen führender Wallstreetbanken in großer Aufmachung. Die Erklärung Hoovers traf erst frühmorgens ein, so daß sie zu spät für die Presse oder für sonstige Kam» mentare kam. Die Blätter heben jedoch den Plan einer Kreditorganisation von einer halben Milliarde Dollar her vor, den die „Times" als den Versuch zur Wiederher stellung des geschäftlichen Vertrauens bezeichnen, während ,, Herald Tribune" aus Washington meldet, daß man im Weißen Hause Vorschläge ausarbeite, die den russischen Fünfjahresplan noch überträfen. Biel Lärm ... Zamoras Demission für eine Stunde. Madrid, 8. Oktober In der spanischen Nationalversammlung ist es bei der Aussprache über die Sozialisierung des Privateigentums im Rahmen der neuen Verfassuna zu einem eiaenartiaen Rwi»