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1 man sorle- . Lü g-10 ffund'. lBel< krön«! Fran- Hwn'-> 'chwed. !3. innen- ^age, erierii Export ^en ZN r wa- Export- Serien 25 P'- n An- ! wk!' Saiae en »er tation! «°E 'FS enwthi (11^ kton^ :den iftli-ht"! -undl^ 8) °Ä n qrc5s, -hän^ ß gr^ woiae" .KIS' !lusgab> >en Einend' o regel' iores'e" gurren- werden n kück d Pr-^ in S-^ e Mo-he untwem m- ntgegen- Die st» wei^n a. -rwege« Han» jchl". !-S ?u.< Li-ln' ErlkA Die rag^ L-l' id- ,°°'i!n- d'-Ä I»- i ii'^ rg/l - /'^7?i>- - Mr r^At LUN'» Schönblllger Tngebiatt HU« werklägllch Nachmittag«. BezugSprei» Mlich im voraus 1.80 RMk. frei ins Lai^. Niel« Nr. 10 R.-Pfg., Sonnlags-Nr. 20 R.-Psg. ^'lgenpreise: 6gA Petit,eile IS R.-Pfg, w" »uHrrhalb de« Bezirke« 20 R.-Pfg., ZgesP- 7^la«e,rile 45 R.-Pfg., Li «weise auf An;et- A Eingesandte 10 R.-Pfg., Nachweis^ ^Mettengebühr 20 R.-Pfg., Rabatt nach ^Schwieriger Say (Tabellen) mit Aufschlag. lk.rnspr.ch« Nr. 2«. PostschMbsach Nr.«. »Ml?!?."»« Leipzig Nr. «4SL »anNonlo^ »ri.in«b<mk ULF«» Münl. Waldenburg. Eladtgirokonto Waldenburg SL >'Ur« nur bel pünklltcher Zahlung, bet zwang-welser ^"«"1 d« Nechnungtbelräg« wird jeder Nachlab hinsLllig. Anzeigen bi« vorm. 9 Ahr am Ausgabetag erbeten. Au«gabe nachmittags F,3 Ahr in der Geschäfts stelle in Waldenburg Sa., Altenburgerstr. 38. Erfüllungsort Waldenburg. Filialen bei Lerr» Otto Forster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in LangenchurSdorf bei Lern» Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Frl. Schmidt, Postagentur. I« Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik, AuSsperruna, Maschine«« druck, Storungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Liefere^ hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder Rückzahlung de- Bezugspreise-. Für Richtigkeit der durch Fern» Sprecher ausgegebenen Anzeigen übernehmen keine G-währ. Ml- Walöcnburqer Anzeiger Diese« Bla« evthLU die amtlichen Bekanntmachungen de« Amtsgericht« und de« Stadttat« zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreich« andere staatliche, städtische «. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachse». , „ „ . , - . -- MUglwd «chstsch«» >"»» d«» Drwschen Zeiu,n,«ll.rIeprr.D,r.in« <». B > — v^la,««i Wald-ndur, Vachs«. Ulrich verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Alttvaldonburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleubz- ^iedtchain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. ^220 . Sonntag, den 20. September 1931 54. Jahrgang. Schweiz will den dMKMwcherWm HMMertmi kündigen. ^itz^kttr -er WirtschastSpartet wurden gestern vom - em-sangen. erwartenden neuen Notverordnung beab- bie Rctchsregirruug, auch Justizverbilltgungs- dkr h vorzunehmc«. tschaattonale Parteitag wurde gestern in Stettin ^^iualpolizet versolgt in dem Verfahren gegen ^"°ekannttu Zugattentäter von Jüterbog eine neue k ^chsarbeitsauSschntz der devtsche« Rothilse trat Sitzung zusammen. ^ks ^»>edeu verunglückte eiu deutsches Flugzeug, ii än l» Insasse« den Tod fanden. H ^vf wurde „je Aussprache über die wtrtschast- ? ^kr Völker fortgesetzt, wobei sich besouders 'Vf Indische Delegierte sehr pessimistisch über daS > e ErgebutS auSsprach. ^"kscht Erregung über die Flottenbesprechnvg äü^M'che Gottlosevverbände wurde» ausgelöft. z »'"nd herrscht wieder Lebeusmitteluot. Reuyorker Börse kam eS gestern zu eiuem kj, Kurssturz. Niederkaltsoruteu wurde von mehrere« Elrbelstürmeu hetmgesucht. Amtlicher Teil. »^ sollen meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert ^°ntag, de« 21 September 1931, vorm. 9 Uhr ^"Idenburg 1 Auto „Chevrolets, Sammelort der Bieter: "s -um Goldenen Löwen in Waldenburg, am gleichen Tage vorm. 10 Uhr Vl^Ilchen Versteigerungsraum 1 OelgemLlde, 1 Stabt»- vz^Eat mit Lautsprecher, S Schreibtische, 1 Schrank- i». am gleichen Tage nachm. 3 Uhr l^wina i rechteckiger Tisch, 2 Stühle, 1 «leider Sammelort der Bieter: Martins Restauration in Ober- ^rrichtsvollzieher des Amtsgericht» Waldenburg, den 19. September 1931. Wstjahmarkt in Altenlinrg Veranstaltungen von Lustbarkeiten auf dem Langer vom 27. 9. bis etuschl. 4 19.1931, für die a^eschäste auf dem Markte und den anliegenden Straßen 9. bis etaschl. 3. 19. 1931 abgehalten. Der Stadtvorftand — Abt. II. — 'Waldenburg, 19. September 1931. Dauer der Arbeitslosigkeit lasten immer der deutschen Wirtschaft. Sie zerstört neben V'leem^baren materiellen Werten die sittlichen und k in einem Maße, das unsere kultu- gefährdet, wie es den inneren Zusammen- und Staat bedroht und die Möglichkeiten für Kampfes um die Wiedergewinnung Freiheit und unseres wirtschaftlichen Le- x:'" ^^enklichster Weise schmälert. rechtfertigt nicht nur, sondern erfor- Gesetzgebung, Verwaltung, Wissenschaft ^^chein°„ nur auftauchende Möglichkeit, die geeig- ^!ienden Arbeitsmarkt zu entlasten, aus 'V?kanni ° prüfen. Die bisher gemachten Vorschläge vb<^. ' als „Arbeitszeitverkürzung" und als „Perso- will unter Vermeidung von Entlas- vvg Landens Arbeitsmenge unter eine größere 'V, !'»Nsk„^ionen verteilen, und zwar, ohne dadurch die ^>heit,j^u.Zu erhöhen. Diese Beschränkung der Ar- - - egt m dxn Vorschlägen der Gutachterkommis- pon zur Arveilslofenfrage, die Leistung von Meyrarveil oa- durch zu bekämpfen, daß der hierfür seit 1927 geltende 25- prozentige Grundlohnzuschlag nicht mehr dem Arbeitneh mer zugutekommen, sondern an die Reichsanstalt für Ar beitsvermittlung abyeführt werden soll. In ehrlicher, an sich erlaubter und vielleicht vorzüglich ausgeführter Arbeit recht mäßig verdienter Lohn soll also dem arbeitenden Indivi duum durch gesetzliche Anordnung entzogen und der öffent lichen Hand überwiesen werden. Eine solche Maßnahme ist ein recht beachtlicher Eingriff in die bei uns angeblich herr schenden privatwirtschaftlichen Grundsätze; ein Einbruch, dei nicht — wie z. B. die Freiheit des Arbeitsverhältnisses eben falls einschränkenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes — den Schutz des Arbeitenden selber im Auge hat, sondern ihn als wirtschaftliches Subjekt im Interesse einer Mehrheu von Dritten wirtschaftlich schädigt. Diese Mehrheit, die Ge meinschaft, soll auf gesetzlicher Grundlage die verdienter Lohnanteile restlos beschlagnahmen und durch die öffentlich« Hand verwenden dürfen. Das ist arbeitsmarktpolitische Plan wirtschaft in recht vorgeschrittenem Stadium. Das tut mar auch in Moskau. Den gleichen Charakter haben die Vorschläge, die sich mit dem Personenkreis befassen, dem es gestattet oder ver boten sein soll, gegen Entgelt zu arbeiten. Diese fallen auch — nicht ganz logisch — zeitlich mit Erwägungen über der sogenannten „freiwilligen Arbeitsdienst" zusammen, der natürlich auch indirekt den Verdienst fortnimmt. Aber da von soll hier abgesehen und nur auf das planwirtschaftlich« Verbot der entgeltlichen Arbeitsleistung für bestimmte Per sonenkreise hingewiesen werden unter der Begründung, das diese „wirtschaftlich versorgt" seien. Für die grundsätzliche Betrachtung eines solchen Verbot ist es einerlei, gegen wen es sich richtet und wie groß oder wie klein die Zahl der davon Betroffenen ist. Ausgangs punkt und Konsequenz sind das grundsätzlich Bedeutsame sol cher Vorschläge, weil sie entgegen dem bisher geltenden pri vatwirtschaftlichen Grundsatz — ja sogar entgegen der Ar beitsverpflichtung durch die Reichsverfassung —, die indi viduelle Freiheit jedes einzelnen, sich diejenige Arbeit suchen und im Rahmen der vorhandenen Gesetze ausführen zu dür fen, dem Staate das Recht einräumen, Arbeitsbereite und Arbeitsfähige selbst dann von der Arbeitsübernahme auszu schließen, wenn sie Arbeit bekommen können oder solche be reits haben. Dabei taucht sogleich die Frage auf, die man in Rußland sehr einfach beantwortet hat, nach einem generellen Existenzminimum oder nach standes-, klaffen- und berufs mäßig abgestuften Maßstäben. Damit ist man bereits ge nötigt, zu sowjetistischen Grundsätzen auch von staatlich zuge billigten Lohn- und Lebenshaltungsstufen Stellung zu neh men. Bei der Auswahl des zum Verdienst zugelafsenen Personenkreises wird und muß man — wenn man nicht rein willkürlich verfahren will — bald auch prüfen müssen, welche sonstigen rententragenden Vermögensteile, die sich im Eigentum, wie z. B. nach deutschem Ehegüterrecht in der Nutznießung und Verwaltung, des Arbeitswilligen befinden, auf den Arbeitsverdienst anzurechnen sind, und ob nicht der hohe Verdienst z. B. eines als Großbankier tätigen Vaters — weil für alle Familienmitglieder zum Lebensunterhalt ausreichend — die letzteren vom selbständigen Verdienst aus- schließen soll. Wie kann Kindern eines solchen Vaters die Verdienstmöglichkeit gestattet werden, wenn die Ehefrau etwa eines Amtsrichters ihren Posten als Lehrerin räumen Ganz einerlei, wie solche Vorschläge sachlich oder perso nell umschrieben, ganz einerlei, womit sie motiviert werden, sie sind der bisher wohl stärkste Eingriff in das freie wirt schaftliche Selbstbestimmungsrecht, an dessen Stelle sie — ge nau wie in Rußland — die staatliche Vorschrift setzen, und zwar nicht mehr unter Zugrundelegung objektiver Arbeits neigung, sondern nach rein subjektiven, materiellen Lebens möglichkeiten und Bedürfnissen. — Das alles geschieht — genau wie im bolschewistischen Rußland — im Interesse und nach Maßstäben der Gemeinschaft. Idee und Methode haben mit den Grundsätzen indivi dueller Wirtschaft nichts mehr zu tun, sondern müssen in ihren Konsequenzen zu einem bolschewisierten Arbeitsmarkt führen. Staat und Gemeinschaft, die für sich das Recht in Anspruch nehmen, bestimmen zu dürfen, wer im Interesse dieser Gemeinschaft überhaupt noch arbeiten und verdienen darf, obschon alle persönlichen und beruflichen Voraussetzun gen sonst erfüllt sind, wird bald unter der gleichen Motivie rung auch sagen müssen, wo und was er arbeiten darf. Etwas anders tut der bolschewistische Arbeitsmarkt mit seiner Verteilung der arbeitenden Kräfte, hier- ober borlmn- je nach dem öffentlichen Bedürfnis, mit seiner schematisierten Entlohnung je nach der staatlichen Anerkennung des Lebens bedürfnisses der Arbeitenden, mit seinen Bestimmungen über die Art der Entlohnung auch nicht. — Auch die Motivierung ist dort die gleiche wie hier. Der Unterschied liegt darin, daß man sich dort nicht scheut, die Vorgänge beim rechten Namen zu nennen, daß man bei uns die vorhandene Identität noch nicht in ihren Konsequenzen bemerkt zu haben scheint. Ser deuffch-schweizensche Handelsvertrag Falsche Auffassung in Bern. , Genf, 19. September. Mit Befremden Hörl man. daß der schweizerifche Dun desrckl Mokka in Genf in einer Besprechung mit dem Reichs- auhenminlkker di« Absicht angekündigt habe, den deutsch schweizerische« Handelsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar zu kündigen und daß er den Verzicht auf di« Kündigung von Zusagen abhängig gemacht habe, auf die Deutschland schwerlich wird eingehen können. Man hat auf schweizer Seite festgestellt, daß die deutsche Einfuhr ständig wächst, die Ausfuhr nach Deutschland da gegen abnimmt, und man sieht darin eine Gefährdung der schweizerischen Handelsbilanz, die man nicht tragen zu kön nen glaubt. Eine Abhilfe wäre nach Schweizer Auffassung dadurch zu erreichen, daß die deutsche Einfuhr gedrosselt und kontingentiert würde — Bedingungen, auf die man sich deutscherseits kaum einlassen wird. Um so weniger, als di« Gründe, die der Bundesrat für eine Kündigung des Han delsvertrages anführt, offenbar einer sehr kurzsichtigen Er wägung und einer unbegründeten Besorgnis entspringen. Es kommt schließlich für die Schweiz nicht so sehr aus die Ziffern des Handelsverkehrs an als darauf, daß der pas siven Handelsbilanz eine sehr stark aktive Zahlungsbilanz gegenübersteht, die zu einem erheblichen Teil durch die Er trägnisse der Schweizer Anlagen in Deutschland und nicht zuletzt durch die Einnahmen aus dem deutschen Reiseverkehr in der Schweiz gespeist wird. Gerade in der Schweiz müßte man Verständnis haben für den mehr als einmal wiederholten, besonders in dem Layton-Bericht klar herausgearbeiteten Hinweis auf di« Notwendigkeit einer Steigerung des deutschen Exports, und man sollte auch verstehen, daß die Forderung nach einer Kontingentierung der deutschen Ausfuhr aus diesen Grün den wie wegen der Gefahr der Schaffung eines Präzedenz falls äußerst bedenklich ist. SeuWnationaler Reichsparteitag. Zum 10. Deutschnationalen Reichsparteitag, der vom l8. bis 20. September in Stettin staitfindet, haben sich mehr als 1300 Personen angemeldet. Gestern abend fanden im Anschluß an den Parteitag zwei öffentliche Kundgebungen statt, eine Kundgebung des Reichsfrauenausschusses und eine Leamtennot-Kundaebung. In der Kundgebung des Reichs frauenausschusses sprach die preußische Landtagsabgeordnete Frau Dr. Neumann über den Kampf um die Seele unseres Volkes. Die Landtagsabgeordnete Frau Dr. von Matter hielt einen Vortrag über die Gefährdung der Volksgesundheit. Auf der Tagesordnung der Beamtennot-Kundgebung stand das Thema „Berufsbeamtentum in Not". Referenten waren Reichstagsabgeordneter Berndt und der preußische Landtagsabgeordnete Ebersbach. Abgeordneter Berndt be tonte u. a., daß die Deutschnationale Volkspartei das Berufs beamtentum nicht antasten lassen werde. Der Redner ging dann auf Fragen der Reichspolitik ein. Als eigentlicher Auftakt zum Deutschnationalen Partei tag fand eine Sitzung des Parteivorstandes statt, die vom Parteiführer Dr. Hugenberg geleitet wurde. In der Sitzung standen in erster Linie organisatorische Fragen zur Debatte. Die politische Aussprache dehnte sich bis in die Nachtstunden aus. Ueber die Sitzung wurde ein Bericht ausgegeben, in dem es u. a. heißt: Zur Durchführung organisatorischer Maß nahmen wurden dem Parteiführer Dr. Hugenberg besondere Vollmachten erteilt. Die Reserate stellten ein starkes An wachsen der deutschnationalen Jugendbewegung fest. In be wußter Abkehr von demokratischen Gepflogenheiten wurde das Führerprinzip in den Vordergrund gestellt. Die Aus sprache beschäftigte sich vor allem mit den Gefahren, die in dem einseitig französischen Kurs unserer Auslandspolitik tieaen.