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chöiüniMi Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und aldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und dis Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. 77. Sonntag, den 4. April 1880. Bekanntmachung, die Bürgerschule betreffend. Die Aufnahme der für die Schule angemeldeten Kinder soll Mon tag den 5. April e. Nachmittag 2 Uhr, im Schulzimmer V erfolgen. Die Anmeldung und Aufnahme der zum Besuche der Fortbild ungsschule verpflichteten Lehrlinge soll Mittwoch, den 7. April e. Nachmit tag 1*/- Uhr, im Schulzimmer VII geschehen. Die beim Abgänge aus der Volksschule erhaltenen Zeugnisse sind vorzulegen. Die Versetzung der die hiesige Fortbildungsschule bereits besuchen den Schüler wird Sonnabend, den 9. April o. Nachmittag 1'/a Uhr, im Schul zimmer VIII stattfinden. Alle bisherigen Schüler, soweit sie nicht entlassen worden sind, haben zu erscheinen. Waldenburg, den 3. April 1880. Die Schuldirection. Ukulsebmruiu. Maftvieh-Auction. Dienstag, den 6. April, von Vormittag I0'/r Uhr ab sollen auf dem Fürstlichen Gutshofe Rüsdorf bei Lichtenstein, Bahnstation St. Egydien, unter an Ort und Stelle vorher bekannt zu gebenden Bedingungen meistbie tend und gegen Baarzahlung Mastrinder verkauft werden. Waldenburg, am I. April 1880. Die Fürstlich Schönbnrgische Canzlei daselbst. Landverpachtung. Der längs des Callenberg-Reichenbacher Weges an der Grenze mit Herrn Gutsbesitzer Veit und dem Pfarrlehn in Callenberg hinführende, zwischen dem Wege und den Rainsteinen von 46 bis 47, von 48 bis 51 und von 39 bis 43 befindliche, früher als Trist benutzte herrschaftliche Landstreifen an 38,« Ar oder 210 Quadratruthen soll nächsten Freitag, den S. April d. I., Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle aus 12 Jahre ums Meistgebot und unter Vorbehalt der herrschaftlichen Genehmigung zum Zuschläge öffentlich verpachtet werden. Pacht liebhaber werden ersucht, sich zur bestimmten Zeit beim Pachtstückchen einzufinden. Kürstliche Hlentverwattnng zu Waldenburg, den 2. April 1880. Dietrich. "Waldenburg, 3. April 1880. Gegen die Webernoth. (Schluß.) Die durch die Gewerbefreiheit faclisch stattgefun dene Aufhebung der Innungen, denn was davon noch besteht, ist machtlos und verfehlt den Zweck, ist der Geist lahm gelegt, der früher in einem ge meinsamen Streben nach nützlichen Gewerbseinrich tungen und Fortschritten segensreich gewirkt hat, der durch Beispiel und Belehrung befähigte, die Wege zu finden und zu gehen, auf denen der Einzelne und die Gesammtheit auskömmlichen Erwerb und Unterhalt finden konnte, der dafür sorgte, daß sich schon der Lehrling die Tugenden und Grundsätze zu eigen machte und die Befähigungen erlangte, ohne welche er ein tüchtiger Mann und Familienvater, ein tüchtiger Gewerbsgenosse dereinst nicht werden konnte. Das Alles ist heute durch die uneingeschränkte Gewerbefreiheit vernichtet und verloren gegangen, hat dem egoistischen Geiste des Sonderinieresses, dem verderblichen Streben Platz gemacht, die eigene Wohl fahrt auf den Ruin und die Machtlosigkeit des Nach bars zu gründen. Der Lehrling braucht den Meister und eine ord nungsmäßige Lehre nicht mehr zur dereinstigen Be gründung seiner Gewerbs-Selbstständigkeit, er ist widerwillig gegen die nützlichen Anleitungen und Vorschriften des Meisters, denen er höchstens so lange Folge leistet, bis er das ABC des Gewerbes er lernt hat. Gute Lehren als Richtschnur für sein künftiges Leben will er nicht hören, eine Beaufsich tigung seines Wandels nicht dulden, er weiß ja, daß er weder ein Zeugniß darüber braucht, noch ihm ein ungünstiges Zeugniß gegeben werden darf, auch wenn es noch so berechtigt wäre. Kann es da Wun der nehmen, wenn statt der früheren Tugenden, die er sich zu eigen machte, resp. machen mußte, der Geist des Widerspruchs, der Superklugheit und der Rohheit ausgebildet wird, der zur Selbstsucht und dem Anspruch auf eine gefährliche Ungebundenheit führt und verhindert, daß aus dem Lehrling ein Eßbarer und tüchtiger Mann und Staatsbürger Da ist eine zweckmäßige Abhilfe dringend nöthig. . o^blne krankhafte und verderbliche Strömung unserer ^eit, unter dem Anscheine einer humanen und segensreichen Einrichtung das weibliche Ge schlecht zu emanzipiren nnd in dem gesummten Er werbsleben dem Manne gleich zn stellen, wobei man gänzlich übersieht, daß man damit gegen die alte bewährteWeltordnung, gegen den Willen des Schöpfers selbst anstrebt. Durch Beide ist dem Weibe ein besonderer Theil in unserem Familien- und Wirth- schaftsleben angewiesen worden, für den sie vom Schöpfer mit besonderen Fähigkeiten ausgerüstet ist, während ihr anderseits für die Aufgabe des Mannes die rechte Befähigung fehlt. Dieses Umkehren des natürlichen Verhältnisses kann aber nicht ohne die nachtheiligsten Folgen für unser Familien- und Erwerbsleben geschehen, man entfremdet die Frau ihrer so wichtigen Aufgabe, gefährdet und vernichtet die Familie, verleitet die erwerbende, ihren Kindern und ihrem Hauswesen genommene Mutter und Hausfrau zu einer falschen Meinung über ihre Lebensaufgabe und ihre Pflich ten, verleitet sie, die auf ihren Erwerb pocht, zu Genuß und Putzsucht. Die Frau, welche nach der natürlichen Ordnung der Dinge die Erhalterin und Mehrerin des Erworbenen sein soll, wird eine Zehre- rin und nur allzuhäufig ist es der Fall, daß die selbstständig erwerbende Frau die Tugenden ent behrt, die zu einer glücklichen Ehe und einem ge segneten Familienleben gehören. Anderseits ist aber dabei auch ins Auge zu fassen, daß durch das Ein- sühren der Frau in die Erwerbssphäre des Mannes gewöhnlich kein vermehrter Erwerb geschaffen wird, weil dadurch der Erwerb der Männer in gleichem Verhältniß beeinträchtigt und geschädigt wird. In keiner Branche hat diese verkehrte und viel fach schädliche Einrichtung mehr um sich gegriffen, als in der Weberei. Durch die mechanischen Web stühle ist es möglich geworden, Hunderttausende von Frauenzimmern in unserer Branche zu beschäftigen und heute so weit gekommen, daß die Männer schwe rer Arbeit finden als die Frauen und Mädchen und Familienväter mit schweren Sorgen kämpfen und weniger verdienen als junge Mädchen, bei denen der reichliche Verdienst in den allermeisten Fällen einen sehr zweifelhaften wirthschaftlichen Werth hat und nur allzuoft dazu führt, daß das Mädchen, die unter anderen Umständen eine gute Hausfrau und Mutter geworden wäre, zu einer lüderlichen Dirne gemacht wird, die für ihr ganzes Leben verloren und ein Unglück für ihre dereinstige Familie ist. Wir haben nicht die Absicht, hierdurch auszuspre chen, daß die Beschäftigung der Frauenzimmer in unsern und andern Gewerben gänzlich verboten wer den soll, wir wollen vielmehr gern den Umständen Rechnung tragen, die für die Gewerbebeschäftigung der Frauenzimmer sprechen, die ja sehr wesentlich verschiedene sind, aber wir halten für nothwendig und nützlich, daß sich auch am mechanischen Webstuhl Männer und Frauen in die Arbeit theilen und daß eine gesetzliche Bestimmung diese Theilung nach den Umständen regelt, wie es früher beim Jnnungs- wesen der Fall war mit dem Verhältniß, in welchem der Meister Lehrlinge beschäftigen konnte, im Ver gleich mit der Zahl der Gesellen. Wir haben schon heute gesetzliche Bestimmungen, welche die Kinder- und Frauenarbeit im allgemeinen Interesse regeln, aus Gründen, die kaum dringender und tiefeingreifender sind, als die von uns bezeich- ten, und wir hoffen deshalb, der Hohe Reichstag werde unserer, nach keiner Seite präjudizirlichen Bitte seine Beachtung und Unterstützung nicht ver sagen. Es liegt aber durch die uneingeschränkte Concurrenz der Frauenarbeit in unserm Fache noch die Gefahr vor, daß der Fortschritt und eine tüch tige Ausbildung in dem Webergewerbe dadurch völlig lahm gelegt wird, denn welcher intelligente junge Mann wird sich noch einem Gewerbe widmen, in dem er keine Aussicht auf lohnenden Erwerb und Fortkommen Hai, von den Frauen aber, die, wie die Erfahrung bereits lehrt, an der Webmaschine selbst nur Maschine sind, kann ein Fortschritt nicht erwartet werden, dazu ist die Frau im Allgemeinen nicht geschaffen und angethan. Wir glauben hier mit die Gesichtspunkte bezeichnet zu haben, welche bei einer künftigen Regelung unserer Gewerbsver hältnisse speciell für die Weberei von Bedeutung sind und geben alles Weitere der wohlwollenden und weisen Erwägung des Hohen Reichstages und : einer künftigen Regierungs-Enguote anheim und - verharren (folgen Unterschriften). "Waldenburg, 3. April 1880. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist durch eine leichte Erkältung, ver bunden mit Heiserkeit, genöthigt, das Zimmer zu hüten. Der Kronprinz ist von Darmstadt wieder ab gereist und hat sich nach Karlsruhe begeben. Die zustehenden Bundesrathsausschüsse haben die Vorlage über die Reichsstempelabgaben wesentlich verbessert. Sie haben u. A. den Quittungs stempel abgelehnt, der auch den kleinen Verkehr belasten und hemmen würde. Die Reichsregierung spricht zwar die Hoffnung aus, der Gesammt-Bun- desrath werde die Vorlage wieder Herstellen. Diese Hoffnung soll darauf begründet sein, daß den Ver tretern der Kleinstaaten Instructionen in dieser Richtung zugegangen sind, während die Ablehnung vorzugsweise den Mittelstaaten zu verdanken ist.