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und TagMM «MMiw sw die Sniglichc« Md Witsche« BePrdc« zu Freiberg und Braud. 44. Jahrgang. ö Inserate werden bis Bormittag» 11 Uhr 3 UHUH^ « angenommen. Prei« für die Spaltzrile 13 Psg. I I UH »V I g Außerhalb des LandgerichtSbrzirt, 1b Psg. g * ErscheintjedenWochentagRachmittagSSUHrfürdrn^. . . » . Sonnabend, de« 14. November zweimonatlich 1 M bO Psg. u. einmonaiuch 7b Psg. u Beka«ntmachu«g, die Formulare für Quittungen über Altersrente« betreffend. Die zur Erhebung der Altersrente nothwendigen Quittungsformulare sind zeither den Renten« rmpfüngern von der Versicherungsanstalt direkt zugestellt worden. In Zukunft jedoch wird diese Zustellung durch Vermittelung der Ortsbehörden — Bürger meister, Gemeindevorstünde und GutSvorsteher — in der Weise bewirkt werden, daß den Letzteren vor Schluß eines jeden Jahres der voraussichtliche Bedarf an Quittungsformularen für daS folgende Jahr zugehen wird. Die Rentenempfänger haben sich also zu Anfang eines jeden Monats das Quittungsformular bei ihrer Ortsbehörde zu holen, welche Letztere ihnen bei dieser Gelegenheit sogleich die Unterschrift beglaubigen und das Leben bestätigen kann. Freiberg, am 12. November 1891. ASnigliche UmtSH»uptma««fchaft. Bekanntmachung, die Entnahme der G1a«ve-amt--Formulare betreffend. Die Herren Standesbeamten des hiesigen Verwaltungsbezirks werden hiermit veranlaßt, die t»on ihnen für das Jahr 1892 bestellten und nunmehr hier eingegangenen Registerbände und Formulare alsbald und spätestens bis zum 15. Dezember laufenden Jahre- bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft bez. an Delegationsstelle in Sayda abholen zu lassen. Freiberg, den 13. November 1891. Königliche AmtShauptmannfchaft. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen Hermann Loui- Göhler eingetragene Brauerei- Grundstück Folium 266 dcS Grundbuchs, Nr. 25 L des Brandkalasters und Nr. 213 des Flurbuch- für Berthelsdorf, 34,8 Ar — 188 o Ruthen groß, mit 382,52 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 25000 M. — Pf., soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS rst der 14. Dezember 1891, Vormittag- 1» Uhr, al- Anmelvetermin, ferner der 30. Dezember 1801, Vormittag- 10 Uhr, al- Berfteigerung-termi«, sowie der 8. Januar 189S, Vormittag- 1« Uhr al- Dermin zu Verkündung de- Bertheilung-plan- anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wieder kehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelde». Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhültuisseS kann nach dem Anmeldetermine in der GerichtSschreiberei de- unterzeichneten Amtsgericht- einge sehen werden. Braud, am 12. November 1891. Königliche- «mt-g-richt. Br Our»»». Vie Eröffnung -es Landtags. (Telegramm.) Mit dem hergebrachten glänzenden Zeremoniell fand heute (Freitag) Mittag halb 1 Uhr im Thronsaale des König!. Schlosses die feierliche Eröffnung des Landtages statt, der früh 9 Uhr in der Sophienkirche ein Gottesdienst vorausgegangen war. Die Herren Stände hatten in der Mitte des Saales Aufstellung ge nommen, die Mitglieder der 1. Kammer zur Rechten, die Abge ordneten der 2. Kammer zur Linken des Throne-, auf drei Seiten eingerahmt von den Herren der drei unteren Klaffen der Hof rangordnung. Links vom Thron hatte daS diplomatische Korps seinen Platz angewiesen erhalten, während sich rechts die Herren der 1. und 2. K lasse der Hofrangordnung gruppirtev. Punkt halb 1 Uhr meldete eine Fanfare dcSLrompeterchors des Gardereiterregiments das Nahen des Königlichen Zuges. Unter Vorantritt des großen Dienstes betrat Se. Majestät der König den Saal, begrüßt von der Versammlung durch ein begeistertes Hoch, welches der neue Präsident der ersten Kammer, Geheimer Rath Graf von Könneritz ausgebracht. Se. Majestät nahm, umgeben von den Prinzen des Königlichen Hauses, auf dem Thronsessel Platz, be deckte das Haupt mit dem reiherfederumwallten Helm und verlas die nachstehende Thronrede: Meine Herren Stände! Ich habe Sie zur Wiederaufnahme Ihrer Verfassung?» . mäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie herzlich dahier will kommen. Der Zeitpunkt, in welchem Sie von Neuem in Ihre Thätig keit eintreten, fällt zusammen mit einem für mein Haus und für das Land höchst erfreulichen und Glück verheißenden Er- eigniß, mit der m den nächsten Tagen bevorstehenden Vermäh lung des Prinzen Friedrich August, meines Neffen. Ich zweifle nicht, daß Sie, meine Herren Stände, mit dem ganzen Lande, hieran den herzlichsten und aufrichtigsten Antheil nehmen. Wenn auch die gegenwärtige Lage des wirthschaftlichcn Lebens keine besonders glänzenden Erscheinungen darbietet, so kann doch auch Gott Lob von einem wirthschaftlich ungünstigen Zustande des Landes im Allgemeinen nicht die Rede sein. Auch die er heblichen Beschädigungen, welche ein Theil des Landes zu meiner großen Betrübniß im vergangenen Jahre durch Ueberschwemmung erlitten hat, haben zu meiner lebhaften Befriedigung unter wirksamer Thcilnahme opferbereiter Wohlthätigkeit im Wesent lichen ausgeglichen werden können. Das stetige Wachslhum der Industrie in den letzten zwei Jahrzehnten hat allerdings im lausenden Jahre einen Stillstand erfahren. Erfreulicher Weise haben sich aber die an diesen Geschäftsrückgang geknüpften Befürchtungen nicht erfüllt; in größerem Umfange haben eben sowenig Ablohnungen als Verminderungen der Lohnsätze statt gefunden, wiewohl mannigfache Beschränkungen der Arbeitszeit sowohl die Lohnhöhe der Arbeitnehmer, als die Erträgnisse der Arbeitgeber ungünstig beeinflußten. Der bevorstehende Abschluß einiger wichtiger Handelsverträge giebt der Hoffnung Raum, daß ein erweiterter Absatz neue Arbeitsgelegenheit schaffen und die längere Vertragsdauer dem Fabrikations- und Handels- geschäft eine größere Stetigkeit verleihen werde. Auch wird durch das Vertrauen auf die Erhaltung dcS Friedens die Zuversicht in der Erwartung weiterer fruchibarer Erfolge befestigt. Es wird Ihnen einer bei dem letzten Landtage gegebenen Anregung zufolge ein auf die Abänderung der Gesindcordnung bezüglicher Gesetzentwurf unterbreitet werden, in welchem neben einer durchgehenden redaktionellen Acnderung in der Hauptsache darauf Bedacht genommen worden ist, die mit der neuen Gesetz gebung nicht allenthalben mehr im Einklänge stehenden Be stimmungen entsprechend abzuändern. Weiter werden Ihnen mit Rücksicht auf die hervorgetretene Nothwendigkeit zur Aenderung des LertretungsverhSltmsies der Stadt Leipzig in der II. Kammer der Ständeversammlung be zügliche Gesetzentwürfe zugehen. Hiernächst werden ein Gesetzentwurf, betreffend einige Ab änderungen des Gesetzes über die LandeS-Jmmobiliar-Brand- versicherungsanstalt und ein Gesetzentwurf über Regelung der Zusammensetzung der Bergschiedsgerichte im Einklänge mit dem Reichsgesetze, die Gewerbegerichte betreffend, zu Gegenständen Ihrer Berathungen gemocht werden. Die Finanzvrrhältnisse des Lande- sind fort dauernd in günstiger Entwickelung begriffen und ge statten auch ferner die Verwendung reichlicher Mittel zu Be friedigung vorhandener Bedürfnisse. Ohne Beschränkung der nothwendigen und nützlichen Ausgaben für die verschiedenen Gebiete der Staatsverwaltung sowie der Aufwendungen zur Förderung der Wohlfahrt und de- Gedeihens de- Lande- ist die Füglichkeit geboten, die in der laufenden Finanzperiode zum ersten Male den Schulgemeinden gewährten Beihilfen zu Be streitung der Lehrergehalte dauernd auf die Staatskasse zu übernehmen. Ein Gesetzentwurf hierüber wird Ihnen durch meine Regierung vorgelegt werden. Auch hat sich die Möglich keit ergeben, nicht nur den Schulgemeinden wieder einen Theil der Einnahme der Grundsteuer zu überweisen, sondern auch die bereits vor zwei Jahren als nothwendig erkannte Aufbesse rung der Beamtengehalte zur Ausführung zu bringen. Hat sich dabei das Bedürfnrß einer durchgreifenden Ausbesserung auch allgemein fühlbar gemacht, so erfordert doch hinsichtlich deS Maßes der Erhöhung die Lage der niederen Beamten im Ganzen eine weitergehende Berücksichtigung als diejenige der höheren. Im Laufe der Jahre sind unter dem Zusammenwirken verschiedener Umstände in den Besoldungsverhältniffen der Be amten manche Ungleichheiten entstanden. Zu deren Beseitigung bietet die Erhöhung der Gehalte zugleich erwünschte Gelegen heit. Meine Regierung hat daher die Besoldungsverhältniffe der Beamten einer neuen und umfassenden Regelung unterzogen und wird solche in dem Staatshaushalts-Etat Ihrer Beschluß fassung unterbreiten. Bei dem hohen Interesse, welches sich für das gesammte Staatsleben an die unveränderte Erhaltung eines tüchtigen und berufstreuen Beamtenstandes knüpft, darf ich erwarten, daß Sie den Vorschlägen meiner Regierung mit Wohlwollen entgegenkommen und Ihre Mitwirkung dazu nichi versagen werden, den Beamten eine auskömmliche Existenz zu verschaffen. In Uebereinstimmung mit den Gründen, welche zu einer allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehalte führen, wird Ihnen auch ein Gesetzentwurf über eine Erhöhung der Minimalgehalte der Volksschullehrer vorgelegt werden. Die letzte Ständever sammlung hat sich ferner für eine neue Regulirung der Pen- fionsverhältnisse der Geistliche» und Lehrer ausgesprochen. In diesem Sinne werden Ihnen einige Gesetze und mehrere Aen- derungen der statutarischen Bestimmungen der Landesuniversität zu verfassungsmäßiger Beschließung zugehen. Ungeachtet der hiernach eintrelcnden erhöhten Anforderungen an die Staatskasse ist eS möglich gewesen, auf einen Theil der Einnahmen aus der Schlachtsteuer zu verzichten und einem auf dem letzten Landtage kundgegebenen Wunsche entsprechend, eine mäßige Herabsetzung der Schlachtsteuer für Schweine in Aus sicht zu nehmen, zu welchem Zwecke Ihnen ebenfalls ein Gesetz entwurf unterbreitet werden wird. Die bei der Verwaltung der Altersrentenbank im Laufe der Zeit gewonnenen Erfahrungen haben ergeben, daß die jetzt für die Altersrenten geltende Sterblichkeitstabelle nicht den that- sächlichen Verhältnissen entspricht. Es hat sich deshalb die Nothwendigkeit herausgestellt, dieselbe zu berichtigen und es wird Ihnen ein hierauf bezüglicher Gesetzentwurf vorgelegt werden. Mit der seit dem vorigen Landtage erfreulicher Weise ein getretenen weiteren Steigerung des Verkehrs hat die von meiner Regierung fortdauernd im Auge behaltene Vervollkommnung der bestehenden Eisenbahnanlagen und die Vermehrung der Betriebs mittel nicht gleichen Schritt zu halten vermocht. Wegen Be friedigung der in dieser Hinsicht entstandenen Bedürfnisse wer den Ihnen die Vorschläge meiner Regierung zugehen. Dieselben erstrecken sich zugleich auf den Bau einiger Sekundär-Eisen- bahnen sowie eines den Interessen der Elbschifffahrt wie der Eisenbahnen entsprechenden Verkehrs- und Winterhafens in Dresden und auf die Herstellung von Wohnungen für niedere Beamte und Arbeiter der Eiscnbahnverwaltung. Wegen Bereit stellung der zur Ausführung erforderlichen Mittel werden Ihnen von meiner Regierung geeignete Vorschläge eröffnet werdxn. ES wird Ihnen weiter der Entwurf einer Noiariatsordnuüg und einer Kostenordnung für Notare und eine- Gesetze- üb« die Dienstverhältnisse und Kosten der OrtSgerichtspersonen zugehen. So mögen denn auch die Verhandlungen diese- Landtaß- zum Heil und Segen deS Landes gereichen! Nachdem sodann- der Referent deS GesammrministerinmS Geh. Rath Held, die Eröffnungen der Regierung aus die vom letzte« Landtag gefaßten Beschlüsse verlesen, erklärte der Herr StaatS« mlnister vr. von Gerber im Namen und Auftrag Sr. Majestät den vierundzwanzigsten ordentlichen Landtag deS Landtage- für eröffnet. In derselben Reihenfolge, wie er gekommen, verließ hierauf der Königliche Zug den Saal, während die Versammlung in ein von dem Präsidenten der zweiten Kammer, Geh. Hofrath Ackermann, ausgebrachtes Hoch einstimmte. Politisch« Umschau. Freiberg, den 13. November. Die »Franks. Ztg." brachte jüngst eine Meldung, weche sich auf den Besuch deS Deutsche« Kaisers im Münchener Rath» Hause bezog. Die »Münchener N. Nachr." haben dieserhalb Er kundigungen eingezogen und folgende Auskunft erhalten: Der Kaiser trug im RathhauS seinen Namen in das Fremdenbuch ei» und sollte auch gebeten werden, auf ein Blatt des sogenannten Goldenen Buches einen Spruch niederzuschreiben. Gleichzeitig mit diesem für den Kaiser bestimmten Blatte wurde das Fremden» buch in die Residenz geschickt, damit sich der Reichskanzler und die übrigen Herren des Gefolges eintragen möchten. DaS für das Goldene Buch bestimmte Blatt kam nicht mehr zurück, da gegen fand sich im Fremdenbuch über dem Namenszug des Kaiser- der von dessen Hand geschriebene Satz vor: „Luxrswa Isx rsxis voluntas." (Oberstes Gesetz ist deS Königs Wille) -— DaS klassische Vorbild dieses Satzes lautet: salus pndlioa suprema le» ssto! Die Wohlfahrt des Staates soll das oberste Gesetz sein. — Die »Nat. Zeit." bemerkt zu der obigen Mittheilung: Es versteht sich von selbst, daß nur gemeint sein kann, der Wille des Königs sei das oberste Gesetz innerhalb der Schranken, welche im konstitutionellen Staate die Verfassung und die Gesetze dem Willen des Monarchen ziehen. Allgemeine Zustimmung dürfte folgende Notiz der „N. L. C." finden: Die Anordnung einer Vertagung, statt eines förmlichen Schlusses der Reichstagssession wird uns auch wieder der sonst bei Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeiten üblichen Thronrede berauben. Eine solche wäre i« gegenwärtigen Augen blick im Hinblick auf so manche Vorgänge auswärts und im Innern in hohem Grade wünschenswerth. Das vielverbreitete Gerücht, für den Fürsten Bismarck sei in Berlin eine Wohnung gemiethet, wird als völlig unbegründet bezeichnet. Dem Fürsten nahe stehende Kreise versichern, über daS Fernbleiben des Fürsten vom Reichstag oder über seinen Eintritt in denselben sei jeder Streit müssig. Der Entschluß des Fürsten hänge in letzter Instanz von der Zustimmung seiner Aerzte ab. Ueber die Berechnung der Matrikular-Beiträge für 1892/93 wird bekannt, daß die baar zu zahlenden Matrikular- Beiträge sich auf gegen 316 Millionen Mark belaufen, während im Etat für 1891/92 angesetzt waren 316599284 Mark, so daß für das nächste Etatsjahr sich ein Minderansatz von nahezu 680000 Mark herausstellt. Der auf Preußen entfallende Anthell für das nächste Jahr beträgt 184 Millionen, für Bayern 41 Millionen, für Sachsen 20 Millionen, für Württemberg 15 Millionen und das Minus gegen daS Vorjahr beträgt für Preußen 226000 Mark, für Bayern 189000 Mark, für Sachsen 25000 Mark, sür Württemberg 229000 Mark u. s. f. Daber ist freilich der Ausfall nicht mit berücksichtigt, den die HandelSver- träge bringen werden. Die tragischen Vorgänge auf dem Gebiete des Bankgeschäfts, die Berlin rn der letzten Woche erlebt hat, sind, so schreibt dir »Voss. Ztg.", Anlaß gewesen, die Rechts- und Geschäfts»«»