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MibergerAnzeia^ und Tugrdlatt Amtsblitt für dir Miglich« md ßtttifchr» Bc-Sr»ci zu Fretber, md Braut. 'M/» U Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« 6 Uhr für den -HO andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., " zweimonatlich 1M. 50 Pfg. u. einmonatlich 75 Pf«- 44. Jahrgang. Sonntag, de« ZS. Oktober. Inserate werden bi« Bormittag» 11 Vtzr Ockdck angenommen. Preis für die Spaltzrile 13 Pfg. S UH »ul Außerhalb de» Landgerichtsbezirk« 1b Pfg. Das Schulgeld für die Schüler deS SyM«ast«M» und Sr«algyM«afiumS auf da» 4. Vierteljahr 1891 ist di» längstens den SO. Oktober 1891 in unserer Schulgeldeinnahme zu bezahle«. Nach Ablauf dieser Frist wird wegen der verbleibenden Reste das Mahn- und ZwangSvoll« streckungsverfahren eingeleitet werden. Treibers, am 12. Oktober 1891. Der «tadtrath. Vr. Hüt»NU«, Bürgermeister. K Das Schulgeld HGr bie Bürgerschule« auf das 4. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den so. Oktober 1SS1 «bst dem etwa noch rückständigen Schulgeld für die Frisch'sche Arbeitsschule in unserer Schul geldeinnahme zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Treibers, am 12. Oktober 1891. Der Etavtroth. V». SSL»»«, Bürgermeister. Ah. Das Schulgeld für bie eiufoche« Volksschulen auf das 3. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den so. Oktober 1SS1 in den Schulen selbst, beziehentlich, was die Schüler der beiden untersten Klaffen anlangt, an den Kaffenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Treibers, den 12. Oktober 1891. Der Etadtrath. V» »übt»»«, Bürgermeister. Kh. Da» Schulgeld für die TortbilvungSschule auf da» ^.Vierteljahr 1891 ist bis längstens den S0. Oktober diese» Jahres au den Kaffenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Treiber-, am 12. Oktober 1891. . Der «tadtrath. Vr. ISÜt»»»», Bürgermeister. Kh. Die Stadtsteuereiunahme befindet sich wegen baulicher Veränderungen im Stadthause vom 86. diese» Monat» «« bi» ans Weitere» in der Kastenftube de» Kaufhause». Treiber-, am 23. Oktober 1891. Der Stadtrath. Bi». BüLi»«, Bürgermeister. Bgm. Bekanntmachung. Nach 8 47 des Einkommenftenersesetze» vom 2. Juli 1878 hat Derjenige, welcher im Lause de» Steuerjahre» steuerbeitragöpflichtig wird, dies binnen 3 Wochen, vom Eintritte deS die Beitragspflicht begründenden Verhältnisses an gerechnet, der Gemeindebe hörde anzuzeigen und ihr auf Erfordern die zur Feststellung seines Steuerbeitrags nöthigen Angaben zu machen. Nach 8 72 deS erwähnten Gesetzes kann mit Geldstrafe bi» zu 50 Mark belegt werden, wer diese Anzeige unterläßt. Unter Hinweis auf vorstehende Bestimmungen ergeht an alle Personen, welche im Laufe deS JahreS 1891 allhier beitragspflichtig geworden smd, be ziehentlich an deren gesetzliche Vertreter hiermit die Aufforderung, schriftlich oder mündlich bei der Stadtsteuereinnahme hier, woselbst auch Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt werde», seutprechrnde Anzeigen zu erstatten. Wegen der Gemeinde««!age« haben die im Laufe des BerwaltungSjahreS hinzutreteude« Beitragspflichtigen ebenfalls binnen 3 Wochen nach dem Eintritt des die Beitragspflicht begrün denden Verhältnisses dem Stadtrath dies anznzeigen und die zur Feststellung ihre- Einkommen» erforderlichen Angaben zu machen. Treiber-, den 12. Oktober 1891. Der Stadtrath. Dir. LSI»»»«, Bürgermeister, vg«. Bckaimtmachung für Freibergsvorf. Nachstehende Bekanntmachung deS Königlichen Bezirks-CommandoS in Freiberg, Toutrolvev- sammlung betreffend, wird hirmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Treiberg»dorf, am 21. Oktober 1891. O. Vlnümmmm, s«m.-8orst. Alle im obengenannten Gemeindebezirke aufhältlichen Reservisten, einschließlich Halbinvattrden, Dispositions-Urlauber, zu Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen der JahreSklaffe« 1884 bi mst 1891 erhalten Befehl zu der Treitag, de« 6. November 1891 Vormittag» 1t «hr t« Treibers, i« Restaurant „Dibott* stattfindenden To«trolversammlu«s zu erscheinen. Dir Militürpapierr sind mitzubringen. Während der Controlversammlung selbst wird stre«g Mititürische Haltung und Disziplin verlangt. Schirme und Stöcke find abzulegen. Nichterscheinen wird mit Arrest bestraft. Königliche» vezirkb-Sommando Treibers. vekanutmachung, die Sink 0 m«re«»deNar«ti»n betreffe«». Aus Anlaß der im Laufe deS nächsten Jahre» stattfindeudeu allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration de» steuerpflichtigen Ein kommens auSgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht e» frei, «ine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 4. November d. I. bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des VermögenSerwerb» ausgestatteten VermögenSmaffen aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand« auch dann einzureich«», wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Hilbersdorf, am 23. Oktober 1891. Illmi»k»«I», Gemeindevorstand. ohne Weiteres abgelehnt. Organisationen, dem Deutschen Buchdruckerverein (Prinzipals- Vereinigung) und dem Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker (Gehilsenvereinigung), denjenigen Einfluß aus den Tarif zu sichern, der zu seiner Aufrechterhaltung und Durchführung als nothwendig erachtet wird. Im Laufe der Leipziger Verhandlungen hatten sich die Prinzipale zu einer Erhöhung der Löhne um 7'/,°/o bereit nicht die Rede sein. Der Arbeitszeitverlust bei einer Stunde Arbeitszeitverkürzung würde bei 34 000 Gehilfen und 10000 Lehrlingen, die letzteren als halbe Gehilfenkräste gerechnet, 39000 Stunden täglich betragen, und um ihn bei gleichbleibcnder Produktion auszugleichen, würden 4300 Gehilfen mehr einzustellen sein. Dies aber ist einmal deshalb un möglich. weil nur 1000 Arbeitslose vorhanden sind, und selbst wenn die nöthigen 4300 Gehilfen vorhanden wären, wäre ihre Einstell ung unmöglich, weil diese Betriebserweiterungen erfordert, welche indeneinzelnenBetriebenunausführbarsind. Und wennwirnunnoch hinzusügen, daß laut der sorgfältigen Klimsch'schen Statistik in 1992 Druckereien noch mehr als 10 Stunden gearbeitet wird, so dürste auch dem Laien die technische Unaussührbarkeit der Gehilsensor» oerung auf Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden, bew. 8'/, Stunden, einlenchten. Sie ist aber auch ungerechtfertigt, weil die Anforderungen an die Arbeitskraft der Buchdruckereiarbeiter nicht solche sind, daß eine Arbeitszeit von 10, bezw. 9*/, Stunden als ür einen normalen Menschen zu lang bezeichnet werden könnte. Und sie ist weiter ungerechtsertigt, weil es ein Unding ist, für ein einzelnes Gewerbe die Arbeitszeit auf 9 Stunden herabzusetzen, während alle übrigen Gewerbe und Industrien, auch derHandelS- stand, die sämmtlich mit dem Buchdruckgewerbe in engster Ber- l bindung stehen, im Durchschnitt mehr als eine zehnstündige Ar beitszeit haben. zu kündigen, was nach Ablauf der14tägigen Kündigungsfrist den Ein tritt zu einemallgemeinenAusstandbedeuienwürde. In allen größeren Städten Deutschlands haben zur Vorbereitung dieses Schrittes gestern und vorgestern Versammlungen der Gehilfenschaft statt gefunden, welche nach den bisher vorliegenden Berichten ihr Einver« ständniß mit dem „angeordneten" Vorgehen ausgesprochen haben. Die Prinzipalität steht überall auf dem Standpunkt, diesem Verlangen nicht nachzugeben — so wird wenigstens übereinstimmend aus Leipzig, Chemnitz, Berlin, Breslau, Frankfurt, München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Mainz, Hamburg, Königsberg, Stuttgart und Wien gemeldet. Auch das Buchdruckergewerbe unserer Stadt ist mit in den Bereich dieser Bewegung gezogen worden: In der Buchdruckerei von Ernst Mauckisch, in welcher der „Freiberger Anzeiger" hergestellt wird, hat gestern Abend eine Anzahl Setzer die Arbeit sofort nieder gelegt und eine weitere Anzahl hat ihre Kündigung eingereicht. Eine Aenderung in dem Erscheinen unseres Blattes - haben diese Vorgänge zur Zeit in keiner Weise zur Folge und auch für die Zukunft hoffen wir, unser Blatt nach Inhalt und Umfang in der bisherigen Weise Herstellen zu können. Sollten jedoch wider Erwarten unvorhergesehene Ereignisse zeitweilig eine Aenderung bedingen, so müßten wir unsere geehrten Leser um Nachsicht bitten, wie dies bereits jetzt mehrere große politische Zeitungen für nöthig erachten. Wir hatten, wie schon erwähnt, anfänglich nicht die Absicht, unsere Leser mit einer Darlegung der internen Verhältnisse des Buchdruckgewerbes zu belästigen. Die veränderten Umstände er fordern jedoch jetzt eine Klarstellung, die wir im Folgenden an der Hand der Veröffentlichungen des Lolalausschusses der Buch- »>« < /, /g veien druckereibesitzer zuLeipzig geben. Die jetzt eingeleitetcLohnbewegung erklärt, doch wurde dieses Zugestänvniß von der Gehilfenschaft wird nicht nur um ihrer Ausdehnung willen, sondern auch des- ohne Weiteres abgelehnt. Kürzung der Arbeitszeit. Diese Forderung erklären die Prinzipale ür ungerechtfertigt und sich selbst außer Stande, sie zu bewilligen, rnd zwar aus folgenden Gründen: Die Behauptung der Gehilfen, daß im Buchdruckgewerbe eine außergewöhnlich große Anzahl von Arbeitslosen vorhanden sei, ist unbegründet; das Buchdruckgewerbe teht hinsichtlich dieses Punktes nicht einmal ungünstig da. Der Vorstand des Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker giebt in einem Rechenschaftsberichte für 1890 die durchschnittliche Zahl >er ständig arbeitslosen Mitglieder mit 680 an; das sind bei einem Mitgliederstande von rund 19000 3,73 Proz. der Mitglieder dieses Vereins, während eine von PrinzipalSsette aufgestellte Be rechnung der Arbeitslosigkeit im gejammten Gewerbe zu rüvd 1000 Arbeitslosen gelauste. Von den rund 34000 Buchdrucker gehilfen, welche cs nach dem zuverlässigen Klimsch'schen Adreß buch der Buch- und Steindruckereien, Jahrgang 1890, in Deutsch land giebt, sind dies rund 2 Proz. Aber selbst die sich nach der Gehilfenrechnung ergebenden 3,73 Proz. als richtig angenommen, kann von einer übergroßen Arbeitslosigkeit im Buchdruckgewerbe Löhne verbunden, welche Forderungen mit dem angeblichen Vor handensein einer außergewöhnlich großen Zahl von Arbeitslosen im Buchdruckgewerbe, sowie mit den herrschenden Theuerungs- verhältniffen begründet werden. Jnsgesammt würden die Forde- rungen der Gehilfen eine Vertheuerung der Druckpreise bis zu 45 Prozent bedingen. Für Freiberg stellen sich die Forderungen wie folgt: 10 prozentige Erhöhung der Tarifsätze, 10prozentiger Lokal, zuschlag und Herabsetzung der Arbeitszeit von 10 aus 9 Stunden, was gleichfalls für die Prinzipalität einen Mehraufwand von 10 Prozent bedeutet: Also eine Mehrforderung von 30 Prozent. Hierbei sei erwähnt, daß die in der „Anzciger"-Druckerei arbei tenden «Ätzer in festem Lohn wöchentlich 20 M. 50 Pf. und in Berechnung durchschnittlich 23 M. 50 Pf. bis 26 Mark verdienen. Die Prinzipale hatten dem gegenüber für die Tarifrevision nur eine Anzahl Anträge gestellt, welche einestheils darauf ab zielten, die Annahme und Einhaltung des Tarifs auch den zahl reichen kleineren Buchdruckereibesitzern in den Provinzdruckorten zu ermöglichen, anderntheils den beiden im Gewerbe bestehenden Bei diesem Stande der Dinge liegt es im öffentlichen Interesse, zu prüfen, ob die hochgespannten Forderungen der Buchdrucker« gehilfen wirklich so berechtigt und naturnothwendig sind, um einen solchen Kamps, der nicht nur die Angehörigen des Buchdruck gewerbes empfindlich schädigen muß, sondern auch andere Inter essen in empfindlichster Weise berührt, zu rechtfertigen. Da» eigentliche Streitobjekt bildet die von den Gehilfen geforderte Ber- Die Lohnbewegung im Luchdruckergewerbe. Seit Monaten schon ist unter der zum Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker gehörigen Gehilfenschaft des Buchdruckgewerbes eine Bewegung im Gange, welche einem sich über ganz Deutsch land erstreckenden Ausstand zutreibt. Wir haben bisher geglaubt, unsere Leser nicht mit den Einzelheiten dieser in das Gebiet der Lohnbewegung fallenden Vorgänge behelligen zu sollen und uns deshalb darauf beschränkt, nur im Allgemeinen über die in Leipzig geführten ergebnißlosen Verhandlungen zwischen der Prinzipalität und der Gehilfenschaft zu berichten. Äit gestern jedoch ist die Bewegung in ein aktuelles Stadium getreten: Der Vorstand des Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker hat angeordnet, gestern und heute den Buchdruckereibesitzern die Forderung neunstündiger Arbeitszeit und zehnprozentiger Lohnerhöhung für die berechnenden Setzer, wozu in verschiedenen Städten noch ein Lokalzuschlag kommen soll, zu unterbreiten und im Falle der Ablehnung dieser Forderungen halb von Interesse sein, weil sie Theorie und Praxis in sozial- rolitischen Dingen in eigenthümlicher Weise illustriren wird. Im Kuchgewerbe waren nämlich sowohl die erforderlichen Organi- ationen der Prinzipale und Gehilfen, wie auch der gute Wille auf Seiten der Prinzipale vorhanden, um eine Regelung der ge werblichen Verhältnisse im Sinne der Erlasse Kaiser Wilhelms II. vom 4. Februar 1890 herbeizuführen; die Gehilfen — in Ueber- schätzung ihrer Organisation und unzulänglicher Einsicht in die Produktionsverhältnisse — haben die Anläufe hierzu zu Schanden gemacht. Der jetzt giltige, erst 1889 vereinbarte allgemeine deutsche Buchdruckertarif, welcher die Lohnverhältniffe im Buchdruckge werbe regelt, läuft mit Ende dieses Jahres ab, und an seine Stelle hat, da die Gehilfenschaft den Antrag auf Abänderung deS Tariss gestellt hat, vom 1. Januar 1892 an ein neuer Tarif zu treten, der erst noch zu vereinbaren ist. Zu dieser Vereinbarung war die je zur Hälfte aus Prinzipalen und Gehilfen zusammen, gesetzte, inzwischen ergebnißlos auSeinandergegangene Tarifkommis sion für Deutschlands Buchdrucker zum 6. Oktober und die folgen den Tage nach Leipzig einberufen worden. Mit dem Anträge auf Abänderung des Tariss haben die Gehilfen die Forderung der Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden (weniger je Stunde für Frühstück und Vesper, in Wirklichkeit also 8'/, Stunden), sowie die Forderung einer bedeutenden Erhöhung der