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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.09.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189109037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18910903
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18910903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1891
-
Monat
1891-09
- Tag 1891-09-03
-
Monat
1891-09
-
Jahr
1891
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.09.1891
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204 Wrewerger A«rri-e» Gett« 2. (FoNs-xung folgt.) Politische Umschau. Freiberg, den 2. September. Der Deutsche Reichstag ist bekanntlich bis zum 10. Novbr. ver tagt, und es sind alle Vorbereitungen getroffen, daß er gleich im Wiederbeginn der Session sich im Besitz des größten Theils des ihm zugedachten Arbeitsstoffes, insbesondere auch des Etats, be findet. Bekanntlich kann auch die in der Kommission durchbe- rathene Novelle zum Krankcnkassengcsetz alsbald in Angriff ge nommen werden, ebenso der Gesetzentwurf über das Telegraphen wesen, von zahlreichen Anträgen aus dem Haute nicht zu sprechen. Ueber den Zeitpunkt der Vorlegung der Handelsverträge läßt sich heute noch nichts sagen: mit Sicherheit werden sie aber den be vorstehenden Abschnitt der Session beschäftigen. Der preußische Landtag wird aller Voraussicht nach erst im Januar wieder zu sammentreten, wenngleich ein endgiltiger Beschluß darüber noch nicht gefaßt ist. Die bevorstehende Landtagssession wird nur in dem Fall wieder zu einer solchen ersten Ranges werdens daß das Volksschulgesetz vorgelegt wird. Das „Mil.-Wochcnbl.", welches sich schon vor einiger Zeit für die B e s e i l i g u n g d e s S ch le p p s ä b e l s bei der Kavallerie ausgesprochen hatte, tritt jetzt auch energisch dafür ein, daß der Säbel bei der F e l d a r t i l l e r i e in Wegfall komme und bei sümmtlichen Berittenen, Unteroffizieren, Fahrern und reitenden Kanonieren durch ein kurzes Seitengewehr ersetzt würde. Der Säbel bilde für den Artilleristen bei allen Dienstverrichtungen ein Hinderniß und die den Gebrauch des Säbels betreffenden Be stimmungen des Exerzierreglements gingen fast ohne Ausnahme lediglich daraus hinaus, die Schwierigkeiten, welche der Säbel seinem Träger mache, in möglichst zweckmäßiger Weise zu be seitigen. Der Kanonier der reitenden Batterie solle bestimmungs mäßig diese Waffe sogar ganz ablegen, wenn er an seinen eigent lichen Dienst, die Bedienung feines Geschützes geht. Die Bestim mung des Reglements, daß die Ausbildung mit dem Säbel sich nur so weit ausdehncn solle, daß der Mann die Waffe gebrauchen kann, ohne dabei das eigene Pferd zu Verlepen, kennzeichne hin länglich den Werth, welchen der Säbel für den Artilleristen hat, d. h. er solle ihn grundsätzlich in der Scheide lasse», und für den Fall, daß er sich einmal zum Ziehen verleiten läßt, müsse er we- nigstens sein Pferd schonen. Daß er sich den Feind damit vom Halse zu halten oder sogar ihn niederzuhauen in die Lage kommen könnte, diese Möglichkeit habe man anscheinend in's Auge zu soffen für nothwendig nicht erachtet, und das mit vollem Fug und Recht, denn die Gelegenheit dazu werde ihm wohl nicht so leicbt geboten. Wenn es aber zum Gebrauch der Handwaffe kommen sollte, im O.uarlier oder beim Eindringen des Feindes in die Batterie, würde der Revolver, mit dem die Artillerie jetzt ausgerüstet ist, bessere Dienste leisten, als der lange Säbel, der in einem engen Raum und zwischen den Geschützen nicht zu ge brauchen ist. Wie es scheint, ist die folgende offiziöse Betrachtung über die Entschädigung der ehemals Rcichsunmittelbaren für ihre Einkommensteuer-Befreiungen durch Schwierigkeiten bei den hierüber eingeleiteten Verhandlungen veranlaßt: „Bei Be- raihung des ri 4 des Einkommensteuergesetzes, welcher von der Aufhebung der Steuerbefreiung der ehemals Reichsunmittelbaren getäuscht haben, volles Licht wird uns erst eine Obduktion ver schaffen, und wenn sie selbst meine Annahme bestätigt, so steht der Verdacht, daß hier ein Mord verübt, doch auf schwachen Füßen. Wollen wir das traurige Ereigniß nicht koch lieber mit dem tiefsten Schweigen umhüllen?" „Nein!" schrie der Rittmeister, „nimmermehr! Ich will nicht, daß man sich zuraune, meine Braut habe sich am Tage vor der Hochzeit umgebracht, um der Heirath mit mir zu entgehen: denn bilden wir uns doch nicht ein, wir könnten einen Menschen an einen natürlichen Tod glauben machen. Ich will nicht, daß der Mörder ungestraft davonkomme, und Adelheid das Brandmal der Selbstmörderin mii in das Grab nehme." „Aber es ist doch gar zu undenkbar, daß Bodmer der Mörder sein soll," wandte Herr von Letten nochmals ein. „So ist es ein Anderer; ich ruhe und raste nicht, bis der Mörder gefunden. Thun Sie Ihre Schuldigkeit, Herr Doktor, vor allen Dingen führen Sie mich aber in das Sterbezimmer, ich will meine Braut sehen." Ter energische, völlig zielbewußte Rittmeister trug keinen allzu schweren Sieg über die beiden Anderen davon, welche innerlich schwankend und von widerstreitenden Empfindungen bewegt waren. Sie machten keine Einwendungen weiter, führten ihn die Treppe hinauf nach dem Zimmer der Verstorbenen und kamen hier zu einem herzzerreißenden Auftritt. Fritz von Letten hatte nicht so bald von dem Rittmeister die Worte ausstoßen hören, daß Adelheid todt sei und er Bodmer für ihren Mörder halte, als er sich, von Furcht und Entsetzen ge packt, unbemerkt aus dem Zimmer entfernt halte, und er war noch Kind genug, um das zu thun, was Kinder in ihrer Be- drängniß immer zu thun pflegen, er rief nach seiner Mutter. Wie vom Instinkt geleitet, schlug er den Weg nach dem Schlaf zimmer seiner Schwester ein, öffnete die Thüre, stürzte auf die gleich einer Bildsäule auf einem Sessel fitzende todten- bleiche Frau von Leiten und rief, sie mit beiden Armen um klammernd: « „Mutter, Mutter, sage Tu, daß es nicht wahr ist, daß Warnbeck abscheulich lügt!" „Was sagt er?" fragte Hildegard hervorspringend, während Frau von Leuen, keines Wortes mächtig, mit weit aufgeriffenen Augen auf den Sohn starrte. „Er sagt, Adelheid sei todt und Herr Bodmer ihr Mörder!" Ein Topvelschrei ertönte. Frau von Letten sprang in die Höhe, aber die Füße versagten ihr den Dienst, mit einem dumpfen Stöhnen sank sie in den Stuhl zurück: Hildegard dagegen griff nach dem Arm ihres Bruders und sagte, ihn so heftig pressend daß Fritz vor Schmerz aufschrie: „Wie kommt Warnbeck zu einer so ungeheueren Beschuldigung gegen Bodmer?" „Weil er heute Nacht heimlich fortgegangen ist: Mama, Mama, gieb nicht zu, daß sie Herrn Bodmer etwas thun," antwortete der Knabe. sächsischer Fürst sich an dem Schießen betheiligte und ein bleibendes Andenken an diese Betheiligung stiftete. Mit vollem Recht würde deshalb die hiesige Schützengilde zu dem von der Stadt Freiberg am Anfang des Jahres 1893 zu feiernden Volksfeste die sächsischen Schützenvereine einladen und die meisten derselben würden sicher dieser Einladung Folge leisten. Insbesondere wäre dies wohl auch von der Dresdner Bogenschützengildc zu erwarten, deren Ueber- iieferungxn so sehr an die Verhältnisse zur Zeit Heinrichs des Frommen erinnern, und an deren Festen die sächsische Königsfamilie ganz im Sinne dieses trefflichen Fürsten alljährlich theilnunmt. „Papa, Papa!" schluchzte er. „Er ist fort! Er ist fort!" „Wie kannst Du hier so hcreinbrechen!" schalt der Baron. „Wer ist fort?" „Herr Bodmer! Verzeih, Papa, ich wußte in meinem Schreck und meiner Angst ja nicht, was ich anders thun sollte. Seine Koffer stehen in seinem Zimmer gepackt und verschloffen, die Schränke und Kommoden sind gänzlich ausgeräumt, und dieser Bries an Dich lag aus dem Tisch Lorenz sagte mir, er habe Herrn Bodmer heute Morgen um vier Uhr den Gang, der an Adelheids Zimmer vorbeiführt, entlangkommen und dann hastig die Seilentreppe hinuntergehen sehen: er dachte, er wolle bota- nisiren." Die drei Männer blickten sich bei der Erzählung des Knaben unwillkürlich betroffen an. Halb mechanisch nahm ihm der Baron den Brief aus der Hand und erbrach ihn. Er enthielt nur wenige Zeilen, die flüchng und in großer Aufregung hingeworfen zu sein schienen. Ter Schreiber bat wegen seiner plötzlichen Abreise um Entschuldigung: eine unerwartet eingetroffene Nachricht von großer Wichtigkeit hätte ihn dazu bestimmt. Ta er über die Natur der selben noch einige Tage Stillschweigen beobachten müsse, so habe er es vorgezogen, alle Erörterungen zu vermeiden, und sich heute in der Frühe ganz still auf den Weg gemacht. Seine Koffer hätte er gepackt und bitte, sie ihm zu verwahren. Sehr bald werde er ausführlicher schreiben und angeben, wohin man ihm die Sachen schicken solle. „Tas ist hinterlistig, wonbrüchig!" rief der Baron. „Erhalte mir versprochen, bis —" Er hielt plötzlich inne, wie Zentnerlast siel es ihm auf die Seele, daß die Hochzeit, der sich Bodmer durch seine heimliche Abreise entzogen, ja nicht statlfinden werde. „Es ist mehr als das — es ist im hohen Grade verdächtig!" siel der Rittmeister ein. Herr von Letten fuhr entsetzt auf. „Warnbeck, was sprechen Sie da aus!" „Was ich, was Sie selbst denken, was hcer Herr Tokior Eller denkt!" rief der Rittmeister, immer leidenschaftlicher werdend. „Paßt nicht Adelheids räthselhafter Tod und die geheimnißvolle Flucht des Hauslehrers zusammen, wie die beiden Hälften eines Ringes?" „Doch nicht, Herr Rittmeister," sagte der alte Arz', bedächtig den Kops wiegend, „es sehlt uns jede Vermuthung über die Ver anlassung einer so grausigen Thal." „Tie wird die Untersuchung schon zu Tage fördern!" entgeg nete der Rittmeister mit düster gefurchter Stirn. „Es muß sogleich ein Steckbrief hinter dem Flüchtigen erlassen werden." „So schnell geht das nicht," mahnte der Toklor, „das kann nur die Folge einer gerichtlichen Untersuchung sein." „So zögern wir nicht, eine solche herbeizuführen! Vollen wir den Mörder entkommen lauen ?" knirschte Herr von Warnbeck und stampfte vor Ungeduld mit dem Fuß, als er den Baron un schlüssig, offenbar im schwersten Jeelenkampfe vor sich stehen sah. Rock, einmal nahm der Toklor das Wort. „Herr Baron, Herr Rittmeister, bedenken Sie wohl was Jie thun. Ich kann mich! Beifügung zu haben. Um den wehrhaften Bürgern Gelegenheit »u geben, sich im Gebrauch« der Schußwaffe zu üben, und die selben zum Wetteifer im Streben nach Fertigkeit im Schießen anzu spornen, wurden in den meisten Städten Uebungsplätze eingerichtet, die ursprünglich „Zielstätten" hießen, nachmals aber, weil sie meist in den zur Stadtbefestigung gehörigen Gräben lagen, gemeiniglich „Schießgrüben" genannt wurden. Der durch Pfeilschüsse gemarterte St. Sebastian galt als Schutzheiliger der Schießgenossenschaften, die sowohl das Schießen mit der Armbrust wie das mit dem Standrohre und der Wallbüchse an regelmäßigen wöchentlichen UebungStagen pflegten. Daneben wurden „Frei"- oder „Best"- Schießen abgehalten, zu denen ursprünglich die städtische Obrigkeit die Preise stiftete. Bei allen städtischen Festlichkeiten traten die Schützengilden in ihrer ganzen Stattlichkeit auf den Plan und bei den später jährlich wiederlehreuden Schützenfesten spielten sie natürlich die Hauptrolle. Den Ursprung dieser Festlichkeiten, ge meiniglich „Vogelschießen" genannt, haben wir wohl in dem Wettschießen nach lebendigen Vögeln zu suchen. Unermittclt ist, ivann und wo statt der lebenden Bögel geschnitzte Ziele erstmals abgeschossen worden sind. Der Historiker Edelmann verinuiliet, daß dies ums Jahr 1286 unter dem schlesischen Herzoge Bolko I. in Schweidnitz geschehen sei. Der vielfach verdiente Gründer und Leiter der Mädchen-Industrieschule zu Erfurt, Direktor Karl Weiß, leitet in seinem viel zu wenig bekannten Epos „Heinrich der Erste, der Städtegründer" den Ursprung des deutschen Bogen schützenwesens sogar bis auf diesen Sachsenkaiser zurück. Ihn läßt Karl Weiß zu dem besten Schützen Frischmuth, der einen lebenden Adler erlegte, sagen: „Sei Tu der Schützenkönig bis in das nächste Jahr: Da soll sich wieder sammeln zum Schuß die Bürgelschaar: JnS Jahr der beste Schütze wird König wie Tu heut, Und bis in ewige Zeilen sei Euch das Fest erneut! Und habt Ihr keinen Adler, den Bogel nehmt von Holz, Lernt straff die Sehne spannen, und treffen lehrt den Bol^; Bin ich dann fern dem Lande, mir weiht Ihr einen Schuß, Und denkt des Herrn und Königs, der für Euch sorgen muß." Der Ursprung derFreibergerBogenschüpengilde dürfte vielleicht in daS 13. Jahrhundert zu versetzen sein; die erste nachweis bare öfstntlichc Anerkennung erhielt dieselbe aber erst amAuSgang des 15. Jahrhunderts durch Herzog Heinrich den Frommen. Wie die älteste der im Freiberger Älterthums-Muscum ausbewahrten beiden interessanten KönigStaseln berichtet, schenkte Herzog Heinrich von Sachsen den Armbrustschützen im Jahre 1493 „eine silberne Kette sammt einem angehüngten gekrönten silbernen Vogel" nebst Arm brust-Rüstung und der Stadt Freiberg Wappen. Und dieses alt ehrwürdige Stück ist bis heute noch glücklich erhalten worden und ziert alljährlich den Vogelkönig bei dem Reiterschießen der jetzigen Schühengilde als Erbtheil der uralten „Bogenschützengesellschast", die sich während der späteren Kriegsjahre auflösie. Frühzeitig bestand neben dieser die „Büchsenschützengilde", der Herzog Heinrich der Fromme einen kostbaren Silberschmuck im Jodie 1533 verehrte, der ebenfalls noch heute vorhanden ist und alljährlich den Haupt scheibenkönig ziert. Weit späteren Ursprungs sind der Reilerkönigs- und der Lustscheibenkönigsschmuck. Die älteren der erwähnten beiden „KönigStaseln" trägt folgende bemerkenswerthe Inschrift: „Im Jahr nach JE ZU Ehrisii unseres Einigen Erlösers und SeUgmacher* Gedurth >493 dal der weiland Du'äücuctnigslc Hoch- gebohrne Fürst und Herr Herr Hertzog HEJNRJEH zu Sawicn, handgross in Düringen wird Marggraff zu Meißen :c. löbl. Gc- dachtnüß die Armbrust-Schützen mrt einer silbern Nette sambl einen angehengten gekrönten silbernen Bogel und Armbrust-Rüstung, in- gleichen der hiesigen Stadt Freyberg Wappen gnüdigst vereinet. Und sind nachfolgend» be» gehaltenen Stangen-Bogel-Schießen König worden, wie ihre an der Ketten Hangende Schilder denctigen." Demnach könnte die Freiberger Schützengilde gleichzeitig mit dem 250jährigen Jubiläum der ruhmvollen Verthcidigung Freibergs bei der Schwedenbelagerung das 400jährige Jubiläum ihrer staatlichen Anerkennung feiern, denn im Jahre 1493 erhielt sie erst ihre rechte Weihe dadurch, daß ein echt bürgerfreundlicher handelt, ist aus der Mille der. Landesvertretung Mhrfach di« Auffassung kundgegeben worden, daß die Häupter der betheiliqten Familien nach Anerkennung ihres Rechts zum Verzicht auf das Privileg oder doch wenigstens zur Vereinbarung einer billigen Entschädigung bereit sein würden. Die erstere Voraussetzung ist unerfüllt geblieben, inwieweit die zweite zutrifft, werden di« im Gange befindlichen Verhandlungen zeigen müssen. Dabei mag aber daran erinnert werden, daß das Einkommensteuergesetz die Festsetzung der Entschädigung, von welcher es die Aufhebung der bisherigen Steuerfreiheit abhängig macht, keineswegs an die Be dingung der Vereinbarung mit den Privilegirten knüpft. Aus praktischen Gründen, welche sowohl in den Schwierigkeiten einer zutreffenden Bemessung der Entschädigung, als ,n dem Wunsche zu suchen sind, die Beseitigung jener Vorrechte nach allen Rich tungen in gütlicher, keine Verstimmung hinterlassender Weise her beizuführen, ist allerdings der Weg der gütlichen Vereinbarung in die erste Linie gestellt. Aber es ist zugleich vorgesehen, daß, wenn wider Erhoffen dieser W?g nicht zum Ziele führt, die Fest setzung der Entschädigung im Wege des Gesetzes zu erfolgen dar. Es ist klar, daß, wenn zu diesem Wege geschritten werden müßte, der Spielraum für die Bemessung der Entschädigung ein ungleich engerer wird, als wenn es sich um Verhandlungen handelt, bei denen Billigkeils und Zweckmäßigkeitsmomente in weitem Um fange berücksichtigt werden können. Dies gilt sowohl von der Schätzung des Jahreswerthes des Steuerprivilegs, bei welchem nach dem Gange her parlamentarischen Verhandlungen namentlich auch die Bedeutung desselben zur Zeil der Verleihung in Betracht zu ziehen sein wird, alsvon demienigenMultiplikator, welcherbei Be rechnung des Abfindungskapitals anzuwenden ist. In letzterer Hinsicht ist bei den Verhandlungen wiederholt und zwar na mentlich auch von namhaften Mitgliedern der konservativen Partei auf die Entschädigung für die nicht auf privatrechtlichem Titel be ruhenden Grundsteuerbesreiungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1861 hingewiesen worden, nach welchem die bevorrechteten Grund besitzer etwas über den Ofachen Betrag der Grundsteuer als Entschädigung erhalten haben. Mag nun aber der Weg der Ver einbarung sich als gangbar erweisen oder der Weg der gesetzlichen Festsetzung zu wählen sein, so darf die Erledigung der Sache in der nächsten preußischen Landlagssession gewärtigt werden." Wie erinnerlich, hat vor längerer Zeit in Hoboken, einer Vor stadt von New-Aork, zwischen Heizern des norddeutschen Lloyd- dampsers „Elbe" und amerikanischen Polizisten ein Konflikt statt gesunden, welcher im Frühjahr dieses Jahres mehrfach in der Presse erörtert wurde. Die deutschen Heizer hatten in ange trunkenem Zustande einen amerikanischen Polizisten mißhandelt; die dem Letzteren zu Hilse geeilten Polizeibeamten sind hierauf ohne Zuziehung des deutschen Generalkonsuls an Bord der „Elbe" gedrungen und haben sich dort nach Darstellung der Schiffsmann schaft bei Verhaftung der Heizer Ausschreitungen zu Schulden kommen lassen. Die Angelegenheit scheint nun endlich in befrie digender Weife geordnet zu sein. Die „Nord. Allg. Ztg." giebt darüber an hervorragender Stelle folgenden Ausschluß: Wie wir hören, hat die amerikanische Regierung, welche bemüht gewesen ist, die Angelegenheit in freundschaftlichem Sinne zu erledigen, eine eingehende Untersuchung des Sachverhaltes vorgenommen, wobei die behaupteten Ausschreitungen seitens der Polizeibeamten eidlich in Abrede gestellt worden sind. Im Uebrigen hat die amerikanische Regierung sich der deutscherseits vertretenen Aus legung des zwischen dem deutschen Reich und den vereinigten Staaien von Amerika bestehenden Konsularverlrages, wonach in Fällen der vorliegenden Art das Betreten eines deutschen Schisses eine vorgängige Benachrichtigung der deutschen Konsularbehörde erfordert, rückhaltlos angeschlossen und erklärt, daß der Verstoß lediglich auf die bei den Polizeiorganen bestandene Unkenntniß des Konsularverlrages zurückzuführen sei und durch entsprechende Jnstruirung der betreffenden Behörden der Wiederholung ähn licher Zwischenfälle vorgebeugl worden sei. Der Vorfall erscheint hiernach in befriedigender Weise erledigt. Irrthümer. Erzäblung von F. Arnes el St. )8 Fortsetzung.) sNaLdruck verboten.) „Sind diese Anzeichen wirklich hinreichend, um daraufhin eine so schwere Anklage gegen eineTodte zu erheben?" fragte, mühsam nach Äthern ringend, dcr Rittmeister. „Eine chemische Untersuchung der im Glase rurückgebliebenen Flüssigkeit und d«s Flecks auf dem Tablett, sowie die Obduktion werden meine Angaben bestätigen," versetzte Eller. „Wie? Sic wollen diese traurige Angelegenheit an die Oeffentlichkeit zerren, den Leib meines unglücklichen Kindes aus den Sezirlisch schleppen!" schrie der Baron ganz außer sich. „DaS Hütte ich von einem alten Freunde unseres Hauses nicht erwartet." „Herr Baron," sagte dcr alte Mann, während ibm die Thrüuen in den grauen Bart liefen, „Alles, was Sie mir da sagen, habe ich mir selbst gesagt. Als ich die traurige Entdeckung machte, schwankte ich, ob ich sie ganz für mich behalten und einfach einen Herzschlag konstatircn oder ob ich Ihnen ganz allein die Wahrheit anvrrtrauen sollte. Ich würde es als kerne Versündigung gegen meinen Beruf gehalten haben, die Todesursache vor aller Welt zu verschweigen, wäre ich ganz sicher, daß die Verstorbene sich den tödüichen Trank selbst gemischt hat." „Wie? Was meinen Sie?" fragte der Rittmeister, während ! der Baron den Doktor nur mit aufgeriffenen Augen ansiarne, ! ohne den Sinn fassen zu können. ,Lch habe das ganze Zimmer durchsucht, ohne die Flasche finden zu können, in welchem sich das Gist befunden bat: wenn ! sie es selbst in das Glas geschüttet Hütte, so müßte das Fläschchen vorhanden sein." „Sie haben Recht, Herr Doktor, meine Braut ist das Opfer eines Verbrechens geworden!" rief der Rittmeister sogleich. Der Baron schüttelte zweifelnd den Kopf. „Fanden Sie die Thür verschlotfcn, als Sie Fräulein v. Letten wecken wollten?" fragte der Doktor. „Nein," sagte Herr von Letten, „in meinem Hause darf sich Niemand während der Nacht einschließen: seil dem Brande in Karolinenhöhe, wo wir die Thüren der vom Rauche schon bei nahe erstickten Mädchen erst nach geraumer Zeit einzuschlagen vermochten, hatte ich es streng verboten. Ich hielt hier Jeden l sür sicher." t »Do hat sich sehr gut während der Nacht Jemand einschleichen l und das Gist in das Glas träufeln können." I «r^'^mögtich''' schrie der Baron. „Wer hätte eine solche tcuf- I lisch« Bosheit ersinnen können? Welcher Feind sollte Adelheid k nach dem-eben getrachtet haben? Wer von den Leuten des Hauses Hütte »selbst nur die Möglichkeit gehabt, sich Cyankalium zu verschaffen?" Der Doktor zuckte die Achseln, Herr von Warnbeck starrte grübelnd vor tich hin, ein paar Minuten herrschte drückendes Schweigen im Zimmer, da ftog die Thür aus, mit brennenden !Wangen und von Thränen gcrötheten Augen, einen Bries in der Hand haltend, stürzte Fritz von Lenen in das Zimmer.
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