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und Tageblatt Amtsblatt für die lwiglichcu und Müschen BchSrdeu zn Freiterg und Braud. H 18«. MLUAZWZW S-Mav-Ud. dm 1S. August. 18S1. - l— ——— -'M!-'--. . - .. !UU—» Oeffeutliche Ladung. 1. Ernst Max Weife, geboren den 25. Februar 1864 in Randeck, zuletzt in Gränitz auf- 2. Brauer Ernst^Theodor PetzschMSN«, geboren den 28. September 1864 in Hetzdorf, zuletzt in Wüsthetzdorf aufhältlich, 3. Alexander Paul Hermann Fischer, geboren den 2. Mai 1864 in Freiberg, 4. Tischler Friedrich Gottlieb Lempe, geboren den 29. August 1854 in Oberbobritzsch, 5. Bäcker Friedrich Bruno Lippmann, geboren den 9. Januar 1861 in Bräunsdorf, zuletzt in Hainichen aufhältlich, 6. Bergarbeiter Karl August Kandler, geboren den 24. Oktober 1853 in Seifersdorf, 7. Koch Hugo Eugen Sachse, geboren den 23. Februar 1868 in Freiberg, 8. Bäcker Hermann LouiS Hegewald, geboren den 30. August 1862 in Großschirma, zuletzt in Freiberg aufhältlich, 9. Ernst Traugott Kirchhnbel, geboren den 20. Januar 1861 in Ottendorf, zuletzt in Halle a. S. aufhältlich, 10. Weber August Moritz Dippmann, geboren den 25. November 1863 in Hainichen, 11. Friedrich Hermann Herker, geboren den 10. April 1867 in Berbersdors, zuletzt in Ainichen aufhältlich, 12. Friedrich Adolph Balg, geboren den 14. Mai 1867 in Hainichen, 13. Robert Paul Dienelt, geboren den 24. April 1867 in Hainichen, 14. Wilhelm Gustav Adolph Engelma««, geboren den 13. Oktober 1867 in Hainichen, 15. Wilhelm Paul Röger, geboren den 7. Februar 1867 in Hainichen, 16. Karl Emil Reinhold, geboren den 8. November 1867 in Hainichen, 17. Tischler Emil Oskar Steter, geboren den 23. November 1867 in Hainichen, 18. Kupferschmied Karl Hermann Lhiele, geboren den 19. August 1867 in Hainichen, 19. Handarbeiter Emil Robert Uhlia, geboren den 1. Dezember 1867 in Hainichen, 20. Gustav Adolph Weise, geboren den 7. Juni 1867 in Hainichen, 21. Wilhelm Bernhard Zimmermann, geboren den 12. November 1867 in Hainichen, 22. Franz Gustav Engelman«, geboren den 3. Februar 1867 in Ottendorf, zuletzt in Hainichen aufhältlich, 23. Ernst Franz Wermuth, geboren den 3. Dezember 1867 in Böhrigen, 24. Carl Hermann Brückner, geboren den 12. September 1867 in Dittersdorf, zuletzt in Arnsdorf aufhältlich, 25. Franz Louis Ringler, geboren den 18. Dezember 1867 in Marbach, 26. Karl Rudolph Franz Oeser, geboren den 18. August 1867 in Moskau, zuletzt in Roßwein aufhältlich, 27. Kellner Friedrich Richard Snpser, geb. den 4. Mai 1867 in Döbeln, 28. Porzellanmaler Friedrich Eduard Starke, geboren den 12. Februar 1867 in Döbeln, zuletzt in Hartha aufhältlich, 29. Gustav Moritz Keller, geboren den 14. März 1867 in Großbauchlitz, zuletzt in Masten aufhältlich, 30. Hermann Paul Schönberg, geboren den 8. November 1867 in Keuern, 81. Stuhlbauer Rudolph Max Döring, geboren den 3. Januar 1868, in Dresden zuletzt in Rabenau oder Hainsberg aufhältlich, von denen die unter 3. 4. 6. 7. 10. 12. bis 21. 23. 25. 27. 30. Genannten zuletzt in ihren Geburtsorten aufhältlich gewesen sind, werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehende« Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verkästen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalte» zu haben — »ergehe« gegen 8 140 Abs. 1 No. 1 des Str^s.-B«. Dieselben werden auf den 10. Oktober 1891, Bormittags ^10 Uhr vor die II. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg zur Hauptverhandlung ge laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 472 der Straf prozeßordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Königlichen Ersatzkommissionen Freiberg, , Döbeln, Dresden-Neustadt über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Freiberg, am 18. Juni 1891. Königliche StaatSanwnttschast. St. A. L. 8./91. III. 26. St-A. G. S. A. II. 37./91. Nr. 4. Subhaftationsbckanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll erbtheilungshalber den 1». August 1891 das zum Nachlaste des Restaurateurs Earl Eduard Hostman« in Freiberg gehörende HauSgrundstück Nr. 377 des Brb.-Kat., Abth. L., Nr. 1004a. des Flurbuchs und Fol. 276 des Grund» und Hypothekenbuchs für die Stadt Freiberg, Vorm. Kreisamtsantheil, welches Grund stück, ohne Berücksichtigung der Oblasten, auf S8VÜV Mk. legal, gewürdert worden ist, öffentlich in freiwilliger Subhastation versteigert werden. Kauflustige werden daher hiermit geladen, am gedachten Tage des Vormittags um 11 Uhr an unterzeichneter Amtsgerichtsstelle sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit, soweit solche nicht bekannt, sich auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen, und sodann weiterer Entschließung gewärtig zu sein. Die Versteigerungsbedingungen des Grundstückes, wie die Beschreibung desselben, sind der an hiesiger Amtsgerichtsstelle ausgehängten Bekanntmachung beigefügt und daselbst einzusehen. Freiberg, am 10. Juli 1891. Das Königliche Amtsgericht, Abth. IV». I A Vv. von kodünkerjs. Aff Schwellen-Auktion. Auf den Haltestellen Berthelsdorf und Lichtenberg sollen die daselbst lagernden alten Feuerungsschwellen meistbietend gegen sofortige Baarzahlung an nachgenannten Tagen öffentlich versteigert werden: 17. August e., Nachmittags vo« 2 Uhr ab in Berthelsdorf, SV. - e., - - 2 - - Lichtenberg. Freiberg, am 11. August 1891. Königl. AbtheilungS-Ingenieur.Burea« H Die belgische Neutralität In der praktischen Staatslunst gilt heute mehr denn je die alte pessimistische Weisheit »Traue Niemandem als dir selbst!" Den Völkern hat diese Erkenntniß schon Milliarden gekostet, die der Nimmersatte Rachen des Militarismus ver schlungen hat, und noch ist kein Ende zu sehen, und jedes neue Jahr erfordert neue Milliarden zu »Rüstungszwecken". Selbst der Dreibund ist — wollen wir offen sein! — kein un fehlbares Schutzmittel gegen kriegerische Verwicklungen: Es kann der Beste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Und wenn man gar, wie unser armes Deutschland, zwei solcher bösen Nachbarn hat! Wie glücklich müssen da die Staaten sein, denen die Großmächte die.Neutralität" gewährleistet haben! So sollte man wenig stens denken. Doch auch mit der vielgepriesenen Neutralität hat es seinen Haken. Unsere belgischen Nachbarn wissen davon zu erzählen. Dort ist es erst in den letzten Tagen zu ernst haften Auseinandersetzungen zwischen der Volksvertretung und der Regierung gekommen wegen der für die Verhältnisse des Keinen Landes ganz ungeheuerlich angewachsenen Kreditsorde- rungen für die Befestigung der Maaslinie. Also auch neutrale Staaten haben ihre Militärschmerzen. Einen Einblick in diese Verhältnisse gewährt der parlamentarische Bericht über die Kosten der Maasbefestigung. Jnsgesammt fordert die belgische Regierung 59534358 Francs für außerordentliche Ausgaben; da ihr nur 12781711 Francs zur bereiten Verfügung stehen, so bleiben 46752647 Francs durch eine Anleihe zu decken. Ter Bericht fordert vorweg, daß die Regierung für die Zu kunft keine wichtige Arbeit ohne einen ernsthaft ausgearbeiteten Antrag beschließt, und daß der Kammer offen klargelegt wird, welche finanzielle Opfer das Land zu bringen hat. »Mit pein lichem Erstaunen" hat die Kammer erfahren, daß die schon von dem Lande für die Maasbefcstigung geforderten beträchtlichen Summen in einer Weise überschritten werden, welche sich nicht »durch das Unvorhergesehene" rechtfertigen läßt. Bei der Ein bringung der Vorlage waren die Kosten der Maasbefestigung auf 32 Millionen Francs abgeschätzt; im Jahre 1888 erhöhte die Regierung auf Grund sorgsamer Feststellung ihre Forde rung auf 54 Millionen Francs. Bei der Vorlegung des jetzigen Budgets kündigte sie als Betrag der Grsammlkosten 64 Millionen Francs an, und »nach der letzten dem Ausschüsse gemachten Mittheilung werden die Kosten nicht unter 71 Mill. Francs, d. h. gegenüber den Vorschlägen des Jahres 1888 eine Steigerung der Kosten um mehr als 30 Prozent, betragen." Der Ausschuß spricht über dieses Vorgehen »sein tiefes Be dauern" aus. Was es für eine Bewandtniß mit der Befestigung der bel gischen Maaslinie hat, darüber ist man sich bei uns in Deutsch land vielfach im Unklaren. Man hat die belgischen Festungs bauten zum Theil mit Mißtrauen betrachtet — offenbar un gerechtfertigter Weise, wie aus dem Folgenden wohl ersichtlich ist. In früheren Jahren war Belgien in ganz anderer Weise vertheidigt, als es jetzt ist. Eine ganze Fortifikationslinie zog sich längs der Grenzen, besonders der französischen hin, die von einer Anzahl starker Festungen resp. befestigter Städte ge bildet wurde. Er ist selbstverständlich, daß heutzutage der bel gische Staat auf dieses alte Wehrsystem verzichtet; schon die Erwägung, daß die Unterhaltung all' dieser Festungen ans dem Fuße der modernen Kriegstechnik enorme, für ein kleines Land nicht zu erschwingende Kosten verursachen würde, müßte in dieser Beziehung ausschlaggebend sein. Belgien betrachtet sich jedoch als einen neutralen Staat im eigentlichen Sinne des Völkerrechts und weiß, daß die Neutralität in diesem Sinne dem Staate zweierlei Pflichten auferlegt: Zunächst in einem Streite zwischen zwei anderen Staaten unbetheiligt zu bleiben, und dann dafür zu sorgen, daß keiner der beiden kriegführen den Theile das neutrale Gebiet zu Operationen gegen den an deren benutze. Und in Erfüllung dieser zweiten Verpflichtung hat es mit einem Opfer von vielen Millionen die Anlegung der Maasbefestigungcn unternommen. Derjenige Fall, den wir hier praktisch zu betrachten haben, ist natürlich der eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich Die deutschen und französischen Grenzfestungen sind mit Eisen verrammelt, ein Hinüberkommen von der einen oder anderen Seite erscheint fast unmöglich. Darum liegt nichts näher, als daß die an greifende Kriegsmacht auf den Gedanken kommt, den Durchzug durch Belgien zu nehmen. Gegen die belgische Grenze hin ist Deutschland wie Frankreich so ziemlich offen; das belgische Land bietet vorzügliches Terrain zur Entfaltung der Armeen, und darum ist Belgien ja auch seit jeher der Kreuzweg auf dem Kriegspfade zwischen Deutschland und Frankreich gewesen. Im Augenblicke aber, wo eine fremde Armee das Land als Durch gang benutzt, ist es auch sicher, daß sich das Schlachtgetümmel innerhalb der Grenzen desselben abspielen muß, wie gleichfalls die Geschichte n ehrfach gezeigt hat. Darum hat Belgien die Maasbefestigungen errichtet, welche die Aufgabe haben, Frank reich den Zugang nach Deutschland und umgekehrt Deutschland den Zugang nach Frankreich im Kriegsfälle zu versperren (vergl. »Polit. Umschau"!) Die Maasbefestignngen sind also erst in zweiter Linie zur Vertheidigung Belgiens geschaffen; in erster Linie sollen sie Deutschland gegen Frankreich bez. Frankreich gegen Deutschland Vertheidigen, und sie werden, je nach dem angreifen- drn Theil, zu deutschen oder französischen Festungen werden. Was insonderheit Frankreich anlangt, so kann dasselbe in Bezug auf Belgien zwei Arten von Ideen haben. Einmal die Annexions-Idee, kurz und klar. In diesem Falle könnte die französische Armee ohne großes Hinderniß über die belgischen Grenzen dringen und das Land besetzen: sie würde selbst Brüssel einnehmen, das nicht verschanzt, also nicht zu Verthei digen ist. Die belgische Armee müßte das Alles preisgeben und würde sich in Antwerpen konzentriren, um Hilfe zu erwarten. Ein Theil des belgischen Heeres aber würde sich in die Maas- besestigungen werfen. Und wenn nun Deutschland, das als Schützer der belgischen Neutralität mobilisiren müßte, nach Belgien einrückte, wäre es in der vortheilhaften Lage, in den von den belgischen Truppen gehaltenen Maasbefestigungen so fort beim Einmarsch eine feste Basis seiner Operationen zu finden. Von Antwerpen her würden dann vielleicht die Eng länder — falls dieselben ihre Pflichten als Schützer der bel gischen Neutralität wider Erwarten ernst nehmen sollten—-mit dem anderen Theile der belgischen Armee andringen können, und die in Belgien befindliche französische Truppenmacht be fände sich so zwischen zwei Heeren, die auf starke Festungen ge stützt wären und von denen sie erdrückt werden müßte. Die andere Idee, die Frankreich in Bezug auf Belgien haben könnte, wäre die bereits erwähnte: im Falle eines Krieges mit Deutschland es als Durchzugsgebiet zu benutzen. Die Fran zosen würden den Belgiern sagen: »Wir werden jetzt ein wenig euer Land besetzen. Ihr braucht Euch aber deswegen nicht zu ängstigen. Nach dem Kriege werden wir wieder abziehen und um Entschuldigung wegen der Störung bitten." Die Belgier würden sich diesen Reden gegenüber nicht eben entgegen kommend verhalten, so versichern die Belgier selbst, da sie sehr wohl wissen, daß es im Augenblick, wo eine fremde Armee de« Fuß ins Land gesetzt hat, mit der belgischen Unabhängigkeit für immer vorbei ist. Im Kriegsfälle zwischen Frankreich und Deutschland würde also das gesammte belgische Aufgebot mdie Maasbefestigungen geworfen werden. In Antwerpen würde nicht mehr als die unbedingt nöthiae Schutztruppe verbleiben. Nach den Darlegungen militärischer Autoritäten genügen 130 000 Mann völlig, um die Festungslinie an der Maas zu halten. So hoch würde sich denn auch die belgische Kriegs stärke, nach den im Kriegsministerium ausgearbeiteten Plänen, belaufen. Dieses, wenn apch nicht ungeheure, so doch recht an-