Volltext Seite (XML)
tv m. :ide- und Dienstag, de« 14. Juli, steuersatzes — M». 16 Pfg. katholische Kirchen- und 4« «chulanlagen Brand, am 9. Juli 1891. Mg, v an »u welche im Jrhre 189V geboren oder, auS früheren Jahren zurückgesteüt, der Impfung unl» der Nachschau noch nicht oder ohne Erfolg unterzogen wurden. ichahmuiz I Anerkenn-1 so fiiil ^ooä'z s i bis hew^ rgtestensm.^ en, jedo<s8 Original-I noch leiml gekommLl icht derBe-I «nMaffn-I velcher il des Jahwl ungeheml 1 79257SI » erreicht I 1250 erstell »arunterdiel die je aut-z urden, ouS-1 t, welcher ig als dies irantie sie i tion sowie gsfähigkeil 8 »oll- sichert und wzug geben, hen THLtig-! HV«oS',t iandwirthe» sg- ken Kaushause statt. Freiberg, am 11. Juli 1891. chnung: : Preis r - tungen zu Grunde gelegt, die Auswahl bleibt jedoch Vorbehalten. Treiber«, den 10. Juli 1891. Der Direktor der Königlichen Bergakademie. Ll«I»t«m. in der Zeit vom 15. bis mit 31. dieses Monats an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichten. Diejenigen Katholiken, denen eine Zuschrift über den Betrag der von ihnen zu ent richtenden Kirchen- und Schulanlagen bis jetzt nicht zugesendet worden ist, werden hiermit nufgcfordert, sich wegen Mittheilung dieses Betrages in der Stadtsteuereinnahme hier zu melden. Freiberg, am 8. Juli 1891. Der Stadtrath. Vr BüNme, Bürgermeister. Bgm. Der Bürgermeister. Reflektanten wollen ihre Offerten bis zum S4. jetzige« Mouats die Expedition der unterzeichneten Direktion gelangen lassen, woselbst auch die Bedingungen erfahren sind. Bei Abschluß des Lieferungsvertrags werden zwar die billigeren Anerbie-- Bekanntmachung für Braud. Die diesjährigen öffentlichen und kostenfreien Impfungen finden in Stadt Dresden in folgender Ordnung statt: Montag, de« 13. Juli, Nachmittags 2 Uhr, die Knabe« NN» Bekanntmachung. Die Anlieferung der in der Zeit vom 1. September 1891 bi» 81. Juli 1892 zur Heizung der Lokalitäten der Bergakademie erforderlichen Brennmaterialien, alS: 130« Hektoliter Steinkohle«, 58 Meter weiches Scheitholz, 1« Meter hartes vergleiche« ist auf dem Wege der Submission zu vergeben. Die katholischen Glaubensgenossen hiesiger Stadt haben im laufenden Jahre von jeder Mark des normalmäßigen Einkommen- Bekanntmachrmg. Die unentgeltlichen öffentlichen Impfungen und die damit verbundenen Revisionen finden von jetzt ab nur noch Mittwoch von V bis 10 Uhr Vormittags im S -j - Mädchen und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Frankreichs Vereinsamung. Mit ter ihm eigenen Entschiedenheit hat unser Kaiser bei der am 9. d. M. im Buckingham-Paloste stattgehabten Ent gegennahme der Adresse der „Antisklaverei-Gesellschaft" sein lebhaftes Interesse für die Bestrebungen zur Unterdrückung der Sklaverei in Afrika bekundet und die unmenschliche Handlungs weise ter arabischen Sklavenhändler scharf gegeißelt. Die Engländer wissen bereits, daß die deutsche Reichsregierung es auch hierbei nicht bei Worten bewenden läßt, vielmehr den besten Willen hat, bei der Kulturarbeit in Afrika kräftig mitzuhelfen. Um so greller sticht davon die Handlungsweise der Franzosen j ab, die jederzeit Humanitäts-Phrasen im Munde führen und dcnnych der Unterdrückung des Sklavenhandels Schwierigkeiten bereite«. Bekanntlich ist durch die Bedenklichkeiten der franzö- fischen Deputirtcnkammer und das damit den Portugiesen ge gebene böse Beispiel der Austausch der Ratifikationen des Brüsseler Antisklaverei-Vertragcs vom 2. Juli 1890, der binnen Jahresfrist geschehen sollte, aus die lange Bank geschoben worden. Das ist um so bemerkenswerther, als der Vertreter Frankreichs aus der Brüsseler Konferenz vorher die schönsten Reden gegen den grausamen Sklavenhandel gehalten hatte, und als es ein französischer Kirchenfürst, der Kardinal Lavigerie, war, der die Bekämpfung der arabischen Sllavenjägcr vorher als eine religiöse Pflicht erklärte und einen förmlichen Kreuzzag nach Afrika entflammen wollte. Die Eifersucht gegen die englische und die deutsche Seemacht wirkte aber bei den Franzosen weit stärker als ihr Menschlichkeitsgefühl; außerdem verletzte es ihre Eitelkeit, fremden Kriegsschiffen die Befugniß einzuräumen, ein unter französischer Flagge fahrendes Schiff aus irgend einem Grunde und in irgend einer Form zu belästigen. Es läßt sich nicht bestreiten, daß eine derartige Durchführung immer etwas Peinliches an sich hat; sie bleibt aber doch das einzige Mittel, die Sklavenhändler zu verhindern, die Wachsamkeit der sie überwachenden Kriegsschiffe zu täuschen und ihre Beute unter falscher Flagge in Sicherheit zu bringen. Aus diesem Grunde ist schon im Jahre 1832 zwischen Frankreich und England ein auf gewisse Meeresiheile und aus eine bestimmte Anzahl Kreuzer beschränktes gegen seitiges Durchsuchungsrccht vereinbart worden. . Im Jahre 1845 wurde, diese Vereinbarung dahin abgeändert, daß Frankreich zur Durchsuchung von Fahrzeugen unter seiner Flagge lediglich französische Schiffe für befugt erklärte, fremden Schiffen aber die Verifizirung der Flagge, die Prüfung der Schiffspapiere und wenn diese nicht in Ordnung, die Begleit ung des angehaltenen Schiffes nach der nächsten französischen Station einräumte. Auf der Brüsseler Konferenz gingen me Zugeständnisse der fra nzösischen Regierung hinsichtlich des Durch suchungsrechtes noch nicht einmal so weit. Die Flaggen-Vensi- kation wurde auf Schiffe von weniger al» SOO Tonnen be schränkt, was dir arabischen Sklavenhändler, denen es an Ka pital ja nicht fehlt, höchstens veranlassen könnte, statt der bisher sür die Sklavenbesörderung verwendeten kleinen Dhaus größere Transportschiffe zu lausen oder bauen zu lasten. Das Recht zur Prüfung der Schiffspapiere wurde von Frankreich ebenfalls erheblich herabgedrückt, indem es dasselbe nur einem von ihm nam haft zu machenden Kreuzer für eine bestimmte Zone zuge- stehcn wollte, so daß die Sklavenhändler nur über den jeweiligen Aufenthalt dieses Kreuzers unterrichtet zu sein brauchen, um anderswo gefahrlos ihr schändliches Geschäft zu treiben. Nach dem die französische Regierung in Bezug auf das Recht der Durchsuchung verdächtiger Schiffe nur so geringfügige Zuge ständnisse gemacht wurden auch diese letzteren noch von der Opposition in der französischen Depurirtenkammer als zu weit gehend bezeichnet und, trotzdem die Regierung allen ihren Ein fluß bei der betreffenden Debatte behufs Erlangung der Zu stimmung der Kammer aufbot, von ver Mehrheit der letzteren verworfen. So sah sich denn die Regierung der Republik außer Stande, die Genehmigung der Brüsseler Beschlüsse aus- zusprcchen, für welche der 2. Juli Endtermin war. Die Frist ist deshalb für den Austausch der Ratifikationen verlängert worden, aber in dieser Session dürste die französische Kammer kaum ihren Standpunkt ändern, so daß die Berather der Brüsseler Vertragsakte nur noch wenig Hoffnung haben, in nächster Zeit ihr mühevolles Werk von allen betheiligten Regierungen bestätigt und rechtskräftig werden zu sehen. Die arabischen Sklavenhändler haben also allen Grund, sicy bei den Franzosen zu bedanken. Von vielen Seiten wird nun erst recht die Beschuldigung erhoben, daß die Sklovenverschiffung von Ostafrika aus vor wiegend unter französischer Flagge erfolgte und daß diese von den Händlern nicht eigenmächtig, sondern mit Bewilligung der französischen Behörden von Madagaskar geführt worden ist. Die Berechtigung des Einflusses der Franzosen auf die Verwaltung dieser Insel gilt ohnehin den meisten Staaten als fraglich. Geradezu als ein Zeichen der Zeit ist es zu betrachten, daß ein in der „Repüblique franxaise" veröffent lichter Artikel die von Deutschland in Bezug auf Madagaskar gegen Frankreich bekundete Loyalität rühmend hervorhrbt und den anderer Mächten al» Beispiel Vorhalts Auch hierbei zeigt sich, wie vereinsamt und freundlos Frankreich unter den übrigen Mächten VasKht, was aber nach seinem Verhalten in der Sllaverei- frage wahrlich kein Wunder ist. Für den König der Belgier, als den Souverän des Kongostaates, auf welchen Frankreich nach Wegfall des auf der Brüsseler Konferenz von den Mächten zugestandcnen Zollrcchts wahrscheinlich sein Anrecht geltend zu machen hofft, ist die Verzögerung der Ratifikation ver Brüsseler Beschlüsse im höchsten Grade empfindlich. Wie iu Brüssel, so —— — . ,—- - - Versteigerung der anstehenden Körnerernte und Verpachtung der Flur des Kanzleilehngütes Lößnitz. Die ca. 8 Acker N«-«*« und 8 Acker Hafer umfassende Ernte soll ' a« 15. Juli I. I., Mittags 1 Uhr. parzellenwcise — meist nach Acker — gegen Baarzahlung aufs Meistgebot versteigert werden. Nach der Versteigerung erfolgt die Verpachtung der sämmtlichen Felder, Wiesen und Teiche auf die Dauer von 10 Jahren ebenfalls gegen das Meistgebot. Löbnitz, den 3. Juli 1891. C. M. «eifert, G.-Vstd. Versammlungsort: Gutsgehöft. ' ' sind aber auch im Haag die Sympathien sür Frankreich stark im Abnehmcn. Vor einiger Zeit bedurfte es noch des englischen Einflusses, um den doch jedenfalls von Frankreich aus betrie benen Einspruch der Niederlande gegen das Zollrecht desKongo- staates zu beseitigen. Jetzt ist die Ratifikation der Brüsseler Beschlüsse von der Königin-Regentin der Niederlande ohne die geringste Zögerung erfolgt; es dürfte den französischen Staats männern jetzt überhaupt schwer werden, den tiefen Eindruck zu verwischen, oen der Besuch des deutschen Kaiserpaarcs auf die gewiß nicht leicht enthusiasmirtcn Niederländer gemacht hat. Wohl wissend, daß es dem deutschen Kaiser durch sein persön liches Eintreten gelungen ist, nach der Erneuerung des Drei bundes Belgien, die Niederlande und England zv den verbün deten mitteleuropäischen Staaten in ein engeres FreundschastS- verhältniß zu bringen, verstärken die Franzosen um so eifriger ihre Liebeswerbungen im Vatikan und iu Petersburg, um aus ihrer sie selbst beängstigenden Jsolirung herauszukommen. Ein kläglicheres Schauspiel läßt sich kaum denken, als die Macht haber eines großen Freistaates, der sich stets so gern rühmte, an der Spitze der Zivilisation zu marschiren, um die Gunst des russischen Selbstherrschers buhlen zu sehen und damit Eng land, dessen Stellung in Asien von Rußland unterwühlt wird, erst recht zum festeren Anschluß an den Dreibund zu drängen. Einzelnen klugen französischen Politikern ist diese Gefahr voll ständig klar. Das Pariser Blatt „Gil Blas" veröffentlichte kürzlich eine Unterredung mit dem 85 Jahre alten Senator Barthelemy St. Hilaire, dem ehemaligen Minister der aus wärtigen Angelegenheiten, der sich entschieden gegen das Bündniß mit Rußland erklärte. Barthelewy St. Hilaire sagte: „Der Dreibund, der morgen ein Bierbund sein wird, ist viel mehr gegen Rußland als gegen Frankreich gerichtet. Alle Länder -er alten Welt sind von dem Zaren bedroht. Ist es da auf fallend, daß man gegen die drohende Ueberfluthüng einen Wall «sichtet? , . . Durch den Zutritt Englands wird jetzt das Werk der Bertheidigung verstärkt werden. Ich bin aber fest überzeugt, daß keine dieser Mächte die Absicht hat, uns anzu greifen. Frankreich war lange und ist noch an der Spitze dtt Zivilisation. Es würde die Sache derselben verrathen, wenn eS mit Rußland gemeinsame Sache machte, dessen Sieg der Triumph der Barbarei wäre. Und wenn wir die Sache der Zivilisation ver- rathen, was würden wir gewinnen? Werden wir geschlagen, so wird man uns w-e Polen behandeln; siegen wir, so wird man uns Elsaß-Lothringen und vielleicht auch daS ganze linke Rheinuser geben; wir werden dann aber bis ans Ende der Dinge in Abhängigkeit gerathen von St. Petersburg, d. h. iu Abhängigkeit vün Barbaren." Diese Aeußrrung des klugengreiseu Senators ermuthigte auch die Pariser Blätter „Figaro" und „Matin" einige bittere Wahrheiten über Rußland zu sagend Der „Matin" schrieb: „Da wir eine gute Armee haben, welche Die rülkstänvigen GemeinScanIagcn für 2. Termin d.J. stnv mit 6 Einheitssätzen ohne Verzug zur »ermeivung ver Zwangsvollstreckung an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichten. Freiberg, am 8. Juli 1891. Der Stadtrath. ASKm», Bürgermeister. Bgm. Der «tadtrath, Abtheilung für Jmpfsachen. »Laslor. Kßig. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Thekla Franziska verw. Glötz geb. Gräßer in Freiberg wird nach erfolgter Abhaltung de» Schlußtermins hier durch ausgehoben. Freiberg, den 10. Juli 1891. Königliches Amtsgericht, «bth. Uli». Veröffentlicht: Aktuar Nicolai, Gerichtsschreiber. Die Abwefenheitsvormunvfchaft über den nach Amerika ausgewanderten Fleischer Friedrich August Eduard Hille aus Freiberg ist, nachdem dieser durch Urtheil vom 19. Februar d. I. für todt erklärt worden ist, aufgehoden worden. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnißnahme bekannt gegeben. Freiberg, am 9. Juli 1891. Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung TV«. I- A. Vr von Ass. Domenicht.