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Amtsblatt für die lömMeu und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. m/» d «rfchettu jeden »ochrnwg Nachmittag« ö Uhr für den s! !I Jnjerate werden bi« vormittag 11 Uhr angenom- 16b.!Dienstag, den 21. Juli, 1»^1. Das Schnlgeld für die Schüler de» «ymnastums und Realgymnasiums aus das 3. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 17. August dieses Jahres in unserer Schulgeldeinnahme zu bezahlen. Nach Ablaus dieser Frist wird wegen der noch verbleibenden Reste das Mahn- und Zwangs vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Ureiberg, am 16. Juli 1891. Der Stadtrath. Dr. Bürgermeister. K. Das Schulgeld für die Bürgerschulen aus das 3. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 1. August dieses Jahres nebst dem etwa noch rückständigen Schulgelde sür den Haudsertigkeitsuuterricht zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in unserer Schulgeldeinnahme zu bezahlen. Ureiberg, am 16. Juli 1891. Der Stadtrath, Vr. Süstme, Bürgermeister. K. Das Schulgeld sür die einfachen Volksschulen aus das 2. Vierteljahr dieses Jahres ist bis längstens den 1. August dieses Jahres in den betreffenden Schulen, bez. an den Kaffenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangs- Vollstreckung zn bezahlen. Ureiberg, am 16. Juli 1891. Der Ttadlralh. Di». 8ül»i»e, Bürgermeister. K. Das Schulgeld sür die UortbilVungsschule aus das 2. Vierteljahr 1891 ist bis längstens den 1. August dieses Jahres an den Kaffenboten Lempe zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Ureiberg, am 16. Juli 1891. Der Stadtrath. Vr. SLImie, Bürgermeister. Ke. Bermiethung. In dem der Stadtgemeinde gehörigen Vorm. Hackebeil'schen Hause (am Untermarkt Nr. 4) werden zum 1. Oktober 2 Wohnungen — eine größere im Erdgeschoß mit Schuppen, die an dere im Hinterhaus — miethfrei. Angebote werden bis ,um LS. dieses Monats an Rathsstelle (Zimmer Nr. V) angenommen. . - Ureiberg, am 15. Juli 1891. Der Stadtrath. IV». Hülm»«, Bürgermeister. Kßlg. Bekanntmachung. Nachdem der Bergakademiker Herr Max Bruno Hertel aus Schedewitz der unterzeichneten Direktion auf Ehrenwort versichert bat, daß er die für ihn ausgestellte bergakademische Legitimationskarte verloren habe, so wird dies der Verordnung des Königlichen Finanzministeriums vom 5. März 1861 gemäß andurch zu Verhütung von Mißbrauch mit jener Legitimationskarte öffentlich bekannt gemacht. Ureiberg, den 20. Juli 1891. Der Direktor der SSniglichen Bergakademie. Mlvsttmr. Obst-Verpachtung. Die diesjährigen Nutzungen an Aepfeln und Birnen aus Abtheilung 1 und 2 der Dresden- Chemnitzer, sowie Abtheilung 1 und 2 der Freiberg-Teplitzer Straße, jedoch mit Ausnahme derjenigen an den in Verwaltung der Stadt Freiberg befindlichen Strecken, sollen abtheUuugS- weise im Wege des schriftlichen Angebots unter den bei der mitunterzeichneten Königlichen Bauverwalterei einzusehenden Bedingungen meistbietend, verpachtet werden. Schriftliche Angebote sind spätestens bis Sonnabend, de« SS. Juli 1»S1, »ormittags 10 Uhr, portofrei an die Königliche Bauverwalterei Freiberg (Schloßplatz 3,1) einzurrichen. Die Bekanntgabe der eingegangenen Höchstgebote, zu welcher die Bieter hierdurch ein geladen werden, findet an obenerwähntem Tage Vormittags 11 Uhr an ExpeditionSstelle der genannten Kgl. Bauverwalterei statt. Die Auswahl unter den Bietern — die bis zum 31. dieses MonatS an ihre Gebote ge bunden sind — bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 18. Juli 1891. «gl. Straßen- und Wafserbau-Jufpektion. «gl. Bauverwalterei. Konkursverfahren. Tas Konkursverfahren über daS Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Pilz ä- Lempe in Mulda wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Brand, den 17. Juli 1891. «SnigltcheS Amtsgericht. I. V: Idr Kretzschmar. Veröffentlicht: Schindler, Gerichtsschreiber Die Sesorgniß vor dem Petroleum-Monopol. Von .unterrichteter", richtiger vielleicht von „betheiligter" Seite ging der .Köln. Volksztg." in den letzten Tagen eine Mittheilung zu, welche den ausgesprochenen Zweck hatte, die vielfach gehegte Besorgniß vor der bevorstehenden Schaffung eines Petroleum - Monopols zu beschwichtigen. In der betref fenden Zuschrift wird zunächst behauptet, daß in der deutsch amerikanischen Petroleum-Gesellschaft die deutschen Betheiligten dir Mehrheit hätten. Es befänden sich nur zwei Fünftel des Stammkapitals in amerikanischen Händen, die Verwaltung, alle Anlagen, Schiffe und Fabriken lägen aber vollständig in den Händen der Deutschen. Der Zweck der Gesellschaft sei die Bekämpfung des russischen Petroleums durch Lieferung guten, reinen und ungefährlichen Petroleums auf dem billigsten Wege. Dadurch, daß die Gesellschaft unmittelbar mit den größeren inländischen Händlern mit Umgehung aller Börsen, Makler, Vermittler rc. arbeite, erspare sie 5 Prozent, welche dem Verbraucher zu Gute kämen. Die Gesellschaft dulde kein Börsenspiel mit dem Artikel und schließe nur reelle Lieferungs geschäfte mit wirklichen Abnehmern ab. So lange die .Stan dard Oil Company" das Geschäft in Händen habe, von deren Raffinerien die deutsch-amerikanische Gesellschaft das Petro leum beziehe, sei dasselbe immer im Preise gesunken, Während sich seine Beschaffenheit stets verbessert habe. 1876 kostete der Zentner Petroleum in Bremen 32 Mark, heute in Kesselwagen verladen 4,65 Mark. Eine Vereinigung der .Standard Oil Company" mit dem Hause Rothschild sei nie mals geplant gewesen, im Gegentheil läge den Vereinbarungen mit italienischen Importeuren die Absicht zu Grunde, das russische Petroleum auch aus Italien zu verdrängen. In der Veröffentlichung der.K. V.-Z." heißt es weiter, das preußische Handelsministerium sei sehr genau mit den Zwecken, der Ein richtung und den Zielen der deutsch-amerikanischen Petroleum gesellschaft bekannt, billige diese in allen Theilen und werde nie gegen sie vorgehen, so lange sie eben ihren lobenswerthen Grundsatz, gute Waare durch Umgehen aller unnützen Zwischen spesen billig in die Hände der Verbraucher gelangen zu lassen, streng innehalten werde. Es wäre gewiß sehr erfreulich, wenn diese Darstellungen den Thatsachen vollständig cntsprächen. Daß die amerikanische Gesellschaft so ungeheuere Anstrengungen lediglich nur im In teresse der deutschen Verbraucher machen soll, wäre freilich eine Un eigennützigkeit ohne Beispiel. Die rücksichtslose Art, wie die „Standard Oil Company" in Amerika Jahre hindurch vorge- gangen ist, stände damit im grellsten Widerspruch und läßt die Vermuthung zu, daß es für jetzt darauf ebenso abgesehen ist, die Konkurrenz zu erdrücken, dann aber nachträglich den Um stand der Konkurrenzlosigkeit auf Kosten der Verbraucher durch höhere Preise gehörig auszubeuten. Im Interesse des großen Publikums ist es deshalb, daß die Konkurrenz im Petroleum- Geschäft aufrecht erhalten bleibe. Man hat vielfach behauptet, das Mißtrauen gegen die „Standard Oil Company" sei lediglich eine Folge des Mißbehagens der Bremer Petroleumhändler über dieimmer größereAblenkungdesPetroleumgeschSfts nach Hamburg In der That war es auch wohl zuerst die „Weser-Ztg.", welche Einzelheiten über die Entstehung der amerikanischen Petroleum-Gesellschaft und die Rockefellersche Art brachte, sich die Verkehrsanstalten ausschließlich dienstbar zu machen und dadurch jede Konkurrenz zu vernichten. Wäre aber die jetzige Agitation gegen die „Standard Oil Company" ausschließlich durch die geschädigten Petroleum-Interessenten Bremens her vorgerufen, so müßte man in Hamburg oder Amsterdam, wo die Gesellschaft große Niederlagen hält, doch des entgegengesetzten Sinnes sein. Dies ist aber keineswegs der Fall. In diesen beiden Städten ist man in letzter Zeit offen gegen jede Be vorzugung der „Standard Oil Company" aufgetreten. Die in Amsterdam gegen die amerikanische Gesellschaft gerichtete Agitation hatte den Erfolg, daß der Miethspreis sür den Petroleumhafen von dem Gemeinderath von 30 auf 40 Cents per Quadratmeter erhöht worden ist, während die Petroleum- Hafen-Gesellschaft selbst nur 10 Cents zahlt Die Kontrakt dauer ist fest auf 10 Jahre beschränkt, während in dem Ver tragsentwurf die Pachtung auf fernere 10 Jahre offen ge laffen war. Noch entschiedener ist man in Hamburg vorgegangen, wo die Bürgerschaft am 15. d. M. mit erdrückender Mehrheit be schlossen hat, in dem Verfahren gegen den Pächter der ham burgischen Petroleumlager, Kommerzienrath Riedemann zu Geestemünde, behufs Räumung des östlichen Ufers des Petro leumhafens das gerichtliche Expropriationsverfahren eintreten zu lassen. Diese ganze Angelegenheit stellt sich als ein Kampf gegen die Monopolisirung des Petroleumgeschäftes durch die „Standard Oil Company" dar. Riedemann ist nämlich durch seinen Pachtkontrakt verpflichtet, von dem unter seiner Verwaltung stehenden hamburgischen Petroleum- loger ab weder für alleinige Rechnung, noch in Gemeinschaft mit Anderen Petroleumgeschäfte zu machen. Die Interessenten des hamburgischen Petroleumhandels behaupten nun aber, daß R. der betreffenden Bestimmung neuerdings zuwider handelte, indem er sein Bremerhavener Geschäft in der von der „Stan dard Oil Company" gebildeten Deutsch-Amerikanischen Petro- leumgesellschast aufgehen ließ und sich mit dieser identifizirte. Die genannte Gesellschaft hat sodann die Geschäfte der größten beiden Petroleum-Importeure Hamburgs angekaust, eine Filiale in Hamburg errichtet, dieselbe ins Hamburger Handelsregister eintragen lasten, und macht jetzt von Hamburg aus Geschäfte. In Folge dessen hat die Bürgerschaft, veranlaßt durch die übrigen Petroleum-Interessenten Hamburgs, an den Senat die Frage gerichtet, ob er vernommen, daß gesagt werde, Riede mann habe neuerdings seinen Kontrakt gebrochen? Auch hat die Hamburger Bürgerschaft an den Senat das Ersuchen ge richtet, die Sachlage untersuchen zu lassen und Mittheilung über dieselbe zu machen. Der Senat antwortete hierauf nach einiger Zeit, daß Grund zur Beschwerde nicht vorliege. Da aber die Bürgerschaft diese Antwort nicht für ausreichend hielt, und da man der Meinung war, daß eine eingehende Unter suchung nur von einem mit dem Rechte der eidlichen Einver nehmung von Zeugen ausgestatteten Gerichtshöfe, nicht aber von der seitens des Senates vor Kurzem mit solcher Untersuchung beauftragten Verwaltungsbehörde vorgenommen werden könne, so hat man die Gelegenheit benutzt, welche sich der Bürgerschaft durch einen vom Senate gestellten Antrag bot, um ein inqui sitorisches Vorgehen gegen Riedemann einzuleiten. Der Senat bedarf nämlich sofort des Ostufers des Petroleumhafens zur Vornahme weiterer Hafenbauten. Riedemann braucht aber laut Vertrag dieses Ostufer nicht vor 1894 zu räumen, und da ist man denn.in Verhandlungen eingetreten, als deren Re sultat der Senat schon im Februar beantragte, an Riedemann 135000 M. als Abstandsgeld für sofortige Räumung zu zahlen. Die Bürgerschaft lehnte jedoch jenen Antrag ab und hat den selben (er ist vom Senat abermals eingebracht worden) rein weg abzelehnt, sie verlangt vielmehr, Riedemann solle durch gerichtliche Entscheidung expropriirt werden, indem gehofft wird, daß das durch das Gericht geführte Expropriationsverfahren die Handhabe zur Annullirung des Pachtkontraktes, zur sofor tigen Rückgewinnung des Terrains und damit zur Vertreibung der „Standard Oil Company" bezw. der „Deutsch-Amerika nischen Petroleum-Gesellschaft" vom hamburgischen Territorium bieten werde. Man braucht jedoch nicht zu glauben, daß der hamburgische Staat der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-Ge sellschaft Hinfort nicht gestatten will, auf seinem Gebiete Han del zu treiben; mit Nichten I Jene Gesellschaft soll zugelasten werden, aber als Konkurrent neben den übrigen Petroleum- Händlern des Hamburger Platzes stehend, und nicht, durch den Pctroleumlagerpächter gedeckt, über dieselben herrschend. Ge lingt das Vorhaben, so ist es mit der Alleinherrschaft der in Rede stehenden Gesellschaft in Hamburg zu End«, eine Sach lage, welche selbstverständlich nur zum Nutzen des deutschen Konsums ausfallen kann, da dann für Deutschland die All macht der „Standard Company" gebrochen ist. Politische Umschau. Freiberg, den 20. Juli. In einer von der „Politischen Korrespondenz" veröffent lichten Berliner Zuschrift wird behauptet, daß einzelne deutsche Blätter dem Besuche des Kaisers in England und dem dem selben bereiteten Empfang eine falsche Bedeutung beigelegt hätten, indem sie die Wirkung des Besuches mit der Polini und der Dauer des gegenwärtigen britischen KabinetS in Ver bindung brachten. Diese Annahme zeige ein vollständiges Ver kennen der Lage. In den politischen Kreisen Berlins bestehe kein Zweifel darüber, daß keine englische Regierung sich in Fragen der auswärtigen Politik von anderen Interessen als denen deS englischen Volkes leiten lassen könnte. Gerade darin liege die große Bedeutung der Sympathiebezeugungen Englands, daß man annehmen dürfe, die Kundgebungen seien in voller Uebereinstimmung mit der Auffassung des englischen Volkes