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TagMM Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Inserate werden bis Vormittag l 1 Uhr angcnom- 8 ONN men und betrögt der Preis sür die gespaltene Zeile ö H FHrGG U oder deren Raum lü Psg. H LV W 'N/* Erscheint jeden Wochentag Nachmittags 6 Uhr sür den !! , 43. Jahrgang. .HO andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b SgNNlgg «/I- wv» zweimonatlichlM.bOPs. und einmonatlich 75 Ps. VH.» c^o. Bekanntmachung, Vie Anmelvung zur JnvattvitätS- unv Altersversicherung betreffens. Mit dem 1. Januar 1891 tritt laut Kaiserlicher Verordnung vom 25. Novemver 1890 das Reichsgesetz vom 22. Juni 1889, die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr., seinem vollen Umfange nach in Kraft. Versicherungspflichtig nach diesem Gesetze sind alle über 16 Jahre alten Arbeiter, Gehilfen Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten, sowie alle mit 2000 Mark oder weniger Gehalt besoldeten Betriebsbeamten, Handlungsgehilfen und Lehrlinge (Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken ausgenommen). Nach Z 10 der Königlich Sächsischen Ausführungsverordnung zu dem erwähnten Gesetze erfolgt die Einziehung der Beiträge für diese Versicherung, sowie die Verwendung der Marlen, die Ausstellung und der Umtausch der Ouittungskarten, sowie die Entwerthung der bei frei williger Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses verwendeten Marken für diejenigen ver- ficheruugspflichtigen Personen, welche einer organisirten Krankenkasse (Orts-, Betriebs-, Fabrik-, Bau-, Jnnungskrankenkasse oder Knappschaftskasse) angehören, von den Organen dieser Kasse. Die Ausstellung der Quittungskarten, die Einziehung der Beiträge und Verwendung der Marken für die einer solchen nicht angehörenden nach dem Reichsgesetze vom 22. Juni 1889 aber doch versicherungspflichtigen Personen, also für alle Diejenigen, Welche entweder einer eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichteten Hilfskaffe angehören oder überhaupt nicht nach Maßgabe des Krankenvrr- ficherungsgesetzes, wohl aber nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- gesetze verstcherungspfltchtig sind, z. B. Dienstboten beiderlei Geschlechts, nicht festan gestellte und nicht pensionsbcrechtigte Beamte und Schreiber bei Behörden und Rechtsan wälten u. s. w., dagegen erfolgt nach 8 10 der gedachten Ausführungsverordnung durch die Gemeindebehörde, und haben wir beschlossen^ dieErlevigung dieser Arbeitenden bei der gemeinsamen Meldestelle angestellten Beamten zu übertragen. Es werden deshalb alle Arbeitgeber, welche dergleichen nach dem Jnvaliditäts-und Alters versicherungsgesetze versicherungspflichtige Personen, welche nicht Mitglieder einer Orts- oder Betriebs-, Jnnungs-, Bau- oder Knappschaftskasse sind, in der Stadl Freiberg beschäftigen, hierdurch veranlaßt, Letztere unverzüglich und spätestens bis zum 3. Januar 1891 in der Expedition der gemeinsame« Meldestelle (Nathhaus, Zwifchenflock) mittelst des vorgeschriedenen Formulars anzumelden. In ebenderselben Expedition haben auch nach dem 3. Januar 1891 bis auf Weiteres die Arbeitgeber jede unter 8 112 Abs. 1 Ziffer 2 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes fallende, von ihnen beschäftigte Versicherungspflichtige Person spätestens am 3. Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumeldrn nnd spätestens am 3. Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältniffes wieder anzumelden, desgleichen jede während der Dauer des Arbeitsverhältnifles cintretende Veränderung, welche auf das Berstcherungsverhältnitz von Einfluß ist, binnen 8 Tagen nach deren Eintritt zu melden. Die z« diesen An- beziehentlich Abmeldungen zu verwendenden, vor- schristsmätzigen Formulare sind sowohl im Anmeldezimmer des Rath- hauses, wie auch in «nserer Polizeiwache zum Preise von 1 Pfennig pro Stück zn haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Meldepflicht weiden mit Geldstrafe bis zu 100 M. bestraft. Hierbei wollen wir nicht unterlassen, die Arbeitgeber besonders darauf hinzuwcisen, daß es sich in ihrem eigenen wie im Interesse der Versicherten empfiehlt, die Anmeldung auch aus solche Personen zn erstrecken, deren Versicherungspflicht zweifelhaft erscheint, damit hierüber eventuell auf Grund 8 122 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 entschieden werden kann. Bei der Anmeldung sind solchenfalls die Gründe anzugeben, aus denen die Versicherungs- pflicht bezweifelt oder bestritten wird. Ueber Aufbewahrung der Karten und Einziehung der Beiträge werden seiner Zeit noch besondere Bestimmungen erlassen werden. Freiberg, den 6. Dezember 1890. Der Stavtralh. Nr. NÄsti»«, Bürgermeister. B. Die Landrenten nnd die Landesknlturreuten für 4. Termin 1890 sinv bis längstens 31. vss. Mts. zur Bermeivung sofortiger Zwangsvollstreckung an die Stadtsteuercinnahme hier zu entrichten. Freiberg, den 22. Dezember 1890. Der TtaStraty. Nr. Nülime, Bürgermeister. Bgm. Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Auslassung von Prioritätsobligationen der stsvtischen Gasanstalt zu Freiberg Ser. I. vom Jahre 1863 und „ II. „ „ 1866 sind zu I. die Obligationen Nr. 80, 179, 248 und 265 L 300 Mk. auf den Zinsleisten mit Dit. X bezeichnet, und zu II. die Obligationen Oit. ä Nr. 22 und 66 ä 300 Mk. Oit. L Nr. 55 L 150 Mk. 'gezogen worden. Wir kündigen diese Obligationen hiermit und fordern die Inhaber derselben auf, die ge- loosten Schuldscheine nebst Talons und Koupons vom 1. Juli 1891 ab bei unserer Stadt hauptkasse zu präsentircn und gegen Rückgabe derselben deren Betrag und beziehentlich der bis zu obigem Tage erwachsenen Zinsen in Empfang zu nehmen. Eine weitere Verzinsung der nach Obigem geloosten Obligationen findet vom 1. Juli 1891 ab nicht statt. Nach unabgehoben ist die sür 1. Juli 1890 gelooste Obligation vom Jahre 1866, Lit. Nr. 139. Freiberg, den 23. Dezember 1890. Der Stadtrath. Nr. Nöliine, Bürgermeister. Bekanntmachung, Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die RekrutirungS- stammrolle betr. In Gemäßheit 8 57 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1871 geborenen Wehrpflichtigen, welche im hiesigen Stadtbezirk ihren dauernden Aufenthalt de». Wohnsitz haben, ferner die hier aufhält lichen Zurückgestellte» früherer Jahrgänge hierdurch aufgesordert, sich -«Hufs Aufnahme in die Aekrutirungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1891 bei unserem Stammrollenführer (Rathhaus, 1 Treppe, Zimmer Rr. 6) und z>var während der Erpeditionsstunden: 8—12 Uhr Vormittags, 2—6 Uhr Nachmittags, zu melde». Die Meldepflichtigen aus dem Jahre 1871 haben dabei, soweit dieselben »icht im hiesige» Orte geboren sind, ein Geburtszeugniß (sogen. Militärgeburtsschein), welches von den betr. Pfarrämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird, vorzulegen, üejcnigen aus früheren Jahrgängen den im I. Militärpflichtjahr erhaltenen LoofungS- chein mit zur Stelle zu bringen. Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen -c.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichteten Elter», Vor münder, Prinzipale pp. innerhalb der obenbezeichneten Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauern den Aufenthalt oder Wohnsitz von hier nach einem anderen Orte verlegen, Haven dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der unterzeichneten Behörde, als auch nach Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, innerhalb dreier Tage zu melden. Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berich tigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 3V Mk. oder mit Haststrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Freiberg, am 24. Dezember 1890. Der Stadtrath, Ablheilung für Militärsachen. i. V.: Beyer. Hfm. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters und Hausbesitzers Hans Friedrich Lauenstein in Freiberg ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 29. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königl. Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 35, anberaumt. Freiberg, den 11. Dezember 1890. IV1e»I»I, Gerichtsschreiber deS Königl. Amtsgerichts, Abth. II d. Versteigerung. Die Versteigerung der zum Nachlasse der Johanne Christiane verw. Lichten berger geb. Fritzsche in Großhartmannsdorf gehörigen Mobilien, des WirthschastS- inventars und der Erntevorräthe, wozu unter Anderem 4 Kühe, 25 Schock Hafer, 14 Schock Korn, 40 Zentner Heu und 30 Ctr. Kartoffeln diesjähriger Ernte, Möbel, Kleider Betten rc. gehören, findet nicht am 2. Januar, sondern Sonnabend, den 3. Januar 1891, von 9 Uhr Vormittags an im Nachlaßhause statt. Die Versteigerung der Nachlaßgrundstücke dagegen erfolgt Freitag, den 2. Januar 1891, 9 Uhr Vormittags, im Nachlaßhause. Brand, am 23. Dezember 1890. Königliches Amtsgericht. Nr l luuui». Förster. Bekanntmachung. Am 1. Januar k. I. wird der 11 Uhr 10 Min. Abends von DreSVen-Altst. nach Tharandt verkehrende Pcrsonenzug Nr. 274 bis Freiberg (Ankuust daselbst 12 Uhr 44 Min. Nachts) weitergeführt werden. Ebenso wird am 2. Januar k. I. früh der Personenzug Nr. 253 schon von Freiberg (Abfahrt 5 Uhr früh) abgelafsen. Dresden, am 27. Dezember 1890. König». Generaldireklio» der sächsischen StaatSeisenbahuen. Natkin«»». Die Landrenten und noch rückständige Grundsteuer sind bis 31. Dezember 1890 pünktlich zu bezahlen. Zug, den 27. Dezember 1890. Die Lokal-Einnahme. HVe1x»k«k. Sparkaste zn Ervisdorf. Mit Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Behörde werden alle Spareinlagen vom 1. Januar 1891 ab anstatt zeither zu 3, mit 3^ verzinst. Erbisdorf, den 6. Dezember 1890. ' Der Gemeinderath. Was das Jahr 1890 gebracht hat. i. Weihnachten, das frohe Fest, liegt hinter uns. Wenige Tage noch, und wir haben die letzte Sprosse des scheidenden Jahres erklommen. Wir blicken rückwärts: Ein Panorama breitet sich vor unseren Blicken aus, gewaltig in seinem Um fang, noch gewaltiger aber in der Fülle der mächtigen Eindrücke, die das Auge des Rückwärtsblickenden kaum zu fassen vermag. Wir sehen die Thatsachen allein und die Ereignisse, die in dem scheidenden Jahre wurzeln; in ihren Früchten aber, ihren Wir kungen reichen sie weit hinaus über den engen Rahmen eines einzigen Jahres. Jahrzehnte werden vergehen müssen, ehe wir Das in plastischer Vollendung erblicken werden, was die zwölf Monde des nahe vollendeten Jahres gesäet. Das — unfrei willige — Scheiden des Fürsten Bismarck aus seinem Wir kungskreise, in welchem er nahezu ein Menschenalter die Ge schicke der deutschen Nation mit unvergleichlichem Erfolge gelenkt, die Anbahnung weiterer gewaltiger sozialer Reformen zuin Wohle der arbeitenden Klassen durch die Arbeitererlasse des Kaisers, die internationale Arbeiterschutzkonferenz und die Arbeiterschutzvorlage, die wir wohl in ihren nächstliegenden Zielen, nicht aber in ihren ferneren Folgen zu überblicken ver mögen, die Aufhebung des Sozialistengesetzes, die Anfänge einer internationalen Vereinbarung der Arbeiter, wie sie in der Feier des 1. Mai zum Ausdruck gelangten, die seitens Preußens gethanen einleitenden Schritte zur Reform des höheren Schul wesen, das „boo volo, oia .juboo" des Kaisers — wer wäre so vermessen, alle diese hochbedeutsamen Vorgänge schon heute in ihren letzten Folgen beurtheilcn zu wollen! Noch am Neujahrstage erhielt der Reichskanzler Fürst Bis marck ein überaus huldvolles Schreiben Kaiser Wilhelms, rn welchem dieser dem Kanzler sein unbegrenztes Vertrauen zn