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md Tageblatt Amtsblatt für die königlichen Mischen Behörden zn Freiberg Brand. 1/» LdSk/» Erscheint jeden Wochentag Nachmittags 6 Uhr Mr den ! — , Jahrgang. .. UV andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mart 2d Psg., D»t0^k00, 9!00tM0e^. »- /VW» zweimonatlich I M. SOPs. und cinmonatlick 7ö Pj. j Bekanntmachung Freiberg, den 1. November 1890. gez. vr. VI». LrLsmiI, Professor. die llltl MM kommens", eine Vergütung von L"/» der jährlich aus Grirnd dieses Regulativs vereinnahmten Summe gezahlt. Lichtstärke des Leuchtgases der städtischen Gasanstalt im Monat October er. gemessen an einem Normalargandbrenner bei einem Gasverbrauch von 150 Liter pro Stunde und einem Drucke von 8,5 mm Wassersäule: 15,8 Normalkerzen Mittel aus 8 Messungen. Die Erhebung der Abgabe erfolgt für den städtischen Theil der Jakobikirchgemeinde durch Stadthauptkasse, für den ländlichen Theil durch den betreffenden Gemeindckassirer. Für Mühwaltung wird diesen Kassenbeamten, ebenso wie seitens des hiesigen .Geistlichen Ein- Jnscrate werde» bis Vormittag 11 Uhr angcnom- !! men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile !! H » oder deren Raum lb Psg. 8 Die Einweisung -es Herrn Bürgermeister vr. Böhme. In feierlicher Weise ging heute Vormittag Uhr die Einweisung des neuen Bürgermeisters Herrn vr. Böhme im Saale der Stadtverordneten vor sich, nachdem um 10 Uhr die Verpflichtung desselben als Bürger durch Herrn Stadt- rath Rößler stattgefundeu. Vollzählig hatten sich zu dem bedeutsamen Akte die beiden städtischen Kollegien wie die städtische Beamtenschaft eingefunden. Geleitet von den Herren Stadtrath Rößler und Stadtverordnetenvorsteher Rechtsanwalt Täschner betrat der Vertreter des Königl. Kreishauptmannschaft, Herr Negierungsrath Hörnig, mit dem Herrn Bürgermeister den Saal, um sodann etwa folgende Ansprache an die Ver sammlung zu richten: „Ich habe Ihnen zunächst das Bedauern des Herrn Kreishauptmann von Koppenfels auszudrücken, daß derselbe durch Krankheit leider behindert ist, die heutige Ver pflichtung und Einweisung persönlich vorzunehmen. Es ist deshalb mir dieser ehrenvolle Auftrag geworden. Bei diesem freudigen Anlaß geziemt es sich Wohl, einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen. Dabei wird Ihnen Allen als leuch tendes Zeichen das Bild des vormaligen Herrn Bürgermeisters, jetzigen Oberfinanzrathes Beutler, erscheinen. Sie wissen Alle, was derselbe für die hiesige Stadt in seiner allerdings nur kurzen Amtszeit gewirkt und angebahnt hat. Wenn Sie, mein Herr Bürgermeister, nach diesem Vorgänger heute Ihr Amt antreten, mag es Ihnen als eine günstige Vorbedeutung er scheinen, daß Sie aus demselben Amt wie Ihr Herr Vorgänger, gewissermaßen aus derselben Schule hervorgegangen sind. Im Weiteren kann ich mich darauf beschränken, hinzuzufügen, daß Ihnen in jeder Beziehung der beste Ruf vornngeht, denn stets haben Sie Ihre loyale Gesinnung, Ihre allseitige Gcsetzes- und Rechtskenntniß, Ihren Fleiß und Ihre Arbeitskraft, wie Ihr Interesse für die Sache, die Sie zu vertreten haben, all- Wegen der Freitag, den 7. und Sonnabend, den 8. November d. I. stattfindenden Reinigung der Expeditionsräume des Königlichen Landgerichts und der König lichen Staatsanwaltschaft zu Freiberg können an diesen Tagen nur Amtsgeschäfle, welche keinen Aufschub erleiden, erledigt werden. Derartiger Sachen wegen wolle man sich in das Dienerzimmer des Landgerichts wenden. Freiberg, am 30. Oktober 1890. Königliches Landgericht. Kr 8oI»r«I»cr. Bekanntmachung. Im Lause des verflossenen Monats sind zu öffentlichen Funktionen verpflichtet worden: Herr Mühlen- und Gutsbesitzer Oscar Clemens Heinzmann, als Gemeindevorstand und Herr Tischlermeister Eduard Florenz Helbig, als Gemcindeültestcr für die Gemeinde Randeck, „ Karl August Moritz Beger, als Apotheker zu Bräunsdorf, „ Schneidermeister Robert August Kaulfuß, als Trichinenschau» für die Ge meinde Sohra und „ Hausbesitzer und Maurermeister Carl Gottlob Wolf, als Gcmeindeällester für die Gemeinde Helbigsdorf, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Freiberg, den 1. November 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. vr Jge Bürgerschaft Rücksicht tragen. Handel und Gewerbefleiß werde er stets zu stützen bestrebt sein und auch der geistigen und idealen Seite Pflege angedeihen lassen. Dabei verkenne er freilich nicht, daß nur dann das Gemeinwesen sich gedeihlich entwickeln könne, wenn sich alle gesunden Elemente der Stadt zu einmüthigem Handeln zusammenschlössen, und so finde er den Muth zur Uebernahme seines Amtes nur in dem Ver trauen, daß die Körperschaften, die ihn berufen, auch in der kommenden Zeit ihn stützen, und daß ihm anderseits auch die städtischen Beamten ihre Unterstützung angedeihen lassen würden. Unter Einsetzung aller seiner Kräfte werde er bemüht sein, die Pflichten seines Amtes zu erfüllen. Doch nicht könne er dieses Amt antreten, ohne den Segen dessen zu erbitten, dessen Für sorge über uns Allen walte. Er schließe mit dem Wunsche: „Glückauf Freiberg!" HerrStadtrath Rößler bewillkommnete sodann den Herrn Bürgermeister mit folgenden Worten: „Im Namen des Naths- kollegiums begrüße ich Sie in Ihrem neuen Amte mit einem freudigen Glückauf und heiße Sie als nunmehrigen Bürger meister der Stadt Freiberg herzlich willkommen. Ich habe nicht nöthig, damit ausdrücklich die Bitte zu verbinden, daß das Band echter und wahrer Kollegialität Sie und das Rathskollegium umschlingen möge, da der Ihnen vorausgegangene Ruf die sicherste Gewähr dafür bietet, daß dies der Fall sein werde. Dagegen fühle ich mich veranlaßt, Ihnen hierdurch oie Ver sicherung zu geben, daß sowohl ich, als meine Herren Kollegen es sich jederzeit angelegen sein lassen werden, Ihnen Ihr ebenso schweres als verantwortungsreiches Amt zu erleichtern, und namentlich gelobe ich als Ihr Stellvertreter, Ihnen, so lange Gott der Herr mir Kraft und Gesundheit schenken wird, mit meiner reichen Erfahrung, die ich während meiner nun bald vierzig jährigen Amtirung im Dienste der Stadt gesammelt habe, zur Seite zu stehen. Möge es Ihnen beschieden sein, als Ober haupt hiesiger Stadt eine recht lange Reihe von Jahren zum seitig bewiesen. Ich kann mich deshalb entbrechen, mich über die Ziele zu verbreiten, die Sie sich in Ihrem neuen Amte zu stecken, und über die Wege, die Sie einzuschlagen haben, und darf mich wohl darauf beschränken, die Stadt Freiberg zu der Wahl ihrer Vertreter zu beglückwünschen." Nachdem der Herr Bürgermeister den vorgeschriebenen Eid geleistet, fuhr der Vertreter der Kreishauptmannschast fort: „Hiermit habe ich Sie in Pflicht genommen und weise Sie in Ihr neues Amt ein, indem ich gleichzeitig die wärmsten Wünsche der Staats regierung für Ihr neues Amt beifüge. Möge es Ihnen ver gönnt sein, Ihr Amt noch recht viele, viele Jahre zum Segen und zum Heil der alten guten Bergstadt Freiberg und im steten Einvernehmen mit der Bürgerschaft wie mit den über und neben Ihnen stehenden Behörden zu verwalten!" Hierauf nahm Herr Bürgermeister vr. Böhme das Wort zu einer dankenden Erwiderung. Wenn er an dem heutigen Tage das ihm übertragene Amt übernehme, müsse er bekennen, daß es zunächst das Gefühl tiefer, aufrichtiger Freude und Dankbarkeit sei, das ihn beherrsche — der Freude, daß ihm ein weites Feld des Wirkens und Schaffens eröffnet worden sei, daß er die Ehre haben solle, an die Spitze eines Gemeinwesens zu treten, das auf eine ruhmreiche Vergangenheit zurück blicken könne, das nicht nur eine Perle in der Krone unseres Sachsen landes sei, sondern auch als Heimstätte der Bildung einen treff lichen Ruf im Lande aufzuweisen habe — und der Dankbar keit gegen Die, die ihn in dieses Amt berufen, und gegen die Negierung, die diese Wahl bestätigte. Bei der Mannigfaltig keit der Lebensinteressen und der neuen Verhältnisse, die ihm hier entgegen treten würden, sei er natürlich im jetzigen Augenblick nicht im Stande, etwas Anderes zu versprechen, als er es so eben in deni geleisteten Eide gethan. Stets werde er nach Recht und Gesetz handeln, vor Allein das Kleinod der Ge meinde-Autonomie hoch halten und unter Wahrung derselben treu zu den Beamten der Stadt stehen und den Interessen der Bekanntmachung. Nachdem sowohl seitens der geordneten Vertretungen von Freiberg, Langenrinne und Zug, als auch seitens der Königlichen Kircheninspektion und des Evangelisch-Lutherischen Lanoes- konsistoriums das von uns aufgestellte Besitzveränderungsabgaben-Regulativ genehmigt worden ist, bringen wir letzteres unter O hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Freiberg, am 1. November 1890. Der St. Jakobi Kirchenvorftand. vr. Süß, Pf. O Regulativ über Erhebung von BesitzveränderungSabgaben für die Kirch- kaffc der Kirchgemeinde St. Jakobi zu Freiberg. 1. Vom 1. Januar 1891 an wird bei Besitzveränderungen innerhalb des Bezirks der Kirch gemeinde St. Jakobi zu Freiberg, mit Einschluß ihrer ländlichen Theile, in genauer Ueberein stimmung mit dem bisher für die übrigen Kirchspiele der Stadt gütigen Herkommen, eine Abgabe von — M». 25 Pf. von je 300 Mark der Erwerbs-, bez. Werthsumme erhoben, wobei — ebenfalls in Ueberein stimmung mit erwähntem Herkommen — jeder überschießende Betrag dieser Summe vollge rechnet und das miterworbene landwirthschaftliche oder sonstige Inventar mit eingerechnet wird. 2. Ist eine Erwerbssumme nicht angegeben, so wird die Abgabe nach derjenigen Werthsumme erhoben, welche von der mit Einschätzung zur Armenkaffe rc. betrauten gemcindebehörolichen Deputation im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstande festgestellt worden ist. 3. Die Abgabe ist, ebenso wie beim hiesigen „Geistlichen Einkommen", fällig nach erfolgtem Eintrag des neuen Erwerbers, beziehentlich Geschäftsinhabers oder Mitinhabers, als Eigen- thümcr im Grund- und Hypothekenbuche. 4. Der Erwerbung eines Grundstückes rc. steht gleich die Erwerbung einer im Grund- und Hypothekenbuche aufgeführten Gerechtsame. 5. In Ucbereinstimmung mit dem zeither für die übrigen Kirchspiele Freibergs giltigen Herkommen wird die unter 1 erwähnte Besitzveränderungsabgabe auch für den Fall gesetzlicher Erbfolge und freiwilliger Versteigerung erhoben. Bei nothwendiger Versteigerung sowie bei Zwangsenteignung findet solche Erhebung nicht statt. 6. Ter Kirchkasse gegenüber gilt nur der Erwerber als zur Entrichtung der Abgabe verpflichtet. 7. Bekanntmachung, die Auslegung der Stadtverordneten-Wahllrsten betreffend. Die in diesem Jahre neuaufgestellten Stadtverordneten-Wahllisten liegen von Montag, den 3. November bis mit Montag, den 17. November dieses Jahres in unserer Rathsexpedition — Zimmer Nr. 5 — zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einsprüche gegen dieselben sind bei Verlust für die diesjährige Wahl bis spä testens, Dienstag, ben 11. November dieses Jahres ebendaselbst anzubringen. Freiberg, am 30. Oktober 1890. Der Stadtrath. Künstler». Neff. Die Lohnnachweisungen für die nächstjährige Einkommensteuer-Einschätzung sind gegentvärtig anzusertige«. Die Arbeitgeber werden daher hiermit ausgesordert, diese Nachweisungen den auf den zugestellten Aufforderungen ersichtlichen Gesetzesbestimmungen entsprechend ge- wiffenhast auszufüllen und dabei insbesondere ». die Lohnbezüge auf das Jahr berechnet, t». die Personen nach der Buchftavenfolge und v. die Wohnungen möglichst in der Reihenfolge der Brand- kataster-Nummern nach dem Stande vom 12. October d. I. anzugeben. Der Arbeitgeber hastet sür die Steuerbeträge, welche in Folge von ihm ver schuldeter, unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. Die ausgefülltcn Nachweisungen sind unterschriftlich vollzogen binnen 10 Tagen, von deren Zustellung an gerechnet, zur Vermeidung von Geldstrafe bis zu fünfzig Mart an die Stadlsteucrcinnahmc hier einzureichen. Freiberg, am 3. November 1890. Der Stadtrath. Abtheilung für Steuersachen. IVr. KÄruvr. Bgm.