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MönbuM Tageblatt ... - ... . - weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Liehteufteiu-Calluberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: , - ^Mnldenbura Bräunsdorf, Callenberg, -2t. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- . Lanaenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, lenba-Nrederham, r,ai g Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. „ i>-r Taae Uttd Filialen: in Mstadtwaldeaburg sei Herr, MLe Äu KaKnn Maf'KL b„ «-». Ldi.» —Amtsblatt für den Stadtrath zu Maldenburg. Donnerstag, den 15. April 1897 Aarometerstaud 761 MM. reducirt aus Witteruugsbertcht, ausgenommen am 14. April, nachm. 4 Uhr. den Meeresspiegel. Thermometerst««d -4- 15" 0. (Morgens 8 Uhr 4- 10° ) Lambrechts Polymeter 61"/». ThiMpMtkt 4- 8 Grad. Windrichtung: Süd. Daher Witterungsanssichteu für den 15. April: Meist halbheiter. Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Es sind mir anläßlich der Consirmatwn meines Sohnes so zahlreiche freundliche Segens wünsche aus Waldenburg und Umgegend zngegangen, daß es mir unmöglich ist, dafür einzeln zu danken. Ich spreche daher hiermit, insbesondere dem löblichen Stadtrath, dem Bürgerverein, dem Vorstande der Fortbildungsschule und allen übrigen freundlichen Gratulanten meinen und meines Sohnes tiefgefühltesten Dm>k aus. Dresden, den 14. AprU 1697. Lucie vev«» Erbprinzeffin von Kchonbnvg-Waldcnbnrg. Bekanntmachung, betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Es wird darauf hingewiesen, daß für das Sommerhalbjahr - April bis mit September — der Handel mit EK- «nd Materialwaaren (z. B. Butter, Grünwaarm, Delicateß- waaren, Colonialwaaren, Cigarren) und mit Heizungs- und Beleuchtungs- Material von 7 — 9 Uhr früh und von 1—4 Uhr Nachmittags, mit Fleisch- «ud Fletschwaaren von 7-9 Uhr früh, 11—12 Uhr Vormittags und 6-8 Uhr Abends, mit Brot aad Weitzer Bäckerwaare (ausschließlich Conditoreiwaare) von 5—9 Uhr früh, von 11 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags und von 6—8 Uhr Abends, mit Milch von 7—'/» 10 Uhr früh, von 11 Uhr Vormittags bis '/-2 Uhr Nachmittags und von 6 — 8 Uhr Abends gestattet ist, während er mit alle« sonstige« Gegeustände« wie im Winter von 11 Uhr Vor mittags bis '/rö Uhr Nachmittags und von '/r3 Uhr bis 4 Uhr Nach mittags stattfinden darf. — Dabei wird in Erinnerung gebracht, daß unter Anderem am Charfreitag und am 1- Oster, und Pfingstfeiertage der Handel mit Etz- U«d Materialwaare« allgemein (also mit Fleisch- und Fletschwaaren, Brot und weißer Bäckerwaare, Milch, Butter, Grünwaaren, Delicatessen, Colonialwaaren, Cigarren und dgl.) wie an andern Sonntagen erfolgen darf, während jeder sonstige Handel in diesen Tagen Voll ständig verboten ist. Waldenburg, den 13. April 1897. Der Stadtrath. Kretschmer, Bürgermeister. Selecta an der Bürgerschule zu Waldenburg. Mit Ostern dieses Jahres beginnen an der hiesigen Bürgerschule Separat- lnrse in französischer Sprache, deutscher Sprache, Litteratur und Rechnen für solche Kinder, welche unsre Bürgerschule besuchen. Drei Kurse sollen zunächst eingerichtet werden: Kursus I: 4 Stunden Französisch, 2 Stunden Deutsch und Litteratur wöchentlich, für Kinder des 7. und 8. Schuljahres (Schulklasse I unsrer nunmehr siebeaklasfige» mittlere« Bürgerschule) Kursus II: 4 Stunden Französisch, 2 Stunden Deutsch und Litteratur wöchentlich, für Kinder des 5. und 6. Schuljahres (Schulklasse ll und III) Kursus III: 3 Stunden Französisch, 3 Stunden Deutsch und Rechnen wöchentlich, für Kinder des 4. Schuljahres (Schulklasse IV). Für den SeparatUttterricht ist ein monatliches Schulgeld von 3 M. zu entrichten. Hierzu käme dann noch das Schulgeld für den Unterricht in der mitt leren Bürgerschüle, welches aber gegenüber dem bisher geltenden Satze eine Er- aiedrigung «m etwa 4Ü° ° erfährt. Ein Unterrichtskursus für Latti« tritt zu den vorerwähnten 3 Kursen hinzu, sofern sich für denselben genug Beteiligung findet. Damit der Unterricht mit Beginn des neuen Schuljahres einsetzen kann, werden die Eltern, welche ihre Kinder am Selekten-Unterricht teilnehmen lasten wollen, er sucht, der unterzeichneten Direktion schriftlich die Anmeldung der Kinder bis Sv««- abeud, de« 17. April a. e. zugehen zu lasten. Auswärtigen Schulkindern steht die Teilnahme an diesem Unterrichte zu, sofern sie mindestens vom Tage des Eintrittes in die Selecta an gleichzeitig die hiesige Bürgerschule besuchen. Der schriftlichen Anmeldung derselben ist ein Schulzeugnis bcizufügen. Waldenburg, am 14. April 1897. Die Direktion der Bürgerschule: Schlurrd. 'Waldenburg, 14. April 1897. Rund 414 Millionen — in Buchstaben vierhundert undvierzehn Millionen — Mark Beamtengehältcr in einem Jahre, das ist eine Summe, die den Steuerzahlern, welche diesen Betrag auszubringen haben, doch ein ge lindes Gruseln einjagt. Man wird sagen, so viel kann ja kein Staai in Europa allein für Beamte ausgeben, der Posten ist genug, um eine starke Armee zu "" Solche Meinungen wären berechtigt, aber ungeach et dessen ist eg doch grimmige Wahrheit, daß ein Staat Jahr für Jahr an Beamten- m Millionen unserer deutschen Währung für n/b m ^7« Beamten ausgiebt, und es muß " "stniäakikd dieser Betrag keineswegs die daß eine weitere Vermeh- sm ist Der enorm? «usgeschlos- die Höhe der Gehälter kemeswegs durch Unmasse von Staatsbeamten durch d.e kripve nähren, eine solche UnmnN^ "" der Staats ein Drittel bei richtiger Arbeit' Mindesten " "^'tsemthnlung ganz über flüssig sein würde. Der Staat, welcher sich diese horrende Geldverschwendung erlaubt, hat diejenige Regierungsform, welche von urtheilslosen Kritikern als die billigste gerühmt wird, die Republik, und sein Name ist Frankreich. Der deutsche Steuerzahler ist besonders geneigt, zu glauben, in Frankreich seien die Abgaben erheblich niedriger, als bei uns; die Anschauung ist eine total verkehrte, denn fest steht der Satz: Im deutschen Reiche wird das Geld ausgegeben, in Frankrich wird es fortgeworfen! Und auch das Fortgeworfene muß von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Seit dem 4. September 1870, an welchem die heutige französische Republik proclamirt wurde, hat Frankreich sein 36. Ministerium. Nun erhalten allerdings aus dem Amte geschiedene Minister in Frankreich keine Pension, cs sind ja auch meist Parlamentarier, selten Beamte, welche auf den Ministerstuhl berufen werden, aber jeder dieser Minister bringt seine Umgebung, vie er als Pri vatmann hatte, auch ins Ministerium mit. Beispiels weise ernennt ein zum Minister gewordener Rechtsanwalt die juristischen Hilfsarbeiter seines Advokaturbureaus ohne Weiteres zu Ministerialbeamten, die manchmal mit dem Minister wieder zurücktretcn, oft aber auch bleiben, und so hat sich in allen französischen Ministerien ein ganzes Corps von Beamten-Müßiggängern gesammelt, die alle bezahlt werden müssen. Was bei den obersten Behörden der Fall, erfolgt erst recht bei den mittleren und unteren, und die französischen Präfectur» und andere Bureaux wimmeln daher von Leuten, die nichts Anderes zu thun haben, als ihre Gehälter einzustreichen. Ist in dem ernsteren Norden von Frankreich die Sache noch einiger maßen leidlich, so wird es in Südfrankreich geradezu unheimlich. In den Süd- und Südwest-Departements herrschte ursprünglich eine sehr starke antirepublikanische Strömung, und in den 70er Jahren war ja auch nur der Eigensinn des Grafen Chambord, des letzten Bour bonen, Schuld, daß er nicht als Heinrich V. den fran zösischen Thron bestieg, und in diesen Bezirken nament lich haben die Republikaner erschreckend viele Beamten stellen zur Befestigung ihres Einflußes und zur Beloh nung für Anhänger geschaffen. Die Unsummen, welche dieses System kostet, fließen aber auch im La.de der