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»»1 Ksu! UrUI« m. üntresfend: Butter, nd 1 Mk. w u. 90 Pf. 60u.80Ps. 40 Pf. ick 10 Pf ndel6LPf fund70Pf W-60U. cenvorAn- rzüglichkeit »aU«, om. t8 nirtesten jr., vl»«i1e erH» n. s, erstes und erkannt von ten Haut« Flechte«, Pf. bei eingaste 1. !Nt, GM, n, lM, »»tzler, eint Gebrauch von ilM, » L Co« " «. «Sag«« ill. A. Henker, Paßstraße 59. NN» T-arblatt TagMM Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg nnd Brand. H10«. Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 PW., zweimonatlich 1 M. 50 Pf. und einmonatlich 7b Pf. 44. Jahrgang. Sonnabend, den 2. Mai. Inserate werden bi« Bormittag ll Uhr angenom men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile oder deren Raum lS Psg. 1SS1. Bekanntmachung, die Anträge auf Erstattung von Unterstützungen aus dem Landarmenfond detreffend. Inhalts einer anher ergangenen Geneialverordnung vom 17. laufenden Monats hat die Königliche Kreishauptmannschast Dresden wahrzunehmen gehabt, daß die von den Armen- behörden bei ihr als Unterlagen für die Ansprüche auf Erstattung von Unterstützungen aus dem Landarmenfond eingereichten Akten häufig der wünschenswerthen Uebersichtlichkeit entbehren und insbesondere nicht die Füglichkeit gewähren, bei Prüfung des einzelnen Anspruchs über die Persönlichkeit des Unterstützten ohne Schwierigkeit Kenntniß gewinnen zu lassen. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes hat die Königliche Kreishauprmannschaft angeordnet, daß in Zukunft jedem zur Begründung eines derartigen Erstattungsanspruchs einzureichenden Aktenstücke ein Personalbogen nach dem unter T bcigefügten Muster vorgeheftet wird, aus welchem Namen und Alter der unrerstützten Person und ihrer Familienangehörigen, sowie der Betrag der denselben etwa früher bereits gewährten Unterstützungen, ingleichen die Akten- stelle, an der die betreffenden Angaben enthalten sind, deutlich zu ersehen sein muß. Akten, welche ohne diesen Personalbogen oder mit einem unvollständigen Bogen eingehcn, würden kurzer Hand zurückgegcben werden muffen. Zur Vermeidung von Zwischenverfügungen beziehentlich im Einklänge mit den Vorschriften des Königlichen Ministeriums des Innern über die Rechnungsablegung u. s. w. ist bei der Einreichung von Gesuchen um Erstattung von Unterstützungen aus dem Landarmenfond außerdem noch Folgendes zu beachten: 1. Die Gewährung außerordentlicher Unterstützungen ist in jedem einzelnen Falle zu motiviren. 2. Die Art der Unterstützungen (ob in baar oder in Naturalien) und die Zeit, auf welche letztere gewährt wird, sind genau anzugeben. Die Zeitangabe hat zu lauten: von bis mit nicht: von bis » 3. Die verschiedenen Arten der Unterstützungen — für Erziehung, Verpflegung, Kleider re. — sind getrennt zu verzeichnen, die angeschaffte Bekleidung ist nach Stück und Stückpreis aufzusühren. 4. Bei Gewährungen zu Wiedereinlösung verpfändet gewesener Effekten sind letztere speziell aufzuführen. 5. Bei der Berechnung von Transportkosten sind Zielort und der eiugeschlagene Transport weg genau anzugeben. Der Transporteur hat thuulichst Rückfahrkarte für sich zu benutzen und die ausnahms weise Lösung von Fahrkarten zu erläutern. 6. Bei Begrübnißaufwand ist jedesmal anzugeben, ob Nachlaß der Unterstützten vorhanden war oder nicht, wieviel für die Nachlaßgegenstände gelöst worden ist und bez. weshalb der Erlös nicht als Rückeinnahme auf die gewährten Unterstützungen eingerechnet worden ist. 7. Da die ärztlichen Hilfeleistungen in der Regel durch Armenärzte zu gewähren find, so ist die Heranziehung anderer Aerzte in jedem einzelnen Falle zu erläutern. Ebenso ist in den einschlogenden Fällen anzugcben, ob sich an dem betreffenden Orte ein festremunerirter Armenarzt befindet oder nicht. 8. Der Bestimmung i« 8 5 Absatz 4 der Verordnung vom 15. Juni 1876 (Seite 270 des Gesetz- und Verordnungs-Blattes) ist dadurch zu entsprechen, daß der Erste Tag der betreffenden Verpflegungsperiode außer Berechnung gelaffen wird. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß, da der erste und letzte Tag als Ein Tag zu rechnen sind, für die zwischen dem ersten und letzten Tage liegende Zeit nur ganze Tage m Betracht kommen können. 9. Die Landarmeneigenschafl muß in den Belegen ausdrücklich erwähnt bez. hervor gehoben sein. 10. Ferner müssen die Belege genaue Auskunft geben über die Zahl der Verpfleg- bez. Unlerstützungstage l den Einzelsatz, nach dem unterstützt worden ist, die Zahl der verpflegten bez. der unterstützten Familienglieder unter genauer Bezeichnung der letzteren (ob Vater, Mutter, Tochter rc) und das Alter der Unterstützten. Die Ortsarmenverbände im hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirke werden hiervon zur Nachachtung allenthalben in Kenntniß gesetzt. Freiderg, am 28. April 1891. «Snigliche AmtShauptmannschaft. I. B. »«ML. Jge. D Personalbogen. Lau fende Nr. Familienname Bornamen Ort d Jahr er Gebo Tag rt Stand Blatt der Akte» 1. Kunze Johann Gottlob Spansberg 1848 24. Aprils Klempner 2 2. Kunze geb. Weigel Christiane Marie Dresden 1856 4. Mürz Ehefrau 8 3. Kunze Max Curt Höfgen 1887 13. Mai Sohn 40 4. Kunze Ida Adelheid Deuben 1888 28. Novbr. Tochter 45 lc. rc. ! Kunze wurde als Landarmer bereits anerkannt. von der ... . — . unter dem 35 Frühere Unterstützungen wurden erstattet. Lau- Blatt sende von welcher Stelle ? unter welchem Datum? der Nr. Akte« 1. Bon der Königl. Kreishauptmannschast Leipzig. DeSgl. Von der Königl. Kreishauptmannschast Dresden 13. August 1886. 10. Juli 1887. 14. April 1888. 38 42 47 rc. rc. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Strumpfwirker- Joha«« Eduard Wahl jn«. zu Oderdodritzfch eingegetragene HauSgrundftück unter Nr. 1728 des Brand« katasters und Folium 424 des Grundbuchs für Oberbobritzsch, bestehend aus der Parzelle unter Nr. 238ck, welches Grundstück auf 3880 M. — Pf. ortsgerichtlich gewürdert worden ist) soll im hiesigen König!. Amtsgerichte, Zimmer Nr. 35, zwangsweise versteigert werden und es ist Freitag, der 1S. Mat 18S1, Vormittags 1« «hr, als verfteigerungStermi«, sowie Mittwoch, der 27. Mai 18V1, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des BertheilungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangvrrhältuisseS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Freiberg, den 9 März 1891 Königliches Amtsgericht «bth. II». Vr Nicolai. Bekanntmachung. Von Montag, de« 4. Mai c., ab wird die WaifenhanSgafse (vom Petrtplatz bis Wallstraße) für allen Fährverkehr gesperrt. Freiberg, den 1 Mai 1891. Die StadtpolizeibehSrd«. Wbr. Tagesschau. Freiberg, den 1. Mai. Uebcr das Reiseprogramm des deutsche« Kaisers für die Nhcinsahrl wird Folgendes berichtet: Der Kaiser verläßt in seinen: Sonderzuge die Station Wildpark um 11 Uhr am Sonntag, den 3. Mai Er trifft am Montag um 9 Uhr aus dem Bergisch-Märkischen Bahnhof in Düsseldorf ein, uns hier findet großer militärischer Empfang statt. Dann führ: er zu seinem Absteigequartier, bei dem Regierungspräsidenten, wo der große Zivilempfang stattfindet. Im Laufe des Vormittags nimmt der Kaiser militärische Besichtigungen vor und nimmt um 4 Uhr an dem ihm von den rheinischen Provinzialständen angebotenen Festmahl und um 7 Uhr in der Tonhalle an dem Fest der Stadt und der Künstlerschaft Düsseldorfs Theil. Um 9^4 Uhr erfolgt die Abfahrt wiederum vom Bergisch-Märki schen Bahnhof und die Ankunft aus dem Hauptbahnhof in Köln um 10 Uhr. Hier ist nur ein kleiner Empfang. Dann um fährt der Kaiser den beleuchteten Dom und begiebt sich zum Regierung sgebäude, wo er sein Nachtquartier nimmt. Der Vormittag des Dienstags ist militärischen Besichtigungen ge widmet. Hieran schließt sich die Umfahrt in der Stadt und am Mittag um 1'/z Uhr das Festmahl im Gürzenich. Um Uhr erfolgt die Abfahrt von Köln mit Schnellboot nach Bonn, wo der Kaiser um 7 Uhr eintrifft, sein Absteigequartier in der Villa Löschigk nehmen und am Mittwoch und Donners tag verbleiben wird. Die Anordnungen für die Weiterreise sind noch nicht bekannt. Der Kaiser hat dem Infanterieregiment Nr. 38 den Namen des verewigten Feldmarschalls Grafen Moltke beigelegt. Da das 11. (Kolberger) Regiment, dessen Chef der Heimgegangene «ar, schon den Namen Gneisenau trägt, so konnte ihm nicht ein zweiter beigelegt werden. Daher wird dasjenige Regiment ihn tragen, welches in der Nähe von Creisau, in Schweidnitz, in Garnison steht und mit dem der Generalseldmarschall persön liche Beziehungen unterhielt. — Der Neffe Major v. Moltke, des Marschalls bisheriger Adjutant, wird als Flügeladjutant in den persönlichen Dienst Sr. Maj. des Kaisers treten. Der Reichstag beschäftigte sich am Donnerstag mit einer Reihe kleinerer Vorlagen und mit Petitionen. In erster und zweiter Berathung wurde zunächst die zwischen dem Reiche und Marokko am 1. Juni v. I. zu Fez abgeschlossene Handels konvention genehmigt, nachdem die Abgg. Prinz Arenberg und Brömel den Vertrag als im deutschen Handelsintereste sehr Vortheilhaft zur Annahme empfohlen hatten. Der Abg. Brömel wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß der deutsche Han delsvertrag mit Rumänien am 10. Juni d. I. abläust und fragte, ob die Regierung irgend welche Schritte gethan habe, um eine Schädigung der deutschen Handclsintereffen abzuwenden. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Freiherr v. Mar schall bestätigte, daß allerdings der Vertrag mit Rumänien am 10. Juni d. I. ablaufe. Sollte Rumänien dazu schreiten, seine Verträge mit andern Staaten zu verlängern, so würden wir als Meistbegünstigte gleichmäßigen Bortheil davon haben. Es sei aber nicht wahrscheinlich, daß die rumänische Regierung schon in der nächsten Zeit zum Abschluß neuer Handelsver träge schreiten würde. Man sei gegenwärtig im Begriff, dort einen neuen Zolltarif gesetzgeberisch einzusühren. Erst nach besten Einführung werde man eventuell neue Handelsverträge abschließen. Jedenfalls könne er versichern, daß bei der großen Bedeutung unserer kommerziellen Beziehungen zu Rumänien, die Reichsregierung die Frage im Auge behalten werde. In der zweiten Berathung des internationalen Uebereinkommens mit Belgien, Italien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Oesterreich-Ungarn, Rußland und der Schweiz über den Eisen- bahn-Frachtvcrkehr sprach Abg. Hammacher seine Befriedigung über das Zustandekommen dieses im Interesse deS Verkehr- mit dem Auslande sehr nützlichen Vertrages aus. Bedauerlich sei es nur, daß es bei den Verhandlungen nicht gelungen sei, auch ein Verbot der Refaktien im inneren Eisenbahnverkehr jedes einzelnen Staates in den Vertrag aufzunehmen. Der Vertrag wurde darauf genehmigt. In dritter Berathung stimmte ferner das Haus den Gesetzentwürfen, betreffend die Prüfung ver Läufe und Verschlüsse der Handfeuer waffen und den Schutz von Gebrauchsmustern zu, worauf es zur Erledigung einer Reihe von Petitionen überging. Ueber eine Reihe Petitionen, betreffend die Tabaksteuer,den Tabak zoll rc. geht das Haus zur Tagesordnung über. Eine Anzahl Peti tionen betreffend die Revision des Wuchergesetzes beantragt die Kommission, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu über- weisen. Abg. v. Liebermann (Antisemit): Auch die Peti tionen bezüglich des Wuchergesetzes sind ein Beweis für die Stimmung weiter Kreise über diese Gesetzgebung. In der Kommission hat uns der Regierungskomnussar gesagt, daß kommissarische Verhandlungen zwischen den Bundesregierungen über diese Frage schweben. Es wäre aber zu wünschen, daß die Verhandlungen recht bald zu einem Abschluß gelangen möchten. Das Material für die Beurtheilung der Frage ist überall vor handen. Es sind große Mißstände aus diesem Gebiete vor handen. Es ist höchste Zeit, diesen Mauerschwamm an unserem Reichsgebäude zu beseitigen, wenn der Reichspalast für die Zukunft wetterfest bleiben soll. Wir sind näher an der sozialen Revolution, als die Meisten denken. Herr Singer hat freilich gesagt, daß man die Revolution mit der Heugabel nicht wolle. Ich glaube auch, daß man derartiges im Zeitalter des Dynamit» nicht mit der Heugabel thun wird. Zur Bekämpfung de- Wuchers hat sich ein Schutzverein gebildet, dem wir die bestü Wirksamkeit wünschen. Den Ruhm kann man aber dem Anti-