Volltext Seite (XML)
? Erscheintjed«nWochentagNachmittag»6llhrsürden /11 I andern Tag. Preis vierteljährlich 8 Mark 8b Pjg., " zweimonatlich I M. 50 Ps. und einmonatitch 75 Ps. und Tazebiatt o Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. IS. Jahrgang. s Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angmom- Dvnuerstag, den 26. März. menmwbeitAtderPms^ 1o"1 » oder deren Raum 1o Pfg. Bekanntmachung. Diejenigen jungen Mädchen hiesiger Stadt, welche bei Verthcilung der Zinsen aus der "Rosalie und Franziska Löscher-Stiftung" in diesem Jahre berücksichtigt zu werden Wünschen, veranlassen wir hierdurch, ihre diesbezüglichen Gesuche bis spätestens ven «. April d. I. bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen. Nach den Bestimmungen der Stiftung sollen „an unterstützungsbedürftige, unbescholtene Personen weiblichen Ge schlechts, namentlich an solche jüngeren Alters, welche zur Erwerbung ihres Lebensunterhalts einen nützlichen, ihr Fortkommen in ehren hafter Weise sichernden Beruf erlernen und betreiben wollen, Bei hilfen gewährt werden". Freiberg, den 21. März 1891. Der Stadtrath. »r. »Slime, Bürgermeister. Fhrg. Die GeschLftsztrnmer des Bezirks - Kommandos Freiberg, sowie des Lauptmeldeamts befinden sich von heute ab WM" Sleax»»»« 8, I. ILtuxe (Eisernes Kreuz). k^relkerx, am 25. März 1881. Königliches Bezirks-Kommando. Bekanntmachung. Auf Lotzuitzer Forstrevier in den Abtheilungen 50, 54, 59 und 62 aufbereitete eichene und buchene Nutzstücke, weiche Stämme und Klötzer, Stangen und Brennhölzer sollen Montag, den 8. April d. I., von Vormittag 9 Uhr an, im Gaumnitz'schen Gast hofe zn Großschirma meistbietend versteigert werden. Spezielle Angaben enthalten die in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Köuigl. Forftrevierverwaltung Loßnitz und Köuigl. Forstrentamt Tharandt, am 25. März 1891. Aotz-Auktion aus dem Nassauer Staatsforstreviere. Im Gasthofe zu Bieueumühle sollen Freitag, de» S. April t«S1, folgende im Nassauer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: von Vormittags V,10 Uhr a«: 717 Stück buchene Klötzer von 8—89 vm stark, 2 g bis 4^ m lang,, von übergehalt. Buche« 117 „ tannene . „12—90, „ 2„ bis 4,» , , l u Tannen in d.Abth. 51, 635 . fichtene . . 8—60. , 3,4 u. 4„ , . s 54-58, 61, 65 u. dem 1 rm fichtene ungespaltene Nutzscheite, 1 klein.Holzschlg.i.Abth SS 2350 Stück fichtene Derbstangen, 8—9 am stark, 7 bis 9 m lang, in Abth. 21, Von Nachmittags 1 Uhr an: IS« -» 527 , 56 . einzeln Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden.' Die zu versteigernden Hölzer können vorher in den betreffenden Waldorten besehen werde« und ertherlt der unterzeichnete Revierverwalter zu Nassau nähere Auskunft. Kgl. Forstrentamt Frauenstein und Kgl. Forftrevierverwaltung Nassau, am 23. März 1891. 8«lmrlx SrnLm. fichtene und tannene dergleichen, / Hol'zschlag in Ab'th. 35, „ Neste in den Abtheilungen: 8 und 57, . Stöcke in den Abtheilungen: 39 und 50, und portieenwcise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Begin« der Vom Welfenfonds. Mit wonnigem Behagen wühlt die gesammte radikale Presse im Verein mit denjenigen Zeitungsorganen, die sich die Herab würdigung der staatlichen Autorität zum idealen Lebenszweck «koren, in dem .pikanten Staaisllatsch", der sich um eine pri vate Geldangelegenheit des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern, von Bötticher, gesponnen hat. Wir haben die pein liche Angelegenheit schon mehrmals berühren müssen, denn sie ist nach und nach zu einer Staatsaffaire aufgebauscht worden, von der die radikalen Blätter sogar behaupten, daß sie .das öffentliche Gewissen" stark beunruhigt. Natürlich versäumt man hierbei nicht, aus dieser „Beunruhigung der öffentlichen Mei nung" nach allen Richtungen hin für die radikale Agitation Kapital zu schlagen. Der Amboß, aus den man hierbei häm mert, ist— wie könnte es anders sein! — Fürst Bismarck, und den Hammer muß der viel berufene Welfenfond, auch noch unter dem Namen Reptiliensond bekannt, abgeben. Man nimmt dabei ohne Weiteres als feststehend an, daß Herr von Bötticher auf Veranlassung, zum Mindesten unter Verantwort lichkeit des Fürsten Bismarck zur Lösung privater Verbindlich keiten aus dem Welfenfond die Summe von 350000 Mark erhalten habe. Von der anderen Lesart, nach welcher die Zah lung als Darlehen aus der Privatschatulle Kaiser Wilhelm I. erfolgt sei, wird gar nickt Notiz genommen, obgleich dieselbe doch mindestens ebenso viel Anspruch auf Beachtung hat. Eine offene Darlegung der in Frage stehenden Vorgänge von amt licher Stelle aus könnte die ganze leidtge Angelegenheit jeden falls mit einem Schlage aus dem Wege schaffen. Gleichwohl kann man es den betheiligten Persönlichkeiten nicht verdenken, wenn sie sich nicht dazu verstehen wollen, sich durch radikale Preßtrcibereien Aufklärungen über Maßnahmen abprcssen zu lassen, betreffs deren sie Niemandem Rechenschaft schuldig sind! Selbst wenn die Summe wirklich den Zinserträgnissen des Welsenfonds entnommen wäre — eine Annahme, die wir für irrthümlich halten, — läge für die Regierung nicht die geringste Verpflichtung vor, sich deshalb vor der Volksvertretung zu recht fertigen, denn das preußische Abgeordnetenhaus hat selbst auf das Recht verzichtet, Aufklärung über die Verwendung des Fonds zu hallen. Es klingt deshalb wirklich komisch, wenn sich Herr Eugen Richter in der „Freisinnigen Zeitung" über die „krasse Gesetzesverletzung" ereifert und darüber jammert, daß die nach her Verfassung bestehende Ministerverantwortlichkeit nicht durch die Versetzung des Fürsten Bismarck in den Anklagezustand zur Geltung gebracht werden kann. Ja, wenn Herr Richter einmal ein großes Gala-Richtfest über alle Diejenigen halten dürfte, die jem ls seinen Unwillen erregt! So aber muß er sich damit genügen lassen, gelegentlich einmal ein kleines Haberfeldtreiben in Szene zu setzen. Daß die ganze Affaire nicht gerade dazu beigetragen hat, für den Welfenfond besonders Stimmung zu machen, ist selbst verständlich. Es giebt in der That wenig Einrichtungen im neuen deutschen Reiche, die so wenig populär wären, wie dieser Geheimfond. Die Entstehung dieses Fonds ist so ziemlich allgemein bekannt. Bei den Verhandlungen über die Vcr- mögensverhältnisse des früheren Königs Georg von Hannover war die politische Auffassung maßgebend gewesen, daß Preußen ihm nicht mehr Nachtheile zufüge, als die Sicherstellung der nationalen Gcsammtpolitik bedinge. Diese Sicherstellung wurde nur dann im vollen Umfange für möglich erachtet, wenn der entthronte König durch ein freiwillig unterzeichnetes Abkommen n den Tag legte, daß er die ihm gewordene Abfindung als einen angemessenen Gegenwerth für sein früheres Einkommen ansehe. Da die Ausantwortung der Domanialgüter an ihn mit wichtigen Staatsintereffen im Widerspruch stand, so konnte es sich nur um eine freigebige Geldentschädigung handeln, und diese wurde von der preußischen Regierung für König Georg auf 16 Millionen Thaler festgesetzt und vom p>eußischen Landtag genehmigt, vom Abgevrdnetenhause am 1. Februar 1868 nur mit großem Widerstreben, namentlich hervorragender nationalliberaler Mitglieder, so Miquels Laskers, Twestens, mit 254 gegen 113 Stimmen. In dem mit König Georg hauptsächlich durch Vermittelung des Abg. Ur. Windthorst ab geschlossenen Vertrage vom 29. Sept. 1867 war ausdrücklich festgesetzt, daß das Kapital nicht an den König ausbezahlt werden sollte, sondern nur die Zinsen. Als aber die silberüe Hochzeit des Königs am 18. Februar 1868 in Hitzing zu einer großen politischen Kundgebung ausgenutzt wurde, als der König dort vor 1200 aus Hannover eingetroffenen Männern und Frauen den bekannten Trinlspruch ausbrachte: „Auf die Wieder herstellung des Welfenreiches und WelfenthroneS", als die Welfenlegion ihr Unwesen in Paris trieb, da erforderte die Sicherheit des Staatsgebietes die Beschlagnahme des gesammten Vermögens des Königs Georg, soweit es im preußischen Besitz war. Die Beschlagnahmeverordnung erfolgte am 2. März 1868 und sie wurde nachträglich von beiden Häusern des Land tags genehmigt. In der Verordnung wurde ausdrücklich be stimmt: „Aus den in Beschlag genommenen Objekten und deren Einkünften sind mit Ausschließung der Rechnungslegung an den König Georg die Kosten der Beschlagnahme und der Verwaltung, sowie der Maßregeln zur Ueberwachung und Ab wehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Georg und seiner Agenten zu bestreiten. Verbleibende Ueberschüssc sind dem Vcrmögensbestande zuzusühren." Wir habe» gestern bereits unter „Tagesschau" an der Hand eines Artikels der „Köln. Ztg." dargelegt, daß der Wortlaut dieser Verordnung seit dem Tode des Königs Georg bereits nicht mehr ausreicht, daß es aber keinem Zweifel unterliegen kann, daß an eine Wiederaufhebung der Beschlagnahme des Vermögens erst gedacht werden darf, wenn die Nachkommen des Königs Georg förmlich die Einverleibung Hannovers in Preußen anerkennen und auf die Wiederherstellung des früheren Königreichs verzichten. Nu» verzeichnet zwar die „Post" das Gerücht, „daß Unterhandlungen zwischen der dies seitigen Regierung und dem englischen Ministerium als Vertreter des Herzogs von Cumberland, der ja Mitglied der englischen Königsfamilic ist, im Gange seien oder in Gang kommen sollen, welche die Regelung dieser Frage zu Gunsten des Herzogs als Mitgenießers des bisher mit Beschlag belegten Vermögens, dessen Stock jedoch in Preußen verbleiben würde, in Aussicht nehmen." — doch darf man nach der bisherigen Haltung des Herzogs von Cumberland berechtigte Zweifel hegen, daß die preußische Regierung zur Einleitung derartiger Ver handlungen Neigung verspürt. Nichtsdestoweniger wird sich die Regierung kaum der Ansicht verschließen können, daß die ge setzliche Bestimmung über die Verwendung der Zinsen des Fonds gegenwärtig nicht mehr zeitgemäß ist. Der national liberale Parlamentarier Herr von Bennigsen erklärte schon im Jahre 1882, die ursprünglichen Gründe für die Beschlagnahme seien „als fortdauernd nicht mehr anzucrkennen". Er fand es unbegreiflich, „wie es möglich gewesen sein kann, die ganzen Jahre hindurch sämmtliche Einnahmen des Fonds auszugeben, da doch eine Summe von mehr als einer Million Mark nach Bestreitung der Verwaltungskosten jährlich übrig bleibt". Der jetzige Regierungspräsident von Hannover sagte damals: „Ich glaube kaum, auch selbst bei der weitesten Auslegung der Begriffe von Ueberwachung und Abwehr feindseliger Unternehmungen deS Königs Georg oder überhaupt der früheren regierenden Familie, daß die Ausgaben, von denen man hört, daß sie aus den Er trägnissen diese- Fonds gemacht werden, unter solche Begriffe gebracht werden können." Seine Meinung theilen nicht wenige Mitglieder des preußischen Abgeordnetenhauses. An Vorschlägen zu einer Neuregelung hat es nicht gefehlt. Die meiste Beachtung scheinen uns unter denselben die nach- tehenden Ausführungen der „Nat. Ztg." zu verdienen: Fürst Bismarck nahm zum Welfenfond den „realpolitischen" Stand punkt ein, daß er die Verfügung, die er einmal darüber besaß — und die größtentheils zu Zwecken der auswärtigen Politik erfolgte — behalten wollte. Nach seinem Rücktritt war eher darauf zu rechnen, daß die Gegengründe, welche mit dem Ver schwinden gefährlicher „welfischer Umtriebe" schon lange immer tärker ins Gewicht gefallen, entscheidende Bedeutung gewinnen würden. Eine Einigung über die anderweitige Verwendung des Kapitals ist kaum zu hoffen; und auch durch den Tod Windthorst's, des entschiedensten Befürworters der einfachen Herausgabe desselben an die welfische Familie wird sich darin schwerlich viel geändert haben. Die Herausgabe kann nur erfolgen, wenn der Herzog von Cumberland öffentlich und rückhaltlos die deutschen und preußischen staatsrechtlichen Zu stände anerkennt — was er nicht thun wird. Ohne eine solche Anerkennung wird hoffentlich auch die Regierung zur Heraus gabe sich nicht verstehen, denn sie würde dadurch die für die welfische Agitation in Hannover und Braunschweig verfügbare« Geldmittel wesentlich verstärken. Anderseits ist im preußische« Abgeordnetenhause, auf der Rechten wie auf der Linken, die Auffassung stark vertreten, daß die Gewährung der „Abfindung" an den König Georg s. Z. ein Fehler war, der durch Ein ziehung des bisher nur sequestrirten Kapitals wieder gut gemacht werden müsse. Wenn unter solchen Umständen die Frage der Verwendung des Kapitals wohl noch wird offen bleiben müssen, so scheint uns doch eine Verständigung über die Abstellung des eigentlichen Uebelstandes davon nicht ab hängig. Mit dem Verzicht auf die unkontrolirte Verwendung der Rente würde die Negierung einen Schritt thun, welcher der allgemeinen Billigung gewiß wäre. Der Ausweg, die Zinsen dem Kapital zuwachsen zu lassen, wäre eine Prämie, welche man auf die Halsstarrigkeit des Herzogs von Cumberland setzt; aber schlimmstenfalls wäre auch diese Regelung noch dem jetzigen Stande der Dinge vorzuziehen, der immer von Neuem zur Diskreditirung der Staatsverwaltung durch unbegründeten Verdacht Anlaß giebt. Am angemessensten erscheint noch immer die früher empfohlene Einstellung der Rente in die Einnahmen des Etats. Es war ein Zweck der Vermögenseinziehung, daß, so lange diese dauert, die welfische Familie nicht in den Genuß der ihr gewährten Abfindung treten sollte. Dabei würde eL bleiben, wenn der preußische Staat die Zinsen deS von ihm gewährten Kapitals so lange anderweitig und zwar für die allgemeinen Staatsbedürfnisse verwendet. Tagesschau. Freiberg, den. 25. März. Die nach den Beschlüssen des deutschen Reichstages in dritter Berathung berichtigte Berechnung der nach dem Neichshaushalts- etat für 1891/92 zur Deckung der Gesammtausgabe des ordent-