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Amtsblatt für die auiglichm uud städtischen Behörden zn 8rcibcrg md Brand und Helbigsdorf; Sonnabend, den St. März, von gleicher Stunde an und in demselden Lokale für diejenigen auS den übrige» Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Brand. Die LoofUNg für sämmtliche hierzu berechtigte Militärpflichtige wird Montag, den 23. März, von früh 9 Uhr an im Gasthofe 43. Jahrgang. Donnerstag, den L März Bekanntmachung, Vie Musterung im Aushebungsbezirke Brand vetreflend. Die diesjährige Musterung im Aushebungsbezirke Brand, welcher die Amtsgenchts- bezirke Brand und Sayda einschließlich dieser Städte umfaßt, findet gn de» nachstehenden Tagen und Orten statt: Dienstag, den 17. März dieses Jahres, von früh 9 Uhr an im Gasthofe »zum goldenen Löwen" in Sayda für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften CSmmerswalde mit Deutschgeorgen- Iha», Elausnitz, Deutscheinfiedel mit Brüderwiese, Deutschneudors mit Deutschcatharinenderg, Dittersbach, Dittmannsdorf, Dörnthal, Dorfchemnitz, Friededach und Halldach mit Hutha; Mittwoch, den 1«. März, von früh 8 Uhr an in demselben Lokale für diejenigen aus Heidelberg, Heidersdorf mit Eisenzeche und Mortelgrund. Kleinneuschönderg, Neuhausen mit Heidelbach, Frauenbach und Purschenstein, Neuwernsdors mit Rauschenbach, Niederneuschönberg, Niederseissenvach mit Hirschberg, Oberneuschönberg und Oberseisfenvach mit Oberlochmühle; Donnerstag, den 19. März, von gleicher Stunde an und in ebendemselben Lokale für diejenigen aus Pfaffroda, Reukersvorf, der Stadt Sayda mit Eisenzeche und Mortelgrund, Schönfeld, Seiffen mit Steinhübel, Ullers- und Pilsdorf, Boigtsdorf, Wolfsgrund und Zethau; Freitag, den 29. März, von früh 9 Uhr an im Gasthofe »Ä7-.LVSSSZT ISA oder deren Raum io Ptg- 8 ———» »zum Kronprinzen" in Brand für diejenigen aus Berthelsdorf, der Stadt Brand, Erbisdorf mit «önchenfrei, «ränttz, Großhartmannsdorf, Grotzwaltersdorf mit NeuwatterSdorf HA 06, andern Tag. Preisvterteljähilt» 2 Mark 25 Psg., !I zweimonatlich 1 M. 50 Pi. und einm natltch 75 Pf. und Tageblatt Diesseits der Vogesen. ..Aus einen groben Klotz gehört ein grober Keil," diese volks- ihümliche Weisheit hatte Fürst Bismarck auch auf seine Politik übertragen, und nicht zum Mindesten verdankt die Politik des Fürsten ihre Popularität diesem alten Satze, während sie auf der anderen Seite allerdings auch dazu beigetragen hat, die Zahl der Gegner des ehemaligen Kanzlers im Jnlande wie im Auslande zu vermehren. Das System der kalten Wasser strahlen war des Kanzlers eigenste Erfindung, und es versagte nie seine Wirkung. Als es Anfangs des Jahres 1888 Fürst Bismarck für ein Erforderniß der deutschen Politik hielt, mög lichst entfernte Beziehungen zum benachbarten Frankreich ein- ireten zu lassen, war auch die Einführung des sogenannten Paßzwanges in den Reichslanden eine Folge dieser politischen Direktive. Allmählich schienen sich indcß die Beziehungen zwischen beiden Ländern wieder freundlicher zu gestalten, und auch die in der Entwickelung der Reichslande liegenden, für den Erlaß der Paßordnung mit entscheidenden Momente ivaren mit der Zeit andere geworden, so daß man in maßgebenden Kreisen bereits nicht abgeneigt schien, die Einrichtung allmählich wieder fallen zu lassen, da stellten die Pariser Vor gänge der letzten Tage die deutsche Reichsregierung wieder einmal vor die Nothwendigkeit, aus das System des Fürsten Bismarck von den kalten Wasserstrahlen zurück zu greisen. Man entschied sich für die denkbar mildeste Form, indem man der Verstimmung, die in den leitenden Kreisen der deutschen Reichspolitik zweifellos eingetreten ist, nur durch eine Maßregel im Innern des Reiches und nicht durch ein diplomatisches Vor gehen nach Außen Ausdruck gab, und so erging an dem Tage, an welchem die Kaiserin Friedrich den Pariser Staub von ihren Füßen geschüttelt, an den Statthalter der Reichslande, Fürsten Hohenlohe, eine Verfügung des Reichskanzlers von Caprivi, bis auf Weiteres von jeder Milderung in der praktischen Hand habung des bestehenden Paßzivanges abzusehen nnd auch be züglich der den französischen Grenzgemeinden eingeräumten Verkehrserleichterungen keinerlei Erweiterung eintretcn zu lassen. Fürst Hohenlohe ging noch weiter, als ihn diese Verfügung angewiesen: Er sah nicht nur von jeder neuen Erleichterung ab, sondern stellte die alte Paßzwangordnung vom Mai 1888 in ihrem vollen Umfange, d. h. unter Aufhebung aller inzwischen cingetretenen Milderungen, namentlich bezüglich des Durchgangs verkehrs, wieder her. Das war die Antwort der deutschen Regierung auf die In sulten, die die Kaiserin Friedrich in Paris erfahren. Eine andere, harmlosere Auslegung verbiet« sich von selbst, wenn man auf die Rede zurück greift, die der Statthalter, Fürst Hohenlohe, noch zwei Tage vor dem Erlaß dieser Verordnung bei einer offiziellen Gelegenheit gehalten. ,Wir, die wir im Lande leben," wandte er sich an die Vertreter des Landes, „kennen und würdigen die loyalen Gesinnungen der Bevölke rung, und an Vertrauen fehlt es uns nicht. Damit ist aber die Frage nicht erledigt. Es handelt sich — abgesehen von dem größeren oder geringeren Vertrauen in die Absichten un serer westlichen Nachbarn — auch um die Stimmungen und Beziehungen zwischen dem Reichslande und dem Reiche. Es gab eine Zeit, wo diese gestört waren. Auf diese Zeit sind die Maßregeln zurückzuführen, die auf dem Lande gelastet haben und Iheilweise noch jetzt lasten. Fürst Bismarck, der jene Maßregeln veranlaßt ^itte, wurde dabei nicht blos von poli zeilichen Motiven geleitet; er glaubte augenscheinlich auch der damals in Deutschland herrschenden Stimmung, dem damals herrschenden Mißtrauen Rechnung tragen zu sollen. Dies ist nun anders und besser geworden, das Vertrauen hat hier und dort zugenommcn. Und so können wir hoffen, nach und nach zu normalen Zuständen zurückzukehren." Klarer kann der Beweis nicht erbracht werden, daß die inneren Verhältnisse der Reichslande eine Verschärfung des Paß zwanges in keiner Weise erforderten. Im Gegentheil, die Ver schärfung ist eingetreten, obgleich im Interesse der Reichs lande noch weitere Erleichterungen beziehentlich die gänzliche Aufhebung der unpopulären Maßregel geboten erschien. Die Franzosen, an deren Adresse die neue Verfügung der deutschen Regierung gerichtet war, haben die ihnen ertheilte Lektion auch richtig verstanden. Die Vernünftigeren unter ihnen scheinen froh zu sein, daß die Sache noch so glimpflich abgelaufen ist. Zweifel los sind sie durch die vollständige Wiederherstellung der Paß maßregeln in der Ueberzeugung bestärkt worden, daß große Vorsicht geboten sei, und daß der Regierung die dringende Pflicht obliege, Alles zu vermeiden, was irgendwie zur Ver schärfung der Situation Anlaß geben könnte. Daß die „Reichsländer" von d« Neuerung nicht besonders erbaut sind, wo sie sich schon sq^MMan der erwünschten Paß- sreiheit träumten, ist rein menschlich: Erfreulich ist cs, fest stellen zu können, daß sich ihr Unwille in Hrster Linie nicht gegen die deutsche Regierung richtet, sondertt mn die richtige zählig bleiben. . Meldungen zum freiwilligen Eintritt im Aushebungstermme sind unzulässig. Mannschaften der Kavallerie, welche sich vor dem Loosungstermlne freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und dieser Verpflichtung nackkoimnen, dienen in der Landwehr ersten Aufgebotes statt 5 nur 3 Jahre und sind im Frieden der Regel nach nicht zu Reserve-Uebungen einzuberufen. Dergleichen Mannschaften haben ihre verpflichtenden Erklärungen bei der Musterung zu Protokoll zu geben und dazu die Genehmigung ihrer Väter bezw. Vormünder durch Mimtt derselben zu ihrer Erklärung und Mitvollziehung des Protokolles, sowie eine obrigkeitliche Be scheinigung über ihre untadelhaftc Führung beizubringen. An die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen beauftragten Ortsbehörpen des Aushebungsbezirks ergeht hiermit gemäß §62, 4, verbunden mit § 61,3 der W.-O. Veranlassung, nicht nur die in ihrem Orte befindlichen Milttärpfiichtigen rechtzeitig zu beordert» und für deren pünktliches Erscheinen in den Musterungsterminen besorgt zu sein, sondern auch selbst in den Letzteren sich einzufinden und die Rekrutirungsftammrolle«, welche von ihnen demnächst abgeholt werden können, mitzubringen. Freiberg, am 28. Februar 1891. Der Civilvorfitzenve der Königlichen Ersatz-Kommisfion des Aushebungsbezirks Brand. Or. Amtshauptmann. Hbld. Blödsinnige, Krüppel u. s. N»., deren Gestellung unmöglich, können auf eines solchen Zeugnisses von der persönlichen Gesttüungbesreltw-^ Anträge Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen find berW und Stellung von Zeugen und S^verständigen Ve« Beth 6" A gelaffen ift, find mittelst der v-rgefchriebenen von hier aus «ne» g verabreichten Formulare, mit dem Gutachten des Gemeinderaty ve-w, Stadtrathes versehen, sobald wie irgend thunlich, Musterungstermine, bei dem unterzeichnete« Civilvorfi^nV^ Reklamationen, welche der Ersatz-Kommisfion »ur Prüfung nicht v gelegen, haben keinen Anspruch auf Beachtung Setten der Ober Behörde, sofern die Beranlaffung zur Reklamation nicht etwa erst ch Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden sei« f-ttte, «nd rönnen ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Zur Bestätigung der in Reklamationsanträge« behaupteten Erwerbs bez. ArbeitS- und Auffichtsunfähigkeit hat sich diejenige PA-L, Gunsten reklamirt worden ist, der Ersatz-Kommission im Musterung- termine persönlich vorzuftellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauplct, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierüber amtlich abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bcizubrlngeh- Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Dlensteintrttt melden und auf seine Loos-Nummer verzichten, ohne daß ihm hieraus ein besonderes^Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Diese Mamrschaften können nicht mit Bestimmtheit daraus rechnen, bei dem Aushebungsgeschäfte demjenigen Truppen theile überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind. > Der einzige Vortheil, auf den sie mit Gewißheit rechnen können, ist der, Daß sie am all gemeinen Einftellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugethcilt werden oder uver- Stelle, an die Pariser Hetzer, Derouläde und Genossen. Sie erkennen an, so viel sich wenigstens aus den bisher vorliegenden Preßstimmen schließen läßt, daß die Reichsregierung nur dem Gebote der Nvthwehr folgte, als sie den aufgeregten Herren in Paris auf's Neue zu Gemüthe führte, daß Elsaß-Lothrinaen auf ewig ungetheili und unzerreißbar wieder mit dem deutschen Reiche verbunden ist, und sehen ein, daß die deutsche Regierung ernstlich gewillt ist, allen Liebäugeleien der Franzosen auf unser Grenzlano mit entschiedendstem Ernste entgegcnzutreten. Äe Bewohner der Reichslande haben aus den jüngst ge troffenen Maßregeln außerdem erkennen können, wie sehr die Reichsregierung bemüht gewesen ist, alle . hie Erleichterungen für das Land eintreten zu lassen, welche mög lich waren, ohne das Interesse ves Reiches zu gefährden. Heute wird es deshalb den Elsaß-Lothringern klar sein, daß eine neue Sachlage in Frankreich eingetreten ist, die eine unzwei deutige Abwehr verlangt. Bereits hat sich bei ihnen die Er- kenntniß festgesetzt, daß sie alles Ueble, das ihnen widerführt, ihren „guten Freunden" in Paris zu danken haben. De» Brief eines Elsässers an die Pariser „Estafette", den wir gestern zum Abdruck gebracht, ließ über diese Gesinnung keinen Zweifel aufkommen. Er gipfelte in dem Satz: „Wir wollen nicht die Freundschaft Derer, welche die Ursache unserer Aus nahmegesetze sind, welche die Prüfungen verschulden, denen wir uns unterziehen müssen, die unser Familienglück untergraben unv Oel ins Feuer gießen!" So denkt und schreibt , ein Elsässer im Namen seiner Landsleute, ein Theil unserer radi kalen Presse aber, der allerdings von jeher jedes Verstäydniß für eine nationale, der Würde des Reiches entsprechende Po litik gefehlt hat, ergeht sich in Lamentationen, daß man daS arme Reichsland für die Herren Döroulvde, Laurent, Cassaanac rc. verantwortlich mache und die „Fehler der deutschen Politik" entgelten lasse, daß sie die „Reisekosten" für die Kaiserin Friedrich aufbnngen müßten! Bei den reichsländischen „Muß- deu> chcn^ sindet man also ein besseres Verständnis! für die deutsche Politik, als bei unseren deutschen Radikalen. ES sind dies Jn° W' °kl ck!"?' ^ercheidiger diesc^'ä^ In Wirklichkeit werden überdies die Elsaß-Lvthringer durch »zum Kronprinzen" in Brauv für den gelammten Aushrbungsbezirk Brand vorgenommen werden. Alle Militärpflichtige, über welche durch die Ersatzbehörden noch nicht endgültig entschieden ist, oder die von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, haben in den bestimmten Musterungsterminen und in dem bezeichneten Musterungslokale zur angegebenen Stunde und nach der vorstehenden Eintheilung bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, sowie der Entziehung der Vortheile der Loosung und der Anhaltung zur sofortigen Gestellung durch Anwendung von Zwangsmaßregeln pünktlich zu erscheinen und nach ihrer vorherigen Rongirung der Musterung zu gewärtigen. Jedem der loosungsberechtigten Mannschaften ist nach § 66,6 der Wehrordnung das persönliche Erscheinen im Loosungstermine überlassen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeuanitz einzureichen, welches, dafern der ausstellende Arzt nicht amtlich ange- stcllt ist, die Polizeibehörde zu beglaubigen hat.