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ü Inserate werden bis vormittag l1 Uhr angenom- I 8 men und beträgt der Prell sür die gespaltene Zelle ! IO»/1 oder deren Raum IS Ptg A/» 4 Erscheint jeden Wochentag Nachmittag»K Uhr für den -HO andern Tag. Preis vieiteljähritch 2 Mark 2b Psg., * zweimonaMch IMS« Pf. und einmonalli» 75 Pf. , «nd Tageblatt Amtsblatt für die kömglichm und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. 43. Jahrgang. Sonntag, den 1. März. Tretderg, den 26. Februar 1891. Freiberg, den 28. Februar 1891. Freiberg, den 24. Februar 1891. im Brand, am 23. Februar 1891. Der Stavtr«th. Br. BL Iran», Bürgermeister, R. Der Stavtrath. »m. BLIim»«, Bürgermeister. «önigl. Amtsgericht, Nbth lle Hpt. Vorf, Lichtenderg «nd Lötznitz; Mittwoch, den 1t. März, diejenigen aus . Lobnitz, Raundorf, Riederdodritzfch, RiederfchSna, vderdodrttzfch, Oberschaar mit Haida, Oberschöna, Reichenbach, «othenfnrth und Sand mit »rüneburg; Donnerstag, den 12. März: diejenigen aus Seifersvorf, Sohra, Dnttenvorf, Wegefarth, Weißenborn mit Süße»- dach, Zug, sowie di« im Jahre 1871 gedorenen Mannschaften auS der Stadt Treiderg mit den Ramens-AnfangSbuchftabe» dtS mit O; Trettag, de« 13. März: »er Rest des Geburtsjahrgauges 1871 aus diesiger Stadt, s»»te die im Jahre 1870 gedorenen Ma»«fch«fte» aus der Stadt Freiberg mit den Ramens Ansangsbuchftaden dtS mit «; endlich Sonnadend, de» 14. März: der Rest d«S GebvrtStahrganges 1870, fowie der Geburtsjahr-««- 18K9 ve-w. etwaige ältere Jahrgänge, auS hiesiger Stadt. Tie A-OsNNA für sämmtliche hierzu berechtigte Militärpflichtige wird Bekanntmachung. Ein gewandter Copist mit guter Handschrift, der der Stenographie mächtig ist, wird gegen eine Jahresremuneration von anfänglich 450 Mk. von der unterzeichneten Behörde anzustellen gesucht. Mit den selbstgeschriebenen Gesuchen, welche bis 7. März c. einzurnche« sind, ist der Nachweis über die bisherige Thätigkeit beizubringen. Konkursverfahren. In den, Konkursverfahren über das Vermögen des Gold- und SilberarbciterS MaK Wilhelm Röber in Fretderg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zn beruck- sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf de« 10. März 1881, »ormitt«-S 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierseibst, Zimmer Nr. 35, bestimmt. Treiderg, den 12. Februar 1891. Fl«»!«», »«»«UI««!»-- «»u,. ll» Bckauntmachmrg. ErbtheilungShalber sollen von dem unterzeichneten Amtsgericht Treitag, dm» 6. März d. I.. -,z10 Uhr Bormittags, die zum Nachlasse de» Fuhrwerksbesitzers Ernst LouiS Seidel in Grotzhartma«nSVo»f gehörigen Grundstücke alS: 1. die Garteunahrung, Fol. 24 des Grundbuches, Nr. 27 des Brandkatasters und Nr. 25s. und 25K des Flurbuchs für diesen Ort, ortsgerichtlich auf 8000 Mark gewürdert, und 2. das Scheunengebäude, Folium 355 des Grundbuches, Nr. 30L des Brandkatast«» für Großhartmannsdorf ortsgerichtlich auf 3600 Mark gewürdert, —. Rachlabhause unter den an der Gerichtstafel und im Gasthofe zu Großhart mannsdorf aushängenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Das erstere Grundstück würde sich zur Einrichtung als Fabrik eignen. Ferner sollen Son«abenv, de« 7. März d. I., »o« 9 Uhr Vormittag* a«, die zum Seidel'schen Nachlasse gehörigen beweglichen Gegenstände, worunter sich insbesondere ein Pferd, eine Ziege, Acker- und Wirthschaftsgeräthe, Wagen, Schlitten, Pferdegeschirre, Möbel, Kleider und Wäsche befinden, gleichfalls im Rachlaßh«use durch die Ortsgerichte zu Großhart mannsdorf meistbietend zur Versteigerung gelangen. Zwangsversteigerung. Das im Gruudbuche aus den Namen Amali« August« ledige Zschocke eingetragene Hausgrundstück Folium 45 des Grundbuchs, Nr. 45 des Brandkatasters und Nr. 180 des Flurbuchs sür Brand, — Hektar 4,0 Ar groß und mit 147,70 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 8000 Nik. — Psg.« soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist ver 12. März 1891, Vormittags 40 «tzr, als »ersteigerungstermin, BekarmttrmHrmg. ES ist seither vielfach wahrzunehmen gewesen, daß im Frühjahr nach Eintritt milderer Witterung baupolizeilich genehmigte Bauaussührnngen, die ennveder iusolge deS Winter» unterbrochen oder überhaupt noch nicht in Angriff genommen worden waren, ohne irgend welche Anzeige fortgesetzt oder begonnen worden find. Da hierdurch nicht nur die m tz 2 des Gesetzes, die Beanssuhtigung der Baue betreffend, vom 6. Juli 1863 im Allgemeinen vorgeschriebene Control« des Baupolizeibramte» erschwert wird, sondern auch vor Allem die wegen der Sicherheit der im Bau begriffenen Gebäude, sovzir zur Wahrung der Interessen der nachbarlichen Grundstücke erforderlichen AnordwUMudiaihM* nicht oder nicht rechtzeitig ertheilt werden können, so verordnen wir auf Grund von Z 13 Ausführungsverordnung zuni Gesetz vom 6. Juli 1863 hiermit, daß 1»Z»A«»fi«IleM Herr«« beziehentlich Vauausführrnven, »«vor si« imJohrznvor g«««h»t-1 «»er noch nicht begonnen« oder währe«v VeS Winters «»terbroche«e i« Angriff «Ohme« bezietzenttich fortfetze«, hiervo» -«vor münvltche oder fchrtftttche »«zeig« ««her «Matte«. gegen diese Anordnung tverden mit Geldstrafe bis Hl« Dreißig Mark eventuell ««IfMechender Haft geahndet werden. Hierbei bringen wir gleichzeitig die Bestimmung in 8 H der Bäuml«»ng für hiesige Stadt, nach welcher ertheitte Baugenehmigungen nach Ablauf eines Jahres ihre Gültigkeit verliere«, mit dem Bemerken wieder in Erinnerung, daß nach Ablauf dieser UM- die erforderliche Baugenehmigung von Menem »achzusuchen ist, und daß die Nichtbeachtung dieser Vorschrift Strafe nach ß 367 Ziffer 14 de- Reichsstrafgesetz- buchs nach sich ziehen wirb. Bekanntmachung, die «nsternng im AnShedungSbezirke Treiderg betreffend. Die diesjährige Musterung im Aushebungsbezirke Freiberg, welcher den Amtsgerichts- bezkrk Freiberg einschließlich dieser Stadt umfaßt, findet an den nachstehend angegebenen Tagen in der Restauration ,,Tivoli" zu Freiberg jch«S«al von früh 8 Uhr a» in folgender Ordnung und Reihenfolge statt: ES haben sich zu gestellen: Montag, den 9. März: die Militärpflichtigen aus den Ortschaften VrLunSdorf, Colmuitz, Conradsdorf, Falkenberg, Freibergsdorf, Friedeburg, Großschirma, GroßvoigtSverg und HalSvach; Dienstag, den 10. März: diejenigen aus , Halsbrücke mit HalS und R«ubau, Herrndorf mit Erlicht, Hetzdorf mit Hutha, HilberSdorf mit Mnldenhütten, Kleinschirma, Kleinvoi-tSver-, «leinwaltersvorf, Krummenhennersdorf, Langenrtnn«, Langhenners- Montag, de« 16. März, von früh 8 Uhr an N1 dem MufterungSlokale Vvrgenommen werden. Alle Militär pflichtige, über welche durch die Ersatzbehörden noch nicht endgültig entschieden ist, oder die von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, haben in! den bestimmten Mustcrungsterminen und in dem bezeichneten Musterungslokale zur angegebenen Stunde und nach der vorstehenden Eintheilung bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu M Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, sowie der Entziehung der Vortheile der Loosung und der Anhaltung zur sofortigen Gestellung durch Anwendung von Zwangsmaßregeln pünktlich zu erscheinen und nach ihrer vorherigen Rangirung der Musterung zu gewärtigen. Jedem der loosungsberechtigten Mannschaften ist nach K 66,6 der Wehrordnung das persönliche Erscheinen im Loosungstermine überlasten. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zcugniß einzureichen, welches, dafern der ausstellende Arzt nicht amtlich ange- stellt ist, die Polizeibehörde zu beglaubigen hat Blödsinnige, Krüppel «. f. m., deren Gestellung unmöglich, können auf Grund eines solchen Zeugnisses von der persönlichen Gestellung befreit werden (8 62,4 der W-O). J«»er Militärpflichtige, fotvie seine Angehörige» sind berechtigt, Anträge aus die nach 8 32 «nv 33 ver Wehrordnung zulässigen Zurückstellungen in verückfichttgung bürgerlicher Verhältnisse, oder auf Befreiung von Ver Aushebung z« stellen. Diese Anträge, Vere« Unterstützung Vurch Vorlegung von Urkunven »md Stellung von Zeuge» «nv SachverstänVigen Ven Betheiligten nach- g«ass«n ist, fi«v mittelst Ver vorgeschriebenen von hier auS unentgeltlich verabreichten Formulare, mit vem Gutachten V«S Gemeinverathes bezw. StavtratheS versehen, sobalv wie irgenv thunlich, spätestens aber im MumrungStermine, dei vem unterzeichneten Civilvorsitzenven einznreichen. Reklamationen, welche Ver Ersatz-Kommission zur Prüfung nicht vor- *"egem halien keinen Anfpr«ch auf Beachtung Seiten ver Ober-Ersatz- Vehsrde, sofern Vie Veranlassung zur Reklamation nicht etwa erst nach Beendigung des Mufterungsgeschäfts entstanden sei« sollte, «nd könne« ahm Weiteres zurückgewiesen werden. Zar Bestätigung ver i« SteklamationSanträgen behaupteten ErwerbS- bez. ArbeitS- unv Aufsichtsunfähigkeit hat sich vtejenige Person, zu veren Gunsten reklamirt worven ist, ver Ersatz-Kommission im MusterungS- termine Persönlich vorzustelle«. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierüber amtlich abhören zn lasten, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden und auf seine Loos-Nummer verzichten, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht, auf die Auswahl der Waffengattung oder des TruppentheilS erwächst. Diese Mannschaften können nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, bei dem Aushebungsgeschäfte demjenigen Truppen- lheile überwiesen zn werden, zu welchem sie vorgemustert sind. Der einzige Vortheil, auf den sie mit Gewißheit rechnen können, ist der, baß sie am all- , gemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder über- . zählig bleiben. Meldungen zum freiwilligen Eintritt im Aushebungstermine sind unzulässig. Mannschaft«» v«r Kavallerie, welche sich vor dem Loosungstermine freiwillig zu einer Vierjährige« aknven Dienstzeit verpflichten und dieser Verpflichtung nachkommen, dienen in der Landwehr ersten Aufgebotes statt 5 nur 3 Jahre und sind im Frieden der Regel nach nicht zu Reserve-Ucbungen einzuberufen. Dergleichen Mannschaften haben ihre verpflichtenden Erklärungen bei der Musterung zu Protokoll zu geben und dazu die Genehmigung ihrer Väter bezm. Vormünder durch Beitritt : derselben zu ihrer Erklärung und Mitvollziehung des Protokollcs, sowie eine obrigkeitliche Be- i scheinigung über ihre untadelhafte Führung beizubringen. < An die mit Führung der Relrutirungsstammrollen beauftragten OrtsbehörVe» des Aushebungsbezirks ergeht hiermit gemäß 8 62- 4, verbunden mit Z 61, 3 W. O. Veranlassung, Königlich«« AmtSg«richt. »r Förster. nicht nur die in ihrem Orte befindlichen Militärpflichtige« rechtzeitig zu V«orV«r» uud für deren pünktliches Erscheinen in den MusterungSterminen besorgt zu sein, sondern auch selbst in den Letzteren sich einzufinden und die RekrnttrungSstammrolle«, welche von ihnen demnächst abgcholt werden können, mitzudringen. Freiberg, am 28. Februar 1891. Der Etvilvorsitzenve ver Königlichen Ersatz-Kommission veS vafigen AnShebnn-SbGtrkS. vr. Mruvemünmiu. Amtshauptmann. Hbld. Auf Folium 7 deS Registers des unterzeichneten König!. Amtsgerichts sür die eingetragenen Genossenschaften, ven Eonsumveretn „Fortschritt" für Freiberg «nv Nmgegenv, eingetragene Genoffenschast mit beschränkter Haftpflicht bett., ist heute verlaut bart worden, daß der Zigarrcnarbeiter Herr Christi«» Wilhelm Sch«ller in Freiberg nicht mehr Kassirer und stellvertretender Vorstand und daß der Schuhmacher Herr OSwalV HilVebranV daselbst Kostirer und stellvertretender Vorstand der Genostenschast ist.