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!U Aeib erl;erAnzeiger «nd Tageblatt - Amtsblatt stil die llmglichm und städtischcu Behörden zn Freiberg M Brau». 37. jLLWTLUKS F-vmar. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Christian Heinrich August Julius Puls in Freiberg wird nach erfolgter Abhaltung de» Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Freiberg, den 10. Februar 1891. Königliches Amtsgericht, «bth. Ild ISelnütLv. Veröffentlicht: Nicolai, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung Bei den fiskalische« Kalkwerken Leugesslb im Gebirge, Neuuh<h«h»i« bei Lengefeld im Gebirge v Heidelbach bei Wolkenstein frisch gebrannter Ban- ««d Düngekalk vorrüthig. Die Werke Leugefeld und Re««rehirhatn liefern els- Heidelbach Graulalk — trocken zu löschender hydraulischer Kall. «leister Bestellungen wolle man an di- Herren Jakwre »SHU"» m Lengefeld, bezw. V^st-r in Neunzehnhain und Kaltofen in Heidelbach richten. . - Salkwerke ich Bei Entnahme von 500 bis 1500 Hektoliter Kalk bei und demfel lausenden Kalenderjahre wird, wie zeither, am Jahresschlüsse ein Rada cm pro Hektoliter gewährt. Voraussetzung hierbei ist Baarzahlung oder Eichers 9- Königliches Fsrstrentamt Marienberg, am 8. Februar 1891. ck. 6. 876.) - v. Berlepsch bittet, den Kommissionsbeschluß aufrecht zu er halten. Die Differenzen, welche sich bei den Kommissionsbe- rathungen ergeben Haden, seien blos über das Maß der Aus nahmen entstanden. Mit Rücksicht auf dieselben sei es unbillig, den Betriebsleitern ein Hinderniß insofern zu bereiten, als man ihnen unmöglich mache, die Arbeiter durch einen Vertrag zur Sonntagsarbeit zu verpflichten. Abg. Böttcher (natl.) wendet sich gegen den Abg. Bebel, der blos deshalb seine prin zipielle Unzufriedenheit auSdrücke und wohl gegen das ganze Gesetz stimmen werde, weil er wisse, daß die anderen Parteien unmöglich dasselbe thun könnten. Abg. vr Guttfleisck (fr.): Nach dem Anträge Ortorer würde man das Gesetz nocl mit einer neuen Bestimmuirg beschweren, indem eine dritte Kategorie von Sonntagsarbeiten geschaffen würde. Man würde Arbeiten haben, die Sonntags verboten sind, solche, die erlaubt sind und zu welchen der Arbeiter nicht verpflichtet ist, und endlich solche, die erlaubt sind und zu welchen der Arbeiter verpflichtet ist. Redner bittet, den Antrag abzulehnen. Abg. Bebel bittet den Abgeordneten Böttcher, sich nicht die Köpfe der Sozialdemokraten wegen ihrer Abstimmung zu zerbrechen. Dieselben hätten nichts Anderes verlangt, als Mitglieder anderer Parteien auch, hlos seien von den Sozialdemokraten keine Konzessiönchen gemacht worden. Ein Kompromiß könnte die Partei nur schädigen. Durch Verzicht auf jedes Kompromiß blieben die alten Forderungen in ihrer ganzen Schärfe bestehen unv müßten dereinst erfüllt werden. In einzelnen Theilen enthalte die Vorlage Verbesserungen, im Großen und Ganzen überwögen die Verschlechterungen. Frhr. von Stumm wenvet sich gegen den Antrag Orterer. Abg- Böttcher weist darauf hin, daß hie Annähme desfÄntrages Orterer durchgreifende Aende- rungen des ganzen Gesetzes erfordern werde. Den Ausspruch des Abg. Bebel, die Sozialdemokratie weise alle Kompromisse prinzipiell von der Hand, will der Redner festnageln. Denn nur durch Verständigung mit anderen Parteien könne nntör den thatsächlichen Verhältnissen die Sozialdemokratie etwas für >ie Arbeiter erreichen. Lediglich der politischen Partei abs olther kvmme eine solche Taktik zu Gute, indem die Unzu ¬ betriebes einen Aufschub oder eine Unterbrechung nicht ge statten, fallen unter die bestehende Bestimmung nicht." (Der zweite Satz ist mit der bezüglichen Bestimmung der geltenden Gewerbeordnung gleichlautend.) Abg. Frhr. v. Stumm (Reichsp.): Die Kommissionssassung ist doch durch ein Kom promiß zustande gekommen, an welchem auch die Mehrzahl der Freunde des Antragstellers betheiligt war. Bis jetzt hatten wir überhaupt in der Reichsgesetzgebung noch kein Verbot der Sonnlagsarbeit, und wenn ein Arbeiter Sonntags nicht arbeiten wollte, so boten sich hundert andere für ihn an. Jetzt wird dazu gar keine Gelegenheit fein' die Betriebe, in denen Sonn tags nicht gearbeitet werden darf, werden generell bezeichnet und das Verbot gilt für Alle oder für Keinen. Alle waren wir in der Kommission einverstanden, daß die produktive Arbeit am Sonntag ruhen müsse, und auch über die Ausnahmen war man im Prinzip nicht verschiedener Meinung. Subjektiv jedem Arbeiter und Arbeitgeber zu überlassen, ob er arbeiten ode arbeiten lassen will, wäre ganz falsch, das könnte die Sicherhei des Betriebes und die Sicherheit der Arbeiter gefährden. Lehnen Sie also den Antrag Orterer ab. Abg. Krause (kreis): Das Gesetz ist lediglich eine Zusammenknüpfung von Befug nissen, welche diese oder jene Behörde über die Arbeitsverhält nisse hat. Das darf nicht der Charakter eines Gesetzes sein. Wir müssen im Gesetze Alles vermeiden, was dem individuellen Urtheile eines Einzelnen die Entscheidung über Vie An wendung der Bestimmungen überläßt, wie es der Antrag Orterer will. Abgeordneter Hartmann (kons.) bittet, es gleichfalls bei dem Beschluß der Kommission zu lassen. Abg. Bebel (Soz.) erklärt, daß der vorliegende Paragraph den Beifall seiner Parteigenossen nicht habe. Man möge sich für die von Herrn Orterer vorgeschlagene Fassung entscheiden. Diese sei geeignet, dem Mißbrauch vorzubeugen, welcher in Folge der vielen Ausnahmen für die Sonntagsarbeit zu be fürchten sei. Prinzipiell ist Redner gegen die ganze Vorlage, weil dieselbe dem Bedürfnisse nicht genüge. Handelsminister Bekanntmachung. Ein größeres Geldstück ist in einem hiesigen Vcrkausslokal gefunden und anher abge geben worden. Der Verlustträger wird aufgesordert, sich baldigst hier zu melden. Freiderg, den 12. Februar 1891. Die Sladtpolizeibehörde. «Lasier. Hfm. Fuhren-Verdingung. Die Fuhren-Gestellung für das unterzeichnete Proviant-Amt auf die Zeit vom 1. April 1891 bis mit 31. März 1892 soll im Submissionswege vergeben werden. Alles Nähere enthalten die im Prsviant-Amis-Geschäftszimmer ausliegenden Bedingungen. Freiberg, am 7. Februar 1891. Königliches Proviant-Amt. Tagesschau. Freiberg, den 13. Februar. Der deutsche Kaiser hat in einer dem Kultus-Minister ertheilten Audienz den Band, welcher die Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts in den Konferenzen vom 4. bis 17. Dezember 1890 enthält, entgegengenommen. Die Ver lheilung dieses Werkes an die Betheiligten und die Ausgabe an das Publikum wird nunmehr sofort erfolgen. Der stattliche Band umfaßt 800 Seilen auf 50 Bogen in Folio und ist im Verlage von Wilhelm Hertz (Besser'sche Buchhandlung) in Berlin erschienen. In der gestrigen Sitzung des Reichstags erklärte vor Eintritt m die Tagesordnung Abg. vr. Mehnert: In der Sitzung vom 9. Februar 1891 hat der Abg. Bebel behauptet, es sei im Mai 1867 der Vater des gegenwärtigen Abg. Frei- Herrn v. Friesen zu ihm gekommen und habe ihm seine Aner kennung über seine Jungfernrede gegen den norddeutschen Bund im Reichstage ausgesprochen. Der Freiherr v. Friesen liegt erkrankt in Rötha; er hat mir heute Morgen einen Brief zu gehen lassen mit der Bitte, ihn im Reichstage vorzulesen. Es heißt in dem Briefe, daß die von Herrn Bebel wiederholte, schon öfters als unwahr bezeichnete Behauptung jedes thatsäch lichen Anhalts entbehre. Der Vater des Herrn v. Friesen habe seinem Sohne öfters versichert, daß er den Abg. Bebel gar nicht persönlich gekannt und nie mit demselben ein Wort ge wechselt, auch während des ganzen Jahres 1867 gar nicht Leipzig betreten hat. Abg. Bebel: Ich halte meine damaligen Ausführungen voll und ganz aufrecht. Im Mai 1867 kam der Freiherr v. Friesen in Begleitung eines anderen mir un- ,bekannten Herrn in meine Werkstatt Weberstraße 18. Er -nickte seine Verwunderung aus, daß ich Derjenige sei, den er suchte, und bat mich, weil die Werkstätte klein und einige Ge hilfen darin anwesend waren, auf den Hof hinauszutreten. Hier gab er mir die betreffende Erklärung. Jahre lang hat diese Sache eine Rolle gespielt. Als das „Leipziger Tageblatt" den Konservativen noch feindlich gegenüberstand, hat cs ihnen fort und fort die Sache unter die Nase gerieben. Ich selbst bade diese Erklärung oft öffentlich wiederholt und berufe mich für ihre Authentizität auf den Rechtsanwalt Otto Freytag in Leipzig, mit dem v. Friesen, der Vater, von „seinem Freunde Bebel" gesprochen hat. (Nicht der Vater, sondern ein Oheim des Freiherrn v. Friesen hat s. Z. Herrn Bebel ausgesucht. Red.) — Darauf trat das Haus in die Tagesordnung ein: Zweite Be- raihung der Novelle zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz). Ref. Abg. Hitze machte die Miltheilung, daß in der Gesammt- abstimmung die Vorlage in der Fassung der Kommissions- beschlüsse mit allen gegen 2 Stimmen angenommen sei, und "daß auch die beiden Dissentirenden nicht gegen das Gesetz ge stimmt hätten, weil es ihnen widerstrebe, sondern weil cs ihnen im Wesentlichen nicht weit genug gehe. Die Vorlage wie die Kommissionsbeschlüsse erstreben eine vollständige Umarbeitung des Titels VII der Gewerbeordnung, welcher die Verhält nisse der gewerblichen Arbeiter regelt. Die 88 105—105 i behandeln die Frage der Sonntagsarbeit bezw. Sonntagsruhe. 8 105: „Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbst ständigen Gewerbetreibenden und den getycrblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft" (übereinstimmend mit 8 105 der geltenden Gewerbeordnung) wird ohne Debatte unverändert angenommen. 8 105» lautet nach dem Beschlusse der Kom mission: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes auch an Sonn- und Feststagen vorgenommen werden dürfen, fallen unter die vorstehende Bestimmung nicht. Welche Tage als Fasttage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse die Landesregierungen." Abg. Dr, Orterer be antragte dagegen NamenS des Zentrums folgende Fassung der ersten beiden Sätze des 8 105»: „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach der Natur des Gewerbe- friedenbeit in der Arbeiterwelt dabei ^ehen bleibe, sehe hierin wieder, daß nicht d-e Sozialdemokrat^ die anderen Parteien die wahren Freunde der Arbeiter stieTt Abg. Bebel bemerkt, die Zufrieden^it der Arbeiter Pge nicht von vem Zustandekommen dieses Gesetzes °b, dasselbe möge so vollkommen sein, wie es wolle. Die habe ganz andere und viel mehr Wunsche und dieselben wür^n erst besriedigt werden, wenn der herrschende Einfluß der be sitzenden Klassen gebrochen sei. Der 8 /05a wird in der Fassung der Kommission angenommen, unter Ablehnung Antrages Orterer, für welchen die Sozialdemokraten, ein Theil der Volkspartei und das Zentrum stimmen. Mit dem tz 10-w Absatz 1 (Feststellung der Ruhepausen für die Sonn- unv Festtage) wurden die Anträge der Abgg. Guttfleisch, Hartmann, Letocha, Heinle, Münch und Auer verbunden. An der sich über diesen Punkt entspinnenden längeren Debatte natzmttt die Abgg. Holtzmann, Münch, Bebel, Payer, Hartmann HiW, Stumm, Pfetten, Leuschner und Schmidt Ty?!l. klüter Ab lehnung der übrigen Anträge wird schließlich 8 105b mit dem Anträge des Abg. Guttfleisch angenommen, wonach in Betrieben mit regelmäßiger Täg- und Nachtschicht die Ruhezeit stühkstetts um 6 Uhr Abends des vorhergehenden Werktages und spätestens um 6 Uhr Morgens des Soun- und Festtags beginnen kann, wenn von da ab der Betrieb 24 Stunden ruht. Der Vorstand der deutschkonservativen Fraktion im Reichs tag erläßt folgende Erklärung: „Wir sind gebeten worden, den Herrn Reichskanzler im Wege einer im Reichstage zu stellenden Interpellation um Angabe der Gründe zu ersuchen, aus welchen der von unserer Partei und dem Zentrum in voriger Session beantragte unv von dem Reichstag angenommene, die Ein führung des Befähigungsnachweises betreffende GesetztntwM von dem BundeSrathc noch nicht angenommen und als Gesttz verkündet worden ist. Wenn wir nun auch die endliche Er ledigung vieser von uns seit vielen Jahren mit Nachdruck be triebenen, für das deutsche Handwerk hochwichtigen Angelegenheit dringend wünschen, so sehen wir uns doch derweilen behindert, sie in der angeregten Weise von Neuem im Reichstag zttr Sprache zu bringen. Es ist nämlich zu unserer KeNütniß ge kommen, baß in Befolgung einer jüngst ergangenen KäbinetS- Ordre Sr. Majestät des Kaisers jetzt Delegirtr des Handwerfip- thums nach Berlin einberufen werden sollen, um von dießesi gutachtliche Auslassungen über die das Handwerk berührenden Tagesfragen, zu welchen auch die Frage über den Befähigungs nachweis gehört, zu vernehmen. Damit wird, wie wir dankbar anerkennen, den Handwerkern selbst Gelegenheit gegeben, ihre Wünsche an maßgebender Stelle Vorzubringen und weiter zu begründen. Solches Vorhaben könnte aber durch eine im Reichs tag hervorgerufene Debatte über den Befähigungsnachweis möglicherweise gestört werden und darum halten wir eS in dem Interesse der Handwerker für geboten, zunächst das Ergebniß der in Aussicht stehenden Erörterungen avzuwarten." ' Wie die „Presse" meldet, dürften die österreichisch« ungarisch-deutschen Handelsvertrags-Verhandlungen nimmchr rasche Fortschritte machen, sollen aber Von beiden Seiten K- heim gehalten werden, bis den Parlamenten eine bezügliche Vorlage zugeht und zwar schon deshalb, weil in der Zwischen» eit Verhandlungen mit anderen Staaten angeknüpft werben ollen, insbesondere seitens Deutschlands mit der Schweif and Italien, seitens Oesterreichs mit der Schweiz, Serbien und Rumänien. Es sei von Werth, daß diesen Staaten die ihnen vom StandpNnkt der Meistbegünstigung zustehende« PEvnen mcht bekannt seien. - U-ber tue jüngste Verhandlung zwischen der osterre.ch.schen und der ungarischen Regierung MÄMr Essmbahnfrachten entnehmen wir zur Ergänzung der Meldungen noch der „N. Fr. Presse" Fastendes-Am MM werden bereits die BerhaMunaen üb^ vertrag fortgesetzt Werken, weU österreichischen und der unaariisben Ksnfcrenzefl der brcchung erfahren Haven Mtbr- A-LL LLL-L