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MibergerÄnzeilwx «nd Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. -Uz'» SH kH Erscheint jeden Wochentag Nachmittags« Uhr lür d-a 43. Jahrgang s Inserate werden bi» Vormittag l1 Uhr angcnom- FHFH^ ^ls SS. Dienstag, den IO. Februar, 'nen und bett«gt ^P»is N^ Io"I. zweimonatlich IM vo P>. uns cmmonainw?o P ve v > oder deren Raum to Pfg. Freiberg, am 7. Februar 1891. Altnar «edmtckt, G--V- und «gl. Obersorstmeisteret Grillenburg und «gl. Forstrentamt Tharandt, am 7. Februar 1891. 367,„ Grillenburger Revier, 47,^ - » » „ Höckendorfer Revier, außerdem: 22,go „ . Stangenllötzer und 351 Rmmtr. w. Nutzknüppel, vom Spechtshausener Grillenburger Revier, meistbietend versteigert werden. Speziellere Angaben enthalten die in den Schankwirthschaften und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Bekanntmachung. Tiejenigen Personen, welche im laufenden Jahre Anschluß an das Fernsprechnetz zu er halten wünschen, werden ersuch!, ihre Anmeldung recht bald, späteste«- aber bi- »UM 1. März zu bewirken. Anmeldungen nimmt das «aiserliche Postamt in Freiberg entgegen. Aus die Herstellung der Anschlüsse im lausenden Jahre kann nur dann mit Sicherheit gerechnet werden, wenn die Anmeldungen bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkte erfolgen. Dressen, 5. Februar 1891. Der «aiserliche Ober-Poft-Direktor Nullte. Stangen-Auktion. In Mahn - Restauration zu Rosten sollen Donnerstag, Sen 26. Februar ds-. I-., von Vormittags t/,10 Uhr an, Tagesschau. Freiberg, den 9. Februar. Ter deutsche Reichstag berieth am Sonnabend in ersterLesung die Novelle zum Branntweinstcuergesetze. Staatssekretär von Maltzahn hob hervor, daß cs sich bei der Vorlage nm eine prinzipielle Revision des Gesetzes von 1887 nicht handele, daß vielmehr nur einige untergeordnete Fragen zur Zeit schon neu geregelt werden sollen. Man wolle den kleinen landwirth- schasilichen Brennereien, eine Erhöhung des Kontingents, wo klimatische Verhältnisse es bedingen, auch einen früheren An fang der Brcnnperiode gestatten, ohne Verlust der Privilegien; ebenso sei für die kleineren Brennereien eine Ermäßigung der Materialstcuersätze in Aussicht genommen und endlich ein ein heitlicher Zollsatz von 150 Mk. sür allen ausländischen Brannt wein vorgeschlagen. Letztere Uniformirung werde angeregt, da die bisherige Unterscheidung der echten und unechten Araks, Kognaks und Rums, die 125, von den Surrogaten, die 180 Mark Zoll zahlten, zolltcchnisch sich als unmöglich erwiesen habe. Bei der Anfechtung, die dieser Vorschlag in weiten Kreisen gefunden habe, habe er schon jetzt zu erklären, daß die Ncichsregierung sich auch auf einen anderen Weg der Lösung dieser Schwierigkeit einlassen werde, vorausgesetzt, daß er gangbar sei und die Neichseinnahmcn nicht verringere. Der badische Ahg. H u g (Konstanz, Zentrum) entwarf ein wenig erfreuliches Bild von den Wirkungen des Branntweinsteuergesctzes auf die kleinen west- und süddeutschen Obstbrennereien; diese seien zum großen Theil in ihren Existenzbedingungen schwer geschädigt und auch die von der Vorlage jetzt zugestandenen Ermäßigungen der Materialsteuern würden nichts bessern, wenn nicht vor Allem der vom Bundesrath verworfene Antrag der badischen Regie rung, «inen Theil der Produktion der kleineren Brennereien als Haustrunk von der Steuer gänzlich freizulassen, Geietzes- krast erhielte. Redner erbat vom Reichstage die wohlwollende Bcrücksichfigung eines demnächst einzubringenden, in ähnlicher Richtung sich bewegenden Antrages und empfahl für die Vor lage Kommissionsberathung. Schatzsekretär von Maltzahn bemerkte, daß der Bundesrath sich zu einem Eingehen aus den badischen Antrag nicht habe verstehen können, weil er an dcn Prinzipien des Gesetzes nichts ändern wollte und die Einfüh rung neuer Begünstigungen für die süddeutschen Brennereien für bedenklich ansah. Nachdem der badische BundcSbevollmäch- tigte Ministerialrath Scherer dem gegenüber ausdrücklich be tont hatte, daß die badische Regierung nach wie vor ihren An trag trotz der im Bundesrath erfolgten Ablehnung als im Interesse der kleinen badischen landwirthschaftlichen Brennerei- bctriebe gerechtfertigt betrachte, nahm Herr von Maltzahn An laß, noch darauf hinzuweisen, daß schon im September 1887 durch den Bundesrath allen Materialsteuer entrichtenden Brennereien die beabsichtigte Vergünstigung zu Theil geworden sei, ihr Kontingent zum niedrigeren Abgabesatze zu versteuern. Abg. Holtz (Reichsp.) erklärte sich mit den Bestimmungen der Vorlage mit Ausnahme der andcrweiten Verzollung ausländischer Branntweine einverstanden, die Heraussetzung des Zolles für echten Arak, Kognak und Rum unddie Ermäßigung desjenigen sür die anderen Branntweine laste sich im wirthschastlichcn Interesse nicht verantworten. Die Liqncursabrikanten könnten des echten ausländischen Sprits nicht entbehren, und die Preis bildung würde durch die veränderte Normirung des Zolles eine Revolution erfahren, die man in Rücksicht aus die durch das Gesetz von 1887 bedingten, eben erst zur Ruhe gelangten Ver hältniste in den beiheiligten Gewerben nicht wünschen könne Redner beantragte die Vorlage einer Kommission von 14Mit- Die zweite Lesung des Reichshaushalt-Etats hat einen etwas langsamen Gang genommen, der indessen dauernd nicht beibehalten werden soll. Vielmehr besteht auf allen Seiten des Reichstags die Absicht, sortan die Berathunqen erheblich rascher zu fördern. Auch der Militäretat wird in diesem Jahre einen längeren Aufenthalt nicht verursachen, da bereits in der Kommission durch Streichungen bis an die äußerst mögliche Grenze der Sparsamkeit gegangen worden. So ist zu hoffen, daß die Etatberathnng in diesem Monaie noch zu Ende ge langt. Die Zeit vor den Osterferien würde dann für die Arbeiterschutz-Novelle frei bleiben, deren Erledigung ebenfalls mit Sicherheit sich eiwarten läßt. Gegentheilige Ausstreuungen sind gänzlich unbegründet. Nach Ostern kommen die dritten Lesungen des Etats und der Arbeiierschutznovelle an die Reihe. Das Schicksal des K rankenkassengesetzes gilt noch als unbestimmt. Soweit sich übersehen läßt, dürfien die Reichstagsarbeiten nach Ostern nur noch wenige Wochen in Anspruch nehmen. Die Budgetkommission des Reichstages beendete ain Sonn abend die Berathung des Militäretats. Znr Beschaffung für artilleristische Zwecke u. s. w. wurden statt der geforderten zehn Millionen nur neun Millionen bewilligt. Die „Kreuzztg." berichtet, daß der Kaiser den Gencrak- lieutenant Grafen Alfred Schliessen, bisher Oberquartiermcister im großen Generalstab, zum Chef des Generalstabes der Armee ernannt habe. Am 28. Februar 1833 geboren, wurde Graf von Schliessen, der Sohn eines im Bunzlauer Kreise ange sessenen Großgrundbesitzers und Majors a D., am 16. De zember 1854 im 2. Garde-Ulanen-Regiment Offizier. Von 1859 bis 1861 war er zur Allgemeinen Kriegsschule bezw. Kriegsakademie komniandirt. Nachdem er Ende 1862 Premier- licutenant geworden war, that er 1864 und 1865 beim topo graphischen Bureau des Generalstabcs Dienst. 1866 wurde er Rittmeister, kurz darauf aber kam er als Hauptmann in den Generalstab und wurde zur Botschaft nach Paris kommandirt. 1868 trat er als Generalstads-Offizier zum 10. Armeekorps, bei dem er bis zum Ausbruche des deutsch-französischen Krieges blieb. Dann wurde er zum Generalstabe des Großherzogs von Mecklenburg versetzt, welcher im September nach Frank reich nachkam und das Kommando der zur Deckung der Truppen vor Paris gegen die französische Loire-Armee neugebildeten Armee-Abtheilung erhielt. Während des Krieges wurde Graf von Schliessen zum Major befördert, erhielt auch das Eiserne Kreuz erster Klasse. Nach Beendigung des Feldzuges kam Graf von Schliessen zu dem Generalstabe des neugeb,ldeten XV. Ar meekorps in Straßburg, wurde aber 1872 zum Generalstab des Gardekorps versetzt, bei welchem er fast vier Jahre ver blieb. 1876 wurde er Oberstlieutenant und Kommandeur des 1. Garde-Ulanenregiments in Berlin. Dieses Regiment komman- dirte er, 1881 znm Oberst befördert, bis 1884, dann kam er als Ches der HI. Abteilung zum großen Generalstab. Am 4. Dezember 1885 erfolgte seine Beförderung zum General major. 1888 wurde er »ur Verfügung des Chefs des General stabes gestellt und endlich am 1. April 1889, als die drei Generalquartiermeisterstellen geschaffen wurden, mit einer der selben bedacht. Generallieutenant ist er seit 4. Dezember 1888. In Betreff der Bezugnahme Caprivis aus eine Bismarcksche Randbemerkung zu einem ostasrilanischcn Aktenstück: „England ist uns wichtiger als Ostafrika" schreiben die „Hamburger Nachrichten", daß der daraus gezogene Schluß, Bismarck habe gliedern zu überweisen. Abg. B a r t h (srris.) bedauerte, daß! weiteren wenig erheblichen Erörterungen, woran die Abgg. die Revision nicht als eine solche an Haupt undGliedern vor- "" " " - - - geschlagen sei; mit so kleinen Hilssmittelchen ließen sich die großen und tiesen Schäden, die das Gesetz mit sich geführt Auktion. Mittwoch und Donnerstag, den 11. und 12. diese- Monat-, von Nachmittag- 2 Nhr an, kommen im amtsgerichtlichen Auktionslokale hier gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung eine Anzahl Bettstellen, zum Theil eisern, mit Matratzen, Belten, Bettdecken, Teppiche, Bett vorlagen, Kleiderschränke, Kommoden, Kleiderhalter, Zimmer- und Küchentische, große Tafeln mit Schubkästen, Sessel, Stühle, Bücherregale, Oeldrnck Gemälde, Bilder, Zug- und Tischlampen, spanische Wände, Gardinen, Spiegel, zweisitzige Schulbänke, Schulwandtaseln, Landkarten, Katheder, Kohlenkästen mit Zubehör, Waschgestelle mit Zubehöi, Rahmenuhren, Küchengeräthe, Kassccbrettcr, Theegläser, gestickte Haussegen, insbesondere ein Kruzifix, 1 Relief-Globus, 1 Badestuhl mit Heizung. Die Sachen sind gut gehalten und kommen von reinlicher Zielle; besehen können solche aber nur werden an den genannten Tagen von 11 bis 12 Uhr Mittags. 256 Hdi. ficht. ReiS- und, 80^ Hdt. ficht. Derbstangen vom Morbacher Revier I Zell« 478^, - - - - 133,- - - - Reichenbacher - s wold, meistbietend versteigert werden. Näheres besagen die in den Schankstätten und bei den Orts« behörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Tharandt, am 7. Februar 1891. «Sntgl. vberforstmeisterei Grillenburg und «önigl. Forstreutamt. weiteren wenig erheblichen Erörterungen, woran die Abgg. Wurm, Windthorst, Menzel, Höffel und Brömel theilnahmen, wurde die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. habe, nicht heilen. Gleichwohl seien die Freisinnigen ebenfalls bereit, sür die Verbesserung der Lage der kleinen Obstbrenner in der Kommission mitzuwlrken. Der Hauptfehler des Gesetzes iei die Aufrechterhaltung der Materialsteuer neben der Berbrauchsabgabe; so gut wie die Regierung dieses Prinzip bei der Zuckcrsteucr verlassen habe, müsse die Reform beim Brannt weinsteuergesetz von der Beseitigung der Materialsteuer aus- qehen, wie denn auch die Reform nimals wirklich brauchbare Ergebnisse zeitigen werde, so lange nicht das 41 Millionen- Gcschenk an die Großbrenner aus der Gesetzgebung beseitigt iei. Einen derartigen Antrag kündigte der Redner für die Kommijsionsberathung und für die zweite Lesung schon jetzt an. Abg. Buhl (natlib.): Mir ist unerfindlich, wie man die Lage der kleinen Brennereien verbessern kann, wenn man dasBrennerei- privilegium überhaupt aufhebt. (Sehr richtig!) Man muß einen anderen Weg einschlagen, vielleicht gelingt es im Rahmen der Landesgesctzgebung, Erleichterungen für die kleinen Brennereien cintreten zu lassen. In meinem Wahlkreise beruht die Mög lichkeit, Landwirthschast zu betreiben, auf den zahlreichen Brennereien, und es würde ein schweres Unheil entstehen, wenn man das Privilegium aufhöbe. Was die Besteuerung anbetrisit, so sind zahlreiche Beschwerden über die Ausführungs bestimmungen zu dem Gesetze erhoben worden. So ist z. B. durch dieselben der Bezug von Branntwein zu Heilzwecken un möglich gemacht. Ferner wäre cs billig, dem Erwerbsleben eine Erleichterung zu gewähren durch kostenlose Ueberwachung der Steucrlager. Die Kosten müssen jetzt die Besitzer tragen, während es wohl dem Fiskus zukäme, dies zu thun. Andere Beschwerden beziehen sich auf den Verkehr, in Betreff dessen sich Erleichterungen empfehlen dürsten. Ich werde der Ueber- weisung des Gesetzes an eine Kommission von 14 Mitgliedern zustimmen. Abg Frhr. Zorn von Bulach (kons.): Kein Gesetz hat mehr Unwillen in Elsaß-Lothringen erregt, als das Branntwelnsteuergesetz, das unsere 6000 kleinen Brenner auf das Erheblichste schädigt. Ich kann die Ansicht des Herrn Staatssekretärs nicht theilen, daß man die Grundlagen des Ge setzes nicht ändern darf, aber dies ist nicht einmal nölhig, um den kleinen Blennern die nothwendigen Erleichterungen zu ge währen. Daß unsere 6000 kleinen Brenner den Betrieb nicht ganz eingestellt haben, hat seinen Grund nur n ihrem konser vativen Sinne und darin, daß sie auf bessere Zeiten hoffen. Der kleine Brenner ist bei uns mit einer Steuer von 33 Pf. für dcn Liter belastet. Das trifft besonders den Haustrunk des Bauern. Warum giebt man diesen Haustrunk nicht frei wie beim Bier? Man kann die Herstellung des Haustrunkes leicht kontroliren, da ein Apparat an jedem Herstellungsgefäß angebracht werden kann. Das oft angezogene Beispiel Frank reichs trifft nicht zu, denn dort ist der kleine Brenner über haupt steuerfrei. Ich glaube, der Ausfall der Reichskasse würde ciwa 400000 M. bei Steuerbefreiung der Kleinbrenner be tragen, das will bei den großen Einnahmen, nicht viel besagen Mehr aber ist die Zufriedenheit unserer 40000 süddeutschen Brenner wcrlh. (Sehr richtig! Rechts und im Zentrum.) In Elsaß-Lothringen hat die Assimilation nicht so geschadet, wie das Branntweinsteuergesetz (Hört!); Sie werden dort in den ländlichen Kreisen volle Zufriedenheit schaffen, wenn Sie den vadischen Antrag auf Steuerfreiheit des Haustrunks annehmen. Ich bitte, die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen und dort diese Frage noch einmal zu besprechen. (Bravo!) Nach Bekanntmachung. Auf Grillenburger Revier, auf den Schlägen der Abthlgn. 35, 52 und 58 und in Durchforstungen der Abthlgn. 14, 17, 27, 31, 62—64 bez. 23 aufbereitete weiche Stämme und Klötzer, sowie Brennhölzer und Reisig, sollen DienStag, Seu 17. Februar V. I., Vormittags von 10 Uhr an, im Gasthaufe zum Sachsenhof bet «lingeuberg meist bietend versteigert werden. Nähere Angaben enthalten die in Schankstätten und bei den Ge meindebehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. «Snigl. Forste,ntamt Tharandt u. «g». Forstrevierverwattung vrillenbur-, am 7. Februar 1891. Stangen-Auktiou. Im Gasthaufe zum deutschen Hause in Tharandt sollen Monta-, de« 28. Februar, von Vormittags '/,10 Uhr an, 946^ Hd. ficht, u. 2,o, Hd. harte Stangen vom Spechtshausener Revier, 322,g, „ . Stangen vom Naundorfer Revier,