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44. Jahrgang. Inserat« werden bis Vormittag« 11 Uhr I Sonntag, den 29. November. ! 1o9i Autzerhaio des LandgenchtSbezirr« 15 Psg. „» Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« 6 Uhr für den .HO . ! andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Marl 25 Ps., * d s zweimonatlich 1M. 50 Psg. u. einmonatlich 7b Psg. ferner sowie Nicolai. vr. liiasur. mng eines ständigen Staats» Zm Auslande, beispielsweise Wahrscheinlich ist dabei an die kommissars an den Börsen ged der 26. Januar 1892, Vormittags 10 Uhr, als BerfteigerungStermt«, der 9. Fedruar 1892, Vormittags 11 Uhr, Nutzholz-Massenauktion. Von den Revieren des Forstbezirks Hrillendurg sollen in dem Gewerbehaus (der früheren Debus'schen Restauration) zu Freiberg Sonnabend, den 12. Dezember dieses Jahres, von Vormittags 11 Uhr ab, circa 19500 Festmeter weiche Nutzhölzer zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch anstehendem Zustande meist als Stamm holz unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres über die zu verkaufenden Holzposten rc. besagen die bei der unterzeichneten Ober forstmeisterei und dem Königlichen Forstrentomte Tharandt in Empfang zu nehmenden spezielle« Auktionsbekanntmächungen, sowie die von den Herren Forstrevierverwaltern zu beziehenden spezielle» Auktionsverzeichnisse. KSuigliche Oberforstmeisterei Grillenburg, am 24. November 18S1. Htti»»»», Obersorstmeister. Holz-Versteigerung. Die in den Abtheilungen 2, 5, 21, 22, 25, 27, 33, 42, 43, 44, 46, 48, 49 und 51 de» Naundorfer Forstreviers ausbereiteten 133 w. Stämme, 1 w. Klotz, 22 Rm. w. Nutzknüppü, 5,z_Rm. w. Brennscheite, 21,, Rm. h. und 246 Rm. w. Brennlnüppel, 5„ Rm. h. und 1 Rm. w. Zacken sowie 16,, Rm. h. und 531 Rm. w. Aeste sollen Montag, de« 7. Dezember d. I., von Vormittags »/,10 Uhr an, im Nichter'schen Gasthose zu Naundorf meistbietend versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gegeben wird, daß weitere Angaben die in den Schankstätten und bei Orlsbehörden der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakate enthalten. «önigl. Forstrentamt Tharandt «. Königl. Forftrevierverwaltung Naundorf, am 27. November 1891. in Oesterreich, besteht eine solche Einrichtung bereits, aber die Ausschreitungen sind dort nicht seltener als in Berlin. Jedenfalls betreffen die gestellten Anträge schwierige Probleme und es wird nicht leicht sein, sie praktisch auszugestalten. In welchem Um fange dies durch das Eingreifen der Reichs- und Staatsgewalt sich ermöglichen läßt, darüber kann am Besten bei der Verhand lung im Reichstage Klarheit geschaffen werden. Wenn übrigens die freisinnigen Beschützer der Börse aussprengen, die Regierung stehe den Anträgen aus Reform der Börse ablehnend gegenüber, so sind sie damit von der Wahrheit genau so weit entfernt wie die Gegner der Herren von Caprivi und Miquel im konservativen Lager, welche — allerdings aus anderen Gründen — mit ähn lichen Verdächtigungen nicht zurückhalten. l-t., Ui e lM-H^ und Tageblatt Amtsblatt für die lörttglicheu und städtischen Behörden zn Freiberg und Braud. kein Klagerecht. 2) die Frage der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen über den Konkurs einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Eine bedauerliche Erscheinung ist es, daß es sich die Prcßorgane der einzelnen Parteien, seitdem diese Anträge veröffentlicht sind, ange legen sein lasten, die von der anderen Seite in Vorschlag ge brachten Mittel zur Reform des Börsenwesens nach Möglichkeit in Mißkredit zu bringen. Diese ganz unnöthige Preßfehde eröffnet nicht gerade erfreuliche Aussichten auf die Behandlung der Anträge im Reichstage. Beide Anträge haben ihre volle Berechtigung. ES unterliegt besonders keinem Zweifel, daß an der „Brotvertheuerung", welche das Hauptverhetzungsmittel der freisinnig-sozialdemokratischen Presse bildet, die Börsenspekulationen in Getreide einen wett größeren Antheil haben als die Zölle. Es wird dies erfreulicher Weise auch innerhalb der nationalliberalen Partei eingesehen und zugegeben, wie ihr Antrag beweist, der sich auch auf die Produkten börse bezieht. Von der Maßregel, das „reine" Börsendifferenz spiel im Sinne des nationalliberalen Antrages einzuschränkrn, daß man den Ansprüchen auS ihm die Klagbarkeit nimmt, ver spricht man sich freilich vorläufig nur wenig Wirkung. In Frank reich rxistirt bekanntlich kein solches Klagerecht und doch stehen dort die Differenzgefchäste nicht minder in Blüthe wie anderSwo. ' Bei diesem Geschäfte ist daS Klagerecht praktisch überhaupt nicht von Belang; die regelmäßige Erledigung dieser Geschäfte erfolgt weniger wegen sonst drohender gerichtlicher Klage als auS Furcht vor Ausschluß aus der Börse. Außerdem wild eS jedenfalls schwer fallen, den Begriff des reinen DifferenzgeschäfteS festzu stellen. Die Volkswirthschaft hat noch immer nicht deutliche Merkmale aufzustellen vermocht, welche reine Differenzgeschäfte und die berechtigte Spekulation in jedem einzelnen Falle unter scheiden; es werden an den Börsen Geschäfte abgeschlossen, die ihrem eigentlichen Charakter nach Differenzgcschäste sind, ihrer äußeren Form nach ober nicht. Der Versuch mit der Beseitigung der Klagbarkeit von Differenzansprüchen kann aber immerhin gemacht werden; dem steht kein grundsätzliches Bedenken entgegen. Die meisten Termingeschäfte (90 o/o l) sind bloßes Börsenspiel, Kourswetten; sie zielen gar nicht auf reelle Lieferung ob, sondern haben entweder gar keinen oder nur scheinbar einen wirklichen Kauf zum Gegen stände und sind von vornherein lediglich aus Zahlung der am Verfall- oder Stichtage (Ultimo) vorhandenen Preis- oder KourS« disferenz gerichtet. In dieser Art von Börsenhandel kann nur ein Spiel gefunden werden, das wirthschaftlich nicht nöthig und keine» gesetzlichen Schutzes würdig ist. Mit Recht zählt Z 283 des Straf gesetzbuches unter den Voraussetzungen, welche den Thatbestant» des einfachen BankerottS erfüllen, den Verbrauch oder das Schuldig werden übermäßiger Summen in Folge von Differenzhandel an der Börse mit auf. Der Differenzhandel wird also nach diesem Paragraphen auf eine Stufe mit anderen straf würdigen Exzessen gestellt und ihm daher der Schutz, > den sonstige legitime Handelsgeschäfte genießen, versagt. Was die Depotveruntreuung und die betrügerischen Konkurse be trifft, ,so wird sich Niemand gegen eine härtere Bestrafung der selben auflehnen. Die konservauv-klerikale Forderung nach Staats aufsicht ist in einer noch etwas unbestimmten Form gestellt. spitzten Artikel. Das Blatt schreibt: .Wir wollen an unserem Theil nicht verfehlen, daraufhinzuweisen,daß,wennnicht die Ereignisse selbst, doch das durch ssie schwer gekränkte Rechtsbewußtsein des Volkes der Regierung .nahe legen" sollte, die Grube zuzudccken, in welche so viele Tausend ahnungslose, der öffentlichen Sicherheit vertrauende Menschen hineingestürzt sind. Wer kann denn auch für möglich hallen, daß es verboten ist, ein krankes Pferd für gesund zu ver kaufen, erlaubt aber, die Aktien einer faulen Gründung, die Obli gationen eines bankerotten SlaateS als sichere Kapitalanlage zu veräußern? Der Werbeverkäufer muß für den Schaden auf kommen, weil er wissen mußte, welche heimlichen Schäden das Thier hatte, die Emissionsbanken aber haften für nichts, auch wenn sie misten mußten, daß ihre Papiere sehr bald entwerthet sein würden. Wer kaun es sich zusammenreimen, daß außerhalb der Börse jedes Hazardspiel verboten ist, das Prämiengeschäft der Börse aber, das noch Niemand für etwas Anderes als ein Hazard spiel angesehen hat, sich des gesetzlichen Schutze- erfreut? Und wenn gar die Anleiben des eigenen Staates hier zum Spielpapier gemacht werden dürfen, wie jetzt die dreiprozentigen Anleihen, bann ist es fürwahr nicht ganz leicht, an das Walten gleicher Rechtsgrundsätze auf allen Gebieten zu glauben. Wer begreift cs, daß auf jedem Marktplatze, in jeder Markthalle die Polizei da rüber wachen muß, daß nicht um einen Pfennig betrogen wird, an der Börse aber die Händler sich selber Obrigkeit und Aufsichts behörde sind, cbgleich es sich hier nicht um Pfennige, sondern um ganze Vermögen, ja um den Kredit des Staates handelt? Und von allen Einzelheiten des Börsenverkehrs abgesehen: wie will man es vor dem sozialen Bewußtsein des Volkes rechtfertigen, daß man in der Börse einen Organismus groß werden ließ, der mit unfehlbarer Sicherheit und unwiderstehlicher Energie ein Riesenvermögen nach dem andern aus dem Arbeitserträge des Volkes bildet; der mit der Zeit zum vollendetsten Kampfmittel des Großkapitals gegen die mittleren und kleineren Existenzen wird; der die Monopolisirung ganzer Industrie- und Handels zweige in die Wege leitet; der endlich und hauptsächlich in weite Kreise des Volkes die Epidemie des Spiel«, der Unterschlagung und der Verschwendung trägt? Wenn nicht auf diese spruchreifen Fragen eine runde Antwort ertheilt werden kann, dürfte es sich immerhin empfehlen, die Börsenreform wenigstens nicht als unzeit gemäß von der Hand zu weisen. Es erscheint als eine dringende Aufgabe der konservativen Partei, diese spruchreifen Fragen im Reichstage der Entscheidung entgegenzuführen und auf eine wirk same Börsenreform hinzuwirken." Nicht nur die konservative Partei, an welche diese Mahnung des am weitesten rechts stehenden Blattes gerichtet war, sondern auch die Reichspartei und das Zentrum haben, wie schon ge meldet, vorbereitende Schritte gethan, um eine Reform des Börsen- wesenS herbeizuführen. Der von 168 Mitgliedern dieser drei Parteien im Reichstag gestellte Antrag geht bekanntlich dahin „die Regierungen zu ersuchen: dem Reichstage noch im Laufe der gegen wärtigen Session eine Gesetzesvorlage zu machen, in welcher dem Mißbrauch des Zeitgeschäftes als Spielgeschäst sowohl an der Börse, wie anderwärts, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln durch eingreifende Bestimmungen auf dem Ge biete des Strafrechts und des bürgerlichen Rechts entgegengetreten wird; ferner dahin zu wirken, daß die Börsen und der Geschäfts verkehr an denselben einer wirksamen staatlichen Aufsicht unter stellt und dadurch ihren wahren Aufgaben für Handel und Ver kehr erhalten werden." Gleichzeitig hat auch die nationalliberale Fraktion einen Antrag eingcbracht, die Regierungen zu ersuchen: 1) dem Reichstage noch im Laufe der gegenwärtigen Session Ge setzesvorlagen zu machen, durch welche der Veruntreuung anver trauter Depots und dem Börsenspiele sowohl an der Produlten als auch an der Effektenbörse entgegengetreten und insbesondere jestgestellt wird: n. Derjenige, welchem in seinem Geschäftsbetriebe Jnhaberpapiere anvertraut sind, darf sie nur dann veräußern, wenn der Deponent ihm die Veräußerung speziell und ausdrücklich gestattet hat. Die Unterschlagung von Depots wird mit Zuchthaus bestraft, d. reine Differenzgeschäfte sind nichtig und begründen Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Agenten Victor Evuard Lasch zu Chemnitz eingetragene, mit den Gebäuden unter Nr. 89 des Brandkatasters bebaute Landgrundslück, Folium 168 des Grundbuchs für Conradsdorf, zu welchem die Parzellen unter den Nummern 219, 218, 248, 247, 248, 249, 627, 635, 650, 653, 211, 211b, 252, 260,220 b, 267,267 », 268,269,270, 271, 272», 272d, 209, 215, 215b und 235 des Flurbuchs für diesen Ort, mit einem Flächen raume von 23 brr 20,, » gehören, worauf 499,„ Steuereinheiten haften, und welches Grundstück lokalgerichtlich auf 16 495 Mark geschätzt worden ist, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, zwangsweise versteigert werden und ist der 8. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr, als Uumelvetermin, als Termin zu Verkündung deS VertheilungSplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wicderkehrcnden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnistes kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts einge sehen werden. Freiderg, den 21. November 1891. «Sniglichcs Amtsgericht, Abth. H». Zur Lörsenreform. „Es geht etwas vor, man weiß nur nicht was" hat einst der sozialdemokransche Abgeordnete Sabor von der Tribüne des Reichs tags herab den erstaunt lauschenden Zuhörern verkündet. Würde man ihn heute fragen, wie er über den chronisch gewordenen Bankenkrach denkt, so würde er sich vielleicht zu dem weiteren tiefsinnigen Ausspruch versteigen: „Es muß etwas geschehen, man weiß nur nicht was!" Doch nein — damit würde sich ja Herr Sabor in einen Gegensatz zu den Ueberlieferungen der Sozialde mokratie stellen, die der Börse ebensowenig ein Leid anthun will, wie die Herren Richter, Bamberger und Comp. ihr je zu nahe treten werden. Wohl aber hat die überwiegende Mehrheit des Volkes die «iefinnerste Empfindung: ES muß anders werden, es muß etwas geschehen! Daß über das Wie und Was die Meinungen auseinander gehen, liegt in der Natur der Sache begründet: Aus der einen Seite ist die Börse glatt wie ein Aal; sie läßt sich nicht leicht fassen, und glaubt man, sie gefaßt zu haben, so ist sie schon wieder entschlüpft; und auf der anderen Seite ist sie stach- sicher als ein Igel, den anzufaffen bekanntlich nicht Jedermanns Sache ist. Die Erforschung der Mittel und Wege zur Einschrän kung des wirthschaftlich nachtheiligen und sittlich verderblichen Börsenspielgeschäfts stieß schon deshalb von jeher auf große Schwierigkeiten, weil die von der Börsenwelt nach ihrem Gut finden geschaffenen eigenartigen Börseneinrichtungen als etwas Gegebenes angenommen werden, von dem man in seinen Erwä gungen und Beschlüsten ausgehcn müsse, weil ferner aber die Börsen- und Sachkundigen meist auch Partei sind und gar kein Interesse daran haben, der Gesetzgebung Mittel und Wege zur Beschränkung des Börsengeschäfts zu zeigen, während hinwiederum die Gegner der Börsenanswüchse selten sachkundig genug sind, um eigene ausführbare Vorschläge zu machen. Deshalb hatten auch in den Reichstagsverhandlungen über die Börsensteuer die An- Hänger derselben einen schweren Stand, da ihre Widersacher meist Angehörige der Börse und in der Lage waren, mit einem großen fachmännischen Rüstzeug zu prunken, daS seinen Eindruck aus die öffentliche Meinung nicht verfehlte. Heute weiß man allerdings, daß sie insofern falsche Propheten gewesen sind, als sie einen Niedergang des Börsengeschäfts von der Börsensteuer voraussagten, während bekanntlich der Börsensteuer zum Trotz das Gegentheil eingetreten ist. Der Vorgang der Börsensteuergesetzgebung ist da- her für die jetzt zur Erörterung stehenden Fragen um deshalb wichtig, weil er beweist, daß man auf die fachmännischen Aeuße- rungen von Leuten, die Partei in der Sache sind, nicht zu viel Werth legen darf. Eine Reform der Börse auS dieser selbst her aus ist demnach ein Unding, und nur von Solchen kann dieser Gedanke vertreten werden, die nicht an einer Reform, sondern an dem Fortbestehen des jetzigen Zustandes Interesse haben. Aus der anderen Seite ist allerdings auch zuzugestehen, daß betreffs keines anderen Gebietes unseres wnthschaftlichen Lebens in der großen Menge so viel Unkenntniß herrscht, daß man im Publikum nirgends so sehr geneigt ist, das Kind mit dem Bade auszu schütten, als betreffs der Börse. Man muß sich bewußt werden, daß Gesetze, Vorschriften und Maßnahmen nicht im Sturme, nicht im Unwetter entworfen und eingesührt werden dürfen, wenn an ders sie den beabsichtigten Erfolg haben sollen, sondern daß man dazu einer ruhigen Erwägung, einer genauen Untersuchung der Verhältnisse und der Schäden bedarf, denen abgeholfen werden soll. Glaubt man aber den richtigen Weg und die richtigen Mittel gefunden zu haben, dann darf die Gesetzgebung kein Ach und Weh d:r inrernationalen Pörsenzunft abhalten, dem Ungethüm, das sich vom Mark des ganzen Volkes nährt, mit eisernem Griffe aus den;Leib zu gehen. Regierung und Volksvertretung, die maßgebenden Faktoren unseres öffentlichen Lebens, müssen diesen Kamps aufnehmen. Um was es sich in diesem Kampfe handeln wird, zeigt die .Kreuzzeit." in einem haarscharf gegen die von ihr irrthümlich angenommene Gleichgiltigkeit der Regierung zuge-