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91. A/» LH AH ! Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« k Uhr für den .HO » andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark Lb Pf., " 'd * I zweimonatlich 1M. M Pfg. u. einmonatlich 7b Pfg. Nr. 43, und Freiberg, am 4. Dezember 1891; V. rholz). K, Anzeige zu machen. Brand, am 25. November 1891. renk llM, 1 allein rn Dbivlsstr. Nr. 41, Nr. 42, sar beitet«, an vinxo- tO ». an. l5 Ll. man. »»««Hä. läerstr.16. V» »gazi« ther, ter, -ft, ts 12. Nr. 47, Verordnung, die Rangstellnng einiger Kategorien des Offiziers-, Beamten LehrerstandeS in der Hofrangordnung betreffend, vom 19. November 1891, ist bei uns eingegangen und liegt in unserer Rathsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Der Stadtrath. Bürgermeister. Der Stadtrath. vr Bürgermeister. «> -lern*, er», ne«, rangel- »um 7. Dezember 1891 Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. HI» Veröffentlicht: Aktuar Sitvatut, Gerichtsschreiber. «Pf«.' lsgegem llirkoch- raren hl dort, für Bekanntmachung für Brand, die StadtverordnetemErgönzungSmahle« betreffeuv. Zu Ende dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderath in Folge Ablauf- der Wahlperiode auszuscheiden: ». von den Ansässige« die Herren Stadtverordneten: 1. Aufbereitungssteiger August Friedrich Grätzel, 2. Fuhrwerksbesitzcr Karl August KircheiS, 3. Doppelhäuer Karl August ClauSnitzer, durch Ableben bereit- ausgeschieden und d. von den Unanfäsfige« der Stadtverordnete 4. Herr Güngsteiger Karl Erdmann Börner. Ferner ist eine Ergänzung vorzunehmen für den freiwillig zurückgetretenen Stadtverordneten. 5. Herrn em. Berg-Rechnungssührer Karl Gottlob Göpelt. Dem zu Folge wird die Wahl von drei ansässige« und zwei ««ansässige» Stadtver ordneten nvthwendig. Die Wahl findet Mittwoch, den S. Dezember d. I., vo« Bormittags 1« Uhr bis Nachmittags 6 Uhr im hiesige« StathSsessto«»- zimmer statt. Die zu Wählenden sind so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel entstehen kann. Stimmzettel sind, soweit dieselben etwa nicht zur Austragung gelangen, in der Rathsschreib- stube zu erhalten. 44. Jahrgang. Dienstag, den 8. Dezember ts! tllbrüch« los geheilt. UNg ohne wettze» e, gut- tzebedin- stehlt andagist, . 15, 1. Bekanntmachung. Das 11. Stück des Gesetz« und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen, vom Jahre 1891, enthaltend: Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Oschatz betreffend, vom 21. Oktober 1891, Nr. 44, Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisen bahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhain der Bahnlinie Dresden-Elster werda betreffend, vom 4. November 1891, Nr. 45, Verordnung, die Abgabe starkwirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffen heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken be treffend, vom 5. November 1891, Nr. 46, Verordnung, die Beförderung undPrüfung derExpedientenund Bureau-Assistenten bei der Verwaltung der direkten Steuern betreffend, vom 5. November 1891, rend Erörterungen darüber also nicht nothwendig sind, können sie nur im Innern die „Reinkultur des Beunruhigungs-BacilluS" befördern und im Auslande falsche Vorstellungen von den politi schen Zuständen des deutschen Reiches Hervorrufen. Käme e» einmal zu dem Unglück eines Straßenkampfes, so könnte dabei allerdings auch der tragische Umstand eintreten, daß Söhne auf die Väter oder Brüder aufeinander schießen müßten; aber sie würden es sogar im Augenblick des Kampfes schwerlich wissen; und es ist nicht abzusehen, welchen nützlichen Zweck es haben könnte, junge Soldaten im Voraus in den mit dem Gedanken au eine derartige furchtbare Möglichkeit leicht verbundenen Gewissens konflikt zu stürzen, wenn nichts darauf hindeutet, daß sie eintrrten werde. Es könnten dadurch möglicher Weise erst bedenkliche Er wägungen, auf welche die jungen Soldaten sonst nicht verfallen würden, hervorgerufen werden. Es genügt für alle Fälle, sie in der Treue für den Kaiser und in der militärischen Disziplin zn erziehen; dann werden sie schießen, wenn „Feuer" kommandirt wird. Was darüber ist, das ist vom Uebel. Deshalb glauben wir nicht an die Richtigkeit des angeblichen Textes der Kaiserlichen Ansprache. Der Reichstag befaßte sich am Sonnabend mit der Frage, ob und durch in wieviel Mitglieder die zweiter Berathung zum ReichS- haushalt beantragten Resolutionen zu unterstützen seien. Die Geschästsordnungskommission hat sich die von der Kommission d«S Karteüreichstages vertretene Auffassung in dieser Streitfrage zn eigen gemacht und die Unterstützung von 15 Mitgliedern für erforderlich erachtet. In der Diskussion bekämpfte Abg. Richter mit großer Entschiedenheit diesen „Versuch einer Einschränkung der parlamentarischen Initiative". Der Abschluß der Erörterung und die Entscheidung der Frage wurde indessen schließlich von der Tagesordnung abgesetzt, ein Ergebniß, dessen wirkliche Ursache augenscheinlich in der seit Beginn der Ässion permanenten Be schlußunfähigkeit des Hauses zu suchen ist. Auch am Sonnabend, Politische Umschau. Freiberg, den 7. Dezember. Das Geheimniß, mit welchem bisher der Zweck der jüngsten Reise des Königs von Dänemark nach Berlin verhüllt war, ist nun gelüstet. König Christian hat den deutsche« Kaiser einge laden, der Feier seiner goldenen Hochzeit, welche am 26. Mai 1892 in Kopenhagen abgehalten wird, beizuwohnen. Kaiser Wilhelm hat die Einladung zu dieser Feier, der auch Kaiser Alexander von Rußland und dessen Gemahlin beiwohnen werden, angenommen. Die Feier der goldenen Hochzeit des dänischen Königspaares wird sich übrigens zu einem wahren fürstlichen Familien-Kongreffe gestalten, da außer den bereits genannten zwei Monarchen auch noch die Königin Viktoria, der Prinz und die Prinzessin von Wales und der König von Griechenland mit ihren Familien, die Herzogin Thyra von Cumberland und König Oslar von Schweden um diese Zeit in Kopenhagen erscheinen werden. DaS Hauptinteresse der Feier nimmt aber die bei dieser Gelegenheit erfolgende Begegnung der beiden Kaiser von Deutschland und Rußland in Anspruch. Die Ansprache des Kaisers an die Rekruten in Potsdam giebt das christlich-soziale „Volk" angeblich nach der Aussage eines Ohrenzeugen wie folgt wieder: Der Kaiser sagte: „Ihr habt mir den Treueid geleistet, das heißt, Euch gilt von nun an nur ein Befehl und das ist mein allerhöchster Befehl. Ihr habt nur einen Feind, der ist mein Feind! Und müßte ich Euch vielleicht einst — Gott wolle cs verhüten — dazu berufen, auf Eure eigenen Verwandten, ja Geschwister und Eltern zu schießen, so denkt an Euren Eid!" Diese Worte, so schreibt vaS „Volk", sprach der Kaiser mit erhöhter Stimme und das „suprsma lax rsxi» vo- lantas" flammte in seinen Augen. Zum Schluß habe der Kaiser »och gesagt: Vor Allem Eins: Vergeßt nicht Euer Vaterunser, das Ihr als Kinder gelernt habt; eS Hilst aus vieler Noth; ich weiß es!" Die „Nat.-Ztg." schreibt: Mehrere Zeitungen, auch wir, haben Zweifel an der Richtigkeit deS Textes ausgesprochen, den ein ober- schleiisches Blatt von der Rede des Kaisers bei der Vereidigung der Rekruten gab. Die „Kreuzztg.", welche ihrerseits glaubt, daß die berichteten Worte so bei dieser Gelegenheit nicht gesprochen worden, daß vielmehr eine Verwechselung vorliegt, ist doch über die von uns und Anderen bekundeten Zweifel verwundert; sie erklärt, nicht zu begreifen, warum man über eine etwaige derartige Aeußerung des Kaisers erstaunt sein könnte, und bemerkt: „Wir können ja von gewissen „bösen" und „guten Revolutionären", die in den Erinnerungen an die „große" französische Revolution schwelgen, es begreifen, daß ihnen das Heer auch nur ein Faktor ist, mit dem das „souveräne Volk" als mit dem „seinen" rechnet. ES ist uns aber völlig unfaßbar, wie irgend Jemand, dem es mit der Sicherheit des monarchischen Staates Ernst ist, daran zweifeln will, daß es innere Lagen geben kann, in denen das Heer rück sichtslos die beschworene Pflicht seinem Kaiserlichen Herrn zu er füllen hat. Wie kann man sich dann aber darüber wundern, daß in heutiger Zeit der oberste Kriegsherr seinen Soldaten diese ein fache Thatsache in ihre unter dem frischen Eindrücke des eben geleisteten Eidschwures empfänglichen Herzen mit ernsten Worten einprägt?" — Wenn der Kaiser sich nicht so geäußert bat, wie berichtet worden, so scheint uns die Darlegung von Gründen, aus denen er so gesprochen haben könnte, sehr überflüssig. Gegenüber der Insinuation von „bösen und guten Revolutionären" wollen wir der „Kreuzztg." aber sagen, warum wir an die Richtigkeit jenes Referates nicht glaubten. Kann auch nicht behauptet werden, daß für alle absehbare Zeit bei uns Zustände undenkbar seien, in denen ein Einschreiten der Truppen bei inneren Unruhen er forderlich werden würde, so fehlt es doch gegenwärtig an jedem Anzeichen, welches solche Wirren in nahe Aussicht stellte. WLH- Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Beutlergeschäftsinhaberin Alma Antonie verw. Bernhardt «eh. Wen»el in Freiderg wird heute, am 28. November 1891, Nachmittags Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Johannes Müller in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1«. Dezember 1891 bei dem Gerichte anzumelden. » Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände auf de« 1t. Dezember 1891, vormittags t« Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 29. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis Bekanntmachung, den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Döhlen, sowie des gleichnamigen, einen selbstständigen Gutsbezirk bildenden und ebenfalls im Königreiche Preußen gelegenen Ritterguts aus dem Königlich Säch sischen Schulbezirke Quesitz abgeschloffenen Rezeß betreffend, vom 3. Nov. 1891, Bekanntmachung, den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Auspfarrung der im Königreiche Preußen gelegenen Ortschaft Kotzschka aus der Königlich Sächsischen Parochie Frauenhain abgeschlossenen Rezeß betreffend, vom 4. November 1891, Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Iva August« verw. Nötzold, geb. Hösel, in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vcrtheilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbar« Vermögensstücke der Schlußtermin aus de« 15. Dezember 1891, »ormitta-S 1« Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Freiberg, den 19. November 1891. Aktuar Zstoolul, Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts, Abth. Ilb und Tageblatt AmtMM für die Ittiglichc» und städtischen Bchärdc« zu Freitag und Braud. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß der am 16. Juni 1891 in Freiberg verstorbenen Bäckereigeschäfts- Jnhaberin und Hausbesitzerin Friederike Hermine verehel. Fritzsche geb. Wiedrich wird heute, am 5. Dezember 1891, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Leonhardt jun. in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungcn sind bis zum 15. Januar 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, ,owie über die Be stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in A 120 der KonkurS- ordnung bezeichneten Gegenstände auf Dienstag, de« 22. Dezember 1891, Vormittags 10 «he, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, de« 29. Januar 1892, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder znr Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung m Anspruch nehmen, de« Konkursverwalter bis zum 18. Dezember 1891 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. III». Veröffentlicht: Aktuar ZklvolMl. Gerichtsschreiber. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Mechanikers Carl Conrad Mich«? Friedrich Osterland zu Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, znr Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vcrtheilung zu berücksich tigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ber- mögensstücke der Schlußtermin auf de« 18. Dezember 1891, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Freiberg, am 21. November 1891. Aktuar !V1o»I«l, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. Ub Inserate werden bis Bormittag» 11 Nhr ! angenommen. Preis für die Spaltzeil» 13 Pfg. ! S aHZG S. Außerhalb deS Landgerichtsbezirk« 1b Pfg. j < lrmbänder, chen. uSgeführt, kannte M billiges lsames »Heiser- Wörter lackete« Apotheken. 318 829).