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Ä«MlM M die löiizlicht» md Müschen Beh-rdc« zu ssttiierg und Braud. Sonntag, dm 3« August. 1891. Bekauutuiach««-, die vierjährige« Herbstübu«ge» vetreGend. Die diesjährigen Herbstübungen der 5. Infanterie-Brigade Nr 68 werden in der Zeit vom 4. dt» mit 11. September 1« ver «egend von Oberdodritzsch abg«» halten werden. Die Grundstücksbesitzer von Oberbobritzsch und der umliegenden Ortschaften werden von der voraussichtlichen beziehentlich möglichen Benutzung ihrer Fluren mit der Aufforderung in Krnntniß gesetzt, ihre Felder, soweit dies thunllch fein wird, bis zum Beginn der Brigade- Übungen (4. September) abzuernten und daS Grummet einzubringen, sowie d«S unnöthig« Stehenlassen von Getreidepuppen auf den Feldern zu vermeiden, da de« bestehender» Bor» fchriften gemLst Ansprüche auf Vergütung entstehender Flurschäden dann nicht begründet find, wenn da» recht,eilige «vernten unterlasse« worden war. ES erscheint ferner wünschenswerth, besonder» Werthvoll« Flurstücke (wie RapS-, Kraut-, Flachs- und Rübenselder und dergleichen) durch Ausstecken von Strohwischen kenntlich zu machen, damit diese Felder von den Truppen »sicht betreten werden, junge Holzanpflanzungen (Schonungen) aber, sowie überhaupt alle von der Benutzung durch Truppenübungen ausge schlossene Grundstücke, deren Kulturzustand nicht schon von Weitem sür Jedermann deutlich wahrnehmbar ist, durch Anbringen von Warnungstafeln besonders zu bezeichnen. Sonstige Fluren «doch, wie Kartoffelfelder, Wiesen, Kleebrachrn und dergleichen sind nicht abzustecken, weil dieselben vielfach von den Truppen nicht umgangen werden können und daher eiu Abstccken auch solcher mindrrwerthvollrr Flächen einzelne Mannschaften höchstens irre machen und eventuell im Eifer der Uebung dazu verleiten kann, auf die ausgesteckten Warnungszeichen überhaupt nicht mehr die nöthige Rücksicht zu nehmen. Auch will die Königliche AmtShauptmanuschaft nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, Vgh für FlurbeschLdigunge«, welche durch da» de« Truppenübung«« folgende Publikum eatstehe«, Vergütung gesetzlich nicht gewährt werden darf. Freiberg, am 12. August 1891. «änigltche AmtShauptmauuschaft. In Vertretung: «el»ü. Bekaimtumch««-. Bon einem Schulkunden ist eiu« - silberne «ylindernhr gefunden und anher abgegeben worden. Der Berlustträger wird hierdurch aufgefordert, sich baldigst hier zu melden und sein Eigenthumsrecht nachzuweisen. Freiberg, den 27. August 1891. Lie StavtpolizeibehSrde. »Soolor. Fhtg. verpacht««-. Die Hutung ans de« -rotzen Exerzierplätze soll auf das Jahr 1892 anderweit verpachtet werden. Pachtliebhaber »vollen sich in dem auf Sonnabend, den 8. September c., vormittag» 11 Uhr *) anberaumten Verpachtungstermine an RathSstelle, Zimmer Nr. 5, einfinden und ihre Gebot« eröffnen. Die Pachtbedingungen werden im Termine bekannt gegeben werden. Freiberg, am 21. August 1891. V1« InapoUtto» So« SsspIMl, 8t. Fai,»»»la: Die «Sntgliche Superintendent«». Der Stadtrath. I V »r V^laUrl«!,. Kßlg. ) Richt Montag, den 31. August. Bparkaffe de» Sparkaffe«-B-rbanve» Lange«««. Nachdem die nachgesuchte Genehmigung der Königl. Behörde, sowie der Gemeinderäthe von Ober« und Niedrrlangenau um Erhöhung des zeitherigen Zinsfußes für baare Einlagen bei unserer Sparkasse erfolgt ist, werden vom 1. Oktober d». Jahre» a» die eingelegten Gelder bis auf Weiteres mit 3'!. «I. jährlich verzinst. La«ge«au, den 15. August 1891. Di« Verwaltung de» Sparkasse«-Ver»a«de». M. LLncka», DüvIU Vorsitzender. Direktor. Karloffe^ Künftigen So««tag, den 30. August, Nachmittag» von 3 Uhr au sollen die aus dem, Sa«zleig«t Lötznttz anstehenden Kartosfel« zerlenrveise gegen sofortige Baarzahlung aufs Meistgebot versteigert werden. Versammlungsort: Voigt'» Gasthof. 8«1kert, Ge»».-Borst. Nachbestellungen auf de« Mo«at September werde« z«m Preise vo« 75 Pfg. vo« alle« kaiserl. Posta«fialte«, sowie vo« de« beka««te« Ausgabestelle« u«d der unterzeichneten Expedition angeuomme«. Die Expedition -es Freiberger Anzeiger". Ei« sozialdemokratisches Flugblatt, in. Wie bereits am Schluß deS gestrigen Artikels bemerkt wurde, scheint das mehrfach erwähnte Flugblatt das Haupt gewicht auf die Forderung der Aufhebung des Schulgeldes zu legen. Die Eisenbahnüberschüsse, so führt das Flugblatt aus, sollten nicht, wie bisher, zum Neubau von Eisenbahnbauten verwendet werden, sondern als Zuschuß zu den Schulkosten. Hier ist der Verfasser des Flugblattes wieder böse im Unklaren. Zunächst werden die Eisenbahnüberschüsse in unserem sächsischen Staatshaushalt durchaus nicht zu Eisenbabnbauten verwendet, sondern sie fließen als Einnahmen in oie Staatskasse und »ragen so zu ihrem Theil zur Bestreitung der öffentlichen Be dürfnisse bei. Dem Verfasser schwebt oie unklare Erinnerung vor, daß die Ueberschüfse aus dem gesummten Staatshaushalt, d. h. dre über denVoranschlag hinaus erzielten Mehreinnahmen, die allerdings m den letzten Jahren — dank unserer günstigen wirthschostlichen Loge hoch in die Millionen gingen, zu Eisen bahnbauten verwendet worden sind. Diese Art der Verwendung ist allerdings nicht ganz unanfechtbar, und gerade wir haben bereits bei früherer Gelegenheit die Anschauung vertreten, daß es wirthjchaftlich richtiger sei, die jeweiligen Ueberschüfse als zu viel erhobene Abgaben wieder zu Gunsten der jeweiligen Steuerzahler auf irgend welche Weise im Staatshaushalt zur Verwendung zu bringen, als dieselben in Eisenbahnen anzu legen. Denn diese kommen der künftigen Generation gerade so zu Gute, wie der Gegenwart, die sie bezahlt. .Neue Eisen- bahnen baue man vermittelst Anleihen I" In dieser Forderung stimmen wir also mit dem Flugblatte überein. Nicht aber in dem Verlangen, von jenen Ueberschüssen die Schullasten zu be streiten. Denn derartige, von Zufälligkeiten abhängende Ueber- schüsse sind kein Faktor, mit dem eine rationelle Staatswirth- schaft rechnen kann. Da war der Antrag, den im letzten Landtag die sozialdemo kratischen Abgeordneten stellten, doch noch ein wenig, sorgfältiger erwogen, obgleich sich auch dieser als unaussühlbar heraus stellte ! Derselbe verlangte Wegfall des Schulgeldes und der Schulanlage, Ausbringung der Unterhaltungskosten sür die Volksschulen durch Besteuerung der Gemeindeglieder nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes, eine Ueberweisung von jährlich 10 Millionen Mark durch den Staat an die Schulge ¬ meinden, Einführung einheitlicher Lehrbücher und unentgeltliche Verabfolgung der Lehrmittel an die Schulen durch den Staat. Zufällig sind wir noch im Besitze der damals von der Finanz, deputation des Landtages über diesen Antrag erstatteten Be richts. In demselben heißt eS mit Bezug auf die die Aufhe bung des Schulgeldes betreffenden Forderungen: .So sehr man (die Deputation) auch geneigt ist, durch eine weitgehende Ermäßigung des Schulgeldes die ärmeren Kassen der Bevölkerung zu entlasten, so kann man sich doch nicht dazu entschließen, daS Schulgeld überhaupt zu beseitigen. Ein großer Theil der Deputationsinitglieder geht hierbei von der Ueberzrugung auS, daß es eine sittliche Pflicht des Erzeugers ist, picht nur für das leibliche Gedeihen, sondern auch für die geistige Pflege und Entwickelung seines Kindes Sorge zu tragen und diese Sorge auch durch Zahlung von Schulgeld zu be- thätigen. Dieselben Mitglieder fürchten, daß mit dem Weg fall des Schulgeldes auch unendlich Viele der Schule mit einer Geringschätzung begegnen würde», die diese beste Freundin und Genossin deS Erziehers wie der Familie schwer schädigen müßte. Oft genug könne man im Volksleben die Beobachtung machen, daß man nur allzu gering das achtet, was man um sonst hat. Durch ein auf sehr mäßige Grenze herabgesetztes Schulgeld solle der Erziehungspflichtige an seine menschlichen Pflichten erinnert werden. Im Uebrigen unterliege es ja auch keinem Zweifel, daß durch vollständige Beseitigung des Schul geldes überaus zahlreiche Personen entlastet würden, welche weder eine Entlastung in dieser Richtung wünschen, noch einer solchen überhaupt bedürftig sind. Was den Antrag auf Weg fall der Erhebung besonderer Schulanlagen anbetrisst, so ist zunächst festzusteüen, daß eine solche Erhebung durch das Schul gesetz nicht unbedingt gefordert wird. Die in dem Antrag des Abg. Bebel und Genossen vorgeschlagene Aufbringung der Unterhaltungskosten für die Volksschulen durch Besteuerung der Gemeindemitglieder nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes ist ja aber thatsächlich auch nichts Anderes als die Erhebung besonderer Amagen, nur mit dem Unterschied gegen jetzt, daß allen Gemeinden des Landes der Erhebungsmodus gesetzlich vorgeschrieben wird. Ob nach dem Anträge des Abg. Bebel und Genossen überhaupt die jetzigen Schulgemeinden als solche noch bestehen bleiben sollen und können, erscheint zum Min desten zweifelhaft. Wollte man aber dem Antragsteller in der voran gedeuteten Beziehung folgen, so würde man die Auto nomie der Gemeinden zum größten Theile beseitigen. Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden in Angelegenheiten der Schule wird aber in Sachsen zu hoch gehalten, um einen sol chen direkten Eingriff in dasselbe gutheißen zu können. Wie schon bei der Vorberathung des Antrags im Plenum der Kam mer hervorgehoben wurde, haben auf Grund geschichtlicher Ent wickelung drei Grundpfeiler unseres Volksschulwesens sich heraus- gebildct, deren Erhaltung und Festigung im wohlverstandenen Interesse unseres Staats- und Volkslebens liegt. Und diese Grundpfeiler sind die Gemeinde, welche das unmittelbarste In teresse an der Volksschule hat, die Familie, deren Oberhaupt das Setnige dazu beitragen soll, daß seine Kinder in unterricht licher und erziehlicher Weise versorgt werden, und der Staat, der helfend und unterstützend einzugreisen hat, wo der Familie und der Gemeinde die diesen zunächst obliegenden Lasten zu tragen zu schwer wird. In dem sozialdemokratischen Antrag wird weiter ver langt, daß der Staat der Schulgemeinde zu Unterhaltung der Volksschulen einen jährlichen Betrag von zehn Millionen Mark aus der Staatskasse überweisen solle, der, soweit er nicht als Pensionen und Unterstützungen Verwendung findet, nach der Kopfzahl der schulpflichtigen Kinder an die einzelne«: Schulgemeinden zu vertheilen sein würde. Zu einer so hohen Dotation der Schulgemeinden durch den Staat würden that sächlich aber gegenwärtig die Mittel fehlen. Nach den Ver- willigungen, die der diesmalige Landtag bereits beschlossen hat, erscheint es, selbst wenn man grundsätzlich dem Anträge zu stimmen wollte, ganz unmöglich, demselben zu entsprechen, wenn man nicht durch einen Zuschlag zur Staalseinkommeo- steuer die geforderten Mittel sich verschaffen wollte. Würde man von den geforderten 10 Millionen Mark zunächst in Ab zug bringen diejenigen Summen, die jetzt bereits für da» Volksschulwcsen aus Staalsmitteln gewährt werden, so würde noch eine Summe von ungefähr 5 Millionen Mark fernerweit durch Zuschlag zur Einkommensteuer gedeckt werden müsse«; diese Summe würde aber eine etwa dreißigprozenttge Erhöhung der Einkommensteuer erfordern, die, wenn die augenblicklich ausnahmsweise glückliche Finanzlage unseres Staates wieder ungünstiger sich stellt, selbstverständlich entsprechend und wahr scheinlich in beträchtlichem Maße sich erhöhen müßte. Es dürfte hiernach mindestens zweifelhaft sein, ob diejeni gen Kreise, die jetzt dem behandelten Anträge ihre Svmpathiey entgegenbringen, so schnell bereit wären, die notywendigen Folgen desselben durch Entrichtung höherer StaatSsteuern zu tragen. Alle Einkommensteuerpflichtigen, die entweder noch keine Kinder in die Schule schicken, oder deren Kinder dem schulpflichtigen Alter bereits entwachsen sind, werden den An tragstellern wohl kaum folgen." Soweit der einstimmig gutgeheißene Bericht der Finanz? deputation, der bekanntlich nicht nur Konservative, sondern auchs Nationalliberale und Fortschrittler angehören. Wenn demnach das Flugblatt insonderheit den Konservativen den Vorwurfs macht, .daß sie sich gegen die Aushebung des Schulgelde» stemmen", so verschweigt dasselbe die wichtige Thatsache, daß sich die Konservativen hierbei genau so in Uebereinstimmung mit diesen beiden anderen Parteien befinden, wie in ihrer entschie denen Abneigung, die Gesindeordnung ins alte Gerümpel zu werfen. Der zitirte Bericht hat wohl zus Genüge dargethan, welche Bewandtniß es mit der im Flugblatt als Köder hingt-» stellten .Entlastung" der ländlichen Gemeinden durch Aushebung des Schulgeldes haben würde. Was würden insonderheit di«, unverheiralheten und kinderlosen Steuerzahler, sowie diejenigen, die ihre Kinder längst erzogen haben, zu dieser Neuerung sagen, die sie zwingt, die Lasten der Kindererziehung mit auf ihre Schultern zu übernehmen? Wie kommen die Knechte und Mägde auf dem Lande dazu, mit zur Erziehung der Kinder ihrer Brotherren beizutragen? Wie will man es dem unver- heiratheten Arbeiter in der Stadt plausibel machen, daß sie sür Kinder ihrer Arbeitgeber und ihrer verheiratheten Genossen das Schulgeld mit bezahlen sollen? Und wie will man di