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MM dvergerZnzeia^ «nd TagMM AmtÄlM für tic VniMa mü Mifchm Behördci zu Freiberg mb Braud 44. Jahrgang. --- > " . - , >. ^lyrgang. —' >.u 252. j ZLDNZWWUI Donnerstag, de« 2S. Oktober. j 1891. 18.Septbr. 25.37 - 25,33 - 26,36 . 25,40 - 23. Oktober 23,55 . 25,20 - 24,09 - 23,52 - 29. August 25,00 - 26,10 , 29,40 - 21,28 - 2. Oktober 25,53 - 25,66 . 25,31 - 24,57 - 11. Septbr. 26,88 . 24,99 - 26,97 - 24,22 - 16. Oktober 24,00 . 25,21 - 29,00 - 24,12 - 4. Septbr. 24,64 - 25,49 - 25,76 - 23,64 - 9. Oktober 24,76 . 25,40 - 25,40 - Setzer hinzu: 22. August 26,43 - 25,34 - 25,66 - 28,35 . 25. Septbr. 23,16 - 24,59 - 25,08 - 22,72 - Inserat« werden di» Bormittag» 11 Uh« angenommen. Preis für dje Spaltzeil« 13 Pfg. Außerhalb de» LandgerMSbeztrkS 15 Pfg. Auktion in Erbisdors. Freitag, de« 80. Oktober 1SV1, Vormittag» 1« Uhr sollen beim »r««dft»F Kat.Rr. 102«, i« Erbisdors 1 Schneiver-NLHmaschtue, t Zuschneivettsch ««» 2 viereckige Lisch« gegen Baarzahlung zur Versteigerung gelangen. Brand, am 28. Oktober 1891. Der Gerichtsvollzieher bei« «Snigl. Amtsgericht daselbst. Wachtmeister. Bekanntmachung. Die Gemeinde Luttendorf hat beschlossen, den von Freiberg nach Conradsdorf führenden, im Flurbuche für Tuttendorf unter Nr. 483 verzeichneten sogenannten Dresdener Weg an seiner steilsten Stelle für den öffentlichen Verkehr einzuziehe«, beziehentlich letzteren auf den recht» diese» Wege» abzweigenden, weiter unterhalb des Abhanges auf den Dresdener Weg wieder austreffenden, im Flurbuche für Tuttendorf unter Nr. 481 aufgeführten Weg und auf den soge nannten Bergsteig zu verlegen. In Gemäßheit von Z 14 Absatz 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird Solche» mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Widersprüche gegen diese Ein ziehung bis spätestens zum 21. November dieses Jahre» bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast anzumelden und zu begründen sind. Freiberg, am 24. Oktober 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Auf das persönliche Gebiet, werden wir dem Flugblatt natürlich nicht folgen. Zum Schluß richtet das Flugblatt an die Redaktion das öffentliche Ersuchen, die in dem besagten Artikel gemachten Aus führungen zu berichtigen, und schließt mit den Worten: „Sollte die» nicht in Kürze erfolgen, so werden wir eine solche (Berich tigung) auf Grund des 8 11 des Preßgcsetzes verlangen." Wir haben dem gegenüber nur zu wiederholen: Einer ruhigen Dar legung des Standpunktes der Gehilfenschaft würden wir nach dem Grundsatz, auch der andere Theil soll gehört werden, die Auf nahme nicht versagt haben. Nachdem die Mitgliedschaft Freiberg des Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker es jedoch vorge zogen hat, in anderer Weise an die Oeffentlichkeit zu appelliren, hat sie sich diesen Weg gütlicher Verständigung abgeschnitten. Die Darlegungen unseres Artikels vom Sonntag zu „berichtigen" haben wir nicht den geringsten Anlaß. Dieselben entsprechen genau den Thatsachen. Zur Luchdruckerbewegung. In einem an erster Stelle der letzten Sonntagsnummer ge gebenen Artikel haben wir die zu einem allgemeinen Aus stand sich zuspitzende Lohnbewegung im Buchdruckergewerbe ein gehend behandelt. Wir haben dabei das aufrichtige Bestreben ge habt, die einschlagenden Verhältnisse in ruhiger objektiver Dar stellung unseren Lesern auSeinanderzusetzen. Diese Darlegungen nun werden in einem gestern Abend vertheilten, „Zur Aufklärung" überschriebenen Flugblatt (unterzeichnet: Mitgliedschaft Freiberg des Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker. Verleger Richard Spengler in Freiberg. Druck von EichlerS Buchdruckerei (Her mann Sander) in Freiberg) einer Kritik unterzogen, der man weder das Zeugniß der Ruhe noch der Objektivität ausstellen kann. Wäre es den Verfassern dieses Flugblattes darum zu thun gewesen, etwaige Jrrthümer unserer Darstellung richtig zu stellen, so wäre der geradeste Weg jedenfalls der gewesen, tue Redaktion der „Frei- Lerger Anzeiger" um eine Richtigstellung zu ersuchen beziehentlich um Aufnahme einer Entgegnung anzuaehen. Daß die Redaktion diesem Verlangen, falls eS in angemessener Form gestellt worden wäre, gewillfahrt hätte, darüber konnten die Verfasser nicht im Unklaren sein, nachdem die Redaktion am Sonnabend, als sic nach Beginn des Druckes von einem Mitglied de» Verbandes auf einen Jrrthum aufmerksam gemacht worden, die Korrektur sofort hatte vornehmen lassen. Da die „Mitgliedschaft des Unterstützungs vereins" diesen Weg nicht beschritten hat, ließ sie erkennen, daß ihr an einer friedlichen Austragung der Differenzen nichts gelegen ist. Auch Ler Ton, in welchem das Flugblatt abgefaßt ist, läßt nur den einen Schluß zu, daß es der zum Unterstützungsverein gehören den Gehilfenschaft, soweit sie an der Abfassung des Flugblattes Letheiligt ist, mehr auf eine Hetze gegen den „Freiberger An zeiger" als auf eine ruhige Behandlung der Frage angekommen ist. Dafür spricht auch die Thatsache, daß die von fast allen Blättern abgedruckten Veröffentlichungen des LokalausschusseS der Buchdrnckcreibesitzer Leipzig» auf welche sich unsere Darlegungen hauptsächlich stützten, seitens der Gehilfenschaften anderer Städte, so weit uns bekannt, ohne Entgegnung geblieben sind. Ein interessantes Streiflicht auf die Entstehung des Flugblattes wirft übrigens aucy die Klage, daß das Freiberger Publikum nur immer dem „Anzeiger" seine Unterstützung zu Theil werden läßt und sich nicht dazu verstehen will, anderen Zeitungsunter- nehmungcn „auf die Beine zu helfen." Wenn die Gehilfen schaft glauben sollte, daß der gehässige Ton ihres Flugblattes der geeignete ist, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, dann ist sie sehr übel berathen. Insonderheit wird der Appell an die Mißgunst bei vem Freiberger Publikum seine Wirkung sicher ver- sehlen. Namentlich die Arbeitgeber wird der Ton des Flugblattes eigen berühren, wenn sie sehen, wie die Arbeitnehmer sich nicht scheuen, in rücksichtslosester Weise das Geschäft ihres Arbeitgebers zu diSkreditiren. Es handelt sich hier um einen Vorstoß gegen die Arbeitgeber im Allgemeinen, insbesondere zum Zwecke einer Verminderutig der Arbeitszeit. Gelingt dieser Vorstoß, dann werden die Folgen für die übrigen Gewerbszweige nicht ausbleiben. So viel über Vie Form des Flugblattes! Sein Inhalt ver anlaßt uns nur in einigen Einzelheiten zu kurzen Bemerkungen. ES wird in demselben bestritten, daß der Vorstand des Unter stützungsvereins deutscher Buchdrucker „angeordnet" habe, den Prinzipalen die in Rede stehenden Forderungen zu unterbreiten. Wir halten diesen Ausdruck voll aufrecht. Die ganze Jnszenirung des Streits giebt uns Recht. Wie kämen außerdem in mehreren Städten die ^Gehilfenschaften dazu, in ihrer Kündigungsliste die Prinzipale aufzufordern, „sich behufs weiterer ^Unterhandlungen an den Vor» sitzendendcs UnterstützungsvereinsDeutscherBuchdruckerzu wende*"? Die kündigenden Gehilfen erklären ja dadurch selbst in klarster Form, daß sie aus eine eigene Initiative in der Streik-Angelegen- Heil verzichten. Wie will man es ferner rechtfertigen, die sich an dem Streik nicht mit betheiligenden Verbandsmitglieder ihrer wohlerworbenen Rechte und Ansprüche an die Unterstützungskassen für verlustig zu erklären, wenn der Streik nicht „angeordnet" ist? Wenn das Flugblatt ferner behauptet, es sei nicht wahr, daß die Prinzipalität „überall" auf dem Standpunkt steht, den Forderungen der Gehilfenschaft nicht nachzugeben, so ist demgegen über zu bemerken, daß auch hier die Ausnahmen die Regel nur bestätigen. Mit ganz verschwindend geringen Ausnahmen — die Meldungen von diesen Ausnahmen lagen, als der erste Artikel geschrieben wurde, noch nicht vor — wird aus den größeren Städten berichtet, daß die Prinzipale nicht in der Lage sind, die Forde rungen der Gehilfen zu erfüllen. Diese geringen Ausnahmen werden auch aus den Verlauf des Ausstandes kaum von Einfluß sein. Auch daß hier in Freiberg, wie in dem Flugblatte gegen die Anzeiger-Druckerei al» Trumpf ausgespielt wird, die Gerlach'sche und die Eichler'sche Druckerei sich bereit erklärt haben, sowohl m die Verkürzung der Arbeitszeit, wie in die Erhöhung der Löhne Ministern gepflogenen Verhandlungen thunlichst bald bestimmte Borschlätze zu machen. Wenn ich dabei auf diejenigen Gesichts punkte Hinweise, welche mir für die Beurthrilung der hervorge tretenen Mißstände und der zu ihrer Abwchr zu ergreifenden Maßnahmen besonder» wichtig erscheinen, so halte ich mich daz» umsomehr verbunden, als da» Recht in meinem Nm«» ß«fp«che» wird und ich von dem Bewußtsein der Pflichten, welche mir als oberstem Hüter des RcchtS und der Ordnung obliegen, voll durchdrungen bin. Der Heinze'sche Prozeß hat ,» erschreckender Weise dargelegt, daß das Zuhälterthum neben einer ausgedehnten Prostitution in den großen Städten, insbesondere in Berlin, sich zu einer gemeinen Gefahr für Staat und Gesellschaft entwickelt hat. Behufs energischer Bekämpfung dieses Unwesens wird in erster Linie in Frage kommen, inwieweit schon auf Grund der bestehenden Gesetze mit Nachdruck gegen die Zuhälter eingeschritte» werden kann. Diese Aufgabe fällt der Polizei und der Straf» acsetzpflege zu. ES wird der Polizei ein kräftiges und unter llw- tänden rücksichtsloses Vorgehen gegen die Ausschreitungen jener verworfenen Menschrnklasse zur Pflicht machen, zugleich aber werden die Exekutivbeamten darüber zu vergewissern sein, daß sie bei thatkrästigem Vorgehen nicht nur meine Anerkennung, sondern auch meinen Schutz finden werden. WaS die Anwendung der bestehenden Strafgesetze anlangt, so wird darauf hinzuwirken sein, daß die Gerichte bei ihrem Urtheil sich nicht von einer falschen Humanität leiten lassen und demgemäß auch bei ersten Fällen aus ein möglichst hohe- Strafmaß erkennen. Im Anschluß hieran wird zu erörtern sein, ob und in welcher Weise eS etwa einer Aenderung oder Ergänzung deS bestehenden Strafrechts bedarf. Auch vas Strafverfahren wird einer näheren Prüfung zu unter ziehen und werden dabei Maßregeln zu erwägen sein, welche e» verhindern, daß Vertheidiger, uneingedenk ihrer Pflicht, zur Er mittelung der Wahrheit beizutragen, es zu ihrer Aufgabe machen, dem Unrecht selbst durch frivole Mittel zum Siege zu verhelfen. Nicht minder ist Vorsorge zu treffen, daß die Würde veS Gerichts hofes sowohl der Bertheidigung wie den Angeklagten und. dem Publikum gegenüber unter allen Umständen gewahrt bleibe. End lich erscheint eS geboten, daß in Füllen, in welchen die schwersten sittlichen Schäden den Gegenstand der Verhandlung bilden, die Oeffentlichkeit deS Verfahrens ausgeschlossen werde. Gegenüber den betrübenden Erscheinungen deS Heinzr'schen Prozesses ist es mir eine erfreuliche Wahrnehmung, daß oie großen Gefahren und Mißstände, welche der Prozeß bloßgelegt hat, von allen Schichten der Bevölkerung in ihrer vollen Tragweite erkannt sind und daß die öffentliche Meinung einmüthig oie Nothweudigkeit wirksamer Abwehr hervorhebt. Die» läßt mich hoffen, daß Kn von meiner Regierung zu treffenden Maßnahmen diejenige Unterstützung innerhalb der gesitteten Kreise meines Volkes nicht fehlen Wird, ohne welche eine durchgreifende Abhilfe nicht erwartet werden darf. Neue« Palais Potsdam, den 22. Oktober 1891. Wilhelm L. Von parlamentarischer Seite wird der „B.B. Z." geschrieben: Der Entwurf des Etats der Verwaltung de» ReichsheereS weist im Rahmen der einmaligen Ausgaben eine erhebliche Foxd«» rung für Artilleriezwecke auf. Es handelt sich zunächst nzir um die Aufstellung weniger Batterien, um den geplanHn Nahmtzn der Formation voll zu machen, Da hierbei keine Vermehrung de» MannschastSstandes in Frage kommt, es sich vielmehr nur um eine allerdings nicht unbedeutende Kompletürung de» Artillerie Materials, Geschütze, Munitionswagen, Zugpferde re., Handelt, ft gehören diese Positionen in der Hauptsache in die „eiNtnaligen Ausgaben". Weiterhin stellt der in Frage stehende Entwurf eine Forderung auf für Beschaffung von seldartmeristischem Materiale, d. h. sür Geschütze und Munition. Die Frage, ob in Zukunft Bronze oder Gußstahl zu den Geschützen verwandt werden soll, hat dahin ihre Erledigung gesunden, daß man sich nun endgiltig l sür den Gußstahl entschieden hat, znmal Krupp die Herstellung eines Gußstahl» gelungen ist, anS dem auch Geschoss« mit der kräsligsten Sprengladung ohne Gefahr für ein Platzen deS RohieS Politische Umschau. ' Freiberg, den 28. Oktober. Der deutsche „Reichsanzeiger" bringt an der Spitze seiner heutigen Nummer folgenden kaiserlichen Erlaß an da» Staats ministerium: Di« beklagenSwerthenErscheinungen, welche das Strafverfahren gegen die Eheleute Heinze hat zu Tage treten lassen, beunruhigen mein landeSväterlichÄ Herz fort- gesetzt. Obwohl ich dem Justizminister meine Auffassung bereits im Allgemeinen kundgegeben habe, und obwohl mir bekannt ist, daß seitens der nächstbethciligten Minister de» Innern und der Justiz vorbereitende Schritte zur Beseitigung der aufgedeckte« Schäden eingeleitet sind, so drängt eS mich doch, auch die Auf merksamkeit meine» StaatsministeriumS auf diese für da» Wohl de» ganzen Lande» so bedeutungsvolle Angelegenheit hinzulen«« und dasselbe zu veranlassen, mir auf Grund der von den Reffort- zu willigen, kann für die Stellung der Anzeiger-Druckerei in keiner Weise maßgebend sein. In einer kleineren Druckerei, die sich ausschließlich mit dem Druck von Verlag-Werken und mit Accidenz- druckerci beschäftigt — und in diese Rubrik gehören sowohl die Gerlach'sche wie die Eichler'sche Druckerei — ist es nicht allzu schwer, die durch diese Zugeständnisse entstehenden Mehrkosten auf den Preis der Waare zu schlagen. Einer großen Druckerei jedoch — die Anzeiger-Druckerei beschäftigt etwa die doppelte Anzahl Gehilfen wie alle übrigen Freiberger Druckereien zusammenge nommen — erwächst in erhöhtem Maße die Verpflichtung, die Kollegialität nicht außer Acht zu setzen und für die gemein samen Interessen der Arbeitgeber einzutreten, die ja bis zu einem gewissen Grade auch die Interessen des Publikums sind, welches zweifellos, und wenn auch nur einen Theil der durch Bewilligung der Forderungen entstehenden Mehrkosten zu tragen hat. Diese Uebertragung der Mehrkosten auf das Publikum aber würde gerade bei einem Zeitungsunternehmen am unangenehmsten fühlbar werden. Wenn die Verfasser des Flugblattes übrigens der Meinung zu sein scheinen, daß die an» der Bewilligung der Forderungen der Gehilsen- schast den Druckereien erwachsenden Mehrkosten nur 20 Prozent betragen werden, so sind sie auch hierin iE Jrrthum. Die durch die Verminderung der Arbeitszeit bedingte Mehreinstellung von Gehilsen erfordert nicht nur eine entsprechende Vermehrung des Arbeitsmaterials (Anschaffung neuer Schriften und dergl.), sondern in vielen Druckereien auch bedeutende Umbauten, da die bisherigen Räumlichkeiten zur Einstellung neuer Setzer nicht aus reichen würden. Wenn deshalb in unserem Artikel vom Sonntag die Bertheuerungen der Drucklosten bis zu 45 Prozent (so haben wir geschrieben und nicht «« 45 Prozent, wie die Verfasser wahr- heitSwidrig behaupten) berechnet worden ist, so ist diese Angabe für manches Druckerrmnternehmen gewiß nicht zu hoch gegriffen. Im Uebrigen ging aber aus der Fassung deS Artikels klar hervor, daß diese Berechnung eine allgemeine war, während die für Frei berg zutreffenden Zahlen (20 Prozent) unmittelbar darunter klar und deutlich ausgesührt wurden. Die aus dieser offenbaren Text verdrehung gezogenen Folgerungen sind einfach auf eine Täuschung deS Publikums berechnet. Ebensowenig mißzuverstehen war unsere Angabe über die sofortige Niederlegung der Arbeit durch eine Anzahl Setzer. Von Kontraktbruch und dergleichen ist mit keinem Worte die Rede gewesen. Die Angaben des Flugblattes über die in der Anzeigerdruckcrei gezahlten Löhne, welche die unserigen widerlegen sollen, sind ebenfalls nichts Anderes als eine Bestäti gung unserer Angaben. Zum Ueberfluß fügen wir noch die uns von der Druckerei übermittelte Lohnliste sür die Wochen vom 22. August bis 23. Oktober der am längsten im Akkord stehenden 23,71 Die in der Anzeiger-Druckerei den im Geschäft verbleibenden Gehilfen über die bisherige Lohnzahlung hinaus auS freien Stücken bewilligte Zulage beträgt pro Woche 1 Mark 50 Pfg. -- 7»/z Prozent des bestehenden Tarifs, womit sich die Geschäftsleitung auf den Stand punkt der in Leipzig von der Prinzipalität angcbotenen Zuge ständnisse stellt. Die Bewilligung einer Kondition auf Lebens zeit, von der das Flugblatt in höhnischem Tone spricht, ist weder verlangt noch angeboten worden. Bekanntmachung. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Sonnabend, de« 7. November kfd. I»., Bormitt«-» 10 Uhr. Ureiders, am 28. Oktober 1891. Der AmtrhanptM»««.