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— - st. Anzeige zu machen. I . Belanntmachung Skr. Nr. Nr. ist bei uns eingegangen und liegt zu Jedermanns Einsicht in unserer RathSexpedition aus. Freiderg, den 11. Juni 1891. Brand, den 10. Juni 1891. Frau. SS. Juni 1891 Hei dem Gerichte anzumelden. thenret» ch, e Zeit. 7« 7« 71» k' I - i des cciiM Ich. s freund, tande aut. acht, t m 8 Uhr irtet vrr- :dorrt, fort, 'n, rdtSdach at, g! iter Ruh, sanft und r von L'/, den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehme«, dem Konkursverwalter bis zum SS. Juni 1891 «SniglicheS Amtsgericht ,u Freiderg, Adth. »17. Veröffentlicht: Aktuar Nicolai, Gerichtsschreiber. «SuigticheS Amtsgericht »r OI««. Der «Sadtrattz. »r Bürgermeister. 891. time nnd Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand Konkursverfahren. Heber das Vermögen der Handelsfrau Auguste Bertha vcrehel. Nestler geb. Locekal in Freiberg wird heule, am LV. Rai 1891, Nachmittags 6 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. Der Kaufmann Johannes Rtiller in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum Bekanntmachung. Auf Fol. 42 des Handelsregisters für den Bezirk deS unterzeichneten Amtsgericht» ist am heutigen Tage das Erlöschen der Firma L. Meyer in Mulba verlautbart worden. «1. Jahrgang Sonnabend, de« 1! Juni Das 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblattes vom Jahre 1891 enthaltend: Nr. 1956. Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 1. Ium 1891, " 1957. Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmuster». Vom 1. Juni 1891, 1958. Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und Marineverwaltung ast- gestellten Beamten. Vom 22. Mai 1891, 1959. Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend. Vom 31. Mai 1891, > Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufses und eintretenden Falles über die in tz 120 der Konkurs- ordnnng bezeichneten Gegenstände auf Ven SS. Juni 1891, vormittags 10 Uhr, «nd zur Prüfung der angemeldeteu Forderungen auf de« 9. Juli 1891, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 35, Termin änberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von achtung dieser Verhältnisse, die in den verschiedenen Refforts dauernd ausgeführl wird, schon Ende April die vorliegende Frage, ob ein Nothstand im Lande da sei und ob cs nothwendig sei, zu Ausnahmcregeln zu greifen, zum Gegenstand eingehender Erörterungen gemacht. Die Regierung kam damals zu dem Beschluß, daß sie die Sache noch nicht genug übersehen könnte, daß sie Recherchen anstellen wollte; sie beschloß aber weiter, diese Recherchen auf den Kreis Königlicher Behörden zu -beschränken, weil sie die Besorgniß hatte, daß, wenn sie Privatpersonen, Korporationen des Handels, landwirth- schaftliche Vereine rc. gehört hätte, sie schon damals eine Agi tation in das Land getragen haben würde, die zu nichts An derem hatte führen können, als zu eiuer Haussebewegung (Sehr richtig! rechts), die also Dasjenige erreicht haben würde, was die Regierung, der Alles daran lag, die Broipreise für den armen Mann billig zu erhallen, nicht wollte. In jener ersten Staatsministerialsitzung beschloß das Ministerium Berichte ein- zufordern und zwar von all' denjenigen Behörden die etwa m der Lage waren, über die Bestände aus dem vorigen Jahre, über die Bestände, die jetzt in unseren Häfen lagerten, Material beizubringen. Es wurden außer den preußischen Zollbehörden die Proviantbehörden der Armee herangezogen und es wurden die Reichsbanksteüen im ganzen Reich aufgefordcrt, sich auf eine möglichst unauffällige Weise bei Kaufleuten zu unterrichten. Es kam nun aus diese Weise ein Material zusammen, was der Regierung die Ueberzeugung gab, daß ein Nothstand nicht da war und daß es nicht erforderlich sei, zu irgendwelchen außer ordentlichen Maßregeln zu greifen. Inzwischen aber wuchs eine gewisse Erregung im Lande, und e» mm zu Aeußerungen, die der Staatsrcgierung klar machten, daß sie nicht länger ruhig der Sache zusehen könne, daß sie ihre Stellung öffentlich bekunden müsse, wenn nicht der Handel erhebliche Schädig ungen erleiden und dadurch wiederum da» erzielt werden sollte, was wir nicht wollten: daß das Brot vrrtheuert wird. Das gab uns den Anlaß, nun aus der Reserve, die wir uns insoweit aufgelegt hatten, als wir nur Königliche Behörden fragten, heranSzutreten. Wir wandten uns nun an eine große Menge von Personen im Jnlande und regten die Konsulate und Gesandt schaften im Auslande zu erneuter und beschleunigter Berichter stattung an. Wir konnten die Vollendung dieser Berichterstatt ung nicht abwarten: inzwischen war die Beunruhigung im Lande so gestiegen, daß, noch ehe das gesammte Material vor lag , die Regierung diejenigen Erklärungen abgeben mußte, die ich am 1. d. M. hier abgegeben habe- Das Material, das die Regierung erlangt hat, beruht im Wesentlichen auf einer Schätzung, soweit es nicht offizielles Material ist, das von den Behörden über die ErnteverhSltnissc im vorigen Jahr, über die Bestände darnach, über ine Aus sichten für die diesjährige Ernte über das, was in den Frei hafengebieten etwa lagert, geliefert ist. Soweit es nicht solches Material ist, beruht es auf Schätzung; auch das offizielle Material beruht zum großen Theil auf Schätzung. Was sind Inserate »erden bi» Vormittag l 1 Uhr angcnom- « i! men und beträgt der Prei» für di« gespaltene Zeile 1 I oder deren Raum tb Psg. denn die Berichte über den Saatenstand anders als eine Reihe von Schätzungen, was ist selbst unser Koursbericht an der Börse anders als der Ausdruck von Schätzungen Einzelner, eine Summe von Anschauungen von Kaufleuten über de« gegenwärtigen Zustand des Handels. Aus Schätzungen als» blieben wir immer angewiesen; diese Schätzungen konnten mehr oder weniger weithvolle sein, je nach den Personen, von denen sie kamen. Wir würden, glaube ich, in der Lage sein. Ihnen zu beweisen, daß wir über sehr werthvolle Schätzungen verfügen; wir sind aber nicht in der Lage, dies zu thun, weil es absolut ausgeschlossen ist, die Personen, von denen die Schätzungen ausgegangen sind, öffentlich zu nennen. (Sehr richtig! rechts.) Jedermann, jeder Kaufmann, der sein Urtheil in patriotischer Weise der Regierung zur Verfügung stellt, würde Anstand nehmen, das noch einmal zu thun, wenn er hier genannt und hinterher Angriffen aller Art ausgesetzt würde. (Sehr richtig! rechts.) Noch vorsichtiger müssen wlr in Bezug auf die Nachrichten sein, die wir aus dem Auslande von den Konsulaten bekommen haben. Der Konsul im Aus lande ist noch weniger in der Lage, durch eigenen Augenschein sich davon zu überzeugen, wie die Saaten stehen, welche Bor- räthe im Hafen liegen, welche auf Eisenbahnen ausgespeichert find, als wie die Behörden im Jnlande. Der Konsul kann nichts Anderes thun, als sich an Vertrauensleute im Aus lande wenden. Nun wäre doch der Fall denkbar, daß eine aus ländische Regierung ein Interesse daran hätte, den wahren Zu stand nicht veröffentlicht zu sehen. Hätte nun der Konsul Jemand benutzt, der wirklich ihm die besten Nachrichten ge geben hat, Nachrichten aber, die der anderen fremden Re gierung nicht wunschenswerth wären, so würde uns in diesem Fall nicht allein für die Zukunft die Quelle versiegen, sondern es könnte für Diejenigen, denen wir die Nachrichten verdanken, zum Theil recht unangenehme Folgen haben. (Sehr richtig! rechts.) Also wir sind außer Stande, dieses Material vorzu- lcgen; damit erledigt sich von unserm Standpunkt der Haupt theil dieses Antrags. Wir sind nicht im Stande, Zahle« vorzulegen, die irgend Einen von Ihnen überzeugen würbe». Es ist ja überhaupt sehr schwer, Menschen zu überzeuge« (Heiterkeit und sehr richtig!), und im vorliegenden Falle würden wir nicht einmal in der Lage sein, Diejenigen, die einmal die uns entgegengesetzte Ansicht angenommen und ver treten haben, zu überreden, wir müssen darauf verzichten. Wir haben ven dringenden Wunsch, daß die heutige Debatte nicht zu einer Erregung führe, die das einmal bestehende Uebel noch schlimmer macht. Was an der Regierung liegt, ist geschehe», um da, wo wir die Gelegenheit dazu hatten, in diesem Sinne zu beruhigen; denn wir sind der Ueberzeugung, daß jede weitere Erregung das Uebel, unter dem wir leiden, nur schlimmer macht. Die Regierung ist sich der Verantwortung, die sie trägt, bewußt; sie wünscht aber auch, daß Diejenigen, die nun öffentlich über diese Dinge sprechen, deren Urtheil i« alle Welt geht, in gleicher Weise sich dessen bewußt sei» Grasversteigerung. Die diesjährige GraSnutzung von den zum Löbnitzer Forstreviere gehörige« Kunstwiesen des ehemaligen Kammergutes Großschirma mit Fürstenhof soll Sonnabend, den SO. Juni d. I., vormittags von 9 Uhr an, in der Liedscher'schen Schankwirtyschaft zu INeinwalterSdorf, und die von der zum ehemaligen Weißenbornrr Revier gehörigen Rothrwiese an demselben Lage, Nachmittags von S Uhr an, im Gasthause »um »NostnenhSuSchen- bei Langenrinne, in einzelnen Parzellen gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Sgl. Forstreviervettvaltung Löbnitz und Ugl. Forstreulamt Tharandt, am 10. Juni 1891. , 70» 8,°L S<.°L ch 12« ° Mauckisch teur: Georg Buchdrucker« > in Freiberg. Bekanntmachung. Zu Beheizung des Königlichen Gerichtsgebäudcs hier, sowie des dazu gehörigen Gefangenen hauses, in der Zeit vom 1. Juli 1891 bis Ende Juni 1892 sind etwa 4 500 Hektoliter Duxer Mittelbraunlohlen U, 7 ' 4 500 „ Zwickauer Pechknörpelkohlen I, 60 , Burgker weicher Schiefer, 5 Wellenhundert trockenes, fichtenes Reisig und 45 Raummeter weich« Scheithölzer erforderlich. Diejenigen leistungsfähigen Lieferanten, welche gesonnen sind, die Anlieferung dieser Ieuerungsmaterialien, soviel davon erforderlich ist, bis in den Hof des Gerichtsgebäudes, be ziehentlich des Gefangenenhauses, zu übernehmen, wollen ihre Anerbietungen, unter Angabe der Preise für den Hektoliter Braun-, Pechknörpel- und Schieferkohlen, des Wellenhunderts Reisig, sowie des Raummeters Scheitholz, jedoch einschließlich aller Transport- und Ablade spesen, bis »UM 28. Juni 1891 an die Gerichtskasse des unterzeichneten Königlichen Landgerichts — Zimmer 59 der II. Etage — schriftlich gelangen lassen. Auswahl unter den Anerbietungen wird Vorbehalten, jedoch wird der Lieferungsverlrag möglichst unter Berücksichtigung der Mindestfordernden abgeschlossen werden. SSuiglicheS Landgericht Freiberg, am 8 Juni 1891 »r. Präsident. B. Nochmals die GeireideMe im preußischen Abgeordnetenhause. In der gestrigen Sitzung des preußischen Abgeordneten hauses stand der mehrfach erwähnte freisinnige Antrag auf der Tagesordnung: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, das Material über die zur Zeil verfügbareu Getreidebestände und die diesjährigen Ernteaussichten, welche nach der Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten in der Sitzung vom 1. Juni d. I. die Grundlage für die Entschließung der Staatsreaierung in Betreff der Getreidezölle gebildet hat, dem Abgeorvneten- hause mitzutheilen. Reichskanzler von Caprivi gab hierzu nachstehende Er klärung ab: Ich habe im Namen der Regierung den Wunsch auszu sprechen: das hohe Haus wolle den hier vorliegenden Antrag ab lehnen. Nach oem Verlaus der vorigen Sitzung war es wahr scheinlich, daß dieser oder ein ähnlicher Antrag kommen würde, und es ist mir weiter zweifellos, daß die Ziele der Herren An tragsteller über den Wortlaut des Antrages hinausgehen: sie wollen nicht blos das Material kennen lernen, sondern sie wollen an den Antrag eine weitergehende Diskussion knüpfen. Was nun diese weilergehende Diskussion angeht, so ist die Staatsregierung nicht in der Lage, darauf einzugehen, es sei denn, es handelt sich um die Berichtigung thatsächlicher Anfüh rungen. Was die Staatsregierung zur Sache zu sagen hat, habe ich mir am 1. d. M. auszusühren die Ehre gegeben. Seit dem hat sich in den Anschauungen der Staatsregierung über die Sachlage nichts geändert. (Bravo! rechts.) Sie nimmt genau denselben Standpunkt ein, den sie am 1. d. M. ein nahm, und diejenigen Nachrichten und Mittheilungen, die ihr inzwischen zugegangen sind, haben die Staatsregierung nur in dem Festhalten an demjenigen Standpunkt bestärkt, den darzu legen ich damals die Ehre gehabt habe. (Lebhaftes Bravo rechts.) Die Fassung des vorliegenden Antrages, wenn er eben nicht weitergehende Ziele hätte, könnte ja überraschen. Ich habe mir am 1. d. M. am Eingang meiner Rede wörtlich zu äußern erlaubt: „All' dieses Material würde einen ziffer- mäßigen Beweis für die Richtigkeit des Verfahrens der Staats regierung beizubringen uicht ermöglichen. Diese Zahlen sind zum Theil ihrer Natur nach unsicher; sie beruhen auf Schätzungen." Wenn die Regierung schon am 1. d. aus gesprochen hat, daß sie nicht in der Lage ist, einen ziffer mäßigen Beweis beizubringen, so weiß ich nicht, was mit einem Zahlenmaterial, wie cs der vorliegende Antrag fordert, erreicht werden soll. Es liegt ja m der Natur der Sache, daß, wie ich auch das vorige Mal auszusprechen mir die Ehre gegeben habe, all' dies Material mehr oder weniger unsicher ist, auf Schätzungen beruht, und daß Jeder, der ein Uriheil sich bilden will, darauf angewiesen ist, aus einer Menge von Schätzungen einen Durchschnitt zu ziehen. Die Regierung hat, abgesehen von der unausgesetzten Beob- re«tler. Bekannte» ber Satte,