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A i Lrschetnt jeden Wochentag NachmittagSLllhrsürden .HO 1 ! andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark2S Pfg-, E zweimonatlich 1 M. SO Ps. und einmonatlich 7b Ps. Freiberg, den 6. Mai 18SI. 27 Ariilii». 8«Imm1x. 823 640 10839 auf den Holzschlägr« in Abth. 46, 57 u. 78 und in Abth. 82, 21 96 9 1879 32 .an die Empfangsstelle zurückzugeben. Freiberg, den 6. Mai 1891. tasrl mit Pult, 1 kleinere dergl., 1 Schreibtisch, 299 Stück Feueranzünver. 5 Büchse« MaeiS-Blüthe und 18 Bünde MeyerS EonversationSlerikon gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Freiberg, am 6. Mai 1891. Aktuar 8eU»»1ckt, G -B- . fichtene von Nachmittags 3 Uhr an: Rmtr. buchene Brennscheite, Derbknüppel und Zacken, „ fichtene dergleichen, , „ Reisigknüppel, „ „ Reisigäste, „ „ Stöcke in Abtheilung 39 und 50, Die Stadtbanverwaltung. Hüriivr. Wbr Feld- «nd Gras-Verpachtung. Auf den Eisenbahnstrecken Freiberg-HalSbrücke, verthelSdors.Grotzhartma««»- dors und Brand-Langenau sollen an den nachgenannten Tagen die Feld- und Gras- Nutzungen auf 6 hintereinanderfolgende Jahre, unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu machenden Bedingungen, an die Meistbietenden verpachtet weiden und zwar: 11. Mai von srüy 8 Uhr an »mischen Freiberg und Halsbrücke, IS. „ „ „ 8 » „ - Berthelsdors u. Großhartmannsdorf- 13. . . „ 9 . „ „ Brand und Langenau. Freiberg, am 24. April 1891. König». AbtheilungS-Jngenienr-vurea« II Ni»1««r. Stück fichtene Stämme bis 22 am stark, in Abtheilung 46 (Holzschlag), „ buchene Klötzer von 8—61 om stark, 2,0 dis 4,5 w lang, in Abth. 78 (Holzschlag), , fichtene , „ 8—74 „ „ 3,4, 4,0 u. 4,5 m lang, > Rmtr. buchene Nutzknüppel, 1 Kolz-Auktion auf dem Nassauer Staatsforstreviere Im Gasthose zu Bienenmühle sollen Donnerstag, den 14. Mai 1891, folgende im Nassauer Forstreviere aufbereitele Hölzer, als: von vormittags '/,19 Uhr an, 44. Jahrgang Donnerstag, den 7. Mai Auetiou. Montag, de« 11. Mai dieses Jahres Nachmittags 2 Uhr sollen im amtsgerichtlichen Auctionslocale hier 2 Waare«regale mit Faste«, 1 Lade«-! Inserate werden bis Bormittag ll Uhr angenom men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeil« oder deren Raum lb Psg einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion be kannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Die Stämme und guten Klötzer werden nach den üblichen Stärkenklassen ausgeboten. Die zu versteigernden Hölzer können vorher in den betreffenden Waldorten besehen werde« und ertheilt der unterzeichnete Revierverwalter zu Nassau nähere Auskunft. Kg». Forftrentamt Frauenstein und Kg». Forstrevierverwaltung Nassau, am 4. Mai 1891. und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand Sta dtverordnetenfitzung den 8. Mai 1891, Abends 6 Uhr. 1. Rathsbeschluß, Verpachtung der Parzelle Nr. 1900 an den Restaurateur Fischer hier. 2. Desgleichen, Erlassung der für Benutzung des Kaushaussaalcs der Sächs. Fechtschule berech neten Miethe von 30 Mark und unentgeltliche Ueberlassung des Kaufhaussaales an das Gymnasium zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs betreffend. 3. Desgleichen, Verwendung des Sparkaffengewinns von 1890 betreffend. 4. Desgleichen, Aufstellung eines Verwaltungsberichts auf die Jahre 1889 und 1890 betreffend, 5. Desgleichen, Anschluß an den sächsischen Bei Pflegstationsverband und Berwilligung seine» Jahresbeitrags von 10 Mark betreffend. 6. Desgleichen, Genehmigung der Ausnahme eine- Darlehns von 21 000 Mark Seiten der Nikolaikirchengemeinde betreffend. Line völkerrechtliche Frage. .Der Streitfall bezüglich des russischen DampserS .Kostroma" ist bcigelegt", so lautete ein aus Konstantinopel datirter kurzer Drahtberichl des gestrigen Blattes. Die Meldung bedarf einer ausführlichen Erklärung, um iu ihrer vollen Bedeutung ge würdigt zu werden. Sie bedeutet nichts mehr und nichts weniger als den Abschluß eines Streitfalles zwischen Rußland und der Türkei, der wie selten ein anderer geeignet war, die Aufmerksamkeit der Mächte auf sich zu ziehen und zu den ernsteten Verwickelungen zu führen. Wenn man trotzdem der Entwicklung der Angelegenheit ohne Beunruhigung zugesehen hat, so ist dies ein erfreulicher Beweis dafür, daß man gegenwärtig in Europa — Dank der zielbewußten Friedens politik des Dreibundes — frei ist von übermäßiger politischer Nervosität. Die erwähnte Meldung betrifft einen Vorgang, der Rußland dazu dienen sollte, die durch Verträge geregelte Frage der türkischen Meerengen wieder einmal m Fluß zu bringen. Die gegenwärtige Regelung der Angelegenheit ist der russischen Politik recht unbequem. Sie möchte eine Aenderung herbeiführen, uno da ihr dies auf geradem Wege schwerlich ge lingen dürfte, sucht sie durch List zum Ziele zu gelangen. Um völlig im Bilde zn sein, bedarf cs eines kurzen Rück blickes auf die Entwicklung des gegenwärtig bezüglich des Bosporus und der Dardanellen bestehenden internationalen Rechtszustandes. Der erste nicht einseitig zwischen der Pforte und einer zweiten Macht geschloffene, sondern im Vereine mit ihr von allen Großmächten unterzeichnete Vertrag über die Meerengen ist der im tÄptember 1841 zu London vereinbarte sogenannte Dardanellen-Vertrag, welcher die Pforte verpflichtete, tn Friedenszeiten kein Kriegsschiff irgend einer fremden Macht in den Bosporus oder die Dardanellen einlaufen zu lassen. Der Pariser Friede vom 30. März 1856 bestätigte diese Abmachung. Er sprach aber zugleich die Neutralität des Schwarzen Meeres aus, und ein Anhang zu dem Vertrag, ein Sonderabkommen zwischen den Uferstaaten des Schwarzen Meeres enthaltend, setzte die Zahl der Seestreitlräfte, welche sie dort sollten unterhalten dürfen, auf das möglichst geringe Maß herab. Nun muß man allerdings beachten, daß dieser Fricdensvertrag von Rußland, als dem besiegten Theile, nur ungern unterzeichnet wurde, und in der That legte er Rußland thatsächlich weit stärkere Beschränkungen als der Türkei auf. Diese konnte im Archipel und in den Meerengen unbeschränkte Seestreitkräfte unterhalten, war also stets in der Lage, im entsprechenden Augenblicke mit überlegener Macht im Schwarzen Meere aufzutreten; sie konnte gleichzeitig auch den Flotten mit ihr verbündeter Mächte den Zugang zu demselben öffnen. Rußland dagegen besaß kein „Hinterwasser" des Schwarzen Meeres, aus welchem es eine Kriegsflotte unterhalten konnte. Diesen Zustand empfand man russischerscits als eine Demü- thigung und eine Gefahr, und als die glänzenden Siege der deutschen Waffen im Jahre 1870 ihm freie Hand schufen, er griff Rußland die Gelegenheit, um durch die Zirkulardepesche des Fürsten Gortschakow vom 31. Oktober des genannten Jahres zu erklären, daß es zwar keineswegs beabsichtige, die orientalische Frage wieder auszurollen, daß es aber die Bestimmung des Pariser Friedens über die Neutralität des Schwarzen Meeres nicht mehr für sich als bindend betrachte. Zur Begründung führte das Rundschreiben die soeben erwähnten Gesichtspunkte an. Die zur Beilegung der Angelegenheit am 17. Januar 1871 in London eröffnete Konferenz gelangte denn auch zu dem Beschluß, daß dem russischen Verlangen im Mehrbietungstermin. Auf Antrag deS Königlichen Amtsgerichts Borna wird andurch, nachdem auf das zum Verkauf stehende, vormals zum Nachlaß des verstorbenen Schirmfadrikanten Er«ft -Eduard Petzold in Freiberg gehörige, jetzt dessen Erben zugehörrnde Haus- und Feldgr««dstück Nr. 335 Abth deS Brandkotasters und Nr. 286 bez 1858 des Flurbuchs für die Stadt Freiberg, welche beiden Grundstücke zusammen gerichtlich auf 4219 Mart gewürdert worden sind, von einem Kaufsliebhaber ein Kaufpreis von 3999 Mark geboten -worden ist, ' der 8. Juni d. I., Vormittags 11 Uhr, zum Mehrbietun-Stermin anberaumr, und werden alle Diejenigen, welche darauf ein höheres Gebot zu thun gesonnen sein sollten, andurch geladen, sich a«hiestger (Freiberger) AmtSgertchtSstelle, Zimmer 13, in Person hierzu einzufinden, woselbst auch die nähere Beschreibung des betreffenden Grundstückes einzusehen ist. Freiberg, den 5. Mai 1891. DaS Königlich- Amtsgericht, Abth. IV». Kommissionsrath Vsmlor. Interesse der Erhaltung des Friedens, und weil die Pforte selbst nicht durchaus auf ihrem Schein bestand, stattzugeben sei. Der Londoner Vertrag vom 13. März 1871 erklärt sonach die Artikel 11, 13 und 14 des Pariser Friedensvertrags vom 30. März 1856, sowie das Sonderabkommen zwischen der Pforte und Rußland für aufgehoben. Sie wurden durch einen Artikel ersetzt, durch welchen dir Durchfahrt für alle Kriegsschiffe verboten ist und nur die Vollmacht des Sultans aufrecht erhalten wird, „die Meerenge in Friedenszeiten den Flotten der befreundeten und verbündeten Mächte, falls die Ausführung der Festsetzungen des Pariser Verlrages vom 30. März 1856 eserfordern sollte, zu öffnen". Diese Vereinbarung hat sodann endlich durch den Artikel 63 des Berliner Friedensvertrages vom 13. Juni 1878 ihre nochmalige volle Bestätigung erfahren, sie enthält also die auch gegenwärtig noch geltenden Bestimmungen des internatrouale« Rechts bezüglich der Meerengen. Für die kriegerischen Pläne Rußlands sind die Festsetz ungen, wie gesagt, recht unbequem, denn für den Fall, daß Rußland in irgend einen europäischen Krieg verwickelt würde, wäre es für die Türkei ganz unmöglich, neutral zu bleiben: Sie würde zweifellos als Bundesgenosse der von Rußland und Frankreich angegriffenen Mächte die Schisse der Letzteren die Meerengen passircn lassen, sie aber den russischen und fran zösischen Kriegsschiffen verschließen. Da Rußland den Vertrag zur Zeit nicht durchbrechen kann, sucht es wenigstens Theile desselben abzubröckeln, wobei es aus die Schwäche der Türkei und die Sorglosigkeit der übrigen Vertragsmächte baut, hat sich vorläufig dadurch zu hstsen gesucht, daß es seinen Kriegsschiffen den Charakter von Handelsschiffen gab. Nach dem letzten russisch-türkischen Kriege entstand bekanntlich i» Folge einer patriotischen Aufwallung die sogenannte „Frei-- Bekanntmachung. Die zum Umdau des Zwischengeschosses im Nathhause erforderlichen Stein metz-, Schlosser-, Tischler- und Glaserarbeiten sollen im Wege der Ausschreibung vergeben werden und sind die zu diesem Zwecke angesertigten Verzeichnisse und Bedingungen im Geschäftszimmer der unterzeichneten Verwaltung erhältlich. Die entsprechend ausgefüllten und namensunlerschriftlich vollzogenen Preisverzeichnisse sind verschlossen und mit der Aufschrift: »Zwischengeschoß - Umbau im Nathhaus«" -versehen, bis spätestens Dienstag, den 12. Mai 1891 Zum Nachlaß der verwittweten Fra« Vm Emilie Henriette Hille in Freiberg gehört daS auf hiesiger Petersstraße unter Nr. 129 Abtheilung X des Brand- latasters gelegene, auf Folium 105 des hiesigen Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene, nach 2 Bieren brauberechtigte und erbtheilungshalber zum Berkaus gelangende HauS- «Nd Ftldgrundftück. Aus dasselbe sind 18399 Mark geboten worden. Dieses Gebot wird aus Antrag der Erben mit der Aufforderung an Kausluftige öffent lich bekannt gemacht, etwaige Mehrgevote dem unterzeichneten Gericht bis »UM 2S. Mat 1891, Mittags 12 Uhr, schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Die Verkaufsbedingungen können an Gerichtsstelle eingesehen werden. KS»igl. Amtsgericht Freiberg, Abth. IV», den 1. Mai 1891. Sentit«,. C Zum Nachlaß des verstorbenen Gutsbesitzers Friedrich VSWald Gelseri in Nieder bobritzsch gehört das daselbst unter Nr. 99 des Brandkatasters gelegene, auf Folium 100 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederbobritzsch eingetragene Bauerngut, welches erb- Ihrilungshalber mit stmmtlichem todte« und lebeude« Inventar, außerdem dem vorhandenen Dünger und Vorräthen an Samengetreide, an Korn (ca. 25 Centner), Heu und Stroh zum Verkauf gelangen soll. Aus dasselbe sind 39 999 Mark geboten worden. Kauflustige, welche gesonnen find ein höheres Gebot »u thu«, werden hiermit aufgefordert, dies bis zum 16. Mai 1891, Mittags 12 Uhr, Hem unterzeichneten Gericht schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Die Verkaussbedingungen können an Gerichtsstelle eingesehen werden König». Amtsgericht Freiberg, Abth. IV», den 1. Mai 1891. C