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SommbenOeu 8. M-i. 18S1. M, zweimonatlich 1 M. b0 Pf. und einmonatlich 7b Pf. VVT» V. oder deren Raum l5 Ps^ Bekanntmachung. Die unter dem Viehbestände der Wirthschaftsbesitzerin Frau Christiane verw. Specht in Kleinschirma ausgebrochene «aut- u«v Kla«e«fenche ist erloschen. Freiderg, am 8. Mai 1891 Königliche Amt-Haup1man«schaft. In Vertretung: «elnlr. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen deS BergschmiedS Friedrich Julin- Seitzler an L-b«itz eingetragene HauSgrundstück unter Nr. 96 deS Brandcatasters und Folium 59 deS Grundbuchs für Jößnitz, bestehend aus der Parzelle unter Nr. 140o des Flurbuchs, welches Grundstück auf 6250 Mark ortsgerichtlich geschätzt worden ist, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 35, zwangsweise versteigert werden und cs ist «Freitag, -er 22. Mat 1891, Vormittag- 10 Uhr, als Berfteigerung-termtu, sowie Mittwoch, der 3. Juni 1891, vormittag- 1t Uhr, als Termin zu Verkündung de- verthetlungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhültnisseS kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Freiberg, am 10. März 1891. Königliche- Amtsgericht, Abth. II». Nr. Ricolai. Auf Folium 518 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma Hall H UudzewSki daselbst betreffend, ist heute verlautbart worden, daß Herr Johan« Hakl, Lausmann, ebendaselbst, nicht mehr Mitinhaber der Firma ist, sowie daß die genannte Firma lünstig Otto Rudzewski firmirt. Freiberg, am 6. Mai 1891. «öntgl. Amtsgericht, Abth. Ile. Hpt. Subhastations- und Auktions-Bekanntmachung. Vom unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen Mittwoch, de« 13. Mai 1391, die zum Nachlasse des gewesenen Wirthschastsbesitzers Carl Heinrich Ferdinand Wolf in Lmghe««erSdorf gehörigen Grundstücke, als: 1. das unter Nr. 46 des Brandkatasters für LanghennerSdorf gelegene, auf Folium 44 des dasigen Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Gut, be stehend in den Wohn- und WirthschastSgebüuden Nr. 111a und den Flur stücke« Nr. 111d, 992, 993 und 994 des dasigen Flurbuchs und 2. das auf dem Folium 238 desselben Grund- und Hypothekenbuchs eingetragene Erle«ntederwald-Grundstück, bestehend in der Flurparzelle Nr. 1099 des Flurbuchs für denselben Ort, welche beiden Grundstücke zusammen einschließlich des vorhandenen Düngers, jedoch ohne Be rücksichtigung der Oblasten, ortsgerichtlich aus 9000 Mark gewürdert worden sind, im dasigen Gastyose „zum Erbgericht" zur öffentlichen Versteigerung gebracht werden. Kauflustige werden daher hiermit geladen, am gedachten Tage vor 11 Uhr Mittags im gedachten Gasthose sich einzufinden, zum Bieten anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sodann weiterer Entschließung gewärtig zu sein. Ferner sollen a« demselben Tage, vo« Nachmittags 2 Uhr an, bez. am nächstfolgenden Tage, das zu dun gedachten Wölfischen Nachlasse gehörige Inventar, als eine schwarze Kuh, eine rothgesteckte dergleichen, eine Allgäuerkuh, ein Kalb, zwei Schweine, ein Hahn, zehn Hühner und verschiedenes landwirthschastltcheS Geräthe, in- gleichen Kleider, Wüsche, Möbels und verschiedene andere Gegenstände im vorstehend- unter 1 näher bezeichnete« Nachlatzgrundstücke gegen sofortige Baarzahlung um das Meistgebot öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen sowie ein Berzeichniß der sonstigen zu versteigernden Gegenstände sind der im erwähnten Gasthofe „zum Erbgericht" daselbst und an hiesiger Amt-- stelle auSgehüngteu Bekanntmachung beigcfügt. Freiberg, den 20. April 1891. .. , , Kgl. «mt-O-richt, Abth. IV«, das«. , SvLKta«. Kühne. Bckanntmachuug. DaS 14. Stück deS Reichsgesetzblattes vom Jahre 1891 enthaltend: Rr. 1949. Bekanntmachung, betreffend daS Gesetz gegen den verbrecherischen und ge meingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 16. April 1891. ist bei uns eingegangen und liegt zu Jedermanns Einsicht in unserer RathSexpedition auS. Freiberg, am 8. Mai 1891. Der Stadtrath. Idi?. Sülm»«, Bürgermeister. N. Bekanntmachung. In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 28. Januar 1884 wird nach anher gemachter Anzeige hierdurch veröffentlicht, daß Sonnabend, de« 9. diese- Monat-, Vo« früh 8 Uhr ab im Hause Gerbergasse 27 (neben dem allen Schlachthaus) nicht bankwürdiges, nach thierärztlichem Ausspruch jedoch genießbare- Kuhflcisch zum Preise von 35 Pf. das Pfund verkauft werden soll. Freiberg, am 8. Mai 1891. Die Stadtpolizeibehörde. Hfm. Erledigt hat sich die für Montag, den 11. d. M. angekündigte Auktion hier. UkatVerg, den 8. Mai 1891. Aktuar Schmidt, G.-V. Bekanntmachung. Die Gemeinde Pretzschendorf beabsichtigt, den Pretzschendorf-Sohraer KommunilationSweg von der Einmündung in den Oberbobritzsch-Pretzschendorfer Kommunikationsweg ab bis etwa 200 Meter von der Colmnitzer IIurgrenze entfernt, das ist auf eine Länge von 1760 Metern, als einen össeatliche« ganz einzuziehen und nur noch als Feld- und WirthschastSweg fort bestehen zu lassen, die Verbindung mit der Dorfstraße aber durch Ausbau eines Weges auf den Bluth'schcn GuiSgrundstücken, Parzellen Nr. 366, 369, 620, 618 und 617 herzustellen. Es wird dies hiermit unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß Ein wendungen gegen dos Vorhaben der Gemeinde Pretzschendorf binnen drei Wochen vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an hier anzubringen sind. Dtppoldl-walve, am 1 Mai 1891. Königliche UmtShauptmanvschaft. In Stellvertretung: Mr. Ll«üt«r, Regierungs-Rath. Wuhßoh - Wassenauktion. Von den Revieren: Grille«burg, Specht-Hausen, Höckenvorf, Lotznitz und Marbach des Forstbezirks Grillenburg sollen in dem Gewerdehause (frühere Debus'sche Restauration) zu Freiberg Sonnabenv, ven 16. Mai v. I., von vormittag- 11 Uhr ab, ea. 5209 Festmeter weiche Nutzhölzer, zum Theil in bereits ausbereitetem, zum Theil in noch anstehendem Zustande meist als Stamm holz unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres über die zu verkaufenden einzelnen Holzposten pp. besagen die bei der unter zeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speziellen Auktionsbekanntmachungcn, sowie die von den Herren Forstrevicrverwaltern zu beziehenden speziellen Auktionsverzeichnisse. Königliche Oberforstmeisterei Grille«burg, am 3 Mai 1891. Ii»rl HttM««», Oberforstmeister. Tagesschau. Freiberg, den 8. Mai. Wie schon kurz telegraphisch gemeldet, erschien der Veutsche Kaiser Mittwoch Abend im Dreikaisersaal des „Kölner Hofes", um dem Antrittskommers der Bonner Korpsstudenten beizu wohnen. Se. Majestät übernham das Präsidium und kom- mandirte den ersten Salamander auf die Bonner Korps. Nach einer Ansprache des Vertreters des Kösener S. C., vr. Molden hauer, erwiderte Se. Majestät der Kaiser etwa Folgendes: .Es ist meine feste Ueberzeugung, daß jeder junge Mann, der eintritt in ein Korps, durch den Geist, welcher in demselben herrscht, und mit diesem seine wahre Richtung für das Leben erhält, denn es ist die beste Erziehung, die ein junger Mann für sein späteres Leben bekommt, und wer über die deutschen Korps spottet, der kennt ihre wahren Tendenzen nicht. Wer aber Korpsstudent wie ich gewesen ist, weiß das am besten. Ich danke dem S. C. für seine Theilnahme an dem mir dar gebrachten Fackelzuge und freue mich, daß durch denselben die guten Beziehungen der gesummten Studentenschaft wieder her- gestellt sind. Ich hoffe, daß es so bleiben wird, denn die Ein- mülhigkeit ist ein Gewinn für die ganze Universität und wird auch ein Gewinn für den gcsammten S. C- der deutschen Universitäten sein. Ich hoffe, daß, so lange es deutsche Korps studenten giebt, der Geist, wie er im Korps gepflegt, und durch den Kraft und Muth gestählt wird, erhalten bleibt, und daß sie freudig den Schläger führen werden." Der Kaiser 'erwähnte sodann die Studentenmensuren und fuhr etwa also fort: „Wie im Mittelalter durch die Turniere der Muth und die Kraft gestählt wurden, so wird auch durch den Geist und Der Reichstag genehmigte am Mittwoch zunächst in dritter Berathung den Gesetzentwurf betreffend das ReichS- schuldbuch und setzte dann die dritte Berathung des Arbeiter schutzgesetzes fort. Zum K 1203, welcher dem Bundesrath die Befugniß einräumt, über die Art der Einrichtung der Betriebe Vorschriften zu erlassen, wurde ein Kompromiß antrag Gutfleisch, wonach der Vorstand der Berufsgenoffen schaften zur Einlegung der Beschwerde gegen die Verfügung der Polizeibehörde berechtigt sein soll, angenommen. Eine ganze Reihe weiterer Bestimmungen, u. A. der 8125 b, welcher von der Buße für den Kontraktbruch handelt, wurde im Fluge erledigt. Zum 8 134d (Arbeitsordnung) hatten die Abgg. Gutfleisch, Hartmann, Lewcha, Möller und Freiherr v. Stumm den Kompromißantrag eingebracht, wonach Geldstrafen die Höhe des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes zwar nicht über steigen dürfen, daß aber Tätlichkeiten gegen Mitarbeiter, er hebliche Verstöße gegen die guten Sitten u. s. w. mit Geld strafen bis zum vollen Betrage des durchschnittlichen Tages arbeitsverdienstes belegt werden können. Alle Strafgelder müssen zum Besten der Arbeiter der Fabrik verwendet werden. Die Abgeordneten Wöllmer und Bebel wandten sich gegen diesen Antrag. Der Letztere wies namentlich auf die Dehn barkeit des Begriffs „gute Sitten" hin und sprach die Befürch tung a»S, daß mit Hilse dieser Vorschriften eine wahre Pascha- wirthschaft der Unternehmer sich etabliren würde. Der Zen- trumsredncr Abg. Hitze ,heilte diese Befürchtungen nicht. Die Ausrechterhaltnng der guten Sitten läge auch im Interesse der Arbeiter. Der Handelsminister Freiherr v Berlepsch erklärte, daß die Regierungen dem Reichstage entgegen komme» und den Kompromißantrag annehmen wollen. Er ging dabei auf den vom Reichstage in zweiter Lesung abgelehnten § ISS ein und betonte, daß die Verbündeten Regierungen namentlich im großen Leben nöthig ist und der bestehen wird, solange es deutsche Universitäten giebt. Sie haben auch meines Sohnes heute gedacht; dafür danke ich Ihnen von Herzen. Ich hoffe, daß derselbe, wenn er soweit gediehen ist, bei dem hiesigen S. C. eintreten und dieselben freundlichen Gesinnungen wieder finden wird, wir ich sic hier gefunden habe. Und nun, meine Herren, noch ein Wort, besonders an die Jüngeren, die im ersten Semester zum ersten Male sich anschicken, den Geist der Korps zu pflegen. Stählen Sie Ihren Muth und Ihre Dis ziplin in dem Gehorsam, ohne den unser Staatsleben nicht be stehen kann, ich hoffe, daß dereinst viele Beamte und Offiziere aus Ihrem Kreise hervorgehen. Wie viele bedeutende Herren haben wir hier unter uns sitzen, Gelehrte, Beamte, Offiziere und Kaufleute! Ich hoffe, daß der Geist der Einheit des Kösener S- C. im Bonner S. C. weiter leben wird, und daß dies auch an allen anderen Universitäten der Fall sein möge. Und nun erhebe ich mein Glas und trinke auf das Wohl des Bonner S. C- und der gesammten Korps. Sie leben hoch!" Später richtete Se. Majestät das Wort an die alten Herren, welche das Fest durch ihr Erscheinen verschönert hätten; und kom- mandirte einen Salamander auf die alten Herren. Beim „Semcstcrreiben" trank der Kaiser, welcher 28 Semester zählt, auf den Bonner S. C. Um */,12 Uhr begann der „Landes- Vater". Bald nach 12 Uhr verließ Se. Majestät den Festsaal unter brausenden Hurrahrufen der Anwesenden. — Von an derer Seite wird noch berichtet: Der Kaiser war überhaupt aufgeräumt; er zog die Pikesche an, setzte die Korpsmütze auf und übernahm bas Präsidium, bestimmte die zu singenden Lieder und lommandirte einen Salamander auf das Korps „Borussia". Man kann sagen, daß der Monarch sich vollstän- , , , .... !dig wieder zurückversetzte in die schöne Zeit, die er als Student -as Leben im Korps der Grad von Festigkeit erworben, der später in Bonn verbrachte.