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uno CKArMKN Amtsblatt für dir königlichen Md städtischen Behörde« r« Freiberg «ob Braud. A/» t^ckd 8 Erscheint jeden Wochentag Nachmittag« SUyr Mr de» .Ry H /^R >> anvecn Tag. Prei« vierteljährlich 2 Mark 2b Pfg., zweimonatlich 1 M. SO Ps. und emmonatltch 7b Pf. ———— «4. Jahrgang. —> —-- Mittwoch, den S. August. Inserate «erden bi« Bormittag 11 Uhr angenom- men und bettägt der Preis für die gespaltene Zeil« R FH^I» oder deren Raum 1b Pfg Wegesperrung. Der von Kleinwalterödorf nach Friededurg führende Kommunikationswcg wird wegen vorzunehmender Massenschüttung Vom 5. bi- mit 1«. August für den Fährverkehr gesperrt. Der Letztere wird auf die Dorfstraße in Kleinwaltersdorf verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Sperrmaßregeln werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft dis zu 14 Tagen geahndet. Freiberg, am 4. August 1891. Königliche Amt-Hauptmauuschaft. In Vertretung: »elmL. Bekanntmachung. Die Erd-, Maurer» und »ersteinuugSarbeite« für den 640 Meter langen Verlegungsbau der Hüttenstratze in Halsbrücke sollen im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden. Zeichnungen, Baubedingungen und Verdingungsanschläge können bei der unterzeichneten Königlichen Straßen- und Wasserbau-Inspektion eingesehen werden, woselbst auch Verdingungs- anfchläge gegen Erstattung der Herstellungskosten zu entnehmen sind. Die ausgesüllten Verdingungsanschlüge sind bis zum 12. August d. I., Nachmittags 2 Uhr, verschlossen und mit der Aufschrift „Verlegung der Hüttenstratze" versehen, portofrei an die unterzeichnete Königliche Bauverwalterei einzureichen, woselbst zu dieser Stunde die Eröffnung im Beisein etwa erschienener Bewerber erfolgen wird. Die Auswahl unter den Bewerbern, welche bis zum 30. August dieses Jahres an ihre Gebote gebunden sind, bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 30. Juli 1891. König!. Straßen- und Wasserbau- Inspektion. »üklov. Königl. Bauverwalterei. In Stellvertretung: Lnntt. Nüchterne und kräftige Erdarbeiter sucht die Eladtbau-verwafltUUg. Nach«. aus U (Z»s A Kl. 8. Annaberg Cranzahl Weipert 6 8 9 9 10 10 3,60 4,00 4,50 Uhr 47 . 31 . 2 „ 46 - 19 . 31 Fahrpreise für Hin» und Stückfahrt: nach Wolkenstein 3,00 M. II. Kl., 2,00 M. Erledigt hat sich die für den 5. dieses Monats angekündigte Auktion in Nr. 40 Bahnhofstraße hier. Freiberg, am 4 August 1891. Der Gerichtsvollzieher bei dem Königliche« Amtsgericht. I V Königliche Generaldirektio« der Sächsischen Staatseisenbahne« 6832 6 I.j von ckei7 I^lsnltL. „ Obercrottendorf 4,50 Siebentägige Fahrkartengültigkeit. Der Fahrkartenverlauf beginnt Donnerstag, den 6. August, und wird Sonnabend, de» August, Abends 9 Uhr, geschloffen. Näheres auf den aushängenden Plakaten. Dresden, am 29. Juli 1891. SonSerzug von Freiberg «ach Wolkenstein, Annaverg, Weipert, Obercrottendorf und zurück, Sonntag, am 9. August 1SV1. 11 Uhr 18 Min. 9 „ 25 „ 8 . 55 „ 8.4, 7 „ 30 „ 7 „ 18 „ Min. Vorm, «aus Freiberg in . . ^in W-»ke«stei« i . . , «unaberg . „ „ Cranzahl . „ . Weipert . . -j». Vbercrottendorf II. Kl., 2,00 M. III. II. . 2,40 „ III. II. . 2,60 . III. II. . 3,00 . III. II. „ 3,00 „ III. Gefunden wurde im Garten der Herold'schen Restauration am Bahnhof Langenau eine kleine Summe Geldes. Der rechtmäßige, sich legitimirende Eigenthümer kann dasselbe auf dem Gemeinde« Amt in Empfang nehmen. Ober-Langenau, am 2. August 1891. A. Oehme, Gem.»Vorst. Äus dem fernen Osten. Zu wiederholten Malen schon ist es dem Reiche der Mitte Vorbehalten geblieben, der europäischen Diplomatie in der sömmer- lichen Stille einige recht harte Nüsse zu knacken zu geben. Auch gegen wärtig breitet sich, während nach den Versicherungen des leitenden englischen Ministers in Europa die Verhältnisse der Erhaltung friedlicher Zustände günstiger sind als je seit Menschenge- dcnken, über dem fernen Osten ein politisches Minimum aus, welches bei den Wettelkundigen ein bedenkliches Kopsfchütteln verursacht. Man befürchtet einen Sturm, ohne jedoch die Hoffnung ausgegeben zu haben, daß sich die bedenklichen Er scheinungen wieder verflüchten könnten: Seit einer Reihe von Wochen kommen aus China sehr beunruhigende Nachrichten. In den südlichen Provinzen des Reiches wüthet an den Küsten sowohl wie im Innern eine blutige Empörung gegen alles Ausländische, namentlich gegen die christlichen Missionen. Es handelt sich offenbar nicht mehr um vereinzelt dastehende Ueber- grisse, um unüberlegte Handlungen, zu denen der Fanatismus eine im Uebrigen gutmülhige Bevölkerung hingerissen, sondern um eine Art von Verschwörung, die von langer Hand in Szene gesetzt ist und nicht nur vorübergehende Zwecke verfolgt, um eine von oben geduldete oder wenigstens nicht energisch be kämpfte, breite Volksschichten durchdringende Bewegung, welche durch die Geheimgesellschaft der Kolau, der reiche Hilfsmittel zur Verfügung siehen, unterstützt wird. Man will, so wird in den Berichten aus Shanghai behauptet, gegen die Fremden und den Einfluß derselben überhaupt in möglichst eklatanter, die Leidenschaften des Volkes aufregender Weise demonstriren, um dann mit Hilfe der so hervorgcrufenen gewaltigen Bewe gung nicht nur die Fremden selbst, sondern auch die angeblich durch die Zulassung derselben befleckte herrschende tartarische Mandschu-Dynastie hinwegfegen, um dieselbe durch die alte national-chinesische Dynastie der Ming zu ersetzen. Die Ge sellschaft der Kolau, zu der sich zahlreiche Offiziere und Mann schaften der Armee bekennen, hat augenscheinlich die Pöbelmaffen von Wusuh und anderwärts gegen die Christen gehetzt, um der Pekinger Regierung gegenüber den europäischen Mächten Un annehmlichkeiten zu bereiten und dann, von einem etwa hieraus entstehenden Krieg begünstigt, ihre Umsturzplüne durchzuführen. Zu diesem Zwecke wurde das Märchen verbreitet, daß die Christen das Blut chinesischer Kinder verwendeten, um ihre Gottheit günstig zu stimmen. Die Gräuelthaten von Wusuh waren die Folge dieser Fanatisirung der uriheilslosen Menge. Katholische und protestantische Missionen wurden geplündert und niedergebrannt, die europäischen und nordamerikanischen Kaufhäuser und Konsulate angegriffen. Unterschiedslos richtet sich Mord und Raub gegen alle Weißen, welche Flagge auch ju ihrem Schutze wehen mag. Wie immer bei solchen Auf ständen der einheimischen Bevölkerung kommen die Mandarinen zu spät. Im Innern des Landes selbst bleibt den Angegriffenen nichts übrig als die Flucht. Näher an der Küste verthcidigen sie sich wohl und die Kriegsschiffe und Kanonenboote gewähren einen gewissen Schutz. Ohne daß bisher der geringste Zwie spalt zwischen den chinesischen Behörden und den Vertretern der europäischen Mächte, den Gesandten und Konsuln, sichtbar geworden wäre, besteht auf diese Weise doch zwischen den Chi nesen und den Fremden ein Kriegszustand, der, wenn ihm nicht bald Einhalt gethan wird, zu einer gefährlichen Krisis führen muß. Die europäischen Mächte können den blutigen Christenver folgungen und der Zerstörung europäischer Handelsnieder lassungen nicht ruhig zusehen, ohne ihr Ansehen aufs Ernsteste zu gefährden und alle der chinesischen Regierung bisher mühsam abgerungenen Zugeständnisse wieder aus's Spiel zu setzen. Es ist bekannt, daß China nur sehr widerwillig seit Anfang der 40er Jahre dieses Jahrhunderts seine alte Absperrungspolitik gegen das Ausland ausgegeben hat, und daß auch noch jetzt nur eine verhältnißmäßig geringe Zahl von sogenannten Vertragshäfen und -Plätzen dem Fremdenverkehr geöffnet ist. Nach einem zweijährigen Kriege zwischen China und England, der hervor- gerusen war durch eine kaiserliche Verordnung, welche den Engländern .für ewige Zeiten" den Zutritt zum Lande ver bot, ward am 29. August 1842 der Friede von Nanking unter zeichnet. China trat damals an England die Insel Hongkong ab, öffnete den Engländern außer Canton die Häfen Amoy, Fu-tschcu, Ningpo und Shanghai und verpflichtete sich, in die sen Plätzen auch Konsuln zuzulassen. Durch weitere Verträge erlangten 1844 und 1845 auch Nordamerika und Frankreich die gleichen Rechte wie England. Im Jahre 1850 aber kam dann mit dem Regierungsantritt des Kaisers Hienfong eine den fremden „Barbaren" feindliche, altchinesifche Partei ans Ruder, deren Politik auf eine Beseitigung oder wenigstens Umgehung der in den 40er Jahren geschloffenen Verträge gerichtet war. In Folge dessen kam es nach vielfacher Verletzung der Ver träge 1856 wieder zum Kriege, der diesmal Von England, Frankreich und den Vereinigten Staaten gemeinsam geführt wurde. Der Waffengewalt weichend, schloß dann China 1858 zu Tientsin neue Verträge mit England, Frankreich, Amerika und Rußland ab. Durch diese wurde eine Reihe weiterer Häfen, sowie der Jangtsekiang den Schiffen der Fremden er öffnet. Ferner ward, abgesehen von anderen Bestimmungen, festgesetzt, daß Fremde mit kaiserlichen Püffen im ganzen Um sange des weiten Reiches reisen und nur nach Peking in Han delsgeschäften nicht kommen dürften, sowie daß die Christen nicht verfolgt werden sollten. Obgleich diese Verträge in bin dender Weise abgeschlossen waren, verweigerte die chinesische Regierung schließlich die Bestätigung. Erst als die Fremden den Krieg wieder begonnen hatten und siegreich bis zu den Thoren der Hauptstadt vorgedrungen waren, gelang es, die Bestätigung der Tientsiner Traktate durch den Pekinger Vertrag von 1860 zu erlangen. Am 2. September 1861 ward ferner zu Tientsin ein Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsver- trag zwischen China einerseits und dem deutschen Zollverein, den Hansestädten unb den beiden Mecklenburg andrerseits unterzeichnet, durch welchen auch Deutschland die England unv den anderen Mächten gewährten Rechte zugesichert wurden. Aehnliche Verträge hat das Himmlische Reich seitdem noch mit Dänemark, den Niederlanden, Spanien, Belgien, Italien, Oesterreich und anderen Staaten abgeschloffen. Nach der Tschisu-Konvention von 1886 und der Zusatzkonvention zum Frcundschaftsvertrage mit Deutschland von 1880 sind jetzt im Ganzen 26 Plätze den Fremden geöffnet. Den verschiedenen Verträgen ist durchweg die Meistbegünstigungsklausel hinzuge fügt, durch die die Angehörigen der verschiedenen fremden Staaten in allen wesentlichen Punkten einander gleichgestellt sind. Zum Schutze der christlichen Religion aber sind in die Ver träge ausdrückliche Bestimmungen ausgenommen worden. So heißt es in dem Vertrage mit Frankreich: „Die christliche Re ligion, so wie sie von den Protestanten und den römisch-katho lischen Christen geübt wird, empfiehlt dem Menschen tugend haft zu sein und Andere zu behandeln, wie er selbst wünscht behandelt zu werden. Daher werden Jene, welche diese Reli gion lehren, Anspruch auf den Schutz der chinesischen Behörden haben und nicht verfolgt oder in ihrem Berufe behindert werden können, sofern sie ihren eigenen Geschäften friedlich nachgchen, und ihnen keine Uebertretung der Gesetze zur Last fällt." Diese Verträge sind durch die jüngsten Vorgänge in China zweifellos verletzt worden. Es ist, wiegesagt, auf die Dauer nicht vereinbar mit der Würde der europäischen Mächte, ruhig zuzu» sehen, wie ihre Angehörigen, jener Zusicherungen ungeachtet, ver- folgt, beraubt, gemißhandelt und getödtet werden. Die Mit« »Heilung des .Ostasiatischen Lloyd", das diplomatische Korps zu Peking habe eine Note an den Tsung-li-Aamen, den Rath für die auswärtigen Angelegenheiten, eingereicht, in welcher es auf die Beschützung von Gut und Leben der ihm unterstellten Unterthanen auf das Entschiedenste dringt, dürfte deshalb nicht anzuzweiseln sein. Was die Schadenersatz-Ansprüche der Fran zosen wegen der Gräuel von Wusuh anbelangt, so belaufen sich dieselben auf zwei Millionen Pfund Sterling --- 40 Mil lionen Mark. Um dieser Forderung ein größeres Gewicht zu verleihen, wurde die ganze in den chinesischen Gewässern statio- nirte sranzösische Flotte den Jangtsekiang hinaufgesendet. Es läßt sich, wie den „Daily News" aus Canton telegraphirt wird, nicht sagen, ob oder wie die chinesische Regierung diesen Ansprüchen, wie denen der anderen Mächte, genügen wird. Der Betrag, den die Franzosen verlangen, erscheint nicht zu hoch, da der Umfang des von den Chinesen zerstörten europäischen Eigen thums ein ganz unermeßlicher ist. Einer der hochgestelltesten Mandarinen hat jedocherklärt, daß sie lieber Krieg führen, als diese Summe zahlen wollten, und wenn man nach der Haltung des Volkes urtheilen darf, ist dieses völlig derselben Ansicht. Bisher hat sich die chinesische Regierung im Wesentlichen auf Versprechungen und Zusicherungen beschränkt. Sie hat auf die Vorstellungen der Vertragsmächte hin den Fremden besseren Schutz zugesagt und ist auch gegen einzelne Aufwiegler mit Strafen vorgeschritten. Eine Wiederholung der Ausschreitungen hat sie jedoch nicht zu verhindern gewußt. (Bergl. „Polit. Um* schau"!) Die Vertragsmächte werden deshalb daraus dringen, daß weitere wirksamere Schutzmaßregeln getroffen werden. Daß die chinesische Regierung dieselben bereitwilligst anordnen wird, ist. den Umstäuden nach wohl nicht anzunehmen; um so nachdrück licher aber sollte von den europäischen Mächten darauf gedrungen werden. Uebrigens dürfte es auch im Interesse der chinesischen Regierung selbst liegen, die gegenwärtige bedrohliche Bewegung in ihrem Lande sich nicht zu einer Wiederholung derTaiping- revolution ausbilden zu lassen, die in den fünfziger Jahren China verheerte, und deren Unterdrückung der Regierung nur durch den Beistand der „Barbaren" gelang.