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>«r 'otznitz billigst e 15. se^aufen eller. ktter ufgabe 8941». Wge, r Hofes. eln eker — Freiberg, am 23. Juni 1891. Anzeige zu machen. Ueber da« Vermögen Pietzsch in Freiberg wird am »um 4. Juli 1891 «-ui-ltche» Amtsgericht »u Freiberg, «bth. II d. Veröffentlicht: Aktuar Mloalul. Gericktsschrriber. Konkursverfahren. des Kaufmanns Heinrich Paul Pietzsch in Firma Paul heute, 9. Juni 1891, Nachmittags 6 Uhr, Auktion in Mulva. Freitag, de» 26. Juni 1891, »ormtttags »Uhr, soll im Prun»ft»<t««t.» Nr. 36 »u Mulda 1 Hovelmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung gelangen. Brand, am 23. Ium 1891. Der «erichi»voa»ieher heim «Snigl. Amtsgericht »«selbst. Wachtmeister. «Snigliche AmtShanptmannschaft. Dr. ItaderlLor». Br «nd Tageblatt Amtsblatt für die königlichei und Wüschen Bchördcu zu Freiing und Bnuii. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. H Z 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS Hauptmarktortes Dresden im Monate Mai dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monate Juni dieses JahreS an Militärpserde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im Lieferungsverbande der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft 9 M. 36,8 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 M. 78 Pf. für 50 Kilo Heu, 2 M. 56,6 Pf. für 50 Kilo Etroh, was zur Nach» achtung andurch bekannt gemacht wird. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkurs- ordnung bezeichneten Gegenstände aus . den 6. Juli 1891, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de» 24. Juli 1391, vormittag» 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 35, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von de» Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, de» Konkursverwalter bis das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Nudolph Leonhardt in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 4. Juli 1891 bei dem Gerichte anzumelden. Inserat« »erden bi« Vormittag H Uhr angrrwm- 4B4H4 men und beträgt der Prei» für die gespaltene Zeile oder deren Raum tü Pfg Z 143-jWLWWWWU! Mittwoch, den 24. Juni. 1 Alwllnemcnts-Einla-lmg. Zum Ouartalwechsel erinnern wir unsere geehrten Leser an die rechtzeitige Erneuerung des Abonnements, damit in der Zusendung unsere- Blatte« keine Unterbrechung eintritt. Auch die neu hinzutretenden Abonnenten ersuchen wir ergebenst um zeitige. Anmeldung, da eine Nachlieferung von Exemplaren nur ausnahmsweise geschehen kann. Der „Freiberger Anzeiger" wird auch fernerhin seine gemäßigte und objektive Haltung beobachten und den Lesern von allen interessanten Ereignissen des In- und Auslandes so schnell wie möglich, zum großen Theil« durch telegraphische Berichterstattung, welche wir in den letzten Monaten bedeutend erweitert h-ben, Senntniß verschaffen. Die besonders wichtigen Tagesfragen werden Wit bisher ün den regelmäßigen Leitartikel» eingehende sachliche Besprechung finden. Bei den Nachrichten auS dem Königreich Sachsen sollen hauptsächlich die Ortschaften des La»vgerichts> und amtshaupturannschaftlichen Bezirks Freiberg, sowie inSbesonderl die des Erzgebirges berücksichtigt werden. Regelmäßig erscheinen auch die Schwurgerichts- und sonstigen Verhandlungen beim Lanvgertcht Freiberg, sowie Mittheilungen über Lanvwirthschaft, Obst- und Gartenbau. Die Kourfe der Dresdner B-rse werden täglich »durch den Draht übermittelt. Um auch den unterhaltenden Theil unseres Blattes möglichst interessant und mannigfach zu gestalten, bringt das tägliche Feuilleton nur gediegene Neuheiten anerkannt tüchtiger Schriftsteller In der werde» die Preisräthsel fortgesetzt. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 2 Mark 25 Pfg. Inserate, die gespaltene Zeile 15 Pfennige, finden bei der großen Auflage des Blattes die weiteste und zweckentsprechendste Verbreitung. Bestellungen nehmen sämmtliche kaiserliche Postanstalten, sowie die bekannten Ausgabestellen entgegen. Die Redaktion und Expedition des „Freiberger Anzeiger". Gesetzgebung werde sich, so meinte er, Zeit und Rath schon inden. Erst müsse das Genossene verdaut sein, ehe man dem Magen neue Speise zuführe : im anderen Falle riskire man Verdauungsstörungen. Fürst Bismarck konnte mit diesen einen Anschauungen nicht durchdringen, er trat zurück. Sein Nachfolger, Herr von Caprivi, ließ nicht nur keine Pause in der sozialen Reichsgesetzgebung eintreten (Arbeilerschutzgesetz!), er eröffnete auch für den preußischen Staat eine Aera von Re- iormen, von denen die eben geschlossene Session des Landtags bereits einem guten Theil Gesetzeskraft verliehen hat. Er staubte dem Volksgeiste eine größere Beweglichkeit und Zassungsgabe zutrauen zu sollen, als sie Fürst Bismarck voraus gesetzt hatte. Wer von Beiden Recht hat, muß die Zeit er weisen. Jedenfalls ist es eine Verleumdung, zu behaupten, baß unter dem Fürsten Bismarck die Entwickelung Preußens „stagnirt", gestockt habe, daß sie versumpft gewesen sei. Diese kurze Abschweifung war geboten, angesichts der von versteckten und offenen Seitenhieben gegen den Fürsten Bismarck begleiteten Lobeserhebungen, die jetzt ein großer Theil der Presse dem Reichskanzler von Caprivi und seinen Minister kollegen Miquel und Herrfurth in Anerkennung der zum Abschluß ge brachten preußischen Steuerreform und der Landgemeindeordnung zollt. Diese beiden Reformgesetze sind das Hauptergebniß der am Sonnabend geschlossenen Landtagssession. Neben ihnen war noch ein Schulgesetzentwurf eingebracht worden, doch wurde derselbe, nachdem inzwischen auf das Andrängen der klerikalen Elemente Kultusminister von Goßler zurückgetretcn war, zurück gezogen. Der Entwurf hatte alle Parteien gegen sich, wenn auch »us verschiedenen Gründen. Er bleibt einer späteren Tagung Vorbehalten. Ohne große Schwierigkeiten ist der Ge setzentwurf über die Umgestaltunng der Einkommensteuer an genommen worden, welcher unter Annahme des Grundsatzes der Selbsteinschätzung eine gerechtere, der Leistungsfähigkeit ent. sprechendere Verlheilung der öffentlichen Lasten bezweckt, und durch welchen voraussichtlich auch erreicht werden wird, daß das ganz unhaltbare kommunale Besteuerungssystem der vier- und fünffachen Zuschläge zur Staatseinkommensteuer in Wegfall kommt. Der Bochumer Steuerprozeß hat die Krebsschäden auf- gedeckt, die unter dem bisherigen Steuersystem der Kommissions einschätzung wuchern konnten, er hat aber auch gezeigt, daß das in vielen Kommunen namentlich der Rbcinlande übliche primitive System, die Steuern nur durch Zuschläge zur Staats- einkommcnsteuer zu erheben, zu ganz unhaltbaren Zuständen führen mußte. Wenn beispielsweise rn Crefeld die Gemeinde steuern 50 Prozent der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer und 408 Prozent der staatlichen Einkommensteuer betragen, so daß ein Steuerzahler 16 Prozent seines gesammten Ein kommens — und zwar ohne Hundesteuer, Gewerbesteuer, Bei- Äus dem preußischen Landtag. Nach ^/^monatlicher, nur durch die üblichen Festtagspausen unterbrochener Tagung ist am Sonnabend der preußische Land tag geschlossen worden. Mit Vorliebe hat man denselben als Resormlandtag bezeichnet. Nicht mit Unrecht! Als am 12. November die jetzt geschlossene Session des Landtags eröffnet wurde, trat der damals etwa erst sieben Monate im Amte befindliche Reichskanzler und preußische Ministerpräsident von Caprivi mit einer Kundgebung vor die Volksvertretung, die ein Programm umfassender und tief in das Volksleben eingreifender Resormbestrebungen enthielt. Ohne daß seine Worte irgend wie als eine Spitze gegen seinen Amtsvorgänger, den Fürsten Bismarck, aufgefaßt wurden, führte Herr v. Caprivi damals aus, daß eine so gewaltige Persönlichkeit wie der erste Kanzler manche berechtigte Bestrebungen nicdergehalten habe, die nun Raum zur Geltendmachung erhalten würden. Erst mit der Zeit haben es die Gegner Bismarcks fertig gebracht, eine Gegnerschaft des Fürsten gegen jede Reformbestrebung in Bausch und Bogen aus gelegentlichen Preßäußerungen heraus zu konstruiren. Diese dreiste Lüge hat jedoch ebenso kurze Beine wie die anderen von der antibismarckschen Preßmeute gegen den Fürsten ausgesprengien Verdächtigungen und Verleumdungen. Daß Fürst Bismarck nicht selbst die von vielen Seiten für nothwendig erachteten Reformen in Angriff genommen, hat seinen Grunv lediglich darin, daß unter der Kanzlerschaft des Fürsten die gesetzgebenden Körperschaften gerade zur Genüge mit reformatorischen Arbeiten beschäftigt waren, die große Menge aber mehr als genug zu lhun Halle, um die eingeführten Neue rungen in ihrer Bedeutung und in ihren Wirkungen zu er fassen und dasErsaßte zu verdauen. Die Sozialreform, schon soweit sie unter dem Fürsten Bismarck in Angriff genommen und durchgeführt wurde, ist das Gewaltigste, was auf dem Gebiete der Gesetzgebung geschaffen worden ist. Seit Jahren bereits stehen das Krankenversicherungsgesetz und das Unfallversiche- rungsgesetz in Kraft. Tausende und Abertausende haben die segensreiche Wirkung dieser sozial-reformatorischen Maßnahmen an der eigenen Person empfunden, Millionen aber stehen der Neuerung noch mißtrauisch und widerwillig gegenüber. Das Altersversicherungsgesetz aber ist erst seit dem 1. Januar dieses Jahres in Wirkung. Ihm begegnet die große Menge — leider GotteS! — noch fast ohne jedes Verständniß. Jahrzehnte werden vergehen müssen, ehe sein Wesen dem Volke in Fleisch und Blut übergegangen sein wird. Fürst Bismarck wollte dem Volke Ruhe gewähren, sich in die sein ganzes bisheriges wirthschaftliches Leben umstoßenden Reformen zu finden. Zum Weiterausbau der Sozialreform und zur Inangriffnahme anderweiter Reformen auf dem Gebiete der preußischen Landes- träge zum Gewerbegericht, Handelskammer rc. — zu zahlen hat, dann hört die Gemüthlichkeit auf! Von dem neuen Einkommensteuergesetz hofft man mitRecht eine Besserung der Ver hältnisse. An den Gesetzentwurf schlossen sich noch zwei andere Steuergesetze an; von diesen ist eines über die Besteuerung der Erbschaften durch die Uebereinstimmung aller Parteien zur Zeit abgelehnt worden, während das andere über die Umge staltung der Gewerbesteuer als ein sehr gutes Gesetz angenommen worden ist. Nicht minder große Hoffnungen, wie in die neuen Steuergesetze, setzt man in die nach schweren Kämpfen angenommene Land gemeindeordnung. Sie schafft die Möglichkeit, daß die nicht lebensfähigen Gebilde der Zwerggemeinden, die größere Zahl der sogenannten Gutsbezirke nunmehr auf dem Verwaltungswege beseitigt werden. Erst auf der so geschaffenen Grundlage wird man in Preußen zu Verbesserungen auf dem Gebiete der Armen-, Schul- und Wegeverwaltung gelangen können. Im Abgeordnetenhaus stimmten die Konservativen gegen das Gesetz; im Herrenhaus verhalf die eine Hälfte der konser vativen Mitglieder dem Gesetz zur Annahme. Während inden Verhandlungen des Abgeordnetenhauses die Konservativen sehr heftig den Minister des Innern, Herrfurth, bekämpften, bewegte sich im Herrenhause die Debatte in verhältnißmäßig ruhigen Gleisen. Erst bei der Berathung des Etats kam es zu einem Einzelaugriff gegen den Minister. Ein junges Mitglied des Hauses, Graf Hohenthal, schoß scharfe Pfeile gegen den Minister Herrfurth ab, den Ministerpräsident von Caprivi mit seiner Person deckte. Der Herr Reichskanzler ging hierbei selbst zum Angriff über, indem er einen Ausfall machte gegen diejenige Presse, die aus einer Gegend (Friedrichsruh!) in» spirirt sei, die zum Grafen Hohenthal in näherer Beziehung stehe, als zur gegenwärtigen Negierung. Graf Hohenthal erwiderte mit der durchaus würdigen Bemerkung: „Wenn er den Muth habe, dankbar zu sein, so solle man dies nicht tadeln, sondern anerkennen." Graf Hohenthal wurde übrigens sofort von seiner Partei verleugnet. Frhr. von Manteuffel gab die Erklärung ab, daß Graf Hohenthal nur in seinem eigenen Namen, nicht im Namen Ker konservativen Partei gesprochen habe. Und Graf Schulenburg-Betzendorf belehrte den jungen Grasen Hohenthal gar dahin, daß wenn er monarchisch gesinnt sei, er diese Gesinnung auch den ersten Dienern des Monarchen (d. i. den Ministern) gegenüber bestätigen müsse. Das heißt mit anderen Worten, ein monarchisch gesinnter Mann darf sich nicht erlauben, eine Maß nahme eines Ministers zu kritisirenl Nach dieser Theorie des Herrn Grafen Schulenburg wären also die konservativen Mitglieder des Abgeordnetenhauses antimonarchisch, denn sie haben sich erlaubt, dem Minister Herrfurth unverblümt anzu deuten, daß ihnen sein Gehen lieber wäre als sein Bleiben