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MiöergerAnzeiqsx und Tagevlatt AmtsUatt für die königlichen und Wüschen Behörden zu Freiberg und Brand. Jahrgang. 16. tLWLKZLL S! Mittwoch, den 21. Januar. ! Jnseralc werden bis Bormittag l 1 1 ! Len und beträgt der Preis sür^.e gespa""" oder deren Raum 15 Pia Bekanntmachung. Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß zur Zeit der Ankunft der Eisen bahnzuge sowohl die Kutscher der Hotelwagen und Droschken, als auch die Hoteldiener und die Dienstleute der beiden hiesigen Packträgerinstitute am Eingang des Bahnhofs sich aufstellen, sowie in der Wartehalle selbst sich aufhalten und dadurch den Verkehr hemmen. In Wiederholung eines früher bereits erlassenen Verbots wird daher den genannten Per sonen das Aufstellen am Eingänge des Bahnhofs und in der Wartehalle zu dem Zwecke, um Reisende in Empfang zu nehmen, ausdrücklich verboten. Es haben vielmehr die Kutscher und Hoteldiener lediglich bei ihren Geschirren und die Packträger unterhalb der Ausgangsstufen in angemessener Entfernung rechts und links des Eingangs sich auszustcUen, die Wartehalle selbst aber anders nicht, als bei Abgabe oder Abholung von Gepäckstücken in Folge besonderen Auf trags zu betreten. Ferner werden zum Zwecke der Herstellung eines ungehinderten Ab- und Zugangs die Hotel- und Droschkenkutscher hiermit angewiesen, künftighin iyre Geschirre nicht mehr vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, sondern so aufzustellen, daß die Droschken vom linken Gaskandelaber ab nach links zu, die Hotelwagen vom rechten Kandelaber nach rechts zu zu stehen kommen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 Mark oder entsprechender Hast geahndet werden. Freiberg, den 19. Januar 1891. Die Stadtpolizeibehörve. Iküuslvr. Hfm. Auktion in Grokrhartmannssorf. , Freitag, de« SS. Januar 1891, vormittags,^ G^nMuS-, Grundstück Nr. 5» zu Grobhartmannsvorf nachverzeUhn^ w als. 30 Ztr. ger. Roggen, 125 Air. Heu- »» 3^. »rura ^„sfamen, Roggen- u. Haferdnuvstroh, Schock E<6üttenstroh, P spazier- und 2 WtrthschastSwage«, 1 «Sh- und 1 Ha«vdrefchmaschi^ , z Pf-rv- 1 Laftfchlitten, 4 versch. Pferdegeschirre, versch. «ckergerSty ,ow.c » v gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Brand, am 17. Januar 1891. .»-».m-iücht dak. Der Gerichtsvollzieher b-im «gl» «mtsgertcht 811Wachtmeister. Bekanntmachung. Uhr an, die auf Naundorfer Forstrevier m den Abtheilungen 2, 3, 4, 10, 28, , , , 44, 48, 50, und 51 ausbereiteten Brennhölzer, bez. 16 Rm. w. Nutzknnppel und 1„ R Nutzscheite meistbietend versteigert werden. ber ..m- Nähere Angaben enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Lchankstätte liegenden Ortschaften aushängenden Plakate. König».Forstrevierverwaltung Naundorf u. «önigl. Forstrentamt Tharandt, 19. Januar 1891. eine schärfere Ueberwacyung oer sonnillgvruvr.«^,.-- ---- weist daraus hin, daß durch die sozialpolitische Gesetzgebung tue Bekämpfung der Trunksucht erhöhte Bedeutung gewonnen habe und fragt nach dem Stande des bezüglichen Gesetzes. Staatssekretär v. Bötticher erwidert, die verbündeten Regierungen erkennen das Bedürfniß nach einem solchen Gesetz an und er hoffe, daß dieser Gesetzentwurf vielleicht noch in dieser Tagung an den Reichstag gelangen werde. Abg. Wurm (soz.) sichert die Be reitwilligkeit seiner Partei zu der Bekämpfung oer Trunksucht zu, aber nicht durch Bestrafung der unglücklichen Opfer der Gesellschaftsordnung. Sodann bemängelt der Redner die Be- richte der Fabrikinspektoren. Sächsischer Bundesbevollmächtigter Graf Hohenthal betont dem gegenüber, daß der betreffende Fabrikinspektor allgemein als ein sehr tüchtiger Fachmann ge schätzt sei. Allerdings habe er sich bei den Sozialdemokraten mißliebig gemacht, weil er den übertriebenen Ansprüchen der Arbeiter entgegengetreten sei. Abg. Bebel (Soz.): Der Fabrikinspektor für Dresden, dem der sächsische Bundesbevoll mächtigte ein solches Zeugnis; ausstellt, hat sich bei den Ar beitern dadurch mißliebig gemacht, daß er sich in die Bestreb ungen der Arbeiter zur Verbesserung ihrer Löhne und der Lebenshaltung eingemischt hat. Wir können sdem Fabrikinspektor nicht das Recht geben, sich in die Streiks einzumischen und in der einseitigsten Weise im Interesse der Unternehmer in den Berichten zu urtheilen. Gegen die Unternehmer findet man in dem Bericht des Dresdner Fabrikinspektors nie eine Be merkung. Dem Abg. von Keudell erkläre ich, daß wir mit den Bestrebungen gegen die Trunksucht ganz einverstanden sind; wir möchten Sie aber dann auch bitten, Ihr Augenmerk aus die Kreise zu richten, die Ihnen nahe stehen. Sächsischer Bundesbevollmächligter Graf Hohenthal ist der Ansicht, daß der Fabrikinspektor sowohl den Unternehmern wie den Arbeitern zu dienen habe. Aus dem Bericht des Dresdner Inspektors ergebe sich, daß er sich nicht nur zu Gunsten der Unternehmer ausgesprochen habe. Abg. Ackermann (kons.) vertheidigt den Aeußerungen der Abgg. Wurm und Bebel gegenüber das Verhalten der sächsischen Beamten. Abg. vr. Hartmann (kons.) tritt gleichfalls den von sozialdemokrati scher Seite gegen die sächsischen Behörden erhobenen Vorwürfen wegen ihres parteiischen Verhaltens entgegen und weist darauf hin, daß selbst die tollsten Sozialdemokraten den Schutz der Obrigkeit in Anspruch nehmen, der ihnen auch in vollem Maße zu Theil wird. Abg. Singer betont den Ausführungen des Abg. Hartmann gegenüber, daß die Sozialdemokraten die Ge- werberäthe nicht angegriffen hätten, wenn sie nur ihr Amt ver träten. Wenn dieselben aber darüber hinausgingen, so müßten sie Beschwerden erheben. Wenn den Sozialdemokraten immer der Vorwurf gemacht werde, sie hätten ungesetzliche Bestreb ungen, so seien ja die Staatsanwälte dazu da, um dagegen ein zuschreiten. Die Konservativen hätten ja das Wort „gesetzlich" auch nicht in ihrem Programm. Die Budgetkommission des Reichstages berieth den Haus halt der Post- und Telegraphen-Verwaltung. Abg. Scipio be richtete über eine große Zahl Petitionen, welche eine Ermäßi gung der Gebühren nachsnchen, so namentlich auch 234 Zeitungs verleger, welche um Ermäßigung der Telegraphengebühren für Zeitungen petitioniren. Staatssekretär von Stephan erklärte es nicht für angänglich, für einzelne Geschäftsakten besondere Tarife einzuführen. Das preußische Abgeordnetenhaus begann am Montag die erste Lesung des Etats Nur Folgendes sei aus der Verhand lung hervorgehoben: Graf Kanitz vertheidigte die Stellung der Konservativen zur Landgemeindevrdnung und erklärte die Konservativen, nicht die Freisinnigen, seien die Hüter der Reckte Nil sickert erwiderte, die Konservativen wahrten d, Rechte der Krone nach dem Grundsätze: „und Kön a ab D-r ttal.en.sche „Capitan Fracassa» will wis ? Z die Tagesschau. Freiberg, den 20. Januar. Es scheint sich zu bestätigen, schreibt man der „Magd. Zig", daß der Deutsche Kaiser dem Fürsten Bismarck kürzlich eme huldvolle Aufmerksamkeit erwiesen hat. Es verlautet, der Kaiser habe zu Weihnachten dem Fürsten ein Album mit Ausnahmen aus dem Innern des Alien Palais, namentlich solchen des dem Fürsten wohlvertrauten Vortrags- und Arbeits- »immers des Kaisers Wilhelm I., geschickt. Auf das Dank schreiben des Fürsten Bismarck sei dann ein telegraphischer Neujahrs-Glückwunsch des Kaisers erfolgt. Es bedarf wohl keines besonderen Hinweises darauf, daß vom überwiegenden Theile der Bevölkerung jede Nachricht, welche eine Wieder annäherung der beiden bedeutendsten deutschen Persönlich keiten der Gegenwart verkündet, mit wärmster Genugthuung ausgenommen wird. — Für das Bismarck - Denkmal sind bis jetzt 913 336 Mark gesammelt, darunter 220 Mark von der deutschen Kolonie auf Samoa. In der gestrigen Sitzung des Reichstages bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung der Antrag des sozialdem. Abg. Auer u. Gen.: „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen: daß durch Vermittelung des König!, bayerischen Zustizmmisters zu München der Königliche Staatsanwalt am Landgericht zu Nürnberg zur Aushebung desjenigen Unter- suchungsvcrfahrens angewiesen werde, welches er unter Nicht beachtung der Bestimmungen des Art. 31 der deutschen Reichs- Verfassung nach dem 6. Mai 1890 gegen den Abg. Grillen- beiger wegen Beleidigung des Amtmanns Lucke und des Ge neralsekretärs Buck eingeleitet hat. Abg. Singer (Soz.) rechtfertigt diesen Antrag. Er habe zu demselben absichtlich eine andere als die übliche Form gewählt, damit der Reichstag sich prinzipiell darüber schlüssig mache, daß die Unverletzlichkeit der Reichslagsabgeordneten auch während der Vertagung des Reichstages gesichert sei und dadurch dem geradezu zu einem Unfug gewordenen Vorgehen verschiedener Staatsanwälte ein Ende mache. Es handelt sich um den bekannten Fall der vom Nürnberger Staatsanwalt gegen den Abg. Grillenberger wäh rend der Vertagung des Reichstages eingeleiteten und trotz des Protestes des Abg. Grillenberger fortgesetzten Untersuchung, in welchem am 7. Februar er. vor dem Schwurgericht zu Nürn berg Termin angesetzt ist. Redner beruft sich für die Richtig keit seiner Annahme, daß nach Art. 31 der Verfassung die Unverletzlichkeit der Abgeordneten auch während einer Vertagung gewahrt sei, auf die Aussprüche verschiedener Staatsrechtslehrer und auf frühere Beschlüsse des Reichstages und richtet an das Haus das Ersuchen, seinem Anträge zuzustimmen, da in der Behandlung des einzelnen Abgeordneten der ganze Reichstag geschädigt werde. Eigenthümlich sei cs, daß gerade die Staats anwälte es seien, welche die Verfassung fortwährend verletzen. Präs. v. Levetzow rügt diese Aeußerung als unzulässig. Der konservative Abg. Oberstaatsanwalt Hartmann führte da gegen aus, daß es einer prinzipiellen Entscheidung in dieser Frage seitens des Reichstages nicht bedürfe, da der Reichstag sich bereits dafür entschieden habe, daß die Unverletzlichkeit der Reichstagsmitglieder auch während der Vertagung zu Recht bestehe. Andererseits habe aber der andere Faktor der Gesetz gebung, der Bundcsrath, 1885, soweit es sich um eine vom Kaiser mit Zustimmung des Reichstages er folgte Vertagung handele, auf den entgegengesetzten Stand punkt gestellt. Deshalb könne man es aber auch den Staatsanwälten nicht verargen, wenn sie eine der Auf fassung des Reichstags entgegengesetzte Meinung ver treten. Es empfehle sich, wie bisher, einfach die Einstellung des Verfahrens gegen den Abg. Grillenberger zu beschließen. Der bayerische Bevollmächtigte zum Bundcsrath Gras Lerchen- seld pflichtete dieser Anschauung bei und stellte anheim, die einfache Einstellung des Verfahrens zu beschließen; dagegen würde die bayerische Regierung nichts einzuwenden haben. Der Aba Träser sprach sich für den Antrag Singer aus, obwohl er überrennt sei, daß derselbe nach seinem Tenor undurch führbar sei Abg. von Unruhe (Bomst) vertrat die bisherige Praxis; auch der Abg. Frhr. von Buol wünschte, daß der Reichstag heute nur die Einstellung des Verfahrens beschließe, im klebrigen aber die Frage zur Prüfung der Geschäftsordnungs- Kommission übergebe. Staatssekretär von Bötticher: Wenn der Herr Abg. Träger meint, der Antrag sei nicht ausführbar, so hätte er konsequenter Weise eine Fassung beantragen sollen, die ausführbar wäre. Die verbündeten Regierungen haben sich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt, insbesondere hat der Herr Reichskanzler noch keine Veranlassung dazu gehabt. Hätte Herr Singer eine Resolution eingebracht, welche die verbün deten Regierungen aufforderte, seiner Auffassung zum allge mein gütigen Ausdruck zu verhelfen, so wäre dagegen nichts zu erinnern gewesen. Aber wie er vorliegt, ist der Antrag nicht an nehmbar. Keine Macht der Welt kann geschehene gerichtliche Unter suchungen ungeschehen machen. Wenn HerrTräger an die Vernunft appellirt, so muß ich ihm erwidern: die Vernunft ist kein ver fassungsmäßig sanktionirter Faktor. Aber das ist doch wohl die erste Forderung der Verminst, daß man keinen Antrag annimmt, den man für unausführbar hält. (Sehr richlig! Heiterkeit.) Abg Marquardsen (ntl.) befürwortet, den Antrag Auer zur prinzipiellen Erledigung der Frage im Sinne der Auf fassung des Reichstages der Kommission zu überweisen. Abg. Munckel (sreis.) erklärt sich für die Ueberwcisung beider An träge an die Kommission, weil der Antrag des Abg. v. Unruhe- Bomst imxlioito das in Bayern befolgte Verfahren als zu Recht bestehend anerkenne. So weit gehe Redner nicht wie Herr Singer, zu behaupten, daß der Inhaber eines Privile giums auch der berechtigte Ausleger desselben sei, mit diesem Grundsätze könnte man nächstens beim Zucker üble Erfahrungen machen. Aber wenn der Reichstag mit Entschiedenheit seine Auffassung vertrete, so werde er dieselbe kraft seines Ansehens auch zur Geltung bringen. Abg. von U n r n h e - B o m b st: Ich verstehe die Herren Träger und Munckcl nicht. Der Eine will etwas beschließen, was er für unausführbar hält, der An dere will das, was sofort ausgeführl werden muß, nicht be schließen. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, was kann da geschehen? Es kann die Verhaftung des Herrn Grillenberger erfolgen. Die Herren mögen das wünschen, um einen desto stärkeren Druck nusüben zu können, ober der Reichs tag kann es nicht wünschen. Daß ich, wie Herr Hartmann, auf dem Standpunkt oer Fortdauer der Unverletzlichkeit während der Vertagung stehe, brauche ich nicht erst zu sagen. Abg. Hartmann: Am 7. Februar bereits soll die Schwurgerichts sitzung stattfinden. Es kamt kommen, daß ein Verhaftungs befehl ergeht, und wir erleben es, daß Herr Grillenbcrger hier ergriffen und als Gefangener fortgeführt wird. Das gönne ich ihm nicht, das gönne ich aber vor Allem dem Reichstage nicht. Es handelt sich darum, die Würde, das Ansehen der Volksver tretung zu schützen. Ich bitte Sie, beschließen Sie bereits heute die Einstellung des Strafverfahrens. Abg. Munckel: Ohne die gleichzeitige Annahme einer Resolution im Sinne des Antrages Auer ist mir der Antrag des Herrn v. Unruhe unannehmbar. Wir wissen ja nicht, wie die Kommission sich ent- entscheidet, und da würde ich es vorziehen, die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des cingeleiteten Verfahrens dem Reichsgerichte zu überlassen, an welches die Sache im Falle der Verurtheilung des Herrn Grillenberger im Wege der Re vision gebracht werden wird. Abg. Klemm (kons.) tritt für die sofortige Beschlußfassung über den Antrag v. Unruhe-Bomst, Abg. Singer für die Ueberwcisung beider Anträge an die Kom mission ein. Der Antrag des Abg. v. Unruhe-Bomst (Ein stellung des Strafverfahrens) wird angenommen. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten und die Mehrheit der freisinnigen Partei. Dagegen beschließt das Haus mit großer Mehrheit, den Antrag Auer an die GcschäftsordnungSkommission zu über weisen. — Es folgt nun die zweite Lesung des Etats. Beim Etat des Reichstags regt der Abg. Richter die Gewährung von Diäten an die Reichstagsmitglieder an und bittet den Reichs kanzler, diese Frage einer wohlwollenden Prüfung zu unter ziehen. Der Etat des Reichstags wird sodann bewilligt, ebenso der Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei. Bei dem Etat des Reichsamts des Innern fordert der Abg. Lingens