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ivl. W. hr, r Jahres- 'schüsse. ^58. 1. «91, die e, sowie e, e. und seine enommen^ einbeitz. an. M Januar «S, in gebeien stand. r ch die glüä- hens hoch- md Fra» h. e. > u. un- er guter n,waricr rndt 91. enen. r hierdurch rüh 4 Uhr Vater und chimmel, jahre nach st. schmerz an lstenen. beweise der hmerzlichen Tochter und sämmtlicht» k mit dem chen Schill»,! e Gatte t. ir 1891. e und Theil» eben Gatte» »er, »stemn. dorf i-Schl. - 1/8. . I ,»8^ L Maultisä ktmr: Bellt Buchdniltelv l m Freibe» «nd TagMM Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. -»/» Ld >! ErschciiU jeden Wochentag Nachmittags6Uhrfür den .HO 1 andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Psg., j! zweimonatlich 1 M. SV Pf. und cinmonatlick 75 Pf. 43. Jahrgang. Freitag, den 16. Januar. ü Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angcnom- II ' men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile „ I UH»M I oder deren Raum 15 Psg. Bekanntmachung. detrcffenv den Eintritt zum Dienst als vreijLyrig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Zwilvbrsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: aj von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhast ge führt hat. 4) Tie mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppeniheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeil vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dielten wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutrcten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. Oktober. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihre? Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimlich beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sic den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führer den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre er werben zu können. 8) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vier jährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nach kommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogcn; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Hebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musternngstermin freiwillig zurAnshebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppeniheils nicht. Dresden, am 11. Januar 1891. Kriegs-Ministerium. v. W »dri«e. Starke Oesfentliche Vorladung. Nachgenannte Personen, als: 1) Oscar Clemens Hauk, geboren am 20. Oktober 1867 in Niedersaida, zuletzt daselbst aufhältlich, 2) Hermann Clemens Wagner, geboren am 7. April 1867 in Mittelsaida, zuletzt in Oederan aufhältlich, 3) Albin Wisch, geboren am 13. Mai 1867 in Marienberg, zuletzt daselbst auf hältlich, 4) Friedrich Oswald Pährisch, geboren am 27. Juni 1867 in Lauta, zuletzt daselbst aufhältlich, 5) Hermann Hengst, geboren am 8. August 1867 in Reifland, zuletzt daselbst aufhältlich, 6) Emil Clemens Gläser, geboren am 30. Juni 1867 in Obcrsaida, zuletzt da selbst aufhältlich, 7) Heinrich Emil Arnold, geboren am 28. Juni 1869 in Lippersdorf, besten letzter Aufenthalt im deutschen Reiche uncrmittelt geblieben, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres ober der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlasten oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen Z 140, Abs. 1, Nr. 1 des Strafgesetzbuches. Dieselben werden auf den 23. März 1391, Vormittags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach K 472 der Straf- Prozeßordnung von dem Königlichen Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission im Aushebungs bezirke zu Marienberg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thalsachen ausgestellten Er klärung verurtheilt werden. Freiberg, den 13. Dezember 1890. Königliche TtaatSanwaltschaft. 8t. U. 99./90. 111. 442. St.-A. Barth. Bekanntmachung. In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 28. Januar 1884 wird nach anher gemach ter Anzeige hierdurch veröffentlicht, daß Freitag, den 16. d. R., von Frith 9 Uhr ab im Hause Gerbergasse 27 (neben dem alten Schlachthause) nicht bankwürdiges, nach thierärzt lichem Ausspruch jedoch genießbares, Kuhfleisch zum Minderwerthe von 45 Pf. das Pfund verkauft werden soll. Freiberg, den 15. Januar 1891. Die Stadtpolizeibehörde. ILü8«1er. Hfm. Auktion. Montag, den 19. dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr, kommen im amtsgerichtlichen Auctionslokale hier 7 Säcke mit versch. Mehl, 2 Ladentafeln, 4 Regale und verschiedenes andere zum Bäckereibctriebe erforderliche Inventar, und ferner an Musikinstrumenten 2 Manopan, 1 Riesen-Ariston, 1 Herophon und 24 Handharmonikas gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Freiberg, am 15. Januar 1891. Aktuar 8oIin»I«H, G.-B. Bekanntmachung. Diejenigen, welche noch mit der Abführung von Einkommensteuer, Kommun-Anlagen, Schulgeld, Feldpacht und anderen kommunlichen Gefällen im Rückstand sich befinden, werden hierdurch ausgefordert, binnen 8 Tagen und längstens bis zum 31. Januar d. I. bei Vermeidung der Einleitung exekutivischer Zwangsmittel zu bezahlen. Brand, am 14. Januar 1891. Der Ttadtrath. SeUünUeri', Bürgermeister. Tagesschau. Freiberg, den 15. Januar. Jn^sranzösischeu Blättern wird ein zuerst 'von einem eng lischen Journal veröffentlichtes Gerücht wiederholt, laut welchem der deutsche Kaiser Abrüstungsvorschläge gemacht haben soll, die vom König von Italien gebilligt, vom Kaiser von Oester reich jedoch noch nicht sür zeitgemäß erachtet worden wären. Selbstverständlich gehört auch diese neueste Ausstreuung in das weite Gebiet der Fabeln, in denen jetzt insbesondere militärische Nachrichten eine große Rolle zu spielen pflegen. Versicherten doch in diesen Tagen noch französische Blätter ganz ernsthaft, daß die in den Rcichslanden befindlichen deutschen Armeekorps demnächst versuchsweise mobilisirt werden würden. Das De menti hat aber nicht genügt, eine neue Phantasie zu verhin dern, die im „Figaro" verbreitet wird. Dieses Blatt läßt sich aus Petersburg (!) telegraphiren, in den dortigen militärischen Kreisen werde die Ueberzeugung gehegt, daß Deutschland dem nächst einen Mobilisirungsvcrsuch in Schlesien machen werde. „Man fügt hinzu," heißt es wörtlich weiter, „daß, falls diese Maßregel zur Ausführung gelangt, der Zar darauf mit einer Mobilisirung der Grenztruppcn antworten würde." Die Fabu lanten dieser Phantasien bekunden jedenfalls einen gewissen Sinn sür Symmetrie, indem der falschen Nachricht von der westlichen Grenze Deutschlands unmittelbar als Pendant die nicht minder falsche von der östlichen Grenze folgt. Prinz Heinrich wird in nächster Zeit nicht nur beim Ober kommando der Marine arbeiten, sondern auch, wie die im Allgemeinen wohlunterrichtete „Schles. Ztg." erfährt, sich mit «n Geschäften der allgemeinen Staats- und der inneren Ver waltung verlraut machen. Schon vor Jahr und Tag war davon weRede, ob cs nicht gut sei,wenn der nächste Agnat des Kaiser- und Königshauses, der vielleicht im Wechsel der Geschicke zur Füh- ^"8 einer Regentschaft berufen sein könnte, neben seinem see ¬ männischen Beruf in die Staatsgeschäftc genauer sich einweihe. Die zeitweilige Uebersicdelung nach Berlin, um in der Staats verwaltung thätig zu sein und seinen erlauchten Bruder in der Repräsentation bei Hose zu unterstützen, dürfte den Wünschen des Prinzen Heinrich selbst entsprechen. Die Leitung der Be schäftigung des Prinzen in der Verwaltung wird der Minister Herrfurth führen, der bereits als Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern, in Gemeinschaft mit Prof. vr. v. Gneist von Kaiser Wilhelm I, ausersehen war, dem Prinzen Wilhelm als Führer in der Kenntniß des praktischen Staats- und Verwaltungsrechts zu dienen. Die traurigen Ereignisse, der Tod des Kaisers Wilhelm I. und die schwere Krankheit Kaiser Friedrichs ließen es nicht zur Ausführung dieses Auf trags kommen. Der „Hamb. Corr.", der diese Meldung bringt, sieht darin einen Beweis, daß an eine Verabschiedung des Ministers nicht zu denken sei. Der Reichstag setzte am Mittwoch die Berathung der auf Beseitigung resp. Herabsetzung der Kornzölle gerichteten Anträge fort. Auf die Ausführungen der Gegner der Anträge antwortete zunächst der freisinnige Abg. Brömel in längerer Rede: Niemand hat mit größerer Befriedigung die gestrige Erklärung des Herrn Reichskanzlers vernommen, als meine Freunde und ich. Wir können diese Erklärung mit Fug und Recht als ein Pfand dafür nehmen, daß die Verbündeten Re gierungen bereit sind, in kürzester Zeit die bessernde Hand an unsere Zollgesetzgebung zu legen; wir können diese Erklärung betrachten als den Anfang einer grundsätzlichen Aendcrung unserer Zollgesetzgebung. In den gestrigen Reden der Ver- theidiger der Getrcidezölle sind wiederum wesentliche Wider sprüche hervorgetreten. Während der Abg. Lutz behauptet, daß die Getreidezölle dem Bauer große Vortheile bringen, bezeichnet der Abg. v Schalscha diese Zölle lediglich als Finanzzölle und der Abg. Buhl steht in der Mitte der beiden Redner. Herr Lutz behauptet, wir wollen durch die Aenderung der Gesetz ¬ gebung dem bäuerlichen Besitzer den ehrlich erworbenen Arbeits verdienst nehmen. Das ist durchaus nicht der Fall. Was der Kleinagrarier mit Behagen einsackt, das muß die ärmere Be völkerung sich am Munde absparen. Die Bestrebungen auf Ab schaffung der Getreidezölle wollen keineswegs die kleinen Be sitzer schädigen. Dreiviertel aller landwirthschaftlichen Betriebe können der Kleinheit ihres Besitzes wegen gar keinen Vortheil von den Getreidezöllen haben. Der Vortheil für die 75 Prozent berechnet sich etwa auf 2'/g Mark, der Vortheil für das übrige Viertel dagegen auf viele tausend Mark. vr. Buhl hat seiner Zeit energisch gegen die Erhöhung der Getrcidezölle gesprochen und gestern sich ebenso energisch gegen die Herabsetzung der selben erklärt, es ist also zu hoffen, daß, wenn die Regierung es im Interesse des Landes fordert, Herr Buhl bei der endlichen Abstimmung ebenso energisch für die Herabsetzung der Zölle eintreten wird. (Heiterkeit.) — Abg. Leuschner (Eisleben, Rp.): Die Gegner der Getreide zölle kommen mit einer Ausdauer, die man bewundern kann, immer wieder darauf zurück, daß diese Zölle die Nahrungs mittel vertheuern. Dasselbe Lied wurde schon bei den Wahlen gesungen, damit kann man die Massen aufregen und bethören. Die Herren sind uns indeß den Beweis vollständig schuldig geblieben, daß die 1879 inaugurirte Wirthschaftspolitik die deutschen Arbeiter geschädigt habe. Die Nahrungsmittelpreise sind seit 1879 keineswegs im Allgemeinen gestiegen, sie sind zeitweilig sogar heruntergegangen und nur in letzter Zeit macht sich in Folge von Mißernten und Spekulationen ein Steigen bemerkbar. Höhere Getreidepreise kommen, das muß man festhalten, wesentlich den ländlichen Arbeitern zu Gute, es ist nicht richtig, daß der Zoll den Agrariern sozusagen in den Schooß fällt! Sehen Sie sich mal die Vorgänge an der Ber liner Produktenbörse genauer an. Darnach werden Sie sagen wüsten, daß derartige Spekulationen, welche das Getreide ver theuern, ein Unglück für unsere ganze landwirthschastliche Pro-