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MißergerAnzeia-x und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. — 4A Iadraana. — Dienstag, den 20. Januar. Inserate werden bis Bormittag H Uhr angmom- I GH 4b 4 men und betrügt der Preis sür die gespaltene Zeile 8 oder deren Raum 15 Psg lkrscheint jeden Wochentag Nachmittag» 6 Uhr iür den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Psg., zweimonatlich 1 M50 Ps. und einmonatlich 75 Ps. us und zwar: zu Pfleger der «gl. Auktion in Großhartmannsdorf. Fr et tag, den 23. Januar 1SS1, Bormittags '/,1V Uhr, kommen im Grundstück Nr. 53 zu GrotzyartmannSvorf nachverzeichnete Gegenstände, aiS: 3V Ztr. ger. Roggen, 125 Ztr. Heu, 3« Ztr. Grummet, 47 Schock Roggen- u. Haferbnadstroh, '/, Schock Schüttenftroh, 1 Partie Grassame», 2 WirthschaftSwagen, 1 Mäh und 1 Handdrefchmafchtne, 1 Spazier- und 1 Lastfchtttten, 4 versch. Pferdegeschirre, versch. Ackergeräth sowie 2 Pferde gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Brand, am 17. Mannar 1891. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht das. Silbern»»»», Wachtmeister. Bekanntmachung. Das 3. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1891 enthaltend Nr. 1932. Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammt- betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 14. Januar 1891 ist bei uns eingegangen und liegt zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathsexpedition aus. Freiberg, am 19. Januar 1891. Der Stadtrath. Vr. Itübi»«, Bürgermeister Verdingung. Die Abfuhr des Latrinendüngers, der Jauche, Asche und des Kehrichts aus dem Kaserne- ment des 1. Jäger-Bataillons Nr. 12 und dem Hose des Heergerätheschuppens vom 1. April 1891 an soll öffentlich verdungen werden. Bewerber um diese Abfuhren wollen ihre Angebote mit entsprechender Aufschrift bis zum 20. d. Mts., Vormittags 11'/, Uhr versiegelt an die unterzeichnete Verwaltung einsenden, vorher aber von den hier ausliegenden Vertragsbedingungen Vormittags von 9—12 Uhr Einsicht nehmen. Freiberg, am 15. Januar 1891. KöuigUche Gar»tfo»-Perwatt««g. Grnndstülksversteigcrlmg. Erbtheilungshalber sollen vom hiesigen Amtsgerichte am 30. Januar 1891, '/,3 Uhr Nachmittags die zum Nachlasse des Gutsbesitzers Heinrich Wilhelm Träger in Friedersdorf gehörigen Grundstücke: 1. das Gut, Folium 31 des Grundbuchs, No. 32 des Brandlatasters, No. 115», 115b, 240, 241, 242, 497, 498, 499, 500, 501 des Flurbuchs für Friedersdorf, 16 im 85,8 a. groß, mit 410,34 Steuereinheiten belegt, und auf 28194 Mark geschätzt; 2. das Feld- und Wiesengrundstück, Folium 138 des Grundbuchs, No. 808 und 809 des Flurbuchs für Friedersdors, 1 ba 63,1 » groß, mit 28,14 Steuereinheiten be legt, auf 1874 Mk. 30 Pf. geschätzt, in FriederSvorf im Nachlatzgute öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen und Grundstücksbeschreibungen sind aus den Anschlägen am Amtsbret und im Gasthofe zu Friedersdorf zu ersehen. Frauenstein, am 12 Januar 1891. KSnigliches Amtsgericht. OsIckttL. Müller. d, o, ä., «, f., II. Distrikt, VI. „ VII. „ VII. „ VIII. „ IX. „ .. VII. 21. Pflegschaft im 71. 74. 81. „ ,, 89. ,, ,, Gefühle übermüthigen Triumphes über den besiegten Gegner sondern mit dem Empfinden des Dankes und der Pietät gegen Die, die mit ihrem Blute das höchste unserer nationalen Güter, die Einigung des Reiches, erkauften. Die Saat, die der 2. September 1870 auf dem blutigen Waffenfelde gestreut, sie kam bereits am 18. Januar des fol genden Jahres zur Reise, als die Fürsten der Verbündeten Staaten im Prunkschlosse zu Versailles die deutsche Kaiserkrone dem Heerführer im siegreichen Kampfe, König Wilhelm von Preußen, aus's Haupt setzten. Der Traum von Barbarossas Erwachen war erfüllt! Unvergeßlich in ihrer schlichten Be scheidenheit sind die Worte, mit denen Kaiser Wilhelm die ihm angebotene Würde annahm. „Wir hoffen zu Gott," sagte er in seiner Proklamation an das deutsche Volk, „daß es der deutschen Nation gegeben sein werde, unter den Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zu kunft entgegenzusühren. Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden z« wahren, die Unahhängigkeit Deutschlands zu stützen und die Kraft des Volkes zu stärken. Wir nehmen sie an in der Hoff nung, daß cs dem deutschen Volke vergönnt sein werde, den Lohn seiner heißen und opferwilligen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherheit gegen erneute Angriffe gewähren werden. UnS aber und unsern Nachfolgern in der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allzeit Mekrer des Reicks k-i» ... " Zwei Jahrzehnte. Als wenn das physikalische Gesetz von der beschleunigten Geschwindigkeit des Falles auch auf die geschichtliche Entwick lung der Völker, aus ihr kulturelles und soziales Fortschreiten eine Anwendung finden sollte, so haben sich in den letzten Jahrzehnten Ereignisse von unvergänglichem historischen Werthe zusammen gedrängt, wirtschaftliche und soziale Probleme sind in der Spanne weniger Jahre zur Reife gediehen, an denen Jahrhunderte vorübergcgangen, ohne sie auch nur einen Fuß breit ihrer Lösung näher zu bringen. Es ist bereits zum Gemeinplatz geworden, darauf hinzuweisen, daß wir uns im Zeitalter des Dampfes und der Elektrizität befinden, daß sich die Entwicklung des Einzelnen, wie die Geschicke der Völker in einem Tempo vollziehen, das sich zur behaglichen Ruhe, die das Zeitalter unserer Urväter charakterisirte, verhält wie der Flug des Dampfrosses zum gemächlichen Trabe der alten Landpost. In diesen! Drängen und Hasten ist es dem heutigen Geschlechte ein Bcdürsniß, von Zeit zu Zeit Halt zu machen, gleichsam um zu verschnaufen, und einen Buck nach rückwärts zu werfen. Dann geht es mit Dampf und Elektri zität weiter bis zum nächsten Ruhepunkt. Keiner weiß, ob er ihn erreichen wird. Um so mächtiger ist in Jedem dos Ver langen, jede Gelegenheit zu erfassen, die ihm die hastende Zeit beul, um sich im Glanze des Erreichten zu sonnen — wenn der Rückblick ein freundlicher ist, und sich zu sammeln zu besserem Gelingen, falls ein dunkler Schleier die zurückgelcgte Zeitenspanne bedecken sollte. Hierin allein sollen wir die Er- Der Stadtrath. Abtheilung für Armensache« Uv. Lt»v»vv. an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Haftstrafe von fünf (5) Lage« zu treten hat, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens einschließlich der der Privat klägerin erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt. Der Privatklägerin wird die Besugniß zugesprochen, aus Kosten der Angeklagten binnen 14 Tagen, von der Zustellung der Urtheilsaussertigung an sie an gerechnet, das Urtheil ein mal im Freiberger Anzeiger und Tageblatt öffentlich bekannt zu machen. 8vI»»I»«vt. Ausgefertigt, am 5. Januar 1891. Der GerichtSfchretder des Königliche« Amtsgericht- zu Freiberg. (Siegel) Atrui»evi»a»». Abschrift G. S. P. 78/90 Nr. 5. Verdingung. Die Lieferung des Bedarfs von: ungefähr 57 ebm weiches Scheitholz, 2600 kl Mittelbraunkohlen, 3750 Kilo Petro leum, 145 Meter Dochtband, 82 Kilo Kernseife, 10 Kilo Elainseife, 120 Kilo Soda, sowie die Anfuhr von ungefähr 240000 Kilo Steinkohlen und 2600 bl Braunkohlen vom Güterbahnhof Freiberg bis in die Jäger-Kaserne resp. Lazareth auf die Zeit vom 1. April 1891 bis mit Ende März 1892 sollen im Wege der öffentlichen Verdingung sicher gestellt bezw. verdungen werden. * Bewerber um diese Lieferungen und Anfuhren wollen ihre Offerten mit entsprechender Aufschrift biS zum 26. d. M., Vormittags 11 Uhr, ver'iegelt an die unterzeichnete Verwaltung einsenden, vorher aber von den hier ausliegen den Kontraklsbedingungen Vormittags von 9—12 Uhr Einsicht nehmen. Freiberg, am 15 Januar 1891 Königliche Garnison-Verwaltung. „ ü - „ „ 98. gcwählt und in Pflicht genommen worden sind. Freiberg, den 15. Januar 1891. klärung suchen für die charakteristische Erscheinung unserer Zeit, I die griesgrämige Beurtheiler mit einer wenig anmuthigcn j Bezeichnung als „Jubiläumswuth" verdammen möchten. In ihren Ausschreitungen und Uebertreibungen mag diese Erschei nung zu verurtheilen sein, in ihrer ursprünglichen Gestalt aber ist sie ein glückliches Anzeichen, daß die rasch lebende Zeit nicht im Stande gewesen ist, den Sinn unseres Volkes zu ver flachen. Drum soll uns nichts abhalten — weder die sauer töpfische Miene jener griesgrämigen Gesellen, noch die Angst meierei rücksichtsvoller „Patrioten", denen die Empfindlichkeit einer fremden Nation näher steht als die Herzensempfindungen des eignen Volkes — die Gedenktage zu feiern, die unsere Nation an die Großthaten ihrer Söhne erinnern. Die ganze Zeit spanne von jenem Julitage des Jahres 1870, an welchem König Wilhelm I. in Ems dem unverschämten Drängen des französischen Botschafters eine würdevolle Ablehnung entgegen stellte, bis zum 17. März 1871, an dem der nunmehrige Kaiser als Sieger seinen Einzug in die Hauptstadt des neu erstandenen deutschen Reiches hielt, hat in ihrer zwanzigsten Wiederkehr sür jeden vaterländisch empfindenden Deutschen als Zeit stolzen Gedenkens gegolten, in der fast jeder Tag ein werthvolles Erinnerungsblatt bildete. Zum allseitig begeisterten Ausdruck kamen diese Empfindungen in der glänzenden Feier der zwanzigsten Wiederkehr des Tages von Sedan, denn dieser Tag, an dem die Entscheidung der Waffe fiel, und nicht der 18. Januar, der Geburtstag des wiedererstandenen deutschen Reiches, feiert die Nation nach stillschweigendem Ueberein- lommen als den Haupttag des großen Krieges — nickt in dem d., Oberlehrer Stransky, e., Laboratoriumshausmeister Schüttauf, ä, Restaurateur Seidel, e., Rentier Oehme, I., Nealgymnasialoberlehrer Professor Krause, x., Handelsschullehrer Dietrich, d., Lehrer Schiefer »., als Vorsteher des III. Armendistrikis, Bekanntmachung. Nachdem die Herren Schichtmeister Hebert, Superintendent V Richter, Bürgerschullehrer Gumprecht, Restaurateur Silbermann, Pianofortefabrikant Tanneberger, „Ausfertigung." Im Namen des Königs; In der Privatklagesache der ledigen Helene Kluge in Frciderg (Kassirerin bei G- Neidlinger, daselbst), Privatklägerin, gegen die Fabrikarbeitersehefrau Antonie Selma Wätzig» daselbst, Angeklagte, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Freiberg in der Sitzung vom 16. Dezember 1890, an welcher Theil genommen haben: 1. Amtsgerichtsrath Schubert, als Vorsitzender, 2. Bankier Heinicke, 3. Gemeindevorstand Münzner, als Schöffen, Referendar Häutzler, als Gerichtsschreiber, für Recht anerkannt: Die Angeklagte wird wegen öffentlicher wörtlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von fünfzehn (15) Mart, Armenpflege ausgeschieden sind, sprechen wir den genannten Herren sür die -wesen gewährte Mitwirkung hiermit unsern besten Dank aus. Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die Herren: »., Seisensabrikant Görnr, Turnlehrer Frith, Bürgerschullehrer und Organist Stein in Folge der am 21. Oktober v. I. stattgefundenen Ausloosung bez. durch Ableben oder a Ansuchen aus dem Amte eines Distriklsvorstehers beziehentlich Pflegers der öffentlichen Armenpflege ausgeschieden sind, sprechen wir den genannten Herren sür die unserem Armen-