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chimtmiM TaaMatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge find erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. SO Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Sonntag, den 11. December 286. 1881. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll auf Antrag der Erben, den IS. December 1881 Vormittags 11 Uhr das zum Nachlaß des Gartengulsbesitzers August Erdmann Landgraf in Langenchursdorf gehörige Grundbesttzthum, als a) das Gartengut, Nr. 213 des Brandcatasters und Fol. 220 des Grund- und Hypothekenbuchs von Langenchursdorf und v) das Feldgrundstück, Fol. 259 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, welche Grundstücke am 28. v. M. zu a, auf 6185 Mk. und zu d auf 2200 Mt. gewürdert worden sind, und zwar beide Grundstücke einzeln oder zusam men freiwillig im Landgraf'schen Wohngebäude zu Langenchursdorf versteigert werden, wogegen das zum Nachlaß gehörige lebende und todte In ventar, worunter drei Kühe, zwei Schweine, die Vorräthe an Getreide und Kartoffeln, Haus- und Wirthschaflsgeräthe, den 20. December 1881 von Vorm. 10 Uhr an ebendaselbst zur Versteigerung gelangt. Unter Bezugnahme auf die am hiesigen Gsrichtsbiette und in der Weber'- schen und Steinbach'schen Schankwirthschaft zu Langenchursdorf aushängenden Anschläge, denen eine Beschreibung der Grundstücke und die Versteigerungsbe- dingungen beigefügt sind, wird dies mit dem Bemerken, daß ein Theil der Erstehungssumme auf den Grundstücken stehen bleiben kann, hiermit be kannt gemacht. Waldenburg, den 8. December 1881. Das Königliche Amtsgericht. Baumbach. "Waldenburg, 10. December 1881. Politische Rundschau. j Deutsches Reich. Der „Neichs-Anz." veröffentlicht eine Verfügung I des Handelsministers Bismarck an das Vor- > steheramt der Kaufmannschaft zu Danzig ' vom 5. d. M. datirt, welche die im Jahresberichte ! desselben enthaltene Behauptung, daß in den amtli chen Motiven für die Erhöhung des Mehlzolles ausdrücklich geltend gemacht worden sei, wie dem deutschen Müller sein Rohmaterial inländischer wie ausländischer Provenienz durch den Getreidezoll um den ganzen Betrag des letzteren Zolles vertheuert werde, was mit der für de» neuen Zolltarif sonst geltend gemachten Auffassung, als ob die neuen Eingangszölle vom Auslande getragen würden, in auffälligem Widerspruch stehe, für thatsächlich un wahr erklärt. In den Motiven sei die Frage, ob das Inland oder das Ausland die Zölle trage, gar nicht berührt, noch weniger die Annahme angedeutet worden, daß der Preis des inländischen Getreides durch den Zoll erhöht werde. Die Auffassung, daß das Inland den Getreidezoll trage, habe in den Mo tiven überhaupt nicht Ausdruck finden können, weil dieselbe mit den thatsächlichen Verhältnissen in offen barem Widerspruche stehe. So lange die öffent lichen und überseeischen Getreideländer für ihren Ernteüberfluß nicht außerhalb Deutschlands vollen Absatz fänden, müßten sie den auf ihre Einfuhr gelegten Zoll tragen, da die deutschen Kaufleute die Wahl hätten, aus welchem Lande sie Getreide be ziehen wollten, und in der dadurch bedingten Con- currenz der fremden Länder mit einander und mit dem einheimischen Kornbau Mittel fänden, den Zoll abzuwülzen. Der inländische Consument trage den Zoll nur dann, wenn die Gesammtproduction des Inlandes und des Auslandes nicht mehr oder nur eben decke. Der Minister fordert das Vorsteheramt auf, sich darüber zu äußern, wodurch es zu der Annahme veranlaßt sei, daß die Motive des Ge setzes mit der wiederholt geltend gemachten Auffas sung der Regierung in Widerspruch ständen. Bei der weiteren Bemerkung im Jahresbericht, daß der Einfluß des schlechten Ernleaussalls 1879 und 1880 auf den Danziger Handel durch die Consequenzen der neuen Handels- und Verkehrspolilik nicht unwe sentlich verschärft worden sei und der Einfluß dieser Politik in den nächsten Jahren voraussichtlich noch wuchtiger wirken werde, habe das Vorsteheramt au ßer Acht gelassen, daß zoll- und handelspolitische Maßnahmen in erster Linie nicht die Interessen einzelner Bevölkerungsklassen, wie die Danziger Kaufmannschaft, sondern die wirthschaftlichen Inte ressen des deutschen Reichs zu berücksichtigen hätten. Bei den Anordnungen des Staats bezüglich des Getreideverkehrs erheische die Landwirthschaft eine besonders sorgfältige Beachtung, da die Zahl der hieran Betheiligten der Zahl aller übrigen Reichs angehörigen und umsomehr der am Getreidehandel Betheiligten weit überlegen sei. Die Erfahrung werde es zeigen, ob der Einfluß der Zollpolitik auf das Getreidegeschäft in den folgenden Jahren noch ein ungünstigerer als im Jahre 1880 sein werde; nach anderweilen Nachrichten habe das Danziger Getreidegeschäft im Gsgentheile im Laufe des Jah res sich wesentlich gehoben. Der Minister wünscht, hierüber baldthunlichst Näheres zu erfahren, und fordert sodann auf, ihm über die Entwickelung des Getreidegeschäfts im Jahre 1881 bei Jahresabschluß ausführlich zu berichten. In Berlin ist in jüngster Zeit eine Petition in Cours gesetzt worden, weiche insofern Aufsehen er regte, als sie nichts geringeres forderte, als daß dem altbegründeten Berliner Organ, der „Vos fischen Zeitung," welche feit Menschengedenken als das Publikations-Organ aller amtlichen Behörden ange sehen wurden, wegen seiner politischen Haltung die amtlichen Bekanntmachungen entzogen werden sollten. So viel bekannt, ist diese an den Mi nister des Innern gerichtete Petition noch garnicht zur Absendung gelangt. Wie aber große Ereignisse ihre Schalten immer vorauswerfen, so scheint es auch mit dieser Angelegenheit zu sein, und man sollte schon glauben, daß die bloße Anregung in der Oeffentlichkeit schon von Erfolg gewesen ist, denn die jüngste Morgennummer der „Voss. Ztg." publicirt an der Spitze des Rubrums der gerichtlichen Be kanntmachungen in ihrem Jnseratentheile eine vom 1. December d. I. datirte Bekanntmachung des Landgerichts-Präsidenten Bardeleben, nach welcher für die Dauer des Geschäftsjahres 1882 zur Ver öffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des König!. Land- und Amtsgerichts Berlin I. neben dem „Deutschen Reichs-Anzeiger" das „Berliner In telligenz-Blatt" bestimmt worden ist. Die amtlichen Publikations-Organe werden bekanntlich immer sür die Dauer eines Jahres festgesetzt; für das Jahr 1882 werden diese Anzeigen also der „Vosfischen Zeitung" nicht zugehen. Der Ausfall, welcher der genannten Zeitung dadurch erwächst, dürfte sich nach l Tausenden von Mark beziffern. Unter einem Theile des fortschrittlichen Anhanges s im Lande hat er Verdruß erregt, daß Herr Rich- < ter neben Rickert und Lasker sich gar so eifrig der s Börse angenommen hat und gegen Besteuerung der Börsengeschäfte ins Zeug gegangen ist. Mit Recht konnte der Abg. Or. Windthorst fragen, womit denn eigentlich die Liberalen den Börsenaus wüchsen zu Leibe gehen wollten. Schlage die Rechte etwas vor, so tage die Linke: so gehis nicht. Statt immer zu verneinen, möchten die Liberalen doch lieber praktische Vorschläge machen. Die Liberalen blieben indeß die Antwort schuldig. Für sie ist nun einmal die Börse eine Art Schoßkind, und jeder Antrag auf stärkere Besteuerung der Börsengeschäfte findet bei ihnen lebhaften Widersprach, obgleich doch dadurch andere den armen Mann drückende Steuern ermäßigt werden könnten. Als Illustration dazu, in welcher unerträglichen Lage die von Unfällen betroffenen Arbeiter unter der Herrschaft des gegenwärtigen Haftpflicht gesetzes sich befinden, führt die „N. A. Z." fol genden clatanten Fall an. „Einem auf einer Fabrik in Düsseldorf beschäftigten Arbeiter wurde im Februar des Jahres 1880 durch Herabsallen des großen Hammers, dessen Einrichtung schadhaft gewesen und welcher bestimmungswidrig durch einen Knaben be dient worden, die rechte Hand vollständig zerschmet tert und wurde er dadurch völlig erwerbsunfähig. Durch gerichtliches Eckenntniß vom Juni 1881 sind demselben 750 Mk. jährliche Pension zugesprochen worden; die Versicherungs-Gesellschaft aber appellirte dagegen und der neue Gerichtstermin wurde erst auf den Sept. 1882 anberaumt. Der Verwendung des Anwalts ist es nun zwar gelungen, durchzu setzen, daß der zweite Termin im Nov. d. I. statt gefunden hat, und ist dem Beschädigten in diesem eine Pension von 500 Mk. zuerkannt worden; in dessen würden nach Ablauf der Appellationsfrist, selbst wenn diese nicht zu neuem Appell benutzt wird, pr. Anfang des Jahres 1882 die Auszahlungen nicht erfolgen, und wären somit fast volle zwei Jahre vergangen, ehe ein durch Unfall erwerbsun fähig gewordener Arbeiter, der dazu noch Vater von sieben Kindern ist, zu seinem von zwei In stanzen anerkannten Recht auf Unterstützung gelangen konnte. Welche Härte für den Arbeiter — meint die Nordd. Allg. Ztg. — liegt in diesem Usus der Versicherungsgesellschaften, nur durch Proceß zur Zahlung sich bewegen zu lassen, in Verbindung mit einem so langsamen Gerichtsverfahren, — welche Versuchung für den Arbeiter, sich durch einmalige Abfindung beschwichtigen zu lassen. Im vorliegen den Falle waren dem Betroffenen von der Ver sicherungsgesellschaft 1000 Mk. als Abfindungssumme angeboten worden. Bei der Nachwahl in Mainz erhielt der Fort schrittler Philipps 6500, Bebel 5488, Franck 4847 Stimmen zwischen; Philipps und Bebel wird deshalb Stichwahl statlfinden müssen. Die baierische Reichsrathskammer nahm das Malzaufschlagsgesetz in der Fassung des Abge- geordnetenhauses mit 36 gegen 14 Stimmen an. Im Verlaufe der Debatte constalirte der Finanz minister, das Ministerium gehöre keiner Partei an und wolle nicht als Parteiministerium gellen. Oesterreich. Der dem Abgeordnetenhause vom Handelsminister vorgelegte Gesetzentwurf über den Veredlungs verkehr bestimmt, daß die bis zum 31. December 1882 in das deutsche Zollgebiet gesandten Gewebe noch bis längstens 30. Juni 1883 von dort in den Veredlungsverkehr zurückgebrachl werden können.