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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festigen. Beiträge find erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheir.ende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich L Mk. SV Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Eolporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. 288. Mittwoch, den 14. December 1881. Im hiesigen Orte wird die Packetbestellung am ersten Weihnachtsfeiertage rpie an den Wochentagen, am zweiten Weihnachtsseiertage wie an den Sonn tagen au .führt werden. In gleicher Weise wird es mit der Ausdehnung der Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum gehalten werden. Landbestellung findet am ersten Weihnachtsseiertag überhaupt nicht statt; am zweiten' Feiertage wird dieselbe wie an Sonntagen ausgeführt werden. Auf letztere Bestimmung wird noch besonders aufmerksam gemacht, da, wenn Sendungen nach Landorlen noch zu Weihnachten an die Empfänger gelangen sollen, die Sendungen spätestens am 24. dieses Monats früh bei der Postan stall des Bestimmungsortes eingehen müssen. Kaiserliches Po st am t. Heinrich. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll auf Antrag der Erben den IS. December 1881 Vormittags 11 Uhr das zum Nachlatz des Gartengutsbesitzers August Erdmann Landgraf in Langenchursdorf gehörige Grundbesitzthum, als a) das Gartengnt, Nr. 213 des Brandcatasters und Fol. 220 des Grund- und Hypothekenbuchs von Langenchursdorf und b) das Feldgrmldstück, Fol. 259 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, welche Grundstücke am 28. v. M. zu g, auf 6185 Mk. und zu tt auf 2200 Mt. gewürdert worden find, und zwar beide Grundstücke einzeln oder zusam men freiwillig im Landgraf'schen Wohngebäude zu Langenchursdorf versteigert werden, wogegen das zum Nachlaß gehörige lebende und todte In ventar, worunter drei Kühe, zwei Schweine, die Vorräthe an Getreide und Kartoffeln, Haus- und Wirthschaflsgerälhe, den SO. December 1881 von Vorm. 10 Uhr an ebendaselbst zur Versteigerung gelangt. Unter Bezugnahme auf die am hiesigen Gerichtsbrette und in der Weber'- schen und Steinbnch'schen Schankwirthschaft zu Langenchursdorf aushängenden Anschläge, denen eine Beschreibung der Grundstücke und die Versteigerungsbe- dingungen beigefügt sind, wird dies mit dem Bemerken, daß ein Theil der Erstehungssumme auf den Grundstücken stehen bleiben kann, hiermit be kannt gemacht. Waldenburg, den 8. December 1881. Das Königliche Amtsgericht. Baumbach. Christbaum-Auction. Nächsten Freitag, den 16. December 1881, sollen Nachmittags von » Nhr an im Remser Schloßhofe eine Partie Tannen- und Fichtenbänmchen gegen sofortige Bezahlung meistbietend verkauft werden. Fürstliche Forstverwaltung des Remser Reviers. *LLaldenburg, 13. December 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Kaiser Wilhelm, der von der schrecklichen Kata strophe in Wien höchst ergriffen war, hat sich ein gehenden Bericht über das Unglück erstatten lassen und sofort aus eigener Initiative angeordnet, daß in den Berliner königlichen Theatern die um fassendsten Bauausführungen sofort in Angriff ge nommen werden sollen. In Folge dessen haben bereits mehrfache Konferenzen in der Dienstwohnung des General-Intendanten v. Hülsen unter Hinzu ziehung des Branddirecwrs Major Witte stattge funden und bereits haben die ersten Arbeiten zur Sicherstellung im königlichen Schauspielhaus ihren Anfang genommen. Herr v. Hülsen war gegen die Anbringung eines eisernen Vorhanges im Opern hause. Nunmehr hat derselbe seinen Widerspruch der Brandcommission gegenüber aufgebcn müssen und es wird demnächst mit der Aufstellung des Eisenvorhanges begonnen werden. Auch sollen die Thürsütterungen, die von der Bühne in das Innere führen, aus Eisenconstruction hergestellt werden. Eine andere Heizung wird auch geplant; ferner soll das Heizmaterial, welches sich unter dem Parterre befindet, anderswo seinen Platz finden. Der Kaiser will all die Neuerungen persönlich prüfen und selbst die Entscheidung treffen. Seit dem Nizzaer Brand unglück brennen in den königlichen Theatern übrigens an jedem Abend Oellampen auf den Corridoren, von deren gutem Zustande sich vor Oeffnung des Hauses die königliche Feuerwache überzeugen muß. Ein vom Fürsten Bismarck unterzeichnetes Reskript des Handelsministerium fordert die Han delskammern u. A. auf, ihre Sitzungen fortan öffentlich abzuhallen, damit das Publikum genau den Geschäftsgang, sowie die Ansichten,Abstimmungen und Thätigkeil jedes einzelnen Mitgliedes der Han delskammer controliren kann. Ferner sollen die Jahresberichte der Handelskammern spätestens bis Ende Juni beim Handelsministerium eingereicht und erst 4 Wochen nach der Uebersendung an^ das Ministerium veröffentlicht werden, damit letzteres vor der Publikation noch Rectifikationen und Aen- derungen veranlassen kann. Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. dies, ist in einigen Ortschaften der schlesischen Kreise Landshut und Bolkenhain die Rinderpest festge stellt und die gesetzlich vorgesehenen Maßregeln so fort zur Ausführung gelangt. Abg. Rittinghausen und Genossen beantragen: Der Reichstag wolle beschließen: den Reichskanzler zu ersuchen, in dieser oder der nächsten Session den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, welches in Ge mäßheit des Z 5 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und auf Grund der Volkszählung vom 1. December 1880 die Vermehrung der Mitglie der des deutschen Reichstages feststellt. Der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Ge sellschaft ist eine 6procentige Rente für Abtretung ihres Unternehmens an den preußischen Staat ge boten worden. Die Hamburger Commission nahm den An trag Hänel's an, daß Artikel 34 der Reichsver fassung auf das künftige Freihafengebiet Hamburgs Anwendung finde, beschloß ferner mit 12 gegen 9 Stimmen, sofort über den Paragraph 1 (40 Millionen Reichszuschuß) abzustimmen und nahm hierauf den Paragraph 1 mit 11 gegen 2 Stimmen an, während 9 Mitglieder sich der Abstimmung ent hielten. Hertling und Genoffen brachten eine Inter pellation ein: ob die Regierung die bestehende Fabrikgesetzgebung einer weiteren Ausbildung zu unterziehen beabsichtigte und zwar durch die thun- lichste Beseitigung der Sonntagsarbeit, eine weitere Einschränkung der Frauenarbeit, Verhinderung über mäßiger Arbeitszeit erwachsener männlicher Arbeiter, ferner durch Specialvorschriften über Schutzmaß regeln in gewerblichen Anlagen und umfassendere Befugnisse der Fabrikinspectoren. Man wird sich entsinnen, daß zur genaueren Beurtheilung des Unfallversicherungsgesetzes Seitens des Reichskanzleramtes eine allgemeine Auf nahme der während der Monate August, Septem ber, October und November in ganz Deutschland sich ereignenden gewerblichen Unfälle angeordnet wurde. Diese Aufnahme erstreckte sich nur auf die jenigen gewerblichen Anstalten, bei denen Naturkräfte — Wasser, Dampf, Luft, Pferdekraft rc. -- zur Bewegung der Maichine rc. in Anwendung gebracht wird; diejenigen gewerblichen Anlagen, bei denen die Maschinen mittelst Hand- rc. Betrieb in Bewe gung gesetzt werden, waren in der statistischen Auf nahme nicht mit einbegriffen. Wie man hört, sind diese statistischen Aufnahmen zum großen Theil bei dem Berliner statistischen Amt des deutschen Reiches schon eingetroffen, eventuell treffen dieselben jetzt noch in so großen Mengen ein, daß man bestimmt die Hoffnung hegen darf, daß das gejammte Mate rial für die Unfallstatistik bis spätestens den Schluß des gegenwärtigen Monats in dem Statistischen Aistt des Reichs beisammen sein wird. Dasselbe fällt nicht so umfangreich aus, wie man ursprünglich er wartete, und hegt man die Hoffnung, daß eine Ord nung und Zusammenstellung desselben nicht mehr, als höchstens 6 Wochen in Anspruch nehmen wird, so daß die Verwendung desselben für das Unfall versicherungsgesetz schon im Monat Feiruar wird erfolgen können, und eine Durcharbeitung dieses Gesetzes bis zum Schluß des preußischen Landtages bequem wird erfolgen können. DerVerein deutscher Eisen- und Stahlindustri eller hat in seiner Generalversammlung am 8. d. auf Grund zahlreicher statistischer Angaben des gedruckt vorliegenden Geschäftsberichts, sowie in Folge allsei tiger Bestätigung vielfacher Wahrnehmungen über eine erfreuliche Besserung in der Lage der Eisen-Industrie einstimmig folgenden Beschluß gefaßt. „Die Generalversammlung des Vereins deutscher Eisen- und Stayl-Jndustrietler nimmt Kennt- niß von der am 7. December durch den Ausschuß des Centralverbandes gefaßten Resolution, bezüglich der woylthätigen Wirkung der Zollreform vom 15. Juli 1879. Sie erklärt ihre volle Zustimmung zu dieser Resolution und bestätigt sie die durch den gänzlichen Wegfall des Zollschutzes am schwersten 'bedroht gewesene Eisen-Industrie als erfreuliche Besserung, welche sowohl in der Gesammtlage der Industrie, als insbesondere in den Lohn-Verhält nissen des Arbeiterstandes zu Tag getreten ist." — Vor der General-Versammlung hatte eine längere Vorstandssitzung stattgefunden, in der man sich vor zugsweise mit dem Wagenmangel der Staatsbahnen, der Unfallversicherung, sodann mit dem Project einer Berliner internationalen Eisenbahn-Ausstellung be schäftigte. Die letztere Idee fand durchaus keinen Anklang, weil man sich gegenüber der hohen Kosten entweder keinen oder doch nur einen sehr geringen Erfolg versprechen konnte. Unter den Handwerkern des Westdeutschen Hand-