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Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger : 18.12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Digitalisat
- Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878295829-189712185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878295829-18971218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878295829-18971218
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Archiv Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-12
- Tag 1897-12-18
-
Monat
1897-12
-
Jahr
1897
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uns vorgeworfcn, daß wir das Flottengcsetz einer den Prüfung unterziehen wollen. Wir vom Centrum sind keine parlamentarischen Rekruten und die Herren werden uns durch ihre Manöver nicht aus unsern Verschanzungen herauS- locken. Es wird sich ja später Alles finden. (Heiterkeit.) Wir wollen eine ehrliche Prüfung zunächst im Interesse unsrer eigenen Aufkärung, aber auch im Interesse der Aufklärung der öffentlichen Meinung. Bezüglich der Socialreform wer den wir sorgfältig darüber wachen, ob auch die von dem Grafen Posadowsky zum Schluß seiner Ausführungen ge gebene Zusicherung inne gehalten wird. Wir sind nicht ge willt, die Fortsetzung der Socialreform versumpfen zu lassen. Wir haben ja auch schon einen Antrag eingebrachl betr. Er hebungen über die gewerbliche Arbeit der Kinder, und wir bringen sehr bald auch noch einen Antrag ein in Bezug auf die Berufsvereine. Was nun die Angelegenheit der Deutschen in Oesterreich anlangt, so sind wir nicht der Meinung, daß diese persönlich von mir hochverehrten Herren, welche diese Frage angeregt haben, damit die Ansicht des deutschen Reichs tages ausgesprochen haben. Meine Freunde halten es nicht für richtig, diese Dinge hier zur Sprache zu bringen. Die Zurückhaltung ist für uns um so dringender geboten, als wir mit dem Nachbarstaat eng befreundet und verbündet sind. Wir haben um so mehr Anlaß, uns nicht in diese Dinge zu mischen, als garnicht abzusehen ist, welche Schwierigkeiten solche Kundgebungen gerade denen bereite» können, denen sie nützen sollen. Die Beziehungen der Einzelnen von uns gellen den Deutschen, das ist selbstverständlich; aber als politische Partei halten wir derartige Kundgebungen nicht für richtig. (Beifall). Abg. Graf Limburg (cons.): Ich bedaure, daß der Abg. Förster ohne besondere Kenntniß der Dinge über die öster reichischen Angelegenheiten gesprochen hat. Wir bedauern, daß es den Deutschen in Oesterreich vielfach schlecht geht; aber sie haben vielfach die Sünden der Väter zu büßen. Vergessen wir doch nicht, welche Schäden das Gründerthum in Oester reich angerichtet. Wir glauben, daß auch die Deutschen in Oesterreich am besten daran thun, die deutsche Treue ihrem Kaiser zu bewahren. Staatssekretär Graf Posadowsky: Es hat mir fern ge legen, von einem Zurückgehen auf der Bahn der socialpo litischen Gesetzgebung zu reden. Das Verhältniß von Arbeiter und Arbeitgeber kann man nicht allein durch ein Reglement festsetzen; es muß nebenbei auch ein gewisses PietätSverhält- niß bestehen. Wir werden dem Hause demnächst über die Kostenvertheilung der socialpolitischen Einrichtungen eine Vor lage machen. Vorsichtig müssen wir bei den Socialresormen sein; wir müssen den Zustand verhindern, daß der Arbeit geber morgens mit einem Polizisten zur Seite aufsteht und des Abends in gleicher Weise zu Bette geht. Abg. Rickert (fr. Vrg.): Ich erkläre auf ein Eingehen auf diese politischen Verhältnisse zu verzichten und Hosse dabei auf Zustimmung. Abg. Cegielski (Pole) dankt dem Abg. Lieber für sein Eintreten zu Gunsten der Polen. Abg. Paasche (nl.) wendet sich gegen die gestrigen Aus führungen des Abg. Bebel und erklärt festzuhalten an dem, was er gesagt habe: es ist ebenso eine Ueberlreibung, daß die Arbeiter hauptsächlich die Lasten von Militär und Marine tragen, wie es eine Ueberlreibung ist, daß der Arbeiter die Vermögen schafft. Abg. Bebel (Socdem.): Gehässig, wie Herr Paasche meint, bin ich gegen ihn nicht gewesen. Wenn irgend ein Schmutzfink gegen die Socialdemokatie ein Pamphlet schreibt, dann ist es Ihre Partei, die dasselbe in Millionen verbreitet. Wenn ich übertrieben habe, dann ist Herr Paasche zum min desten in denselben Fehler verfallen. Abg. Förster (Antisem.): Obgleich mein Auftreten pon der Mehrzahl des Hauses mißbilligt wird, so halte ich es doch für ^richtig, die Verhältnisse der Deutschen Oesterreichs hier zur Sprache zu bringen. Herr v. Richthofen mußte ja vermöge seines Amtes so sprechen, wie er gesprochen hat; für seine Person hätte er mir gewiß Recht gegeben, sagte doch selbst der Staatssekretär: Gedanken und Gefühle sind zollfrei. Damit schlicht die Diskussion und es erfolgt die Ver weisung des Etats an die Budgetcommission. Es folgt die erste Lesung der Vorlage betr. die Militärstras- proceßresorm. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe: Dem vorjährigen Versprechen, daß dieses Gesetz auf der Grundlage des mo- dernen Rechts beruhen solle, entspricht die Vorlage. Sie schafft mündliches Verfahren, kennt den Ankläger, den Ver- thetdiger und den Richter, sie gjM dem Richter das Recht der freien Bewelswürdignng, und sie giebt das Recht der Berufung und der Revision. Die Richter befinden selbstän dig über die Thatfrage, die Stellung der Gerichte ist im hohen Maße gewährleistet. Die Verhandlungen sind öffentliche; Ausschließung der Oeffentlichkeit erfolgt nur aus Rücksichten des allgememeinen Wohls, wozu als weiterer Ausschließungs- grund die Gefährdung dienstlicher Interessen, insbesondere der Disciplin tritt. Ein oberster Gerichtshof sichert die ein heitliche Anwendung des Gesetzes. Eine weitere Annäherung an die Formen der bürgerlichen Rechtsprechung verbietet das Interesse der Armee, die DiSciplin. Die Verbündeten Re gierungen glauben die richtige Lösung getroffen zu haben. Ich bitte Sie um Ihr Wohlwollen gegenüber der Vorlage. Dieselbe hätte nicht zu Stand» kommen können, ohne daß mi Rücksicht auf den großen Zweck die Contingentsherren au große Rechte verzichten müssen. Ihre Weisheit wird der Vorlage hoffentlich kein Hinderniß bereiten urd sie so an nehmen, daß dieselbe den Wünschen der Verbündeten Re gierungen entsprechen kann. Knegsmrniftet v. Goßler: giebt eine Darlegung der Vor geschichte des Entwurfs, wobei er zu beweisen sucht, daß kein Einfluß von oben aeliend gemacht worden ist, um das Werk zu hintertreiben. (Ihm sei im Gegentheil der gemessenste Befehl geworden, die Vorlage so schnell wie möglich zu fördern. Allerdings haben dann die Verhandlungen mit den Bundesstaaten Schwierigkeiten gemacht. Man verlangte namentlich, daß auch das Einführungsgesetz vorgelegt würde, eh» sich die Einzelregierungen entschließen könnten, und so kam es, daß die Vorlage, als sie endlich im Mai d. I. fertig gestellt war, dem damals sehr überlasteten Reichstage nicht mehr zugemuthet werden konnte. Bayern hatte darauf auf merksam gemacht, daß es auf Grund des Versailler Vertra ges das Recht für sich beanspruche, ein besonderes Oberlan desgericht einzusetzen und man entschloß sich deshalb dazu, die Frage der Errichtung eines besonderen Reichsmilitärgerichts von der Vorlage abzusondern. Große praktische Bedeutung dürste diese Frage kaum haben, da dieses höchste Gericht nur für die Entscheidung von Rechtsfragen gültig sein soll. Vor dem Jahre 1900 wird das Gesetz nicht in Kraft treten (--inen, da die Zwischenzeit nöthig sein wird, um alle er- sorderlichen Örganisationsarbeiten zu vollenden. Nachdrück- ich muß ich der laut gewordenen Ansicht widersprechen, als olle die Vorlage jetzt als Vorspann für das Flottengesetz be nutzt werden. Ebenso unrichtig ist es, was man von einem angeblichen Zwiespalt über die Vorlage in den leitenden Kreisen erzählt. Allerdings hat mein Amtsvorgänger Bedenken gegen Einzelheiten der Vorlage gehabt; ich habe geglaubt, diese Be denken zurückstellen zu können. Die Vorlage ist durchaus logisch gearbeitet und zeichnet sich durch Klarheit und Ein- achheit aus. Die Armee hält oaran fest, daß sie das Gute, was sie besitzt, beibehält. Ich bin überzeugt, daß die Rechts pflege in der Armee nicht leiden wird; wenn allerdings die Grundlagen der Vorlage aufgehoben werden sollten, dann wird man sie der Armee nicht octroiren können, die Regierung würde sie dann ablehnen müssen. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird hier dem Reichstage eine zweite große Auf gabe gestellt, durch deren Erledigung er sich ein dauerndes Denkmal setzen wird. Abg. Gröber (Ctr.): Unsre Freude über dis Vorlage ist bei deren näherer Prüfung doch sehr getrübt worden. Die elbstständige Abschließung von dem bürgerlichen Strafproceß chließt auch die Gefahr eines steten innerlichen Abweichens von dem bürgerlichen Proceß in sich. Und in der Thal ent hält die Vorlage schwerwiegende Abweichungen von dem bürgerlichen Strafproceß. Man darf nicht übersehen, daß es ich um ein Gesetz für das ganze Reich handelt. Wenn, was ch nicht erwarte, der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, v würde das z. B. für Bayern einen starker Rückschritt sein. Ich hoffe ja auch eine Verständigung mit den Verbündeten Regierungen, aber doch nicht ohne wichtige Aenderungen. Ohne solche können wir das Gesetz nicht annehmen. Die Vorlage will die kleine Beschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte, wie wir sie jetzt haben, ganz beseitigen. Es sollen nicht einmal Steuervergehen dem Civilrichter Vorbe halten bleiben. Wohin soll das führen? Auch in Bezug auf die Offiziere des Beurlaubtenstandes meinen wir, daß deren rein bürgerliche Vergehen lediglich vor den Civilrichter gehören. Ebenso alle Strafthaien, die begangen ivurden vor Eintritt in das Heer. Denn vor das Militärgericht gehören doch eigentlich nur Vergehen gegen die militärischen Pflichten. Die Vorlage gehl hierin auch über das würltenbergische Recht hinaus. DiV^ Vorlage will dem Militärgericht sogar alle strafbaren Handlungen unterstellen, die Jemand gegen einen früheren Vorgesetzten begeht, nachdem er bereits aus der militärischen Conirole ausgeschieden ist, und zwar noch 2 Jahre darüber hinaus. Auch der Punkt des Gerichtsherrn bedarf einer Abänderung, denn der Gerichtsosfizier ist doch ein Subalternoffizier, der seinem Regimentscommandeur ohne große Gefahr keine Vorstellungen machen kann. Und wer soll Vorschriften zu machen haben? Der Laie, der Gerichtsherr, oder der sachverständige Jurist? Hier soll allein der Ge- richtsherr darüber befinden. Das bayrische Reservatrecht be züglich des obersten Gerichtshofes erkennen wir an und wer den in der Commission einen entsprechenden Antrag einbrin gen. Die Soldaten und Unteroffiziere wurden bisher unter Mitwirkung von Kameraden adgeurtheilt; wir sehen nicht ein, weshalb das nicht mehr geschehen soll. Bei den Standge richten müssen Juristen hinzugezogen werden, auch bei den Kriegsgerichten bedarf es einer stärkeren Betheiligung von Juristen. Die Ständigkeit der Gerichte ist bei weitem nicht in dem erforderlichen Umfange erfolgt. Und nun die Selbstständigkeit; die Bestätigungsordre soll keine Bestätigung sein; aber ich weiß nicht, was da für ein Unter schied ist, selbst wenn die Bestätigungsordre bedeuten soll, daß keine Äegnadigung eintritl. Auch das Ablehnungsrecht des Angeklagten muß einen viel weiteren Spielraum haben. Ebenso die Oeffentlichkeit. Der Ausschluß derselben aus Gründen der Disciplin geht zu weit. Darunter kann man schließlich Alles bringen. Die Bedenken gegen die bezügliche Bestimmung sind um so größer, als ja von vornherein der Gerichtsherr über den Ausschluß der Oeffentlichkeit bestimmen soll und nicht das Gericht selber. Das Interesse des Ange klagten ist ganz ungenügend gewahrt. DaszlWichligste aber ist die Frage der Vertheidigung. In Bayern kann der An geklagte bei ledern Gericht, und schon im Vorverfahren, einen Vertheidiger hinzuziehen und er ist auch in der Wahl eines bürgerlichen Verlheidigers unbeschränkt. Im Gegensatz hier zu beschränkt die Vorlage die Vertheidigung ungemein. Wir behalten uns hierzu unsre Anträge vor. Die Berufung ist ein Fortschritt, den wir noch nicht einmal im bürgerlichen Verfahren haben; aber auch sie enthält Mängel. Unter allen Umständen brauchen wir Garantie, nicht gegen den unge rechten Richter, sondern gegen den irrenden. Wir wollen nicht bloß eine Verbesserung des preußischen Verfahrens, son dern das beste Verfahren haben, das es überhaupt geben kann. Deshalb verlangen wir bei allem Wohlwollen eine gründliche Umarbeitung der Vorlage. (Beifall.) Abg. v. Puttkammer-Plauth (cons.): Wir vertreten in fast allen Punkten einen Standpunkt, der dem des Vorredners entgegengesetzt ist, und hoffen, daß sich die Verbündeten Regierungen weder durch eine Majorität des Reichstags noch durch die sogen, öffentliche Meinung von ihrem Stand punkt abbringen lassen. Die Armee ist für uns ein voli me längere, auf ihr beruht die Zukunft des Reiches. Uns wäre es viel lieber gewesen, ivenn die Vorlage überhaupt nicht ge macht worden wäre. (Hört, hört! und Gelächter links.) Aus den Kreisen der Armee ist auch die Anregung zu der Vorlage nicht gekommen. Im Gegentheil, maßgebende militärische Stimmen, auch Fürst Bismarck, haben gewarnt. Abg. Schröder (sr. Vrg.): Die Vorlage bedeutet einen wesentlichen Fortschritt und wir wünschen deshalb eine Ver ständigung darüber. Ein Vorwurf läßt sich der Vorlage nicht ersparen: sie schafft geradezu einen Gegensatz zwischen militärischer Diciplin und guter Justizpflege; auch bekundet sie ein gewisses. Mißtrauen gegen die Juristen, das sich nicht rechtfertigen läßt. Im Ganzen bringt die Vorlage aber einen großen Fortschritt und wir können nur wünschen, daß eine Verständigung gelinge. Bayrischer Bevollmächtige«: Graf Lerchenfeld: Unser Reservalrechtsanspruch ist im Bundesrathe weder bestritten, noch anerkannt worden. Dagegen ist der Ausweg des 8 33 gewählt worden. In der Commission wird sich besser darüber reden lassen, als hier. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe: Im Bundesrathe, wo Meinungsverschiedenheiten darüber bestanden, hat man die Frage des Reservatrechts offen gelassen. Die preußische Regierung hat den lebhaften Wunsch, diese Meinungsver schiedenheiten in freundlicher Weise auszugleichen. Ich kann hier nicht in Erörterungen für und wider eintreten; es würde das auch einer künftigen Erledigung der Sache nicht förder lich sein. Auch der Reichstag wird gut thun, diese schwierige Rechtssache jetzt offen zu lassen. Abg. v. Hertling (Ctr.): Wir halten an dem Reservat recht Bayerns fest und bedauern, daß der Reformentwurf auch nicht entfernt an die in Bayern zu Recht bestehenden Bestimmungen heranreicht. Freitag 12 Uhr: Fortsetzung, vorher Rechnungssachen. Schluß 6 Uhr. Vermischtes. Allerlei. Vom Posener Priesterseminar wurden vier Kleriker ausgeschlossen, weil sie Nachts aus ihren Zimmern Karten gespielt und gekneipt hatten. Einer der Relegirten hatte bereits die ersten Weihen empfangen. — Eingestürzt ist das Theater in Cannes (Südsrank reich); 80 Personen wurden dabei verwundet, wovon mehrere lebensgefährlich. Gesunken ist dec belgische Dampser „Prinz Albert" im Kanal nach einem Zu- ammenstoß mit einem Dreimaster. Tur größte Theil der Mannschaft konnte sich retten; drei Personen sind umgekommen. Telegramme. Berlin, 17. December. Der zweit« Bundesstaat, wel cher gegen de« Kiiliiärstrafprok«tz«»twurf gestimmt hat, soll Steutz ä. L. sei«. - Theodor Mommsen hat, dem „Berl. TZbl." zufolge, de« ihm augebot«»«» Titel Excellenr adgelehnt. Reud-burg, 17. December. Der Kreuzer „Deutsch land" tam gestern Nachmittag gegen 4 Uhr hier i« Licht und hielt um 4'/- Uhr vor der Brücke. Der Kaiser fuhr in einer Piuaff« aus La«», und wurde daselbst vo« der harrenden Meng« begeistert begrüßt. Di« „Deutschland" pafstrt» »»«« sie Brücke, Brin» Heinrich stand dabei auf dem Commausosteg de» Schiffes. Der Kaiser wi«kte seinem Srnder «och eine« Grütz zu, und bestieg sodann de« Londerzuz «ach KrievrichSruh, der sich ««ter de« enthustastüche« Kundgebungen der Meug« in Bewegung setzte. Pri«» zesfin Heinrich hatte am Eaualufer hi« de« Prinze« Heinrich in ver Equipag« begleitet bis »ach S-venka«; fie reiste abendS «ach Brunsbüttel, um dort ihre« Gemahl z» überrasche». Das Seebataillo« wir» heut« Abend ans dem Dampfer „Darmstadt" von Wilhelmihavi« nach China abgehe«. Krievrichruh, 17. December. Gestern Ade»d kurz «ach 7 /- Uhr traf der kaiserliche Hofzug hier ri«. Der Kaiser und Prinz Adalbert, beide in Mariue- «niform, entstiege« mit »e« Herre« des «esolgrs dem Londerzug und wurden vo« Grafe« Rantzau begrübt, welcher das Kerubletbc« des Kürsten Bis marck mit besten Krankheit entschuldigt«. Im Schloff« empfing »i« Gräfin Rantzau den hohe« besuch ««» ««leitet« ihn zum Kürsten Bismarck, welch«« i« Roll stuhl satz. Die Ztg-guu«g des Slltr«ichSkau,l«rs mit dem Kaiser trug eine« sehr herzlich.« Charakter. Gleich darauf setzt« man sich zur Taf«l, bei welcher ser Kaiser zwischen dem Kürsten Bismarck und der Gräfin Rantzau Platz nahm. Dir Nnterhaltnng war eine sehr lebhaft«, der Kaiser scherzt« häufig. Kürst Bismarck ließ sich «ach dem Este« die lang« Pfeif« reiche«, währrnd der Kaiser eine Cigarre «ahm. Bon der Tafel begab sich »er Monarch zum Gouder« zug znrück uns fuhr » Uhr 54 M- wieder «ach Ser« li« zurück. Jur Bah» begleitete ihn Graf Rautza«, de» er «och vi le herzliche Grütz« für den Kürst««, de« besten Are-««» seines Großvater», zu bestell,« bat. Sudapsst, 17. December. Di« sociaiistische« Unruhe« im Csabolzec Comitat nehmen immer gröbere Lim«»« stone» an. D-r Führer s«r Bewegung wurde ser« haftet. Li« Soeiatiste« störte« i« m«hr«re« Ort schaft«« den Gottesdienst, sosatz die Kirch«» geschloffr« wer»«« mutzten. Di« Gendarmeri« trifft di« erforder. liche« Vorkehrungen. — Die Situation wir» i» alle« politische« «reife» als sehr «r«st dezeichnet. Di« Forderung«« der Unabhängigkeit-Partei erklärt ma« für «nanuetzmbar, uns wirs sie Regierung, falls die Opposition nicht Vernunft auuehme« soll««, ««« bering« zu« Rothv«rordun«g ihre Zuflucht nehme«. Kirchliche Rach richten. Am 4. Adventsonntag. Waldenburg. Vormittags V-10 Uhr predigt Herr Ober pfarrec Harleß üb r PhiUpper 4, 4-7 (Lied 45). Nachmit tags Kindergottesdienst. Wochenamt: Herr Oberpfarrer Harleß. Attstadtwaldenburg. Frühgottesdienst >/-9 Uhr. Nach- mittag Vr2 Uhr Confirmandengottesdienst. Schwaben. Vormittags 9 Uhr Predigtgottesdienst und feierliche Einweisung und Verpflichtung eines Kirchenvorstehers. Franken. Vorm. 8 Uhr Predigtgottesdienst. Schlagwitz. Vorm. '/-11 Uhr Predigtgottesdienst. Oberwinkel. Predigtgottesdienst Nachm. 2 Uhr. Grumbach. Predigtgottesdienst Borm. 9 Uhr. Markt und Börsenverichte. KH«W«iitz, 16. December. Schlacht- und Biehhof. Auf rieb: 8 Rinder, 3l9 Landschwcine, 0 ungar. Schwein« 269 Kälber, 243 Hammel, 0 Ziege. Preise: Rinder It Qua lität 00-00 M„ l1 Qualität 53-60 M u. III. Quali ät 00-00 M. für 100 Pfd. Schlachtgewicht. — Landschweine: -00 Pfund Lebendgewicht 62 —65 M. bei 40 Pfund Lara pr: Stück, ungar. Schweine: 100 Pfd. Schlachtgewicht 00—00 Mr. — Kälber: 100 Pfd. Schlachtgewicht M. 55—62. — Hammel: 100 Pfd Lebendgewicht 25—27 M. Leipzig, 16. December. 20 Francs-Stücke per 1 St. 00,OOS Oesterr. Vank und Staatsnoten per 100 fl. ö. W. 169,25 G., russische Bank- und Staatsnoten per 100 Rubel 216,50V. NAkstO MMmSÄmckm in schwarz, weiß und L ' L farbig, glatt, gemustert, gestreift, carrirt rc. Hoflieferant - „ Ihrer Majestät der Königin von Dpec.: Brautkleider. Sachsen, Ihrer Kgl. Hoheit der M.N ME-, K- des Gewünschten! zogin von Anhalt.
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