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I l- t: l. 7 1- l. sie es 15 en L T ine )e- in i!> »- md 'S- l bet at, fts- ig- am« utet and isen »g- md» h- >/,4 ite< >reN 97- e«» ach" SltMbnmer Tngcblntt Filialen: in Altstadtwaldenburg be; He Kaufmann Otto Förster; in Kaufunge.: Sei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchurs darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig b iHerrn Wilhelm Dahler, TigarrengeschLft, an der Brücke; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; ia Ziegelheim bei Herrt^ Eduard Kirste - Amtsblatt Ssn Stadtrath zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Pemg, Lunze»«», Bichtenstein.GallnVsrg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Tgidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Ärn nba h, Kauflmgen, Langenchursdorf, Lan^ leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. G., Neichenbach, Nemi'e, Nochsburg, Nußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Erschein! tätlich mit Ausnahme der Tage Tonn- rmd Festtagen. Abnahme »»u Inseraten für die nüäster- s-Leinmde Nummer b!» mittag» 13 Ubr. Mr ASolturmentsprei» beträgt vierteljähr- Nch t m». SS Vf. Einzelne Rrn. b Ps. Inserate pro Zeil« 10 Lf„ Linges. 30 Pf. k yedition: W-rldenbnrz, OberxMe 291 l< . u«d Walöenburger Amiger 266. Sonntag, den 14. November 1897. WMerungsbericht, ausgenommen am 13. November nachm. 4 Uhr. Barometerstaud 764 Len. redunrt 6UI den Nieeresspiegel. Thermometerstanö -f- 9,s" 6. (Morgens 3 Uhr -s- 3,5-.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 58"/». Thaupunkt Z- 1,5 Grad. Windrichtung: West. Daher Witteruugsausfichten für den 14. November: Halbheiter. Bekanntmachung. Die auf den zweiten Termin des Steuerjahres 1897/98 — 15. No vember 1897 — fällige städtische Einkommensteuer ist bis zum 30. dieses Monats an die hiesige Stadtsteuercinnahme zu bezahlen. Waldenburg, den 13. November 1897. Der Stadtrat h. Kretschmer, Bürgermeister. Jg. Alle Diejenigen, welche an den abwesenden Tischlermeister Karl Hermann Niers bauer in Altwaldeuburg Ansprüche zu erheben oder Zahlung zu leisten haben, werden aufgefordert, bis spätestens den 20. November 1897 ihre Forderungen dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, beziehentlich ihre Schulden zu bezahlen. Nach dieser Frist wird gegen säumige Schuldner im Klagwege vorgegangen werden. Waldenburg, am 2. November 1897. König!. Amtsgericht. Bamberg. ^Waldenburg, 13. November 1897. Von berufenen Vertretern des Handels und des Ge werbes, denen sich zweifellos in der Folge auch die neuen Handwerkerkammern anschließen werden, ist in letzter Zeit abermals auf die mißlichen Verhältnisse in den Kredit- Angelegenheiten hingewiesen werden, unter welchen vor allen Dingen das mittlere und das kleine Gewerbe heute ernstlich zu leiden hat. Es werden die verbündeten Re gierungen und der deutsche Reichstag dringend ersucht, Zustände zu beseitigen, welche das Uebergewicht des Groß-Kapital's über das Klein-Kapital immer mehr zu verstärken geeignet sind, welche dem Klein-Kapital, also dem Mittel- und dem Klein-Gewerbe verschiedentlich schon di- Aufrechterhaltung einer gesunden Concurrenz unmög lich zu machen drohen. Es ist ein schönes Wort, daß Wissen eine Macht be deutet, diese Macht ist in der That im Gewerbeleben von recht hohem Werth. Aber das Wissen und Können ist leider nicht immer mehr das Entscheidende. Ein kenntnißreicher, arbeitsfreudiger Gewerbtreibender, der über bescheidene, unter normalen Verhältnissen sehr wohl genügende Mittel verfügt, ist trotz aller Kenntnisse und aller Arbeitslust verloren, wenn ihm gegenüber ein Concurrent sich etablirt, der das Zehn- bis Zwanzigfache des dem Klein-Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen den Geldes in der Hand hat. Dafür giebt es Tausend und aber Tausend Beispiele aus allen Theilen des Reiches. Vertuschen nützt hier nichts, die Thatsachen reden eine gar zu überzeugende und eindringliche Sprache. Der Mittel- und Klein-Gewerbetreibende ist, wenn er seine Kundschaft an sich fesseln will, zu einem Kreditgeben gezwungen, welches weit über normale Grenzen hinaus- gcht; in der Befürchtung, einen guten Kunden zu ver lieren, muß auch manchem minder guten Cantonisten ein offenes Conto gewährt werden. Für den Großgewerbe treibenden besteht seltsamerweise ein solcher Zwang zu weitgehendem Kredit keineswegs, ja, das Pubeikum wagt es gar nicht einmal, hier ein Ansinnen zu stellen, welches ei bei den Mittel- und Klein-Gewerbtreibenden für selbst verständlich hält. Alles das ist so bekannt und so un bestreitbar, daß man sich nur darüber wundern muß, wie aus der Fülle von theoretischen Erörterungen es noch nie bis zu einem praktischen Schritt in der Gesetzgebung gekommen ist. Wenn nun von berufenen Vertretern des Handels und des Gewerbes mit erhöhtem Nachdruck auf das Unhalt bare dieser Zustände hingewiesen wird, wenn praktische Maßnahmen gefordert und „schöne Worte" nicht als genügend bezeichnet werden, so kann man diese Bestre bungen nur mit warmem Interesse begleiten. Als solche praktische Maßnahme ist zunächst die alljährliche Veröffent- lichung aller Personen vorzuschlagen, die den Offenbarungs- eid geleistet haben und nun ihre gerichtlich anerkannte Unbemitleltheit benützen, um Gewerbetreibende zu brand schatzen. Nun möchte man einwenden, und zwar mit Recht, daß nicht ein Jeder, der den Offenbarungseid geleistet hat, ein verbriefter Lump sei; auch unverschuldetes Unglück kann so weit führen. Aber um dieses Theiles der Manifestanten wegen kann nicht dem anderen jede mög liche Schwindelei gestattet werden. Man kann ja sagen, daß erst die Namen derjenigen alljährlich zu veröffent lichen sind, die, unter Verheimlichung dieser Thatsache des geleisteten Offenbarungseides, dennoch Kredit in An spruch genommen haben, hinterher sich als zahlungsun fähig erweisen. Cs giebt ferner eine nicht geringe Zahl von Personen, die sich in consequent durchgeführtem Trotz der Ablegung des Offenbarungs-Eides entziehen. Die Kläger haben nicht immer die Mittel, um die Kosten für Zwangsmaß nahmen zu tragen, diese Zwangsmaßnahmen müssen daher von Staatswegen und auf Staatskosten durchgesührt wer den. Und die Namen solcher, offenkundig böswilliger Schuldner müßten dann sofort bei Ableistung des Offen barungs-Eides veröffentlicht werden. Es würde das ein Mittel von ausgezeichneter, vorbeugender Wirkung sein. Die Zeitverhältniffe haben sich, was man nicht in diesem Maße erwartet hatte, sehr schnell dahin ausge staltet, daß die Macht des Geldes Wissen und Arbeits- sreudigkeit oft unschwer überwindet. Das kann von keiner Gesetzgebung jetzt mehr ungeschehen gemacht wer den, wohl aber können wir die bescheideneren Existenzen gegen ein Fortgeschwemmt-Werden durch diese Hochfluth zu schützen suchen. Das ist eine Pflicht. Denn wenn das deutsche Reich einmal kritische Tage erlebt, dann können wir unsere Grenzen nicht mit einer Reihe von Geldschränken schützen, wir gebrauchen auch kampfesfreudige, todesmuthige Bürger. Kampfesfreudigkcit und Todes- muth sind aber nicht in der Brust zu wahren, wenn im Drang und in der Sorge der Arbeit alle Lebensfreudig keit schwindet. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser, welcher am Tage vorher in Kuchelna beim Fürsten Lichnowsky jagte, traf Freitag Nachmittag in Königshütte em, woselbst er auf dem Bahnhofe von dem Oberpräsidenten Fürsten Hatzseldt und anderen Herren empfangen wurde. Unter Hurrahrufen fuhr der Kaiser vom Bahnhofe nach der Hütte; die Kriegervereine, die Bergleute und die Schuljugend bildeten Spalier. Nach der Besichtigung der Hütte setzte der Monarch seine Reise nach Pleß fort, um hier bis zum Sonntag Jagd gast des Fürsten zu sein. Fürst Bismarck erwiderte auf das bei der Enthüllung des Bismarck-Denkmals in Kiel abgesandte Huldigungs telegramm: In Erinnerung an vergangene Zeiten und im Hinblick auf meine Zugehörigkeit zu unserer Provinz ist mir die Ehre, die mir heute von der Hauptstadt der Elbherzogthümer erwiesen worden ist, von besonders hohem Werth. Zum Befinden des Fürsten Bismarck wird authen tisch aus Friedrichsruh gemeldet, daß alle ungünstigen Gerüchte über den Gesundheitszustand desselben unbe gründet seien. Der Fürst leidet zwar an Gesichts schmerzen und etwas Rheuma, befindet sich aber im Uebrigen recht wohl. Auch die Meldung, daß sich in Friedrichsruh ungewöhnlich viel Besuch befinde, entspricht nicht den Thatsachen. Die Unterredung des neuen Staatssekretärs v. Bülow mit dem Papste dauerte drei Viertelstunden. Beim Abschied schenkte der Papst dem bisherigen Gesandten beim Quirinal ein kostbares Mosaikbild. Der Zwischenfall Darmstadt-Karlsruhe ist jetzt von russischer Seite ausgeglichen worden. Ein kaiserlicher Ukas theilt nämlich mit, daß, nachdem ange zeigt erachtet worden, einen ständigen Geschäftsträger in Karlsruhe einzusetzen, der außerordentliche Gesandte bei dem württcmbergischen und dem badischen Hofe, Fürst Cantakuzene, der Stellung eines außerordentlichen Ge sandten beim badischen Hofe unter Belastung in seiner Stellung beim württcmbergischen Hofe, enthoben wird. Am badischen Hose in Karlsruhe wird demnach fortan ein neuer russischer Vertreter eingestellt werden. Da man eines solchen aus politischen Gründen wohl nicht bedarf, so ist in der Veränderung eine Höflichkeit gegen über dem Großherzoge zu erblicken, die ohne Zweifel bezweckt, die entstandene Verstimmung zu beseitigen. Vom Reichsamt des Innern wird eine Conferenz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einberufen werden, die einen imReichsgesundheitsamtausgearbeitetenGesetzentwurf über die Verhütung der Milzbrandübcrtragung bei der Thierhaarverarbeitung begutachten soll. Die Ange« legenyeit beschäftigte die Medicinalbehörden seit geraumer Zeit. Die Verhütung der gewerblichen Milzbrandübcr tragung ist ungemein schwierig. Dies ist darin begründet, daß die Milzbrandsporen zu denjenigen Kleinlebewesen gehören, die äußeren und chemischen Einwirkungen gegen über mit die größte Widerstandskraft haben. Eine sichere Desinfection der Roßhaare verändert die Waare, soviel darüber jetzt bekannt ist, so sehr, daß sie in der üblichen Weise nicht verarbeitet werden kann. Zum Ueberfall der deutschen Missionare in China wird über London aus Shanghai gemeldet, daß deutsche Kriegsschiffe vom ostasiatischen Geschwader nach der Küste von Shantung abgegangen sind, um Genug- thuung zu verlangen und den am Leben gebliebenen Missionaren Schutz zu gewähren. Eine Entscheidung über das Einsührungsgesetz zur Militärstrafproceßreform hat der „Post" zufolge, entgegen anders lautenden Mitthe'lungen, auch in der jüngsten Bundesratyssitzung noch nicht stattge unven.