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scheint täglich mit Ausnahme der Tag» »aK Dona- und Festtagen. Annahme mm Inseraten für die nächster- Meinende Rnmmer dir mittag« 13 Ubr. -r NdonueMMtrprei« beträgt vierteijäbr- ich 1 Mk. SS Pf. Einzelne Rrn. ü Pf. Gerate pro Zeile 10 »s., Linges. 30 Ps. TIedition: Asldenbnrg, Ob-rgasts 301 und Val-cnburzer Änmqer. Filialen: in Altstadtwaldenburg bei He r Kaufmann Otto Förster; in Kausun^ bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchur- dort bei Herrn H.Stteqler; in Benin b iHerrn Wilhelm Dahler, EigarrengeschSft, an der Brücke, in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; i Ziegelheim bei Herrn Eduard .Kirste . Amtsblatt für AtadtraLb zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, LichtsnÄein-Ealluberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, Zt. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Hrwn.mH, Häufungen, Langenhari>sori, Lani - leuba Niederbain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. L., lii Deubach, Hense, Nochsburg, Nutzdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. M 248 Sonntag, Len 24. October 1897. Witterungsdericht, ausgenommen am 23. October nachm. 4 Uhl. Baroaketerstaud 771 mru. revucrn aus den Rtceresspiegel. Thermometerstanö 4- 10' ü. (Morgens 8 Uhr -i- 9,5°-- KeuchtigtettSgeylltl der Luft nach Lambrechts Polymeter 67"/o. ThaupuuN 4- 4 Gtav. WtnVrichlnng: Südost. Daher Witteruugsanssichte» für den 24. October: Halb bis gan^ heiter. Donnerstag, den 28. October v, Borm. 9 Uhr sollen im Rosenfeld'schen Gasthof m Remse ca. 129 Rm. Deckreistg versteigert werden. Fürstl. Forstverwaltung Remse. Saldenburg, 23. October 1807. In einem Berliner Brief wird über die jüngsten Majestätsbeleidigungsproccsse folgendes Urtheil gefällt: Der Majestätsbeleidigungsprocetz gegen ven Hamburger Redacteur Stenzel wegen Verunglimpfung des belgischen Königs Leopold erscheint durchaus nicht glücklich. Wäre der Prozeß allein auf belgischer Anregung entstanden, so ist nichts weiter zu sagen. Dann kann man allenfalls das Urtheil recht hart finden und verwirrend sür das allgemeine Ncchtsbcmuhtsein den Umstand betrachten, daß in Hamburg auf acht Monate Gesängniß erkannt wurde, während ein schlesischer Nedacteur in Langenbielau für dieselbe Unthat nur zu vier Wochen verurtheilt wurde. Da aber grobe Beleioigung der Perlon eines befreun deten Monarchen zweifellos vorliegt und Gesetze, welche solches bestrafen, vorhanden sind, so müssen sie natürlich angewendet werden, wenn der befreundete Monarch oder dessen Negierung sie zum Schutze seiner Person anrust. Jedoch überwiegt bis jetzt leider nur der Eindruck, als ob der Proceß nicht nur zum Schutze deS Königs der Belgier, sondern auch zur Züchtigung und Ein schüchterung der socialdemokratischen Presse benöthigt wurde. Dieser Eindruck mag falsch sein, aber er ist vor handen, und das kommt weder dem Könige der Belgier gute, noch der ganzen deutschen Einrichtung der MajestätsbeleidigungSprocesse, sondern einzig und allein der Socialdemokratie, umsomehr, als ein anderer Majestätsbeleidigungsproceß soeben vom Reichsgericht als oberster Instanz in einer Weise entschieden wurde, welche auch bei Nicht-Socialdemokraten starkes Kopf schütteln erregt. Am Sedantage 1895 hielt bei der Paradetafel im Schlöffe der Kaiser, der unter dem Eindruck der giftigen Festartikel der focialdemokratischen Preffe stand, einen Trinkspruch, worin er „von einer Rotte von Menschen" redete, „die nicht werth seien, den Namen Deutsche zu führen". Vier Wochen später, bei Eröffnung des Socialisten-Parteitages in Breslau, hielt der alte Lieb knecht eine Rede, worin er unter anderem sagte: „Unter dem Schutze der höchsten Staatsmacht beleidigt man die Socialdemokratie rc. Was die Beleidigung unserer Partei betrifft, so stehen wir so hoch, daß die , kommen sw woher sie wollen, uns nicht berühren rc." (Der mit Punkten angedeutete Ausdruck ist der strafbare, es Ist em derbes, nicht wohlriechendes, aber in der deutschen Schriftsprache drucksähiges Wort.) Darauf wurde Liebknecht verklagt und vom Breslauer Gericht zu vier Monaten Gesängniß verurtheilt. Und dieses Urtheil' hat das Reichsgericht jetzt be kräftigt, indem es sich der Ansicht des Breslauer Gerichts anschloß, wonach Liebknecht zwar mit keinem Wort den Kaiser genannt, auch nicht die Absicht geäußert habe, den Kaiser zu beleidigen, so daß objectiv in seiner Aeußerung keine Beleidigung des Kaisers enthalten sei. Aber ange sichts der bekannten Kundgebung Sr. Majestät des Kaisers und der antimonarchischen Parteirichtung des Redners hätten die Zuhörer Liebknechts dessen Worte auf Se. Majestät beziehen müssen und damit sei der „äolus «vontuuUs" bei Liebknecht, also dessen Straf fälligkeit, nachgewiesen. Der 72jährige Liebknecht, der bereits ungefähr fünf Jahre verschiedene Gefängnißstrafen sür seine Partei er litt, wird weitere vier Monate Haft durchmachen. Dieser Proceß Liebknecht und der „äolus oventuuIiZ" sür Majestätsbeleidigungen ist in unserem juristischen und politischen Leben ein Ereigniß, das noch im Reichstag sicher weiter von sich reden machen wird. Der Kaiser selbst spricht sehr viel und ohne ein Blatt vor dem Munde. Je mehr dies geschehen ist, um so stärker ist in weiten Kreisen die Lust gewachsen, ihm öffentlich zu antworten, gleichfalls ohne Blatt vor dem Mund. Da dies außerhalb der Redefreiheit des Reichstags jetzt durch den „äolu8 svsntualiZ" und die zahllosen Majestäts- beleidigungsprocesse erheblich eingeschränkt wird, so werden sich die Auseinandersetzungen künftig noch stärker als bisher ins Parlament flüchten. Nicht zum Vortheil unseres politischen Lebens. Politische Rundschau. Deutsche«! Reich. Der Kaiser traf am Freitag früh wohlbehalten aus der Wildparkstation ein, woselbst derselbe von seiner Gemahlin empfangen wurde. Beide Majestäten begaben sich alsbald nach dem Neuen Palais. Der Geburtstag der Kaiserin wurde festlich begangen. In Berlin sowohl wie in Potsdam hatten die Schlösser, die öffentlichen und viele Privatgebäude geflaggt; lustig flatterten die Fahnen im Winde. Im Neuen Palais liefen fchon am frühen Morgen kostbare Blumenfpenden in großer. Fülle, briefliche und telegraphische Glückwünsche ein, und bald glich das Palais einem Blumenhain, denn jeder Zug brachte neue herrliche Blumengaben. Um 9 Uhr hatte der Kaiser den Aufbau der Geburtstagsgeschenke arrangirt; um 11 Uhr sand die Gratulation des engeren Hofes statt. Mittags wurde die Familientafel abgehalten. Am Abend folgte ein Concert und größere Tafel. Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe wird aus Schillingsfürst am Montag wieder nach Berlin zurück kehren. Dem Bundesrath liegt ein Gesuch des Centralver bandes deutscher Kaufleute vor, um Aufklärung darüber, was unter getrennten Verkaufsräumen im Sinne des Marinegesetzes zu verstehen sei, sowie ein Gesuch, daß die Anbringung eines Verschlages im Verkausslokal als genügend angesehen wird. Wie die „Post" erfährt, dürfte der BundeSrath diesem Ansuchen schwerlich ent sprechen. In der bayrischen Abgeordnetenkammer erklärte der Staatsministcr v. Crailsheim, das Befinden des Königs Otto sei unverändert, doch wünsche der Prinz-Regent auch jetzt noch keine Aenderung der Regentschaft. Verfassungsänderungen würden während der Regentschaft nur in ganz ausnahmsweis dringenden Fällen vorge nommen werden. Dem Reichstage wird voraussichtlich noch in seiner nächsten Tagung ein Gesetzentwurf über die Bekämpfung des Bauschwindels zugehen. Im Reichspostamte haben nun auch die Conserenzen mit den Mitgliedern von Handelskammern in anderen kaufmännischen Corporationen begonnen. Aus der Tages" ordnung stehen die vor acht Tagen von den Oberpcst- directoren erwogenen und gemachten Vorschläge, die haupt sächlich technische Fragen betrasen, so z. B. die Ein richtung des Postanweisungsverkehrs, die Be- sörderungs-, Bestellungs- und Abholungsein richtungen rc. Von einer Besprechung von Tarifreformen soll nach einer postofficiösen Mittheilung keine Rede ge wesen sein. Es könnten demnach auch der Conferenz von Handelsvertretern solche Vorschläge nicht zur Begut achtung unterbreitet werden. Man erwartet indessen, daß aus der Mitte der Conferenz Vorschläge über Tarif reformen gemacht werden dürften, die alsdann der Nach prüfung im Reichspostamte unterzogen werden würden. Zur Organisationssrage des Handwerks wird gemeldet, daß der preußische Handelsminister die Regierungspräsiden ten beauftragt hat, den unteren Verwaltungsbehörden zu empfehlen, den Bestrebungen der Handwerker, die daraus gerichtet sind, ihre Organisation zu vervollständigen und sich mit der Bildung neuer freier Innungen oder Zwangsinnungen zu beschäftigen, nach Kräften ent gegen zu kommen. Im Handelsministerium rechnet man damit, daß die Normalstatuten für die zukünftigen Innungen noch vor Ablauf d. I. fertiggcstellt fein werden. Die deutsche Schiffsbaukunst hat einen neuen Triumph zu verzeichnen, indem der Aktiengesellschaft „Vulkan" in Stettin in der Concurrenz mit ersten englischen Wersten vom Bremer Lloyd der Auftrag zu einer der schwierigsten Aufgaben, der Verwandlung eines Einschraubendampfers in einen Zweischraubendampfer zu Theil geworden ist. Zu Ehren der Vertreter der rheinisch-westfälischen Städte und Handelskammern gab die Stadt Ant werpen einen glänzenden Empsangsabend. In den Prunk räumen des Rathhauses empfing der Bürgermeister die Gäste und hielt in deutscher Sprache eine warm em pfundene Ansprache, in der er betonte, daß nicht nur die außerordentliche Erweiterung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Antwerpen, sondern vielmehr noch die gemeinsamen Sympathien, die Volksverwandt- schast ein untrennbares Band zwischen beiden Nationen bilde. Er danke den deutschen Vertretern sür diesen Besuch und für die Möglichkeit, daß Antwerpen dem deutschen Großhandel zeigen könne, wie sehr es bestrebt sei, die handelspolitischen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu erhalten und zu stärken. Oberbürgermeister Ädickes (Frankfurt a. M.) antwortete mit einem Hoch auf Antwerpen. Wie erinnerlich, soll der Plan eines Rheim Schelde-Nordseekanals berathen werden. Das bayrische Reservatrecht in Bezug auf einen obersten Militär-Gerichtshof wird jetzt auch von einem bekannten Rechtslehrer, dem Prof. Max v. Seydel, als vollkommen gültig bezeichnet. Ein von dem Ge lehrten in den „Münchener N. N." veröffentlichter Artikel erklärt, daß der Bündnißvertrag die volle Militärhoheit des Königs von Bayern im Gegensatz zur bloßen Con- tingentsherrlichkeit der anderen Bundesfürsten festgelegt habe. Der König von Bayern hat über seine Truppen im Krieg und Frieden alle Rechte eines obersten Kriegs herrn, der Kaiser hat nur den Oberbefehl im Kriege. Darüber aber, daß zu der Militärhoheit auch die Militär justizhoheit gehört, kann kein Zweifel sein; es erübrigte sich daher, der letzteren im Bündnißoertrage ausdrückuch zu erwähnen. Nach dem Vertrage kann es aber für